400€ Job BV nun Kündigung / NEUIGKEITEN

Begonnen von Michaela, 03. März 2012, 17:32:57

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Michaela

Hallo, wer kennt sich denn aus von euch?

Ich habe seit dem 24.10.11 auf 400€ Basis in einer Metzgerei als Verkäuferin gearbeitet. Einen Vertrag habe ich nicht.
Seit dem 6.Februar hab ich nun ein Beschäftigungsverbot.

Heute ist meine Lohnabrechnung für Feb. gekommen.

252€ und im Austrittsdatum steht der 20.02.

Wie ist das...
-hab ich als Schwangere keinen Kündigungsschutz?
-müßte er mir nicht für 6 Wochen den Lohn fortzahlen?


Wenn das so ist....was muß ich nun tun?
Meine kl. Großfamilie.
Vanessa      Okt.  2000
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Deven          Sep. 08
Miley-Sophie Juli   12

Und ein <3 tief im Herzen (Mai 2007)

Pico

Eigentlich hast du ein Kündigungsschutz,aber du hast kein Vertrag...das weis ich nicht wie das ist und dann muss dein Chef dich eigentlich Voll bezahlen,auch wenn du ein BV hast,weil das Geldbekommt er ja dann von der KH weider....


ABER ich weis nicht 1000% ob das bei dir auch zählt mit einem 400euro Job und dann ohne Vertrag...

Michaela

Danke schonmal...dann denk ich wenigstens schonmal nicht alleine so....mein Mann sagt auch ...wenn mich der FA nur krank geschrieben hätte dann währe ich auch nicht zu kündigen gewesen und er hätte keinen Ersatz suchen können.
Meine kl. Großfamilie.
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Und ein <3 tief im Herzen (Mai 2007)

Pico

Hast du sowas wie einer Probezeit? in der Kann dein Arbeitgeber dich ja Kündigen...aber es stimmt,wenn du ein BV hast kann er sich ein ersatz für dich suchen...

Michaela

Im Einstellungsgespäch sagte er mir das es bei einen 400€ eine 4 Wöchige Kündigungsfrist geben würde...ABER es üblich ist gegenseitig darauf zu verzichten....Ich such nun schon die ganze Zeit im Netz...aber immer les ich nur das man als SS nicht gekündigt werden kann...mh.
Ich hab auch noch nach bekanntgeben der SS gearbeitet...von kündigen war keine Rede von ihn.
Meine kl. Großfamilie.
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nadyxy

Also, bitte geh gleich zum Anwalt, bevor du irgendwas falsch machst, was dir später zu Lasten fallen könnte oder Fristen verpasst.
WIR können dir da nicht weiterhelfen.

Aber soweit ich das aus meinem Studium und der Ausbildung kenne, bedeutet Kündigungsschutz auch Kündigungsschutz in der Probezeit. (Die Sorge hatte ich auch mal).
Desweiteren hast du doch eine bestätigung, das du angestellt warst durch deine Lohnabrechnung. Somit ist ein Vertrag hinfällig. Ein Vertrag kann auch mündlich erfolgen und du warst nachweislich angestellt. Somit darfst du nicht gekündigt werden.

ABER geh SOFORT zum Anwalt! Das sollte dir jeder raten!

Michaela

Ok, ich hab nun mal meinen Anwalt angeschrieben. Mal sehen ob er für sowas zuständig ist. Wenn nicht werde ich mich am Mo. gleich schlau machen. Danke schonmal
Meine kl. Großfamilie.
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Mephistophelessa

Hallo Michaela,

ich kann mich nur anschliessen. Ab zum Anwalt und innerhalb von 14 Tagen Kündigungsschutzklage einreichen.

Klar hast Du einen Arbeitsvertrag, sogar einen unbefristeten. Wie nadyxy schon schrieb, einen Arbeitsvertrag kann man auch mündlich schließen. Du wurdest für Deine Arbeit bezahlt, also war Dein Arbeitgeber einverstanden, dass Du arbeitest.

Dein Arbeitgeber muss die Zustimmung vom Gewerbeaufsichtsamt einholen, wenn er Dich kündigen möchte. Das wird er sehr wahrscheinlich nicht getan haben.

Alles Gute für Dich!
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

Alva

Ich würde zusätzlich einfach noch einen Brief an deinen Chef schicken - am Besten per Einschreiben - in dem du gegen die Kündigung Widerspruch einlegst. Dann ist die Frist auf jeden Fall eingehalten, egal wie tranig der Anwalt dann vielleicht noch ist. Ich würde auch schreiben, dass du die Sache an einen Anwalt weitergibts, oft reicht schon die Ankündigung um sein Recht zu erhalten.
Erziehung ist Beispiel und Liebe - sonst nichts. (Fröbel)

Am 17.5.2012 mit 55cm, 3950g und 36cm Kopfumfang geboren und hat unsere Herzen sofort erobert:


Am 25.10.2014 mit 55cm, 4140g und 36,5cm Kopfumfang geboren und macht unsere Welt noch schöner:

Micaaaaa

Hey,

hatte das Gleiche, nur mit Vertrag.
Auch als 400 euro-Jobber bekommst du Lohnfortzahlung bis zum MuSchu! Unzwar das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate. Dein AG bekommt das von einer übergeordneten Stelle wieder.
Kündigungsschutz besteht in jedem Fall. Bei Schwangeren auch in der Probezeit.
Also steht dir dein Geld weiterhin zu und deinen Job hast du auch noch.

Und nun ab zum Anwalt und das Dilemmamit dem Vertrag lösen;)

Ich weiß ja nicht, ob das auch im Arbeitsrecht relevant ist, aber Vertrag ist Vertrag, egal ob mündlich oder schriftlich. Und das ein mündlicher Vertrag besteht/bestand kannst du ja mit den Gehaltsnachweisen nachweisen.

Viel Erfolg!

Michaela

Lieben Dank für die Zahlreichen Antworten  :D

Ich werde mich morgen früh gleich darum kümmern  :-*
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Michaela

Guten Morgen,
so, ich  hab nun mit meinen Anwalt telefoniert...und ja, ich bin im Recht.
Auch das Gericht...mit dem ich auch telefoniert habe hat alles bestätigt.

Nun werde ich erstmal versuchen mit meinen Chef ein Gespräch zu führen...evtl. weiß er ja auch nicht was er hätte tun sollen. Wenn er nicht einsichtig ist...wir ihn mein Anwalt gerne überzeugen.

Danke für eure Hilfe!! Ohne euch hät ich es evtl. auch einfach so hingenommen. LG Micha
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dani

Guten Morgen

Ich hatte einen 400€ Job als ich ss war,mit Vertrag.Bekam ein BV mein Arbeitgeber wollte mir kein Krankengeld damals bezahlen(war auch erst krankgeschrieben.---bin zum Anwalt--habe dann irgendwann BV bekommen und bis zum Schluss mein volles Gehalt bekommen,kündigen konnte er mich nicht.Lg Dani

Michaela

So, hab gerade mit meinen Chef telefoniert :-X Man hat ich ne Schiss ::)

Er hatte noch nicht diesen Fall..hat sich auch sehr für meinen Anruf bedankt und kümmert sich um die Sache. Mein Restlohn und auch eine neue Abrechnung lässt er mir zukommen...Bin wirklich froh das es so funktioniert hat. Und er war sehr freundlich  und hat mir alles gute gewünscht :)
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nadyxy

Geht doch :)

Hoffentlich bleibts dabei und lass dir bitte vorsichtshalber noch einen schriftlichen Vertrag geben. Du willst ja nicht wieder hier auflaufen, wenns dann um die Elternzeit geht oder so ;) hihi


Alva

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