Hallo zusammen!
Unser Sohn wird am 24.3. 1 Jahr alt - ich habe also die ganze Elterngeld-Geschichte von Anfang an verfolgt und nun auch schon so gut wie alles "durchgemacht" ;-)
Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass ich als Betroffene im letzten Jahr wesentlich besser in der Thematik steckte, als die Sachbearbeiter bei unserer Elterngeldstelle... Mein Mann wollte LM 1+2 zu Hause bleiben, da sagten die mir doch, dass das nicht ginge, weil ich zu der Zeit im Mutterschutz sei - erst nachdem ich denen §§ etc genannt hatte, haben sie eingelenkt! Mein Tipp: Nie ins Boxhorn jagen und nicht mit irgendwelchen Negativaussagen abspeisen lassen, immer anhand des Gesetzes nachprüfen! (Aber vielleicht sind sie ja nun besser informiert...)
Hier ein paar generelle Infos:
Ich habe den Elterngeldantrag bereits vor der Geburt (bis auf Namen und Geburtsdatum) vorbereitet gehabt . Kopiert lieber die letzten 14 (!) Gehaltsabrechnungen, die wurden bei uns noch nachgefordert. Unser Antrag hat auch wirklich lange gedauert, die erste Zahlung ließ dann fast 3 Monate auf sich warten...
Insgesamt bekommt man 12 Monate (max. bis zum 1. Geburtstag des Kindes) Elterngeld - allerdings zählen die ersten beiden LM nicht, da die Mutter da ja noch MuSch-Geld bekommt, welches auf die 12 Monate angerechnet wird, also bekommt man effektiv 10 Monate E-Geld. Wenn der Mann auch 2 Monate E-Zeit nimmt (ist egal ob im LM 1+2, 7+8, 10+11 (...), werden die 2 Monate auch angerechnet, so ergeben sich 14 Monate, die sich aber auf das 1. Lebensjahr verteilen.
Wichtig ist m.E. auch, dass das Elterngeld im Nachhinein versteuert wird (progessiv), d.h. verdient man in dem Jahr (i.d.R. der Mann) z.B. 30.000 brutto ergibt sich lt. Steuertabelle z.B. eine Lohnsteuer von 5.000 - das Elterngeld wird dem Einkommen hinzugerechnet, d.h. wenn mann z.B. 12.000 E-Geld bekommen hat, ergibt sich die Lohnsteuer dann aus dem Einkommen von 42.000 und man muss die Steuer für 42.000 bezahlen (z.B. 6.000) - ergo: Man muss dann 1.000 EUR nachzahlen... Das sollte man auf jeden Fall einplanen!!!
Ich habe mir das E-Geld für 1 Jahr auszahlen lassen und zwar aus folgendem Grund: Wenn ich während des E-Geld-Bezuges etwas hinzuverdiene (z.B. 400 EUR) dann wird das Geld abgezogen - wenn ich also das E-Geld für 24 Monate beziehe (also monatlich nur die Hälfte ausgezahlt bekomme) würde ich erst nach 2 Jahren etwas hinzuverdienen können, so aber schon theoretisch nach einem Jahr. Wir haben die Hälte bei Seite gelegt, so dass wir das 2. Jahr überbrücken können...
Ich hoffe, einige Fragen kläre zu können - wenn Ihr weitere Fragen habt, werde ich sie gern - so weit mir möglich - beantworten.
Liebe Grüße,
Britta