Elterngeld nach dem Elterngeld? - oder: kompliziert gehts auch

Begonnen von Mera, 19. Juli 2011, 16:27:27

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Mera

Hallo,

wahrscheinlich die 100000000 Elterngeldfrage.... aber hoffentlich weiß trotzdem jemand Bescheid  ;)

Also, folgendes Szenario: Man geht mit Kind 1 für 2 Jahre in Elternzeit und lässt sich auch das Elterngeld auf 24 Monate splitten. Dann wird man während dieser Zeit schwanger und Kind 2 kommt, bevor Elternzeit/Elterngeld für Kind 1 endet. Wie wird dann das Elterngeld für Kind 2 berechnet?

a) von dem Elterngeld für Kind 1 65 %
b) von dem Gehalt vor Kind 1 65 %
c) man bekommt nur den Regelsatz + Geschwisterbonus?

Puh, ich blick da nicht durch.....

Dannichen

Jaaaaaaaaaaa, das möchte ich auch gerne wissen, also reihe ich mich mal ein und warte auf hilfreiche Antworten!  :)
Liebe Grüße,
DANNI UND KIDS
                

Madini

Meine Zwerge sind 22 Monate auseinander. Ich hab beim 1. gar nichts gekriegt, da es das Elterngeld in der jetzigen Form erst seit 2007 gibt. Beim 2. war der Zeitraum zu groß, den ich schon zu Hause war. Da gab es 300 Euro + Geschwisterbonus.
Soweit ich weiß, kommt es aber wirklich auf den Abstand an. Nur weiß ich nicht mehr, wie lang dieser Zeitraum war.

Ich hab Dir mal nen Link kopiert. Du kannst hier anrufen und findest kompetente und nette Ansprechpartner. Ich hatte mit denen mal gesprochen, als es bei mir ums Thema arbeiten in der Elternzeit ging.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,thema=thema-elternzeit-elterngeld.html

Madini


rattles

#4
Huhu!

Da uns das ja auch betrifft hatte ich mich mal schlau gelesen... ich hoffe, ich habs alles richtig verstanden, aber so wie ich das sehe läuft das so:

Die Zeit des Elterngeldregelbezuges für das erste Kind (12 Monate ab Geburt, egal ob auf zwei Jahre gesplittet oder nicht) wird komplett aus der Berechnung herausgenommen und die Zeit davor wird berücksichtigt.

Bei uns sähe das dann grob so aus:

Kind 1 geboren Mitte November 2010, Kind 2 kommt Mitte Januar 2012 (so es denn so sein soll  ;))

Also regulärer Elterngeldanspruch Kind 1 von Mitte November 2010 bis Mitte November 2011.
Wenn nun das zweite Kind Mitte Januar 2012 kommt, dann wird folgendes zur Berechnung berücksichtigt:

Mitte November 2011 bis Mitte Januar 2012 (2 Monate nach dem Elterngeldbezug Kind 1)
Mitte Januar 2010 bis Mitte November 2010 (10 Monate vor Geburt von Kind 1)

Die Zeit des Elterngeldbezuges fürs erste Kind fällt komplett raus. Wie gesagt, da zählt immer die Regelanspruchsdauer, also 1 Jahr. Man splittet ja lediglich die Auszahlung, wenn man zwei Jahre den halben Satz beantragt, aber nicht den Anspruch selbst.

Korrigiert mich, wenn ich doch falsch liege... aber so ist mein Wissensstand und so denk ichs mir derzeit  ;)

EDIT: Schreibfehler





Mera

Danke, Madini, ich werd da mal anrufen und hier die Antwort posten.

Glimsy

Hallo Mera,

ich denke, deine Alternative "C" ist richtig. Da für das EG immer die 12 letzten Monate VOR der Geburt berücksichtigt werden, ist es wohl so, dass ihr dann den Mindestsatz + Geschwisterbonus bekommt.

Bin gespannt, was die vom Amt sagen, vielleicht gibt es in deinem Fall ja doch eine andere Regelung.

LG
Marion

rattles

Ja, mich interessierts auch, was die dann sagen.

Wenn meine obige Antwort offenbar schon Luft ist... Manchmal frage ich mich echt, wozu man sich die Mühe macht, auf Beiträge zu antworten.

:P





Mera

ne Rattles, die ist nicht Luft, bin über jeden Hinweis dankbar. Aber ich hab wieder unterschiedliches gehört und wollte einfach 100 % sicher gehen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist

Und ja, du hast recht, wenn man splittet gilt das 2. Jahr als Einkommenslose Zeit und man würde dann wenn Zwerg 2 am Ende dieses 2. Jahres zur Welt kommt nur den Regelsatz bekommen. Das Jahr 2 ist der Knackpunkt, Rattles, du spricht von 1 Jahr, ich von 2 und da wollte ich nochmal sichergehen... also nicht gleich einschnappen!

Also, ja, es ist c) und somit dooooooof!