Mutterschutzgeld bei befristeter Stelle?

Begonnen von niccy, 27. Dezember 2011, 19:00:04

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niccy

Hi,
ich google mir schon einen Heißen. Ich erwarte Ende Juli 2012 mein erstes Kind. Ich habe eine befristete Stelle bis zum 16.08.12. Wie sieht es genau mit der Berechnung des Mutterschutzgeldes dann ab dem 17.08.12 aus, wenn der Arbeitgeber wegfällt bzw. mein Vertrag ausläuft?

♥Chaosqueen♥

Relevant ist hier das Durchschnitts-Einkommen der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz... Unabhängig davon ob der Vertrag vor, im oder nach dem MuSchu ausläuft (ich denke mal nicht dass du übernommen wirst, oder)

Bei mir war das damals so, dass mein Vertrag EIGENTLICH zum 31.12.2008 auslief - ich aber nochmal bis zum 28.02.2009 verlängert wurde... ET war der 02.05 - MuSchu ab 21.03.2009...

D.h. Grundlage der Berechnung waren bei mir Januar-März 2009 (wobei ich vom 01.-21.03.2009 ALG I bezogen habe, was in der Berechnung =0 ist, da Sozialleistung) - für das Elterngeld ist es dann der Durchschnitt der letzten 12 Monaten...

Hier kannst du das auch alles nochmal nachrechnen ;)

MuSchu-Geld-Rechner


Mona

Gute Frage, wollt dich jetzt nicht einfach wegklicken.....du meinst sicherlich wegen der Zeit nach der Geburt.
Also ich würde an deiner Stelle bei deiner Krankenversicherung anrufen und nachfragen. Die wissen das dann auch ganz sicher ;) Vergiss nicht die Lösung zu posten. Betrifft mich zwar nicht da ich nur auf 400€ arbeite aber evtl. jemanden andern.

LG Mona
Make a pregnancy ticker
SST pos. 27.11.11
01.12.2011....4+6 HCG 3570 (US 5+3FA
10.12 Herzchen schlägt...6+1---(US 6+4) KH
14.12.2011....6+6 Baby 0,9cm (US 7+0)FA
04.01.2012 FA - 9+5 Baby 3,19cm

Mona

@ Chaosqueen...phu, jetzt verunsicherst du mich aber :o
Denn ich hab erst letzte woche Std. mit Google verbracht wegen Gelder.
Ich hatte das so verstanden das wenn man ALG 1 bezieht dann auch Mutterschaftsgeld bekommt....da werden ja auch jeden Mon. für die KK Gelder gezahlt und vom ALG 1 abgezogen. Zudem ist man ja auch über sich selbst KV.

Und wenn ich nur auf 400€ arbeite dann bekomm ich nix..nur einen kleinen Betrag von nicht mal 300€.......Wie ist das denn nun wirklich? Laut rechner würde ich Geld bekommen....mh, werd dann wohl selber morgen mal bei meiner KV anrufen müssen ;D
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Finchen81

für die zeit in der du noch in der befristeten stelle bist bekmmst du muschu geld von deinem ag. wenn die zeit dann ausläuft muss das die krankenkasse übernehmen.

Bei mir hat damals mein AG noch 2 Tage bezahlt. Dann war der Vertrag aus und ich hab erstmal nix bekommen. Irgendein Amt hat mich dann darauf angesprochen, dass mir der Rest doch von der KK zustehen würde. Die fühlten sich bis dahin gar nicht zuständig. Als ich dann anrief und sagte dass mir das gesagt wurde haben sie es angeblich plötzlich übersehen. Ich bekam dann einen Brief :"Gerne überweisen wir ihnen den Restbetrag XY..."  ;)

:P  Frag an mehreren stellen nach. Ich hätte es ohne Zufall gar nicht erfahren und nachverlangt, obwohl es dann eine beträchtliche Summe war...

Machs gut!!



niccy

Ne, Vertrag wird nicht verlängert. Wieso sollte mein AG auch?!?! Ich Sch*ei*de einfach aus.

Ja, mir geht´s eigentlich nur um die Zeit nach Vertragsende bis zum Ende des MuSchu. Rein theoretisch also wiefolgt:
25.07.12 Geburt
25.07.-25.09.12 8wöchiger Muschu.
25.-07.-16.08.12 KK zahlt 13€/Tag AG beteiligt sich an MuSchuGeld.
17.08.-25.09.12 KK zahlt 13€/Tag, wer den Rest bzw wer stockt auf? (da AG wohl wegfällt)
Dann ab Ende September : Elterngeld (das weiß ich alles).
Vergesse immer meine KK zu fragen. Bin morgen eh in der City.

Finchen81

Das muss die KK voll übernehmen - so war`s bei mir  :)



Tinchen_

Eigentlich gibt es doch ab dem ersten Tag nach Entbindung Elterngeld, wenn ich mich richtig erinnere? Nur wird das im "Normalfall" mit dem MuSchGeld verrechnet, das eben meist höher ist. 
Damit sollte es nach Ablauf des Vertrages ganz regulär Elterngeld geben.
Zahlt die KK nicht immer nur die13 Euro pro Tag?

niccy

Ich war heute bei der KK (IKK). Nach Ablauf des Vertrages bekomme ich von der KK das MuschuGeld in Höhe des Krankengeldes (ca. 70% des Nettogehaltes).

Voll übernimmt die KK es nicht. Naja, besser als nur die 13€ pro Tag von der KK.

Brüderchen

Tinchen, EG gibt es erst nach dem MuSchu

Wie ist es, wenn man vor dem MuSchu arbeitslos wird. Zahlt dann auch die KK oder übernimmt dann die Agentur für Arbeit einen Teil?

niccy

@brüderchen
Also, ich meine es ist wiefoglt: vor dem Muschu bekommt man Arbeitslosengeld. Das Arbeitsamt beteiligt sich nicht, wieso auch?!?! Ich glaube, man bekommt nix. Auch von der KK nix, da man als Nichtberufstätiger keinen Anspruch darauf hat. Die Zeit der Arbeitslosigkeit in der SS wird monatliczh mit 0€ gerechnet, wenn das Elterngeld berechnet wird. Z.B. Einkommen in den letzten 12 Monaten vor Geburt (man muss mind. 1 Jahr gearbeitet haben, um Anspruch auf Elterngeld zu haben, berechnet mit Nettogehalt): 8 Monate gearbeitet + 3 Monate arbeitslos= 8x Gehalt + 3x 0€= Summe geteilt durch 12= durchschnittl. Einkommen. Entsprechend 65% dagvon wird als Elterngeld berechnet.

Gott sei Dank haut das bei mir hin. Ich bekomme volles Elterngeld.

Brüderchen

niccy, danke! ich hoffe, bei mir kommt es dann auch hin... mal sehen, wie lange es dauert ss zu werden.