Anspruch auf Kindergeldzuschlag

Begonnen von Michaela, 07. Mai 2012, 12:19:20

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Michaela

Sitz gerade zum Kaffee bei meiner Freundin und wir haben das Thema Kindergeldzuschlag

Sie hat es in den letzten Jahren komplett ausbezahlt bekommen. Nun soll sie 1000€ zurückzahlen und hat auch keinen Anspruch mehr obwohl sich Finanzziel nichts zum Pos. geändert hat.

Einige wichtige Punkte:
Einkommen Mann Brutto ca. 2000€
(er ist LKW Fahrer und bekommt Spesen -pro Woche 105€/ Ernährung – übernachtungskosten bei Wochentouren)
Sie haben zwei Kinder (!0 und 6/fast 7)
Er zahlt auch noch Unterhalt ( 262€)
Sie ist zuhause/ kein eigenes Einkommen.
Stromheizung (178€/Mon.)
Versicherungen ( Haftpfl. Rechtschutz Hausrat und drei Unfallvers.  Autovers.)

Gegen die Forderung von 1000€ wurde im Nov. 2011 Einspruch eingelegt. Jetzt hat sie erneut Kindergeldzuschlag beantragt und hat ein Maschinell gefertigtes Ablehnungsschreiben bekommen mit der Begründung das sie ja Mon. 2349€ zur Verfügung hat.

Frage:
Werden Spesen mit einberechnet?
Wird der Unterhalt des 17 Jährigen nicht anerkannt?
Bzw. wer kennt sich hier mit der Berechnung aus?
Meine kl. Großfamilie.
Vanessa      Okt.  2000
Levin           Sep.  02
Samantha    Dez. 04
Deven          Sep. 08
Miley-Sophie Juli   12

Und ein <3 tief im Herzen (Mai 2007)

yarina

hey michaela, leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. habt ihr mal im www nachgeschaut? Also einfach mal geg*oglet oder so? Da kommen doch bestimmt dann Seiten die euche weiterhelfen können.

Ansonsten mal bei Profamilia evtl nachfragen? die sollten sich doch auch auskennen in den finanziellen Geschichten.

Viel Erfolg für deine Freundin.

TinaundCJ

Kann Dir leider auch nicht helfen,hier gibt es sowas gar nicht  ;D
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


♡mupselmama♡

Hallo,

Werden Spesen mit einberechnet?
Normalerweise schon. es werden alle einkommensartem berücksichtigt. Bei wankendem einkommen wird die situation alle 6 monate überprüft, daher finde ich die aussage
Zitat von: Michaela am 07. Mai 2012, 12:19:20
Sie hat es in den letzten Jahren komplett ausbezahlt bekommen. Nun soll sie 1000€ zurückzahlen und hat auch keinen Anspruch mehr obwohl sich Finanzziel nichts zum Pos. geändert hat.
fragwürdig.

Der unterhalt wird meines wissens angerechnet aber nur unter bestimmten vorraussetzungen und ich glaub auch nur prozentual

Normalerweise hat sich der kinderzuschlag eher im positiven verändert die grenzen wurden verschoben, so das man ihn einfacher bekommen kann als früher. wenn sich wirklich nichts verändert hat wundert mich es das sie nichts mehr bekommen soll.

Wirklich helfen kann euch da eigentlich nur, wirklich direkt damit zur familienkasse zu gehen.

Ich kenn mich leider auch nicht sooo gut damit aus, das ist das was ich im netz finden konnte

lg
♡21.07.08♡04.02.11♡04.02.11♡16.08.13♡07.12.17♡ Et.3.3.2022♡

*Astrid*

Also ich weiß ja nicht, ob das noch aktuell ist, aber ich denke es könnte daran liegen, das Deine Freundin sicher die 300,- Euro Mindestbeitrag an Elterngeld bekommt wenn das jüngste Kind noch nicht älter als ein Jahr ist. Das Elterngeld wird ja angerechnet beim Kinderzuschlag.

Google doch einfach mal nach Kinderzuschlagsrechner oder Kinderzuschlag Rechner  ;)