Hallo Suna_lou,
ich arbeite bei einer Krankenkasse und konnte erst gar nicht glauben, dass so etwas möglich ist. Ich habe aber auch nichts gefunden, was die KK zur Zahlung von MuG verpflichten würde. Scheint wirklich einer der wenigen Fälle zu sein, der durch das Raster fällt.
Mir kam jedoch (ähnlich wie mausebause) die Idee, dass das BV vielleicht gar nicht weiterbestehen muss. Der Arzt stellt es ja immer auch im Hinblick auf die derzeitige Tätigkeit aus. Es ist durchaus möglich, dass mit dem Ende der Beschäftigung auch das BV enden kann. Dann müsstest Du auch Anspruch auf ALG I haben und dann auf MuG.
Andernfalls rate ich Euch, das ALG I trotzdem zu beantragen, bei Ablehnung in Widerspruch gehen und wenn der auch abgelehnt wird zu klagen. Das dauert zwar seine Zeit, aber Ihr habt nichts zu verlieren und so ein Verfahren kostet nichts (außer ggf. der Anwalt, den Ihr aber in erster Instanz nicht braucht). Ich habe im Netz gesehen, dass es schon einige Urteile gab, wo die Agentur für Arbeit dann doch zahlen musste, das interessanteste ist:
Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 20.08.07
Aktenzeichen: L 9 AL 35/04
Kernaussage: Wenn bei einer Risikoschwangerschaft einer Arbeitslosen vom Arzt ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes ausgesprochen wird, die Schwangere jedoch nicht arbeitsunfähig krank ist, muss Arbeitslosengeld weiter gezahlt werden, obwohl während des Beschäftigungsverbotes eine Vermittlung in Arbeit ausgeschlossen ist. Die Arbeitsagentur muss ebenso leisten wie bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ein Arbeitgeber weiter Arbeitslohn zahlen müsste. Die bestehende Gesetzeslücke muss durch erweiternde Auslegung im Sinne des werdenden Kindes geschlossen werden.Leider sind das wohl kein Urteil mit allgemeiner Gültigkeit (bin aber keine Anwältin ;-)). Es ist aber durchaus möglich, dass andere Gerichte ähnlich entscheiden oder die Agentur für Arbeit es so anerkennt.
Ich kann Dir nur raten, alles dafür zu tun, dass Du ALG I bekommst. Das ganze hat nämlich sonst noch viel weiterreichendere Folgen für Deine Krankenversicherung (sofern Du keinen Anspruch auf ALG II bekommst). Du müsstest dann auch die Beiträge als "Hausfrau" selber bezahlen

und zwar während Schutzfrist und Elternzeit! Jedenfalls solange Ihr nicht verheiratet seid.
Du kannst Dich gerne nochmal an mich wenden und evtl. gibt es ja Mädels hier, die sich im Sozialrecht noch ein bisschen besser auskennen!
LG und ich drücke die Daumen! Sat