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Autor Thema: Arbeitgeber-Urlaub  (Gelesen 581 mal)

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kruemel1985

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Arbeitgeber-Urlaub
« am: 20. März 2009, 10:39:36 »
Hallo Ihr lieben,

mir ist mein Arbeitgeber nicht so geheuer.....bevor er mir jetzt sagt wie viele Urlaubstage ich habe..möchte er das ich ihm schriftlich erkäre nach meinem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen,weil eh nur bis Dezember befristet bin!?

Darf er das-muss ich das machen?
Schneide ich mir dann anhand der Daten ins eigene Fleisch?Bin doch dann erst ab Januar arbeitslos oder?

Nochmal meine Daten....angefangen 17.11.2008,befristet bis 31.12.2009....Mutterschutzbeginn 02.07.2009 und endet 08.10.2009.....errechneter Stichtag 13.08.2009

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Kruemel1985

Offline pebbles

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Re: Arbeitgeber-Urlaub
« Antwort #1 am: 20. März 2009, 11:23:55 »
Der wäre mir auch nicht geheuer - klingt irgenwie nach Erpressung.
Erstens hast du bis 14 tage nach der Entbindung Zeit, deinen AG schriftlich über die Elternzeit zu informieren. Er kann dich jetzt nicht dazu zwingen.

Wieviel Jahresurlaub steht dir denn zu und arbeitest du z.Zt. voll? Du hast Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes, also bei dir mitte Oktober . Nimmst also die Anzahl deiner Urlaubstage durch 12 und  dann mal 9,5 abzüglich der bereits genommenen Urlaubstage. Das ist dein Anspruch auf Resturlaub.




Offline Elenya

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Re: Arbeitgeber-Urlaub
« Antwort #2 am: 20. März 2009, 12:11:41 »
willst du den nach dem mutterschutz gleich wieder arbeiten?

wenn ja dann würd ich nicht drauf eingehen wenn nein ist eigentlich egal

befristet ist befristet egal ob du schwanger wirst oder bist, dein arbeitsverhältnis endet auf jeden fall am stichtag

wenn du nach dem mutterschutz eh nicht arbeiten willst/kannst bekommst du in der zeit auch kein arbeitslosengeld weil man das erst bekommt sobald man dem arbeitsmarkt mind. 15 std. die woche zur verfügung steht



Offline BeTi

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Re: Arbeitgeber-Urlaub
« Antwort #3 am: 20. März 2009, 12:53:33 »
Stimme Pebbles da fast ganz zu. Nur mit den 9,5 Monaten bin ich mir nicht sicher, denn meine Perso hat mir gesagt,
da wo der Mutterschutz vor dem 15. ist gibt es keinen Anspruch. Erst mit dem 15. bekommst man einen halben Monat angerechnet.



Offline katjuscha

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Re: Arbeitgeber-Urlaub
« Antwort #4 am: 20. März 2009, 13:07:57 »
sollte sie direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen, hat sie dann nicht das volle jahr anspruch auf urlaub?


Offline BeTi

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Re: Arbeitgeber-Urlaub
« Antwort #5 am: 20. März 2009, 13:23:32 »
@katjuscha: Ja natürlich steht ihr dann der komplette Urlaub zu. Wenn ich sie richtig verstanden habe, will sie aber nicht direkt wieder arbeiten gehen.



kruemel1985

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Re: Arbeitgeber-Urlaub
« Antwort #6 am: 24. März 2009, 12:26:50 »
hallo ihr lieben,

vielen dank für eure antworten ;D

ich werde danach nicht wieder bei der firma arbeiten.....das ist hier alles viel zu stressig und habe jetzt schon ein wenig schmerzen wenn ich an die arbeit denke?!

lg kruemel1985

 

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