bitte um antworten -Beschäftigungsverbot

Begonnen von jessy, 10. Januar 2013, 01:38:40

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wieviel geld bekommt man im bewschäftigungsverbot?

hat meine arbeit recht?
0 (0%)
oder kann ich was machen?
4 (100%)

Stimmen insgesamt: 4

jessy

hallo ich bin ganz neu hier   
Mein sonnenschein hat am 20.04.1213 sein geburtstermin
bis jetzt verlief meine schwangerschaft sehr gut ich musste weder mich häufig übergenben noch hatte ich doll schmerzen 
Ich bin in der systemgastronomie tätig das bedeutet ich arbeite in schichten früh spät und nachtschicht. Seit dem 4 monat arbeite ich nur noch früh(6-14uhr) und spätschicht(14-22uhr) auch am Wochenende und feiertagen... seit dem 2. jannuar bin ich von meinem arzt aus im Beschäftigungsverbot da ich immernoch bis 22 uhr arbeite, ich trotzdem stress ausgesetzt bin, eine sehr ziehrliche person bin und probleme mit der schilddrüse habe. ich hatte die letzten 3 monate ein einkommen von 1100€. Da ich jetzt aber im beschäftigungsverbot bin sagte meine arbeit mir ich würde jetzt viel weniger geld bekommen da ich keine zuschläge mehr gezahlt bekomme das bedeutet ich habe so 750-830€ lohn bis zum mutterschutz(bis märz) damit kann ich aber überhaupt nicht leben. Meine miete ist 341€ strom 30€ versicherungen gesammt 140€ handy internet und so weiter... Die letzten 3 monate vorm mutterschutz sind auch für die berechnung des mutterschaftsgeldes und elterngeldes wichtig. Mit 750€-830€ ist das aber ein witz ich habe hart gearbeitet jedes wochenende. Kann mir jemand helfen? ich weis nicht mehr was ich tun soll mein partner hat mich verlassen somit bin ich alleinerziehend und verschulde mich gerade sozusagen und das ist kein guter anfang für mich und meinen sohn bitte helft mir

Hexe Maike

@ jessy wollte dich nicht einfach wegklickend und habe mal ein wenig gegoogelt und dieses gefunden:

Rechtsgrundlage für Lohnfortzahlung Mutter Arbeitgeber
Ärztliches Beschäftigungsverbot
§ 3,1 MuSchG
100%ige Lohnfortzahlung 100%ige Erstattung der Kosten durch U2-Ver-
fahren
weiteres Beschäftigungsverbot § 4 MuSchG 100%ige Lohnfortzahlung 100%ige Erstattung der Kosten durch U2-Ver-
fahren

Also so wie ich das verstehe setht dir dein ganzer Lohn samt Zuschlägen zu und der Arbeitgeber holt sich das Geld bei der Krankenkasse wieder zurück. Frag am besten mal bei deiner Krankenkasse nach.

Tini^_^

Kenne mich mit den Berechnung auch leider nicht so gut aus, obwohl ich selbst auch ein Hin und Her hatte damals bei der ersten Schwangerschaft.

Mach am Besten einen Termin bei einer Schwangerschaftsberatung (Caritas oder bei anderen Stiftungen). Die geben dir super Tipps und können dir alles sofort ausrechnen und können auch ggf. auch Zuschläge geben für Babyausstattung usw.

Schöne Kugelzeit

Sammylein

Wir hatten das Thema auch bei uns in der Arbeit. Dir steht das Durschnittliche Nettogehalt der letzten 13 Wochen zu. Und das schließt die Zuschläge ein!!!!
Meine Kollegin hatte das mit ihrem Anwalt durchgesetzt und ichhab es jetzt automatisch so bekommen!
Viel Glück und setzt dich durch! Deinen AG kostet es ja nix!
Alles Gute weiterhinund LG


regenbogen78

Zitat von: Sammylein am 10. Januar 2013, 08:26:07
Wir hatten das Thema auch bei uns in der Arbeit. Dir steht das Durschnittliche Nettogehalt der letzten 13 Wochen zu. Und das schließt die Zuschläge ein!!!!
Meine Kollegin hatte das mit ihrem Anwalt durchgesetzt und ichhab es jetzt automatisch so bekommen!
Viel Glück und setzt dich durch! Deinen AG kostet es ja nix!
Alles Gute weiterhinund LG

s-yes s-yes s-yes
...erfolgreiche ICSI im Oktober 2010...



jessy

danke ihr lieben ich gehe morgen gleich mal zur krankenkasse bei der beratung war ich heute die haben zu mir gesagt das ich wenn es nicht auf normalen Wegen geht ich gegen meine arbeit klagen muss :-X ohoh. Das währe mir sehr unangenehm da ich seit 6 jahren da bin und schon meine lehre da gemacht habe :-[ 

min(e)

nuja
nur weil du dort die lehre gemacht hast und so lange dort bist, musst du dich doch nicht 'verarschen' lassen :/
Blume: 03/06; Sonne: 11/07; Grinsehäschen: 05/11; Muffin: 01/13; Mopsito: 05/14; * 10/15; ♥ 07/16

Moni28

Hab dir heute morgen per PN (private Nachricht) geschrieben. Hoffe du hast das gesehen...

LG Moni





jessy

danke für eure unterstützung :) :) habe beim amt mir nen antrag auf harz IV austockung geholt der gillt allerdings erst ab februar und selbst wenn ich da was bekomme dann erst 3 monate später und mein elterngeld und mutterschutz wird trotzdem niedrig ausfallen da die ja meine lohnzettel nehmen zur berechnung... oder zählt da die aufstockung mit rein?  :) lg jessy