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Allgemeines => Allgemeines => Thema gestartet von: Biebchen am 29. Februar 2012, 01:21:51

Titel: Elterngeld - ich Blick nicht durch
Beitrag von: Biebchen am 29. Februar 2012, 01:21:51
Hallo :D

Ich Checks einfach nicht *g*
Wenn man verheiratet ist, Frau hat vorher nicht gearbeitet und auch jetzt nicht, Mann ist der Alleinverdiener..
Beim Elterngeld steht drin, arbeitet man mehr als 30Std die Woche, hat man keinen Anspruch mehr..
Der Mann arbeitet aber 40std die Woche..

Bekommt die Familie dann NIX?
Oder ist es egal wieviele Std der Mann arbeitet, weil es auf die Frau bezogen ist (falls diese zusätzlich arbeiten würde?)

Wasn durcheinander :D
Titel: Antw:Elterngeld - ich Blick nicht durch
Beitrag von: Goody988 am 29. Februar 2012, 10:06:04
Hi Biebchen,

die 30 h arbeiten pro woche gelten für dich als Mutter, falls du während der elternzeit Teilzeit eben bis 30h arbeiten willst.
wenn du ein jahr vor der Geburt nicht gearbeitet hast, bekommst du, meine ich,  nur den Grundsatz. Vielleicht weiß einer der anderen, wie hoch der genau ist?
Ich meine, es wären um die 300€....  :-\
Titel: Antw:Elterngeld - ich Blick nicht durch
Beitrag von: Angelgirl0408 am 29. Februar 2012, 10:17:06
Wenn du vorher nicht berufstätig bist/warst, dann steht dir der Mindestsatz für 1 Jahr zu... Sind 300 Euro monatlich  ;)
Titel: Antw:Elterngeld - ich Blick nicht durch
Beitrag von: Biebchen am 29. Februar 2012, 14:17:37
Ok Dankeschön :D
Titel: Antw:Elterngeld - ich Blick nicht durch
Beitrag von: Alva am 01. März 2012, 09:01:39
Ich hab ebenfalls eine Frage zum Elterngeld:
Und zwar arbeite ich auf 400 Euro Basis, verdiene aber nur ca. 380 Euro im Monat. Laut KK bekomme ich deswegen kein Geld in der Mutterschutzfrist, sondern nur diese 210 Euro Pauschale. Jetzt die Frage: Gilt das auch für die 8 Wochen nach der Geburt oder krieg ich da schon ganz normal mein Elterngeld? Die Elternzeit werd ich auf jeden Fall für ein Jahr beantragen.