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Forum für werdende Eltern => Endspurt - gemeinsam Kugeln (6.-10. Monat) => Thema gestartet von: Jenniemaus5 am 22. Oktober 2010, 11:02:33

Titel: Beschäftigungsverbot von mehr als 5 h am Tag; § 3 Mutterschutzgesetz; HILFE
Beitrag von: Jenniemaus5 am 22. Oktober 2010, 11:02:33
Hallo,

habe heute ein beschäftigungsverbot über 5 h bis zum Mutterschutz erhalten. Kann mir jemand sagen wie es den nun mit meinem Lohn weitergeht? Wird der normal weiterbezahlt? Muss ich bei der Krankenkasse was beantragen oder macht das der ARbeitgeber?
Titel: Antw:Beschäftigungsverbot von mehr als 5 h am Tag; § 3 Mutterschutzgesetz; HILFE
Beitrag von: florena84 am 22. Oktober 2010, 11:43:16
huhu...

als bei mir hat das der arbeitgeber alles gemacht..bin bei ihm gewesen,dann hieß es bv ab heute ja und mehr hab ich im grunde von der ganzen sache nicht mitbekommen...geld bekomme ich den durchschnittslohn der letzten 3 monate vor dem BV.bei mir fehlt etwas an geld,dadurch das ich schichtarbeit und akkordzulage bekommen hatte,was ja jeden monat unterschiedlich war und mir jetzt fehlt..
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Beitrag von: Fannilein am 22. Oktober 2010, 13:03:31
Du bekommst dein ganz normales Tarifgehalt weiter bezahlt.
Schichtzulagen, Überstunden, etc. fallen natürlich weg.
Du musst das nur deinem AG melden, den Rest macht er, da du ja dein Geld weiterhin vom AG bekommst, und der sich am Ende deines Bv´s das Geld von der KK wieder holt.
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Beitrag von: Sonnenstrahlen am 22. Oktober 2010, 16:27:09
hallo,

muss mal fragen!!!

was für ein quatsch ist das denn das man ein bv vom arzt bekommt der auch noch zeitlich gegrenzt  ist????? wie funktioniert denn sowas?????die restlichen drei stunden gehts du arbeiten oder wie kann man das verstehen??? lg
Titel: Antw:Beschäftigungsverbot von mehr als 5 h am Tag; § 3 Mutterschutzgesetz; HILFE
Beitrag von: florena84 am 22. Oktober 2010, 16:32:24
das hab ich mich auch schon gefragtmit den 5h,aber vielleicht ist es bloß schlecht ausgedrückt?
also mein BV hab ich vom AG bekommen...nach einer Mitteilung von meinem FA das ich so nicht mehr arbeiten darf in der ss...
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Beitrag von: hallihallo am 22. Oktober 2010, 17:33:45
Ich habe auch ein individuelles BV bekommen mit 3 Std. wöchentlich (war aber vorher auch nur Teilzeit dort).Wenn der AG dir Arbeiten zuteilen kann,wo es keine Probleme gibt,aber dies eben nicht voll......warum nicht?
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Beitrag von: florena84 am 22. Oktober 2010, 17:43:56
@hallihallo: echt?wusste garnicht das es sowas gibt,dachte entweder ganz bv oder garnicht...man lernt halt immer noch dazu ;)
Titel: Antw:Beschäftigungsverbot von mehr als 5 h am Tag; § 3 Mutterschutzgesetz; HILFE
Beitrag von: Jenniemaus5 am 22. Oktober 2010, 20:01:44
jaja Mädels es gibt ein komplettes BV oder eben eine Einschränkungen so wie jetzt ich z.B. nicht mehr wie 5 h am Tag arbeiten gehen darf.

Danke für Eure Antworten; und es wird tatsächlich der volle Lohn weiterbezahlt.
Titel: Antw:Beschäftigungsverbot von mehr als 5 h am Tag; § 3 Mutterschutzgesetz; HILFE
Beitrag von: Pela am 22. Oktober 2010, 20:18:44
Hallo,

ich hatte das auch. Meine tägliche Arbeitszeit wurde von 8h auf 5h täglich runtergeschraubt. Herrlich ... 8)
Titel: Antw:Beschäftigungsverbot von mehr als 5 h am Tag; § 3 Mutterschutzgesetz; HILFE
Beitrag von: Sonnenstrahlen am 23. Oktober 2010, 08:58:39
das war mir auch neu . . . man lernt halt immer dazu . . .   ;) dan wünsch ich euch allen alles gute für die weitere schwangerschaft und bestehende geburt!!!!!  ;D ;D ;D
lg