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Allgemeines => Allgemeines => Thema gestartet von: Sumsi21 am 02. Dezember 2012, 12:45:36

Titel: Thema Elterngeld,MuSchuGeld!
Beitrag von: Sumsi21 am 02. Dezember 2012, 12:45:36
Hallo,

ich hab mal ne Frage:

Ich bin wieder SS mein ET ist der 12.8 . Ich bin zur Zeit in Elterzeit und werde ab dem 01.04 wieder arbeiten. Habe 1 Sohn Luca jetzt 3 1/2 Jahre und 1 Tochter Leonie nun 8 Monate

Wie funktioniert das dann mit dem Elterngeld und dem MuSchuGeld, kennt sich da jemand aus? Nehmen die dann nur die 4 Monate als Grundlage zur Berechnung, oder auch noch das vor der SS von Leonie?

Und bekomme ich ganz normal MuSchuGeld?

LG
Titel: Antw:Thema Elterngeld,MuSchuGeld!
Beitrag von: Nicole! am 05. Dezember 2012, 21:00:59

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!


MuSchuGeld kriegst du ganz normal, wenn du angestellt bist.
Das Elterngeld rechnet sich nach den letzten 12 gearbeiteten Monaten, also in deinem Fall die Zeit von vor der Geburt Luca`s zusätzlich zu den Monaten April bis August 2013.
Titel: Antw:Thema Elterngeld,MuSchuGeld!
Beitrag von: Jenniemaus5 am 06. Dezember 2012, 11:15:26
Das durchschnittlich im Monat erzielte Erwerbseinkommen des Antragstellers aus den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes ist maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes. Besondere Regelungen gelten gegebenenfalls für Selbstständige.
Titel: Antw:Thema Elterngeld,MuSchuGeld!
Beitrag von: Sumsi21 am 06. Dezember 2012, 12:25:46
Danke euch, ich habe gestern mit einem Herren von der Elterngeldstelle telefoniert.

Also es werden die Monate April 2013- Juni 2013 genommen und dann noch 9 monate vor Leonies Geburt. Also immer vor der Mutterschutzfrist.

Somit bekomme ich wieder das selbe, nur das noch der Geschwisterbonus dazu kommt. Wie ist da eigentlich? Gibt es den für beide, also 2 * 75 oder nur 1 * 75?
Titel: Antw:Thema Elterngeld,MuSchuGeld!
Beitrag von: Nicole! am 06. Dezember 2012, 14:09:06

Hallo Dine,

den Geschwisterbonus gibts einmalig.
Aber der ist nicht 75€ im Monat, sondern 10% des Elterngeldes und min. 75% :D
Dein Mann kriegt auch Elterngeld?
Denn auch ohne Elternzeit kann er 2x 375€ bekommen (im Vordruck des Antrags gibts ne Spalte zu Elterngeld ohne Prüfung des Einkommens - gibt dann halt den Mindestsatz, aber den sollte man schon mitnehmen, finde ich).
Viel Erfolg und eine schöne schwangere Zeit!
Titel: Antw:Thema Elterngeld,MuSchuGeld!
Beitrag von: Sumsi21 am 08. Dezember 2012, 23:18:06
Hallo Nicole,

wie kann er 2*375€ bekommen, wenn er keine Elternzeit nimmt?
Mein Mann ist selbstständig und könnt nie in Elternzeit gehen.