Berechnung Gehalt während Beschäftigungsverbot

Begonnen von gummibär, 29. August 2009, 17:53:33

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gummibär

Wer kennt sich mit der BErechnung des Einkommens beim Beschäftigungsverbot aus?
ISt bei mir etwas komplizierter, weil ich schwanger eingestellt wurde und unterschiedlich verdient habe...

Klar werde ich Montag zur KK gehen und fragen, aber würde es gerade gerne eher wissen. HAbe nämlich heute einen m.E. zu niedrigen Betrag auf meinem Konto vorgefunden und bin etwas ratlos.
Ist da jemand fit in dem BEreich? WÜrd ne PN mit Zahlen bzw. Details bevorzugen ;)
*18 September 2007

meli28

Ich habe damals im Kindergarten gearbeitet und hatte auch ein Beschäftigungsverbot,hab aber die ganze Zeit meinen vollen Lohn vom Arbeitgeber bekommen.
Soweit ich weiß kann sich der Arbeitgeber das Geld unter bestimmten Vorrausetzungen von der Krankenkasse wiederholen.

LG Melanie

gummibär

#2
Huhu :)
Ja, den kriegt der AG sogar komplett wieder, wurde mir bei der KK gesagt.
Das Ding ist halt, dass ich in den letzten 4 Monaten 2 unterschiedliche Bruttogehälter hatte - meine 3/4 Stelle wurde zur vollen Stelle. Und jetzt bekomme ich einfach das Gehalt der 3/4 Stelle gezahlt, was doch irgendwie nicht sein kann.

Es gilt wohl generell, das Gehalt während der 3 Monate vor der SS, aber die gibts bei mir ja nicht, da ich ss eingestellt wurde.

Herrjee, kompliziert.
*18 September 2007

Tinchen_

habe gerade meine -motte uf dem arm und kann nur langsam eibnhändig tippen...  :)

gemäß § 11 muschg (Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten) steht dir m.e. nach der höhere verdienst zu. bin aber kein jurist! (wg. inhalt einfach "muschg" googeln und bei juris lesen)

hoffe, das klärt sih tu deiner zufriedenheit!

gummibär

Danke dir - v.a. fürs Tippen trotz schwerer Umstände ;)

Ja, sowas hab ich auch beim Googlen gefunden. Leider wurde es nicht vertraglich festgehalten, dass ich nun volle Stelle hab :( (Da gings mir da schon nicht mehr gut und ich hab mich nix mehr getraut... und dann war ich schon fast weg). Aber Gehaltsabrechnungen hab ich ja.

Naja, aber gut zu lesen, dass es auch wer anders vermutet :)

Passt auch wieder total ins Bild - bin so froh, aus der Firma wegzusein!!!
*18 September 2007

annamina

hallo,

ich arbeite als lohnbuchhalterin und habe auch eine angestellte im beschäftigungsverbot. die angestellte hat bei uns einen vertrag mit 25 stunden die woche. und die bekommt sie auch im beschäftigungsverbot bezahlt. das geld inklusive der sozialabgaben des arbeitgebers bekommt der arbeitgeber komplett von der krankenkasse wieder. aber dafür zahlt der arbeitgeber für JEDEN mitarbeiter monatlich eine "umlage" an die Krankenkasse. das ist ne art sozialabgabe. die sichert dann solche sachen, wie mutterschutz und beschäftigungsverbot ab.

es gilt das, was schwarz auf weiß steht. also dein arbeitsvertrag. und danach wirst du abgerechnet. du meintest, dass du erst eine 3/4 stelle hattest und dann voll gearbeitetst hattest. wurde das denn schriftlich festgelegt oder einfach nur besprochen?

wenn du bzw ihr noch fragen habt, stellt sie einfach. ich schaue mal, in wie weit ich diese beantworten kann. alles weiß ich auch nicht, ist ja von fall zu fall sehr speziell. aber das meiste sollte ich als lohnbuchhalterin doch beantworten können.

viele grüße
annamnina



gummibär

*18 September 2007

steffi.83

Hallo.

Ich befinde mich auch im Beschäftigungsverbot.
Ich weiß das ich den Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor SS-Beginn bekomme. Aber ich wüsste gern ob die Schichtzulagen mitgerechnet werden oder nicht.
Kennt sich da jemand aus?




annamina

Hallo ihr lieben,

ich hab mich mal für euch schlau gemacht, bzw nachgeschaut. sitz ja quasie an der quelle, als lohnbuchhalterin.

also dann, fröhliches lesen:

1.5.1.  Berechnung
Der Mutterschutzlohn stellt steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Er muss wenigstens der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen — bei monatlicher Gehaltszahlung der letzten 3 Monate — vor Eintritt der Schwangerschaft entsprechen. Beeinträchtigungen durch das Verbot der Akkord- und Fließbandarbeit oder der Mehrarbeit, der Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Nachtarbeit wirken sich nicht negativ auf die Berechnung aus.
Besteht die Schwangerschaft schon bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, wird die Höhe des Entgeltes anhand des Durchschnittsverdienstes entweder aus dem Arbeitsentgelt der letzten 3 Monate bzw. der letzten 13 Wochen oder, bei einem kürzeren Arbeitsverhältnis, aus dem diesem kürzeren Zeitraum zugrunde liegenden Arbeitsentgelt berechnet.
Mehrarbeits- oder Überstundenvergütungen werden bei der Berechnung berücksichtigt, nicht aber Gratifikationen und Urlaubsgeld. Die Mitarbeiterin hat auch Anspruch auf das 13. Monatsgehalt, wenn es als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung gezahlt wird und nicht als Gratifikation in Form eines Weihnachts- oder Urlaubsgeldes, entschied das BAG. 1

Beispiel 1
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Barbara Gelhardt arbeitet ab 1.3. jeweils montags von 8 bis 17 Uhr sowie freitags und samstags von 20 bis 23 Uhr als Bedienung in einem Hotelrestaurant. Neben einem Fixum von monatlich 1.000 € wird ein Zuschlag, unter Berücksichtigung der Anzahl der Gäste, ausgezahlt. Das Gesamtentgelt beträgt für den Monat März 2009 insgesamt 1.150 €, 1.220 € im April 2009 und 1.170 € im Mai 2009.
Seit Februar 2009 ist Frau Gelhardt schwanger; ab 1.6.2009 besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. 

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Barbara Gelhardt hat Anspruch auf Entgeltzahlung in Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 3 Monate: 1.150 € + 1.220 € + 1.170 € = 3.540 €; davon 1/3 = 1.180 €

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Frau Gelhardt hat ab 1.6. 2009 bis zum Beginn der Schutzfrist einen Anspruch auf eine monatliche Bruttolohnzahlung von 1.180 €; dieser Betrag ist beitrags- und steuerpflichtig.

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Beispiel 2
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Barbara Gelhardt erhält alternativ zum Beispiel 1 das Angebot, eine schwangerschaftsgerechte Tätigkeit im Tagesbereich des Hotels mit einem Monatsgehalt von 1.000 € auszuüben.

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Frau Gelhardt erhält neben dem Monatsgehalt von 1.000 € für erbrachte Arbeit einen zusätzlichen Mutterschutzlohn von 180 €; dieser Betrag stellt ebenso lohnsteuer- und beitragspflichtiges Entgelt dar.



ich hoffe das hilft euch weiter!!!

liebe grüße annamina



steffi.83




Megi

Huhu
Ich brauche eure Hilfe ich arbeite als Verkäuferin und bekomme monatlich tantieme wie sieht es aus bei der Berechnung bei einem beschäftigungsverbot aus danke ihr lieben  :)

Würmchen90

Huhu, ich bin ja schonmal froh, dass ich scheinbar nicht die einzige bin, die durch das ganze Thema nicht all zu sehr durchblickt. Ich hätte da nämlich auch mal eine Frage.
Ich bin examinierte Altenpflegerin und war als Nachtwache beschäftigt. Habe am 1.06. von meiner SS erfahren :-), dieses sofort meinem Arbeitgeber mitgeteilt und dieser schickte mich direkt in den Urlaub und stellte mir danach ein Beschäftigungsverbot aus. Meine Frage ist jetzt, wie das ganze Berechnet wird.
Werden die Nacht- und Sonntagszuschläge mit einbezogen? Und wie wird der Monat Juni miteinbezogen? Habe im Juni meinen Resturlaub abgebaut und dann Anteilsmäßig bereits Mutterschutzlohn erhalten. Kann mir da jemand helfen?!