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Autor Thema: Befrister Arbeitsvertrag  (Gelesen 226 mal)

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Offline simoneb1982

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Befrister Arbeitsvertrag
« am: 05. September 2011, 17:30:45 »
Hallo zusammen!
Ich habe einen befristen Arbeitsvertrag der Mai 2012 ausläuft. Will hinterher dort auch nicht mehr arbeiten da wir bald umziehen.
Normalerweise müßte ich mich ja vorher 3 Monate arbeitslos melden. Gilt das auch für schwangere? Bekommt man da auch Arbeitslosengeld oder braucht man sich gar nicht arbeitslos melden?

LG Simone

Offline Stefanie + Emmy

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Antw:Befrister Arbeitsvertrag
« Antwort #1 am: 05. September 2011, 19:50:57 »
Ja musst du... wenn du noch nicht im Muschu bist solltest du das dann auf jeden Fall machen und auch gleich angeben das ihr umzieht.
 


Offline Nemi

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Antw:Befrister Arbeitsvertrag
« Antwort #2 am: 05. September 2011, 19:55:43 »
huhu
Ich hatte damals ne ähnliche Situation, Vertrag im MuSchu ausgelaufen und wollte auch da nicht weiter machen  :P
Ich war damals auch beim Amt und hab mich erkundigt. Da hieß es dann erstmal bekommt man ja 1 Jahr (oder gesplittet 2 Jahre) das Elterngeld. In der Zeit bist du auch weiterhin gesetzlich bei deiner KK kostenfrei versichert. Wenn du dich dann nach diesem Jahr arbeitslos meldest um Geld zu bekommen, dann verpflichtest du dich auch mind. 20h die Woche arbeiten gehen zu wollen. Heißt Bewerbungen schreiben etc. und dann Kind halt unterbringen und arbeiten gehen sobald es sich ergibt.
Wenn du das eh nicht willst und zu Hause bleibst kannst du dich über deinen Mann Familien versichern lassen (inkl. Kind), kostet auch nicht mehr. So haben wir das gemacht, da es normalerweise finanziell alles gepasst hätte langfristig gesehen (warum grade blöd ist, ist ein anderes paar Schuhe...)

Offline simoneb1982

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Antw:Befrister Arbeitsvertrag
« Antwort #3 am: 06. September 2011, 15:35:43 »
Habe mit einer Dame von der Arbeitsagentur gesprochen. Da ich Geburtstermin Februar habe und mein Vertrag bis Mai läuft, bin ich in Mutterschutz und Erziehungsurlaub und daher nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar. Brauche mich nicht arbeitslos melden und gehe automatisch zu der Krankenkasse meines Mannes. Wenn ich nach 3 Jahren arbeiten will und ich finde nichts kann ich mich melden, auch wenn ich schon eher arbeiten möchte. Vorraussetzung ist das das Kind auch gut unterbracht wird.

 

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