Vaterschaftsjahr?

Begonnen von zwergi09, 17. Oktober 2008, 08:39:23

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zwergi09

Hallo Ihr Lieben,

lange schon mitgelesen, jetzt bin auch ich aktiv bei euch mit am hibbeln :-) ::)

Müsste heut an ZK-Tag 22 sein, also ist wahrscheinlich die Chance für diesen Monat erstmal vorbei, noch ists aber nicht so schlimm :-)

Jetzt hab ich mal eine Frage, wie sieht dass denn aus mit dem neuen Elterngeld? Wenn der Vater zum Beispiel zu Hause bleiben würde, würde er auch genau das gleiche an Prozentsatz bekommen wie ich, wenn ich zu Hause bleiben würde?
Ist er dann auch in diesem Kündigungsschutz? ???

Ich bin selbstständig und kann mir daher selber einteilen, wann ich wieder arbeite, und wir haben überlegt, dass es ja dann schön wäre, wenn er auch zu hause wäre, schon alleine weil cih kein komplettes Jahr zu Hause bleiben kann wegen der Arbeit...

Bin für jeden Rat und Tipp dankbar  ;)

Einen schönen Start ins Wochenende wünsch ich euch schonmal,

LG Zwergi09

aaraen

Für den vater gilt das selbe. Er bekommt 67% vom letzten netto. Insgesamt könnet ihr bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen und bis zu 3 jahre Elternzeit nehmen. Während der Elternzeit darf man sich 2 Mal abwechseln, glaube ich. In der Elternzeit hat man Kündigungsschutz: Bleibt man bis zu 12 Monaten in Elternzeit hat man Anspruch den gleichen Job wiederzubekommen. geht manlänger hat man nur Anspruch auf einen gleichartigen Job.
Wenn Du ab Geburt in Elternzeit gehst zählt der Mutterschutz als Elternzeit, Dir gehen also 2 Monate verloren. Bekannt von mir haben es so gemacht, dass erst der vater 2 Monate Elternzeit genommen hat, während Sie ja eh noch im Mutterschutz war und dann hat sie ihre 8 Monate genommen und dann er nochmal 4 Monate.

Sause71

Egal wer zu Hause bleibt, für jeden gilt das Gleiche.

Wir haben es so gemacht.

Nach dem Mutterschutz bin ich weitere 2 Monate zu Hause geblieben und dann wieder arbeiten gegangen. Ab dann hat mein Mann Elternzeit genommen.
***Am 13.03.2007 ist Opas Engel gelandet!!!***



  http://sause71.kleine-stadt.com

samson07

schließe mich den Vorrednerinnen an:
Du bleibst zu Hause 67% Deines Gehaltes, er bleibt zu Hause 67% seines Gehaltes.
Und: als Vater bekommst du nur Elterngeld, wenn Du mindestens 6 Monate bei deinem Arbeitgeber angestellt bist und du musst mindestens 2 Monate nehmen!

Bei uns konnte mein Mann nur einen Monat nehmen und bekam dafür dann gar kein Geld. Es lebe die Bürokratie!

zwergi09

Na das ist ja wieder super, echt, es lebe die Bürokratie >:(

Hmm... das hört sich ja ganz gut an, 2 Monate bleib ich ja sowieso zu Hause wegen Mutterschutz, dann könnte er Elternzeit nehmen...

Vielen Dank für eure Antworten...

Tja, jetzt muss es nur noch klappen was? Ha ha, " nur noch" ::)

Wir haben letztes Jahr schon "gehibbelt", damals waren meine Zyklen teilweise 60 Tage... diesmal nehme ich gleich von Anfang an Möpf... mal gucken wie das diesmal wird...

Diesen 1.ÜZ hoffe ich nur, dass meine Tage relativ pünktlich kommen, mehr erwarte ich erstmal gar nicht  8)

drücke euch die Daumen... :-*

LG, Zwergi09