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Allgemeines => Allgemeines => Thema gestartet von: Lieschen123 am 16. Februar 2011, 09:19:48

Titel: Wie hoch Elterngeld, wenn während der Elternzeit erneut schwanger?
Beitrag von: Lieschen123 am 16. Februar 2011, 09:19:48
Hallo Mädels,

mein kleiner Schatz ist nun 13,5 Monate alt. Wir kriegen 14 Monate Elterngeld. Seit er 12 Monate ist gehe ich 15 Std/Woche (bin weiterhin in Elternzeit)wieder arbeiten. Nun planen wir das zweite Kind. Kind 1 sollte zum Zeitpunkt der möglichen Entbindung 2,5-3 Jahre sein (wenn alles klappt, eine SS lässt sich schließlich nicht planen), ich wäre in der gesamten Zeit noch in Elternzeit (oder heißt das dann Erziehungsurlaub?). Wie würde sich dann das Elterngeld berechnen? aus den 12 Mon. vor dem ersten Kind? Aus dem Gehalt während der Elternzeit? Wie ist das mit dem MuSchu-Geld?

Fragen über Fragen...  Kann mir jemand weiterhelfen?
Titel: Antw:Wie hoch Elterngeld, wenn während der Elternzeit erneut schwanger?
Beitrag von: Trouble am 16. Februar 2011, 11:16:45
Ich hoffe ich schreib jetzt nichts falsches- aber Elterngeld berechnet sich immer anhand der letzten 12 Monate vor der Geburt. :)
Titel: Antw:Wie hoch Elterngeld, wenn während der Elternzeit erneut schwanger?
Beitrag von: TinaundCJ am 16. Februar 2011, 11:48:56
Du würdest das Geld von deinen 15Std die Woche bekommen bzw wenn das weniger als 300€ sind den Mindestsatz von 300€.

Die Dauer der Elternzeit hat damit nix zu tun,es hätte sich nur etwas anders dargestellt,wenn Du WÄHREND des Elterngeldbezuges wieder schwanger geworden wärst.
Titel: Antw:Wie hoch Elterngeld, wenn während der Elternzeit erneut schwanger?
Beitrag von: Lieschen123 am 16. Februar 2011, 12:12:59
Ah... ok! Dann weiß ich bescheid. Anders wäre es natürlich schöner gewesen, aber auch ok!

DANKEschön!!
Titel: Antw:Wie hoch Elterngeld, wenn während der Elternzeit erneut schwanger?
Beitrag von: ღ PeCaPe ღ am 16. Februar 2011, 13:05:53
Aber wenn man während des Elterngeldbezuges schwanger wird oder kurz danach, also wenn man noch nicht wieder 12 Monate gearbeitet hat, ist es was anderes, oder?

Soweit ich weiß, wird nicht die Elterngeldbezugszeit für die Berechnung des neuen Elterngeldes genommen sondern die zeit davor.
Also, wenn man 6 Monate wieder gearbeitet hat, bevor man in MuSchu geht, dann werden die 6 Monate mit den 6 Monaten vor der Geburtes des 1. Kindes herangezogen.
Titel: Antw:Wie hoch Elterngeld, wenn während der Elternzeit erneut schwanger?
Beitrag von: Maus1 am 21. Februar 2011, 16:34:11
Und wie ist das eigentlich, wenn man länger als ddie 12 monate zu hause bleiben will? angenommen ich bekäme jetzt für 1 jahr auszeit den höchstsatz von 1800 euro...

wenn ich aber dann 2 jahre machen will krieg ich jeden monat nur 900 euro oder ein jahr 1800 und das zweite jahr 900 oder nur im ersten jahr 1800 und das zweite jahr gar nix?! oder wie?
Titel: Antw:Wie hoch Elterngeld, wenn während der Elternzeit erneut schwanger?
Beitrag von: bigshrimp am 22. Februar 2011, 11:19:31
Hallo,

@maus Dein letzter Satz liest sich etwas verwirrend. Ich kann nur soviel dazu sagen, dass, wenn du das Elterngeld auf zwei Jahre splitten willst, du auch nur die Hälfte pro Monat bekommst. sodass du am Ende der 2 Jahre nicht mehr bekommst, wie die anderen.
Wenn du in der Elternzeit, egal ob mit Elterngeld oder nicht, wieder schwanger wirst und noch in dieser Zeit entbindest, bekommst die die 12 Monate vor der Elternzeit angerechnet. Denn das Elterngeld zählt nicht als Einkommen.
Wie sich das verändert, wenn du in der Elternzeit noch arbeiten gehst, weiß ich aber nicht.

Achja, wenn das erste Kinde bei der Geburt des zweiten noch unter 3 Jahre ist, dann bekommst du 10% mehr Elterngeld.

So, ich hoffe, ich konnte helfen.
Titel: Antw:Wie hoch Elterngeld, wenn während der Elternzeit erneut schwanger?
Beitrag von: Maus1 am 22. Februar 2011, 12:11:37
Jep! Alles kapiert! Danke schön!
Titel: Antw:Wie hoch Elterngeld, wenn während der Elternzeit erneut schwanger?
Beitrag von: Zwerg007 am 22. Februar 2011, 13:57:27
@Maus: wenn das erste Kind unter 3 Jahren ist, gibt es nicht 10% mehr, sondern einen sg. Geschwisterbonus von 75,- Euro. War bei uns so. Ich hatte den Mindestsatz von 300,- (bei unsrer Großen gab es noch kein Elterngeld) und dazu den Geschwisterbonus, also 375.- Euro.
Bitte vergesst nicht, dass Elterngeld nachzuversteuern ist... >:( !!!

Gruss  Zwerg