zusätzliches Stütze bei Elterngeld

Begonnen von annamina, 08. März 2010, 00:01:18

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annamina

hallo,

gibt es unter euch welche die elterngeld und z. b. hatz 4 bekommen , oder auch andere stütze wie kinderzuschlag?

ich bin nämlich am überlegen, ob ich ein oder zwei jahre elterngeld beantrage. das ist eben abhängig davon, welche finanziellen hilfen ich dann noch vom staat bekomme. ihr könnt mir auch gern per pn antworten.

viele grüße
annamina



JustMe

Welche finanziellen Stützen du vom Staat bekommst/ob du welche bekommst hängt ganz allein davon ab wie viel Geld euch monatlich zur Verfügung steht.
Elterngeld über 300€ im Monat wird bei Hartz 4 angerechnet, also von deiner Stütze abgezogen. Bekommst du Hartz 4, hast du kein Anrecht auf Kindergeldzuschlag.

Bei Hartz4 wird auch der komplette Lohn deines Partners angerechnet, ihr dürft nur soundsoviel € an Miete haben, die Wohnung darf nicht wirklich viel größer sein als in eurem Mietspiegel, das Kindergeld wird angerechnet, etc.pp

annamina

hallo,

vielen dank für deine antwort.

mir hat eine beraterin gesagt, dass ich eventuel lmit kinderzuschlag und wohngeld besser weg komme, als mit hartz 4. vom verdienst her, steht mir auf jeden fall was zu, es ist eben nur die frage, mit was ich besser weg komme. kann auch ja auch nur eines beantragen, und da wollt ich wissen, was am sinnvollsten ist.

was wäre denn, wenn die wohnung ein paar m² zu groß wäre? bekommt man dann gar kein geld oder nur anteilmäßig? wo finde ich denn infos zur erlaubten wohnungsgröße?



JustMe

Die Infos zum Mietspiegel bekommst du auf eurem Landratsamt.
Das liegt ganz an deinem Fallmanager, je nachdem wie kulant er ist

Blondie

@annamina
Beantragen mußt du eh erstmal ALGII, wenn dir das ablehnen kannst du einen antrag auf kindergeldzuschlag und wohngeld stellen, aber das schreiben dir meistens mit rein.

So ist das jedenfalls bei uns.
Wegen Miete, es kann sein das dir nahe gelegt wird, umzuziehen oder mit deinen vermieter über eine mietkürzung sprechen sollst.



 





Hoffnung ist nicht die Überzeugung, das etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, das etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

Sternchen25

Soweit ich weiß kann man  Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen, sind ja zwei verschiedene Stellen.

Hab noch nicht gehört das man erst Hartz 4 beantragen muss. Wenn man so nicht auskommt ist erst Wohngeld und Kinderzuschlag dran bevor man Hartz4 bekommt, so hat es mir jemand erklärt.



MiWi

Hallo!

Also aus Erfahrung würde ich dir raten, falls du die Wahl hast, dann auf Kinderzuschlag und Wohngeld zurückzugreifen. Harz4 ist 1. lästig (musst alle 6 monate -rechtzeitig- einen weiteren Antrag stellen) und 2. die wollen ständig deine Kontoauszüge haben usw. so nach dem Motto... erst den Harz4Empfänger auf die Palme bringen bevor was zahlen.....

Meistens hast du aber nicht die Wahl. Wenn dir dein Geld - was du hast vom Einkommen- ausreicht, dich und die Wohnung zu bezahlen, dann hast du Anspruch auf Kinderzuschlag und evtl. Wohngeld. Wenn aber du garkein Einkommen hast, dann hast du keinen Anspruch auf Kinderzuschlag, dann musst du Harz4 beantragen. Und soweit ich weiß, wird Elterngeld i.H.v. 300,- NICHT auf Harz4 angerechnet nur das Kindergeld pro Kind i.H.v. 184,-

versuchs doch mal durch den ALG II Rechner raus zufinden, ob du Anspruch hast.

hier sind alle Rechner zum nachrechnen.

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html



Sonina

der Rechner kann so aber nicht ganz stimmen, weil egal was man da an kaltmiete eigibt, es wird immer voll mitgerechnet....  also wenn ich zB 800 Euro Kaltmiete eingebe, spuckt der Rechner aus, dass ich vom Amt 800.- für die Miete ausbezahlt bekomme..  *schmunzel*
Das kann nicht stimmen.


MiWi

#8
ja so genau ist es nicht.... (leider) aber so in etwa die Richtung.

Die Marktübliche Miete in deiner Stadt, x angemesene m²

1 Person: 45 qm
2 Personen: 60 qm

jede weitere +15qm

Hier sind für NRW die Mietstufen. -Ich weiß ja nicht wo du her kommst -

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/mietstufe/nordrhein-westfalen-mietstufen.html

Und hier ist die Grenze wonach berechnet wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/BJNR185610008.html#BJNR185610008BJNG000500000

hier der § 12 WoGG

ist eigentlich ziemlich simpel, wenn du deine Mietstufe findest.

dann kannst du sehen, welche Kosten nach WoGG als angemessen gelten. Kaltmiete + Nebenkosten wie Müllabfuhr o.ä. (keine Garage u. Stellplatz)

Heizkosten und Warmwasser muss extra eingetragen werden.

LG

MiWi

annamina

vielen dank für die vielen antworten.

ich habe auch schon einmal mit so einem rechner gerechnet. und da habe ich mit hartz 4 wesentlich mehr als wie mit wohngeld und kinderzuschlag. kann das denn stimmen?
ich weiß, dass das mit dem hartz 4 sehr lästig ist. hatte es selbst zwar noch nie, aber man hört es ja oft genug. es ist eben nur so, wenn es einen großen unterschied von wohngeld zu hartz 4 gibt, dann werde ich wohl in den sauren apfel beißen. anspruch habe ich auf jeden fall. nur meine wohnung wird mit 69 m² für 2 personen wohl zu groß sein!?

daher hatte ich auf eure erfahrung gehofft, weil ich eben nicht weiß, wie ich es richtig mache. und dann muss ich mich noch entscheiden, wie lange ich in elternzeit bleibe. wenn man schon vorher wüsste, was man an geld bekommt.......



Blondie

@miwi
Kontoauszüge mussten wir nur erstmalig am anfang zeigen und seitdem nie wieder.

Gut wir bekommen ergänzendes AlG II, da ich zur zeit kein einkommen habe. Lästig eigentlich nicht, wir schicken monatlich die einkommensbescheide hin und fertig und monatlich wird es dann bei uns auch berechnet.

@annamina
Mit kind seid ihr aber dann zu 3. oder bist du alleinerziehend?

Bei uns ist es so das wir jetzt ein 85qm wohnung haben, aber zu 3. sind, da ich aber ss bin, passt dann die 85qm wieder und das amt würde einen umzug gar nicht zustimmen, wäre ja auch quatsch. Denn 4 personen =85qm.

So ist das bei uns, aber man merkt das es eh jedes bundesland unterschiedlich handhabt.


 





Hoffnung ist nicht die Überzeugung, das etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, das etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

annamina

sind dann leider nur zu zweit (also mein baby und ich)...

die sache ist die, dass ich ungefähr wissen müsste, was ich bekomme (um zu entscheiden, wie lange ich elternzeit nehmen kann).
meine sitiuation:
ich bin angestellt und könnte nach dem eltgerngeld wieder arbeiten gehen. das problem ist eben, dass ich einen arbeitsweg von je einer stunde habe und auch nur wieder ganztags arbeiten kann. somit bin ich dann also von früh halb sieben bis abends halb sechs unterwegs. und ich möchte mein einjähriges kind nicht von frühs um sechs bis abends um sechs in den kika geben. wobei das auch nicht möglich ist, weil die nur bis 17 uhr auf haben. also kollidiert die kinderbetreuung mit meiner arbeitszeit. daher wollte ich zwei jahre elterngeld beziehen (verschafft mir etwas luft, auch wegen der suche nach ner neuen arbeitsstelle). aber da bekomme ich ja das eltgerngeld auf zwei jahre aufgeteilt und somit benötige ich die stütze. was meint ihr, wie stehen die chancen, dass ich dann finanziell genug zum leben habe beziehugsweise bekomme?



Lia

du kannst dich dazu bei pro familia beraten lassen, die rechnen dir alles aus. kostet 12euro die beratung. ich fand das echt sehr hilfreich.

Nini+LiLu

Hallo,

das Problem kenne ich! Du schufftest den gesamten Tag und musst nachher noch drauf zahlen... Bei uns kostet ein Krippenplatz um die 500-600,-, mit der schlechten Steuerklasse (mein Mann hat die gute) bekäme ich ca. 700,- ausgezahlt. Dann die 500,- weg und ca. 150,- Spritgeld blieben noch 50 ,- über. Die wären dann aber wieder drauf gekommen für eine Essenspauschale in der KiTa und somit wäre ich dann bei 0,- und würde mein Kind morgens um 7.45 Uhr abgeben und abends um 19 Uhr abholen... Total bescheuert! Wovon sollte ich da noch Miete, Versicherungen, Strom, Telefon etc. zahlen wäre ich alleinerziehend???
Ich habe mich dann so entschieden, dass ich selbstständig arbeite. Ich bin Kinderbuchberaterin in einem Hamburger Kinderbuchverlag. Ich kann meine Arbeitszeit frei wählen, mache meine Buchhaltung etc. alles zu Hause...
Ob so etwas eine Option für Dich wäre weiß ich nicht. Auch wegen Versicherungen und so....

Auf jeden Fall drücke ich Dir ganz ganz fest die Daumen, dass Du die richtige Beratung bekommst! Gehe sonst wirklich mal zu profamilia, die sollen einen ganz toll beraten!

Liebe Grüße

Nini
16. November 2012 - Sternchen bei 5+6 in ÜZ 20


fauchu

#14
Hallo!

Du kannst dir nicht aussuchen, welche Leistungen du bekommst... wenn du Anspruch auf Wohngeld hast bekommst du kein ALG2 und umgekehrt.... normalerweise brauchst du ne bei nem ALG2-Antrag (wenn es knapp ist) einen Negativ-Bescheid von der Wohngeldstelle, erst wenn das abgelehnt wurde kriegst ALG2. Das ist das s.g. Nachrangingkeitsprinzip..., ALG2 u. Sozialhilfe gibts erst, wenn nichts anderes ausreichen würde.

Den Kinderzuschlag bekommt man übrigens nur, wenn das Einkommen für den eigenen Unterhalt ausreicht und man nur durch das Kind Sozialleistungen brauchen würde...

Ach ja, auch unangemessene Miete wird erstmal übernommen, aber man muß ich natürlich ne neue Wohnung suchen...


Es gibt in den versch. Bundesländern unterschiedliche Ausführungsbestimmungen, kenn jetzt nur die für Berlin genauer...

puh, hoffentlich hab ich mich verständlich ausgedrückt...

edit: die Elternzeit, die du nehmen kannst ist aber unabhängig vom Elterngeld, d.h. du kannst das 1. Jahr Elterngeld (+ wenn mgl. Wohngeld) bekommen und z. B. das 2. u. 3. Jahr Harz 4. Wenn du eh nen neuen Job willst könntest du dann das dritte Jahr regulär über die Arbeitsvermittlung nach Jobs suchen und die Betreuungssituation sieht auch besser aus.



Lg fauchu


*11/09


annamina

*fauchu*
stimmt, so habe ich ja noch gar nicht gedacht.....aber würde ich denn das zweite jahr finanziell nicht schlechter da stehen? immerhin wird das elterngeld ja nicht voll auf hartz 4 angerechnet. und wenn ich mir das elterngeld auf ein jahr auszahlen lasse, habe ich im zweiten jahr ja keines.

ich muss also erstmal wohngeld + kinderzuschlag beantragen (was ich wahrscheinklich nicht bekomme-habe mal im netz nachgeschaut) und wenn das nicht gezahlt wird, muss ich hartz 4 beantrsagen? habe ich das so richtig verstanden?

können die einen wirklich zum umzug zwingen? oder zahlen die dann eben weniger? ich bin nämlich erst in eine neue wohnung gezogen ( war ja geplant, das der kindesvater mit einzieht). jetzt ist die wohl neun m² zu groß. aber das hat mich auch einiges gekostet, musste ne küche kaufen, coutage etc. der mietvertrag war halt schon im nov unterschrieben, ja und seid januar sitz ich eben allein da. noch nen umzug kann ich mir echt nicht leisten. hab ja noch schulden vom letzten.

*nini*
vielen dank fürs daumen drücken.ich habe mir auch schon überlegt, mich selbstständig zumachen (denke schon jahre darüber nach). das geht aber nicht in zusammenarbeit mit meinem arbeitgeber. aber jetzt habe ich erstmal andere sachen zu bewältigen. und mit nem neugeborenen möchte ich mich auchnicht in eine so ungewisse zukunft werfen. vielleicht nach der elternzeit, aber jetzt noch nicht........


werde wohl mal ne beratungsstelle aufsuchen. und dann elterngeld auf zwei jahre neh´men und hoffen, dass alles gut läuft. was anderes bleibt mir wohl nicht übrig. ist schon schade, dass man solche probleme hat, wenn man ein kind bekommt. das dürfte so nicht sein. kein wuner, dass wir zu wenige geburten haben.........




fauchu

Hallo!

Süße, du bekommst doch noch Kindsunterhalt (vom Papa o. Jugendamt), der wird aber voll angerechnet... der Vorteil wäre, dass du im ersten Jahr unabhängiger vom Amt bist, bei Wohngeld ist es egal wie groß die Wohnung ist..., wenn dein EX verdient könntest du auch Anspruch auf Erziehungsunterhalt haben.

@Umzug... es ist nicht nur die Größe, sondern auch die Miethöhe entscheidend - wenn also die Whg. günstig aber ein bißchen größer ist, ist es nicht so schlimm... das Amt müsste auch den Umzug übernehmen und da überlegen die schon, ob es wirtschaftlich ist  ;) ... - es gibt aber alternativ die Möglichkeit, dass du die Differenz selber trägst, d.h. das Amt bezahlt die angemessene Miete und du den Rest...

Lass dich auf jeden Fall beraten, es gibt die Möglichkeit die Erstausstattung über die Stiftung Mutter und Kind erstattet zu bekommen, wenn du nicht viel EInkommen hast und alleine bist. Die Empfehlung u. der ANtrag geht über die Beratungsstelle....

@Antrag: Wenn du den ALG2- Antrag stellst, fordern die nen Negativ-Bescheid... am besten du stellst die Anträge gleichzeitig wenn der Mutterschutz um ist...
-> je nachdem ob dein Einkommen jetzt ausreicht...


*11/09


annamina

hmmm, ist alles ganz schön verwirrend. gewissheit hat man wahrscheinlich erst, wenn man die anträge gestellt hat. so oder so, ich werde wohl auf das amt angewiesen sein.

von der miete her liegt meine wohnung im durchschnitt. es ist eben nur, dass der m²-preis etwas höher ist als sonst. dafür sind die nebenkosten nur halb so hoch (niedrigenergiehaus). so ist die miete am ende genauso hoch wie bei einer anderen wohnung in der größe. aber ich denke, dass amt zieht sich trotzdem an der grundmiete hoch. die haben ja immer was zu mekkern.....

bei der beratungsstelle war ich schon, wegen antrag für erstaustattung. habe aber noch keinen bescheid...

unterhalt wird der vater zahlen. mehr wird aber nicht drinn sein, sein verdienstg ist auch nicht grad üppig.

können die einen eigentlich bei der elterngeldstelle beraten?? der beraten die wirlich nur zum elterngeld?