private Haftpflicht, muss ich meinen Nachwuchs melden?

Begonnen von Sönnchen, 12. Mai 2011, 12:38:58

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Sönnchen

Hallo,

vielleicht wisst ihr ja Bescheid,

muss ich meinen Nachwuchs bei meiner privaten Haftpflicht melden, so dass der Versicherungsschutz auch fürs Kind gültig ist, oder sind Kinder automatisch ohne vorherige Meldung mitversichert?

Vom Beitrag her dürfte sich ja nichts ändern, so war es jedenfalls als ich meinen Ehemann mit aufgenommen habe.

Gruß Sönnchen

Hauke: 19.05.20011 - 3940 gr - 54 cm - KU 38



KaLoJo

Hallo Sönnchen,

wir haben Louis bei der versicherung gemeldet als er ca. 1 Jahr alt war. Also ab dem Alter wo er auch was anstellen könnte.






l

LadySunshine

Ich hab 3-4 Monate nach der Geburt mal angerufen und gefragt. Die haben mir gesagt, dass Maira automatisch mitversichert sei. Aber wollte halt mal angerufen haben und gesagt haben, dass ich nun ein Kind habe ;D
Wie ein Wunder liegst du neben uns,
liebst und atmest Zauber in uns hinein.
Manchmal übertrifft die Wirklichkeit den Traum.

Maira Adeline 23.07.2010 36+6
Marten Tim 14.07.2012 33+5

Wonderwoman

Also meinen Mann musste ich auch nicht melden, der war nach unserer Hochzeit automatisch mitversichert, demnach gehe ich stark davon aus, das man das nicht melden muss. WEnn du es machst ist ok, aber es wäre gesetzlich auf jeden Fall abgesichert. Also keine Panik  ;)




Dropsknopf

ich hab gestern deswegen meinen Versicherungsmenschen angerufen und er meinte das die kleine erstmal bei uns mit versichert ist. Brauchst also erstmal nix beachten. Unser Vertreter kommt aber demnächst eh nochmal rum und da werd ich ihn nochmal genau fragen.


Unser 6.Jahr!


Mondlaus

Bei mir wird sie auch automatisch versichert, eine Klausel, die eigentlich nichtig ist, denn Kinder unter sieben Jahren haften nie (auch ihre Eltern nicht), es sei denn die Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht grob. DAs heisst nicht, dass man die Kinder ständig im Auge haben muss. Die grobe Verletzung wäre eher, wenn man das Kind tagelang alleine lässt.

Hab von einem Fall gelesen, wo die Eltern das Kind haben draußen spielen lassen, und alle 10 Minuten haben sie mal aus dem Fenster geschaut. In der Zeit hat das Kind dann das Auto vom Nachbar mit einem Stock zerkratzt  S:D Und die Eltern mussten nicht haften, deshalb hat die Haftpflicht nicht gezahlt...

Diese Schilder auf Baustellen "Eltern haften für ihre Kinder" sind ebenfalls völlig nichtig, wenn das Kind unter sieben ist.

Paula

Ganz wichtig, in eurer Haftpflichtversicherung muß euer Kind mitversichert sein,ihr müßt darauf achten, das ihr die Klausel für Deliktunfähigkeit dabei habt.

Mein Sohn fast 4 Jahre, hat beim Spielen die Brille seiner Erzieherin kaputt gemacht.
Meine Versicherung (Haftpflichtkasse Darmstadt) zahlt den Schaden, da ich solche Sachen mitversichert habe.

Also bitte drauf achten und nicht glauben, das es mit einer *normalen* Haftpflicht getan ist.

Wir alle entscheiden durch die Kraft unserer Gedanken,
welche Qualität wir dem eigenem Leben geben.