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Allgemeines => Allgemeines => Thema gestartet von: Krümelchen2 am 31. März 2014, 09:33:36

Titel: vorzeitiges beenden der Elternzeit
Beitrag von: Krümelchen2 am 31. März 2014, 09:33:36
Hallo,

mein ET für Kind Nummer 3 ist der 22.08.2014. Ich bin noch in Elternzeit bis zum 01.09.2014 (Kind Nr.2). Mein Mutterschutz müsste beginnen am 11.07.2014 und ich beziehe das Eltergeld bis zum 04.07.2014. Wenn ich meine Elternzeit nun verkürze auf den 10.07.2014 und dann ab dem 11.07. 2014 angebe das ich erneut in Mutterschutz bin dann dürfte das bei meinem AG so durchgehen oder?

Hat damit jemand Erfahrung? Und muss ich das der Elterngeldstelle auch mitteilen? Gibt es noch andere Stellen wo ich eventuell Gelder beantragen kann (hab mal gehört es gibt da noch eine Landes...irgendwas die einen einmaligen Betrag auszahlt).

Vielen Dank
Titel: Antw:vorzeitiges beenden der Elternzeit
Beitrag von: LadySunshine am 31. März 2014, 13:36:34
Huhu :)
Kann dir nur beim Landes...irgendwas helfen. Du meinst wahrscheinlich das Bundesversicherungsamt. Die zahlen einmalig eine bestimmte Höhe an Mutterschaftsgeld für die Mutterschutzzeit (6 Wochen vor/8 Wochen nach ET). Ich hab damals den Höchstsatz bekommen, ich glaube es waren 210 €. Ich weiß noch, dass es recht unkompliziert war.
Titel: Antw:vorzeitiges beenden der Elternzeit
Beitrag von: Mephistophelessa am 31. März 2014, 13:59:51
Krümelchen, Deinem AG schreibst Du, dass Du die Elternzeit vorzeitig wegen der erneuten Schwangerschaft beendest. Natürlich hast Du ja dann wieder "volles Gehalt", Elternzeit ist beendet und Elterngeld dürfte es nicht mehr geben. Wäre so für mich logisch.

Die 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt gibts doch für Hausfrauen, Beamte, Minijobber? und privat Versicherte. Als Arbeitnehmerin gibts die 13 Euro kalendertäglich.

Hab auch keine Idee, wo Du noch etwas beantragen könntest.
Titel: Antw:vorzeitiges beenden der Elternzeit
Beitrag von: Krümelchen2 am 31. März 2014, 19:35:37
@kiti das würde mit dem Geld auszahlen der Elterngeldstelle genau hinhauen, da kommt die letzte Zahlung am 04.07 und ab 11.07 wäre Mutterschutzbeginn. Dann passt es oder?

Danke für deine Antwort  :-*