vorzeitiges beenden der Elternzeit

Begonnen von Krümelchen2, 31. März 2014, 09:33:36

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Krümelchen2

Hallo,

mein ET für Kind Nummer 3 ist der 22.08.2014. Ich bin noch in Elternzeit bis zum 01.09.2014 (Kind Nr.2). Mein Mutterschutz müsste beginnen am 11.07.2014 und ich beziehe das Eltergeld bis zum 04.07.2014. Wenn ich meine Elternzeit nun verkürze auf den 10.07.2014 und dann ab dem 11.07. 2014 angebe das ich erneut in Mutterschutz bin dann dürfte das bei meinem AG so durchgehen oder?

Hat damit jemand Erfahrung? Und muss ich das der Elterngeldstelle auch mitteilen? Gibt es noch andere Stellen wo ich eventuell Gelder beantragen kann (hab mal gehört es gibt da noch eine Landes...irgendwas die einen einmaligen Betrag auszahlt).

Vielen Dank





LadySunshine

Huhu :)
Kann dir nur beim Landes...irgendwas helfen. Du meinst wahrscheinlich das Bundesversicherungsamt. Die zahlen einmalig eine bestimmte Höhe an Mutterschaftsgeld für die Mutterschutzzeit (6 Wochen vor/8 Wochen nach ET). Ich hab damals den Höchstsatz bekommen, ich glaube es waren 210 €. Ich weiß noch, dass es recht unkompliziert war.
Wie ein Wunder liegst du neben uns,
liebst und atmest Zauber in uns hinein.
Manchmal übertrifft die Wirklichkeit den Traum.

Maira Adeline 23.07.2010 36+6
Marten Tim 14.07.2012 33+5

Mephistophelessa

#2
Krümelchen, Deinem AG schreibst Du, dass Du die Elternzeit vorzeitig wegen der erneuten Schwangerschaft beendest. Natürlich hast Du ja dann wieder "volles Gehalt", Elternzeit ist beendet und Elterngeld dürfte es nicht mehr geben. Wäre so für mich logisch.

Die 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt gibts doch für Hausfrauen, Beamte, Minijobber? und privat Versicherte. Als Arbeitnehmerin gibts die 13 Euro kalendertäglich.

Hab auch keine Idee, wo Du noch etwas beantragen könntest.
LG Mephistophelessa

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und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

Krümelchen2

@kiti das würde mit dem Geld auszahlen der Elterngeldstelle genau hinhauen, da kommt die letzte Zahlung am 04.07 und ab 11.07 wäre Mutterschutzbeginn. Dann passt es oder?

Danke für deine Antwort  :-*