Schwanger-Online - Forum

Allgemeines => Allgemeines => Thema gestartet von: harrypalle am 04. August 2011, 20:33:34

Titel: Freistellung
Beitrag von: harrypalle am 04. August 2011, 20:33:34
Hallo,

meine Freundin ist im 5. Monat schwanger. Ihrerer gehts derzeit nicht so gut. Sie bekommt abends Fieber und Ihrer ist es oft schlecht. Das hat im 3. Monat angefangen.
Derzeit ist sie bei einer Leihfirma angestellt und seit 6 Wochen krank geschrieben deswegen. D.h. wenn sie wieder arbeiten sollte, weiß sie nicht wohin sie kommt. Die Zeitarbeitsfirma hat auch gemeint, dass Sie sich von der Frauenärztin frei stellen soll.
Heute waren wir bei der Frauenärztin und sie hat gemeint, dass die Übelkeit und das Fieber nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben und sie kann und wird sie deswegen nicht freistellen und ihr auch keine Krankmeldung mehr ausschreiben.

Aber in diesem Zustand kann sie nicht arbeiten. Deswegen wäre die beste Lösung, dass sie von einem Arzt freigestellt wird bis die Übelkeit nach der Geburt vorbei sind. Denn die Frauenärtzin hat auch gemeint, dass die Beschwerden erst nach der Geburt weg sind.

Könnt Ihr mir ein paar Tipps geben, wie wir das anstellen könnten?


Gruß

Harrypalle
Titel: Antw:Freistellung
Beitrag von: Miras Mama am 04. August 2011, 20:50:59
Hallo

Wechselt doch den Frauenarzt, oder seit ihr ansonsten zufrieden mit allem?
Ich habe damals ein Beschäftigungsverbot bekommen (meinst du das mit Freistellung?)
Ich hatte die ganze Zeit heftige Rückenschmerzen und konnte nicht mehr lange stehn und sitzen. Mein FA hat mir das damals von selbst angeboten. Und ich kenn 2 Bekannte die das auch bekommen haben.
Ob der Hausarzt das auch ausstellen kann weiss ich allerdings nicht, aber fragen könntet ihr ja mal!
Titel: Antw:Freistellung
Beitrag von: Sternchen25 am 05. August 2011, 12:36:04
Hallo, also wenns die Frauenärztin nicht macht, wendet euch ans Gewerbeaufsichtsamt, die habens bei mir damals gemacht!
Titel: Antw:Freistellung
Beitrag von: wuusaa am 05. August 2011, 13:27:27
Ich würd wahrscheinlich den FA wechseln. Finds echt dämlich, dass die euch kein Beschäftigungsverbot ausstellt, wenns deiner Freundin so schlecht geht.
Ansonsten, also wenn ihr nicht wechseln wollt, kann euch der Betrieb auch nen BV ausstellen. Und wenn die euch das eh geraten haben,  wird das auch kein Problem darstellen.