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KV nach Geburt

Begonnen von Lahanya, 28. März 2014, 09:57:30

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Lahanya

Hallo ihr lieben,

ich hoffe einfach jemand hat eine ähnliche Situation erlebt und kann mir da mal weiter helfen. Zerbreche mir grad darüber den Kopf wie das funktionieren soll und bevor ich jetzt zu sämtlichen Stellen laufe, frag ich einfach mal bei euch nach. :)

Mein ET ist der 13. Juni 2014 und mein Arbeitsvertrag läuft am 31. Juli aus. Ich hatte nur einen Jahresvertrag (nicht vollzeit) der definitiv nicht verlängert wird. Ich möchte gerne ein Jahr zuhause bleiben und frage mich nun wie ich dann Versichert bin? Wenn ich Elterngeld beziehe (kann ich das unter diesen Umständen überhaupt?) würden dann meine Krankenkassenbeiträge weiter gezahlt werden oder muss ich mich etwa Privat Versichern lassen? Das wäre Finanziell nicht drinn.

ALG1 kriege ich nicht. Das schon mal vorweg. Mein Partner und ich sind nicht Verheiratet, leben aber zusammen. Er kann aber nicht für mich aufkommen. Muss ich dann etwa Hartz4 beantragen weil ich mich um mein Kind kümmern möchte? (Wäre ziemlich Krass  :o)  Ich stehe ja aber dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur verfügung. Oder reicht es, mich generell Arbeitssuchend zu melden?

Ich bin definitiv mit sowas überfordert.  ;)

Hoffe jemand kann mir einen Tipp geben!

liebe grüße,
Lahanya

 

Mephistophelessa

Huhu Lahanya. Am besten rufst Du mal beim Bürgertelefon des BMAS an. Die beraten wirklich kompetent.
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

sunshine

Hallo Lahanya

ich kann deine Sorge verstehen und eventuell helfen.

Du bist in der Zeit ja schon im Mutterschutz und wirst von der KKH dein Geld beziehen
und auch wenn du ein Jahr Elternzeit nehmen möchtest bist du bei deiner KKH krankenversichert. Wie genau müsstest du auch noch mal deine KKH fragen.

Dir steht auch Elterngeld zu. Ich habe es hier beim Versorgungsamt beantragt. Du kannst auch 3 Jahre Elternzeit nehmen, wenn du das möchtest. Das einzige was sich nur ändert, dass du nicht mehr in Arbeitsverhältnis stehst und du dich dann wenn du wieder arbeiten gehen möchtest, dich bei der Agentur für Arbeit vorstellst und dein Arbeitslosengeld beantragst.

Habe letztes Jahr auch vor dem Problem gestanden. Nur das ich 3 Monate vor Geburt mein Jahresvertrag geendet hat und ich zum Schluss mit dem Arbeitsamt vor Sozialgericht gestanden habe.
* 9/11







Ɯɛя ℓɛƨɛи καии ιƨт κℓαя ιм Ѵσятɛιℓ

Lahanya

Zitat von: sunshine am 28. März 2014, 10:40:52
Du bist in der Zeit ja schon im Mutterschutz und wirst von der KKH dein Geld beziehen
und auch wenn du ein Jahr Elternzeit nehmen möchtest bist du bei deiner KKH krankenversichert.

Ich kann, obwohl mein Vertrag am 31. Juli ausläuft, trotzdem ein Jahr in Elternzeit gehen? Wegen des Mutterschutzes?
 

Scheckpony

Lahanya, war bei mir genauso. Vertragsende 31.11., Et. 24.12. Mutterschutz ab 12.11.

Also ich war sogar eigentlich schon arbeitslos als mein Kind geboren wurde, was ja bei dir noch nicht mal der Fall ist.

Ich habe trotzdem ganz normal ein Jahr Elterzeit nehmen können, Elterngeld bezogen und war während der Elternzeit auch ganz normal gesetzlich weiter versichert. Wer die Beiträge gezahlt hat, kann ich dir nicht sagen, aber ich wars definitiv nicht. Ich habe auch volles Mutterschaftsgeld von der KK bekommen, sowohl vor als auch nach Geburt, obwohl ich da ja eigentlich gar kein gehalt mehr bezogen hätte.
Der einzige Nachteil, wenn du noch kein ganzes JAhr gearbeitet hast, ist, dass dein Elterngeld natürlich geringer ausfällt. Denn es wird der Durchnittsverdienst der letzten 12 Monate angesetzt. Wenn du also nur 10 Monate Gehalt bezogen hast und davor nicht, schmälert sich natürlich die Gehaltsgrundlage, auf der berechnet wird. Aber Elterngeld steht jedem zu. Und Elternzeit auch.

Mit Ablauf der Elternzeit hab ich mich dann bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und bin dann über die Arge versichert worden.

Im übrigen, warum denkst du denn, dass dir kein ALG1 zusteht?

sunshine

#5
Danke Scheckenpony

@Lahanya: Du gehst 6 Wochen vor errechneten ET in Mutterschutz und da ist es egal ob dein Vertrag am 31.07. ausläuft. Wenn du in den Mutterschutz gehst bekommst du von deinem FA ein Zettel wo du für das Mutterschaftsgeld bei deiner KKH beantragst ( in der Regel bekommt man es 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET ausgezahlt.)

Und so ist das auch mit dem Elterngeld, das Beantragt man am besten 1 Woche nach Geburt des Kindes beim Versorgungsamt. So wie Scheckenpony geschrieben hat,
muss du mind. 12 Monate gearbeitet haben um mehr Elterngeld zu bekommen. Wer
vorher nicht arbeiten gegangen ist oder es einfach nicht ausrechnen lassen möchte bekommt 300,- €

Mutterschaftsgeld bekommt außerdem jeder der Arbeiten geht und Sozialabgaben ab gibt in Deutschland.

Genauso steht dir das Arbeitslosengeld zu. Du bist arbeiten gegangen und die Elternzeit wird auch dazu angerechnet. Also warum sollte dir es nicht zu stehen?
* 9/11







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Scheckpony

Echt, sunshine, bekommt man nur Mindestelterngeld, wenn man weniger als 1 Jahr gearbeitet hat? Ich dachte, da wäre der Satz nur geringer?


Lahanya

Ich hab nochmal in meinen Vertrag geschaut und der ist genau 12 Monate. Dann bekomme ich doch ALG1. :)

Andere Frage: Ich bin seit Oktober schon im Beschäftigungsverbot, ändert das jetzt etwas?
 

sunshine

@Scheckenpony: Also es kommt auch darauf an wie viel man vorher verdient hat und ob Voll- oder Teilzeit. Ich bin Teilzeit arbeiten gegangen und hab es alles damals angegeben und sie rechnen die Zeit von Arbeitsamt nicht mit an. Daher war es nicht viel was ich mehr dazu bekommen habe.

@Lahanya: Nein es ändert gar nichts.
* 9/11







Ɯɛя ℓɛƨɛи καии ιƨт κℓαя ιм Ѵσятɛιℓ

sunshine

Achso... die 300,- € sind der Mindestsatz beim Elterngeld.
* 9/11







Ɯɛя ℓɛƨɛи καии ιƨт κℓαя ιм Ѵσятɛιℓ

Lahanya

Danke nochmal an euch!

Ich war gestern beim Arbeitsamt und die haben mich jetzt nun also zum Versorungsamt gewiesen sobald mein Mutterschutz beginnt.  8)