Hallo.
Bin aus der stationären Behandlung wieder entlassen und habe heute ein BV vom FA bekommen. Ich habe noch 7 Wochen Resturlaub für dieses Jahr. In den letzten Jahren war das Arbeitsaufkommen immer so hoch, dass ich nie meinen Urlaub wirklich nehmen konnte und sich so immer mehr angesammelt hat.
Nun meint mein netter AG, dass mir diese 7 Wochen Urlaub trotz BV nun abgezogen werden, da weder eine Auszahlung noch eine Übertragung auf nach der Elternzeit möglich wäre.
Dürfen die das?? Weiß dazu jemand was? Wäre ja nun wirklich total unfair. Ich kann ja nix dafür, dass ich a) nie meinen Urlaub anständig nehmen konnte und b) nun nicht mehr arbeiten darf.
LG
Bomelo
Nein, das ist nicht erlaubt. Der Urlaub wird für die Zeit nach der Elternzeit gespart.
MuschG
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Dito - die können Dir den Urlaub nicht anrechnen!
Also Jahresurlaub aus 2013 verfällt ganz sicher nicht. Wie das mit Resturlaub aus dem Vorjahr ist (bei 7 Wochen geh ich mal davon aus, dass da welcher dabei ist), müsste ich mal hin und her grübeln. Kommt auch auf die Formulierung im Arbeitsvertrag und Tarifvertrag an, wie Urlaub zu handhaben ist, den man mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub hat.
Aber üblicherweise wird der Resturlaub auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen.
Und ... ähm ... hattest Du den Urlaub schon beantragt?
Bomelo - magst Du genauere Angaben machen?
Bin gespannt, wie das ausgeht! (ähnliches Thema im Bekanntenkreis)