Berechnung Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Begonnen von barbia, 09. August 2015, 14:21:21

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barbia

Hallo Ihr Lieben,

ich sitze gerade über meinem Elternzeitantrag.

Mein Zwerg ist am 27.07.2015 geboren. Meine ET war der 10.08.2015. Mutterschutz geht bis 05.10.2015.

Ich war bis zum Beginn des Mutterschutzes am 29.06.2015 im Beschäftigungsverbot.
Nun geht meine Elternzeit bis zum 26.07.2016 und ich möchte direkt im Anschluss daran meinen Urlaub aus dem Jahr 2015 nehmen.
Anspruch hab ich auf 30 Tage. Gehe ich recht in der Annahme das ich das wie folgt rechnen kann?

30/12 x 10 Monate = 25 Tage.
Diese 25 Tage möchte ich direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen, Einverständnis des AGs vorausgesetzt.

Wie kann ich das am charmantesten formulieren?


Für das Jahr 2016 rechnet sich das wie folgt?
30/12 x 6 Monate =  15 Tage Urlaub für 2016

Danke schonmal für die Hilfe....

Ist das so korrekt?


Strandflieder

Huhu!

Also bei uns würde ich einen normalen urlaubsantrag stellen. Unabhängig vom Elternzeitantrag.
Monate in denen du weniger als den halben Monat "gefehlt" hast, werden vom Anspruch her als kompletter monat gerechnet.
Wäre für die erste Rechnung richtig. Bei der zweiten müsstest du 5 Monate berechnen. Wenn ich das jetzt richtig im Kopf hab ;)
Liebe Grüße, Strandflieder

ju.ra.

Hast du schon gefragt ob du deinen Jahresurlaub von 2015 erst im Sommer 2016 nehmen darfst?

Ich würde da gar nicht so lange rechnen, dafür gibt es doch in den Firmen die Personalstelle die das machen, die müssten sich da am besten auskennen.  (Betonung liegt auf müssten, kontrollieren muss man das dennoch)