Schwangerschafts Lexikon

MUTTERSCHAFTSGELD

Das Mutterschaftsgeld bekommen sie von der gesetzlichen Krankenkasse (wenn sie gesetzlich Krankenversichert sind oder in einem Arbeitsverhältnis stehen). Das Mutterschaftsgeld wird während der "Mutterschutzfristen" (6 Wochen vor -und 8 Wochen nach der Geburt) ausgezahlt. Falls Sie für diese Zeit Lohn von Ihrem Arbeitgeber erhalten erlischt der Anspruch.
Für Privat -oder Nichtversicherte gibt es höchstens 13,- Euro pro Tag Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.

Einmaliges Mutterschaftsgeld
Für werdende Mütter, die in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen bzw. nicht selbst gesetzlich krankenversichert (mit Anspruch auf Krankengeld) sind, gibt es die Möglichkeit ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von max. 210 Euro von der Bundesversicherungsanstalt zu beantragen.
Voraussetzungen hierfür:

Die werdende Mutter ist:

- Studentin und in einer studentischen Krankenversicherung (denn hier besteht Anspruch auf Krankengeld)
- in einem Heimarbeitsverhältnis
- in einem Minijob tätig

Ist die werdende Mutter über ihren Partner familienversichert besteht leider auch kein Anspruch auf das einmalige Mutterschaftsgeld, es sei denn eine der oben genannten Voraussetzungen trifft auf sie zu.

Das Mutterschaftsgeld ist beim Bundesversicherungsamt zu beantragen, weitere Informationen hierzu findet Ihr auch auf der Internetpräsenz der BVA.


[ItsieBitsy / TS]

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