so, nun hab ich auch mal eine frage - vielleicht werden es auch ein paar mehr.

also, ich möchte LM 1-12 elterngeld beziehen und mein mann LM 13-14. das können wir nicht in einem antrag machen, oder? ich meine gelesen zu haben, dass jeder einen stellen muss. muss er seinen dann auch gleich nach der geburt stellen? also am besten zusammen mit meinem?
für seine elternzeit zählt dann aber sein lohn oder bekommt er das gleiche EG wie ich?

wenn sein lohn zählt, was ich denke, welcher zeitraum denn? die 12 monate vor der geburt oder die 12 monate vor meinem MuSchu (wie es ja bei meinem antrag ist)?
was muss beim antrag alles dabei sein? genügen die gehaltsmitteilungen/lohnzettel von den jeweils entsprechenden 12 monaten? der arbeitgeber muss nicht zwangsläufig was ausfüllen, wenn man die lohnzettel einreicht, oder?
teilzeit in elternzeit steht nicht zur debatte.

zum mutterschaftsgeld:
der FÄ stellt 7 wochen vor ET (älter darf die bescheinigung nicht sein) eine bescheinigung aus über den ET. diese muss bei der KK eingereicht werden, die dann die 13 euro je kalendertag zahlen. die setzen sich dann mit dem arbeitgeber in verbindung, damit er den ausgleich zahlt bis zum netto der letzen 3 kalendermonate vor MuSchu. meine KK sagte mir, dass die zahlung des arbeitgebers dauern kann, weil die meisten arbeitgeber abwarten, bis die letzte mitteilung der KK über dauer und höhe des mutterschaftsgeldes da ist (also so ca. 8 wochen nach geburt

). ist das wirklich so? ich meine, das wäre schon ganz schön hart, wenn man 14 wochen auf den ausgleich warten müsste, das sind schließlich große teile vom gehalt für über 3 monate.

wisst ihr da bescheid?
ich glaube aber zum glück, selbst wenn es so üblich wäre, könnte ich da gut mit meinem AG reden, dass sie es trotzdem monatlich zahlen und dann die genaue summe am ende "aufstocken".
kinderbetreuungsgeld sagt mir auch nix.
