Berufsverbot wer kennt sich damit aus??

Begonnen von Kräuterhexe, 29. Februar 2012, 10:30:38

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Kräuterhexe

.Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage (sicher, sonst würde ich ja kein neues Thema aufmachen  ;) )

Ich bin seit letzter Woche Mittwoch krank geschrieben, weil das Köpfchen von Ben schon drückt. Letzte Woche Mi war ich 28+
Meine FÄ meinte, dass ich bis zu meinem Urlaub - 9.3. = letzter Arbeitstag - nicht mehr arbeiten gehen darf/soll.
Mein MuSchu würde am 1.4. beginnen.

Jetzt rief mich meine Cheffin an und bat mich darum, mir ein Berufsverbot ausstellen zu lassen, weil sie dann 100 % von der Krankenkasse ersetzt bekommt statt 70 %.

Meine Frage jetzt an euch:
Entstehen mir durch ein Berufsverbot (finanzielle) Nachteile?
Was passiert mit meinem Urlaub? Bekomme ich den ausgezahlt?
Ändert sich was an der Höhe des Elterngelds, wenn ich jetzt ein Berufsverbot bekomme?
etc. pp.

Ich bin für eure Antworten echt dankbar!

:-*



nadyxy

Hallöchen

es heißt Beschäftigungsverbot und du bekommst weiterhin volles Gehalt von deinem Arbeitgeber.
Dieser bekommt es aber von der Umlagenversicherung erstattet.
Der Urlaub steht dir dennoch zu auch während eines Beschäftigungsverbotes. Theoretisch könntest du ihn mitnehmen für die Zeit nach der Elternzeit oder mit der Chefin ausmachen, dass sie ihn dir auszahlt.
Ob deine Ärztin das macht weiß ich nicht, solltest sie einfach mal fragen. Ansonsten kann auch deine Chefin dieses Verbot aussprechen. Aber da ja deine Ärztin schon sagt du sollst nicht arbeiten, würde das eigentlich gehen. Fragen kostet nix :)

Es entstehen dir keinerlei Nachteile dadurch. Du bist weiterhin normal angestellt und bekommst normal Gehalt und somit auch keine Nachteile bei der Berechnung des Elterngeldes bzw Mutterschaftsgeldes oder dergleichen :)

Liebe Grüße

•·.·´Easy6`·.·•

genau..dem kann ich mich nur anschließen....

Du hast keinerlei Nachteile....eher Vorteile  ;)





Kräuterhexe




Yocto

Also wenn mein Chef mir das anbieten würde würd ich sofort ja sagen :D :D Ok, ich bin in einer Woche eh im Mutterschutz, das würd nich lohnen, aber so aus Prinzip :D





* Dez 2013 "Für immer geliebt, niemals vergessen."

TinaundCJ

Deine Chefin kann das BV übrigens auch aussprechen,hat meine immer gemacht  ;)
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


Mi84

Kann mich nur anschließen, es entstehen keinerlei nachteile für dich und du bekommst weiterhin dein normales gehalt. benso hat ein BV auf das Elterngeld keinerlei Einfluss!
ich wurde von meiner FÄ damals im 3.Monat ins BV versetzt und war froh drum (Ärger im geschäft, kein verständnis für die SS, etc etc etc...nich schön).
Von daher, freu dich einfach und genieß die Zeit dann en bissl  :-*

Steffie

In der ersten Schwangerschaft hatte ich ein BV ab der 12. Woche, ich bekam wie gewohnt vom AG mein Gehalt. Den Urlaub habe ich mir auszahlen lassen.

Kräuterhexe

Vielen vielen lieben Dank für eure Antworten und Hilfe!

Dann freu ich mich mal aufs BV, wenn meine FÄ eins ausstellt.  ;D



Nicole!


Nur noch kurz zu den Auswirkungen aufs Elterngeld, alles andere wurde ja schon gesagt:
Die komplette Zeit mit BV fällt aus dem Bemessungszeitraum raus!
Aber da ich davon ausgehe, dass du eh angestellt bist, mit regelmäßigem Lohn, ist das bei dir wahrscheinlich egal.
Auf jeden Fall verschiebt sich der Zeitraum um die Zeit des BV nach vorne.

LG und Alles Gute!