Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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Coney

@Peggy: Und wenn das erste Kind unter 3 Jahre alt ist, bekommt man glaub ich sogar noch einen Zuschuss!



Gini

Hallo!
Dann will ich mal eure vielen Fragen beantworten...

@Traumzaubi: Da liegst du völlig richtig. Du bekommst die 300 € + Geschwisterbonus. Ohne irgendwelche Abzüge.

@Peggy: Ja grundsätzlich ist jedes neugeborene Kind seit dem 01.01.07 EG-berechtigt. Du bekommst das volle Elterngeld für dein zweites Kind, du hast ja schliesslich die 12 Monate vor der Geburt fleissig gearbeitet. Und wenn das erste Kind nicht älter als drei Jahre alt ist bekommst du zusätzlich einen Geschwisterbonus von 75 €.

@Conny: Wenn dein Mann kein EG beantragt muss er auch keine Abrechnungen einreichen. (Das geht die ja mal gar nichts an, was er verdient!) Und deine Abrechnungen reichst du am besten gleich mit dem Antrag zusammen ein, abgeben musst du sie eh, und das Genehmigungsverfahren geht halt schneller, wenn sofort alle Unterlagen da sind.

@Layla: Ja das ist so mit dem "Progressionsvorbehalt", dass das EG zwar selbst nicht steuerpflichtig ist, aber den Steuersatz erhöht. In eurem Fall würde das ungefähr so aussehen, dass sich der Steuersatz (bei euch eh der niedrigste Satz) so um ca 2 -2,5 % erhöhen würde. Ich weiss ja nicht, wieviel Steuern bei deinem Mann monatlich abgezogen werden, aber der Unterschied ohne Anrechnung des EG dürfte bei euch etwa bei 200 € liegen. Entweder ihr bekommt dann mit der Steuer einfach 200 € weniger wieder als zB letztes Jahr, oder ihr müsst die 200 halt noch zahlen.
Aber 100 € im Monat werden das ganz bestimmt nicht!
Wenn du es genau wissen willst schick mir mal ne KN, dann kann ich mal versuchen, ein paar genauere Berechnungen zu machen, dann brauch ich aber auch noch ein paar andere Infos...

So. Alle Klarheiten beseitigt?
Liebe Grüße
Gini

Conny1980


Hallo!

@ Gini
Danke für Deine Antwort!!!

Habe da noch ne Frage!

Ich möchte für 2 Jahre zu Hause bleiben, weiß auch daß ich nur den halben Monatsbetrag bekomme! Aber wie sieht es in mit der KK aus? In der Legende vom Antrag steht daß man für 12 bzw 14 Monate Beitragsfrei ist! Wie sieht es aus, wenn man 24 Monat zu Hause bleibt?

LG Conny

Gini

Hi Conny!
Das mit der KK ist ganz einfach.
Du bist ja regulär in Elternzeit und dein Beschäftigungsverhältnis bei deinem Arbeitgeber besteht ja noch (wenn auch ohne Entgelt). Damit hast du alle voraussetzungen erfüllt, um beitragsfrei bei deiner KK versichert zu sein. Und zwar für die gesamte Dauer der Elternzeit (bis zu drei Jahre).

Die 12 bzw 14 Monate in der Erläuterung soll nur bedeuten, dass das Elterngeld nicht Beitragspflichtig in der KV ist. Das gilt natürlich auch, wenn du das EG über 2 Jahre verteilst.

Liebe Grüße
Gini

Goodie

Hallo,

da schließt sich eine Frage von mir an:

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe gelesen, dass dann ein fiktives Gehalt von 823 € zugrunde gelegt wird und davon dann die KK-Beiträge (AG und AN-Anteil) abkassiert werden.
Stimmt das?

Mein Mann ist gesetzlich versichert. Kann ich während der Elternzeit zu ihm in die Familienkasse gehen?

Irgendwie ärgert mich das, dass ich wegen ein paar Bruttokröten mehr plötzlich solche Nachteile haben soll...

Coney

Huhu,

sagt mal, muss ich mich beim Beantragen des Elterngeldes schon festlegen, ob und wann die Vätermonate genommen werden, oder kann ich das auch noch nachträglich extra beantragen?



Gini

@Goodie: Ehrlich gesagt habe ich da keine Ahnung. Das musst du mit deiner KK klären.

@Coney: Du kannst das gleich mit beantragen, musst du aber nicht. Du kannst den EG-Antrag aber nur einmal ändern.

Liebe Grüße
Regina

Nala

Hallo,

ich bin zwar (noch) nicht ss, hätte aber schon mal eine Frage zum Elterngeld:

Ich arbeite z.Zt.30 Std/Wo., verdiene netto (St.Kl.V), 855,00 €.

Elterngeld würde ich ja so ca.600,00 € bekommen.

Wie sieht das aus, kann ich trotzdem geringfügig beschäftigt sein (max.400,00 €/Mt.), oder wird das Elterngeld dann gekürzt?

Danke schon mal fürs Antworten!

Nala

Gini

Hi Nala.
Leider wird das EG gekürzt, wenn du während der Elternzeit arbeitest. Und zwar sofort. Es gibt keinen Freibetrag den man verdienen darf oder so.

Wenn du 400 € verdienen würdest, wäre das wegfallende Einkommen( die Differenz zu vor der Geburt also) 855 - 400 = 455 €. Davon würdest du dann die 67% bekommen. Bzw, den erhöhten Satz, da du ja zu den Leuten gehörst, die mit Verdienst unter 1.000 € den erhöhten EG-Satz bekommen.

Wenn du aber 400 € zusätzlich verdienen willst, musst du einen 400 €-Job schon in den letzten 12 Monaten vor der Geburt gehabt haben. Vieleicht suchst du dir noch schnell nen Nebenjob.

Bei mir war es so, dass ich zusätzlich zu meinem Beruf als angemeldete Haushaltshilfe bei meinem Grossonkel auf 400 €-Basis beschäftigt war. Das mache ich zwar seit der Geburt von Niklas nicht mehr, aber ich gehe dafür auf 400 € Basis bei meinem alten Chef 10 Stunden die Woche arbeiten.
So fällt EG-technisch nur das alte Gehalt weg und ich bekomme darauf die vollen 67% EG.

Ich hoffe, ich hab dir geholfen...
Gini

Nala

Super, danke Gini.

Ich meinte irgendwo gelesen zu haben, daß man eben geringfügig beschäftigt sein darf, ohne Kürzung.

Daß man diesen Job allerdings schon vorher haben muß, wußte ich nicht.

Doof!!!!!!!!!

Tanja78

Hallo.
Ich arbeite auf 400 Euro Basis.Ich bekomme doch nur das einmalige Mutterschutzgeld in Höhe von 210 Euro oder?
Wie ist das denn wenn ich kurz vor dem Mutterschutz in die Gleitzone 401 - 800 Euro hoch gehe? Bekomme ich dann MuSchuGeld?
Wenn nicht bekomme ich das Elterngeld denn direkt ab der Geburt?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen!!!

Liebe Grüsse
Tanja

Gini

Hi Tanja.
Du bekommst, wenn du kein MuSch-Geld bekommst das EG direkt ab der Geburt des Kindes.

Ob du MuSch-Geld bekommst hängt nicht davon ab, ob du als Aushilfe beschäftigt bist, sondern, wie du krankenversichert bist.
Wenn du im Moment über deinen Mann familienversichert bist kriegst du kein Mutterschaftsgeld, bzw die 210 €, wenn du selbst versichert bist (zB in Elternzeit) bekommst du die 13 € pro Tag.

Liebe Grüße
Gini

Katinka

Hallo!

@gini Sorry, ich hab jetzt erst wieder hier rein gelesen...erstmal danke für deine Antwort!
Ich habe für den Kleinen ab Juni 09 einen KiTa-Platz und werd dann auch wieder voll arbeiten gehen, wenn alles klappt, daher sind die 2 Monate für meinen Mann auch als kleine Auszeit mit seinem Sohn gedacht ;)
Wenn ich jetzt den Elterngeldantrag fertig mache muß ich doch die Vätermonate schon mit angeben,oder? Dann braucht er doch eh schon den Verdienstnachweiß vom AG oder muß er den später nachreichen zur Berechnung?

Liebe Grüße, Katinka

deflöt

Kann mir jemand sagen,ob es sinnvoller ist,das volle Elterngeld über ein Jahr zu nehmen oder die Hälfte über zwei Jahre verteilt,wegen der Steuern.Wobei habe ich im Endeffekt mehr von bzw. weniger Abzüge, oder macht das keinen Unterschied?Dann noch eine Frage zu den Steuerklassen:Mein Mann und ich sind jetzt beide in Steuerklasse 4, wir verdienen fast gleich.Die nächsten beiden Jahre bleibe ich zu Hause,also würde sich durch das geringere Elterngeld sofort und den Lohnwegfall bei mir im zweiten Jahr eine Änderung der Steuerklassen lohnen(5 und 3).Sollte man die sofort nach der Geburt änder lassen oder erst ab dem neuen Jahr?Bei so vielen Meinungen,die man hört,wird man echt verunsichert!Vielleicht kann mir jemand einen guten Tipp geben.Danke!!

Conny1980


Hallo!!

Ich bin gerade dabei, meine Unterlagen für den AG und die KK fertig zu machen ( wegen Muttschaftsgeld und Mitteilung an den AG wegen Dauer der Elternzeit! ) Jetzt wollte ich gleich die Bescheinigungen jeweils mitschicken, wegen der Arbeitszeitenbestätigung und an die KK, daß ich dort versichert bin!
Jetzt steht da, daß ich den Namen des Kindes eintragen sollte/ muß! Habe jetzt aber noch knapp 6 bis zu ET!Kann ich es jetzt trotzdem schon hinschicken, damit ich die Unterlagen komplet habe, wenn die Kleine da ist oder muß ich jetzt warten bis die Kleine dann wirklich da??

LG Conny

Maja.1978

Ich hab auch eine Frage:
kann mein Mann die ersten 2 Monate zu Hause bleiben und in der Zeit Elterngeld bekommen, also während ich noch Mutterschaftsgeld bekomme?
Ich hab hier 2 Ratgeber aus Zeitschriften, die eine sagt ja es geht und in der anderen steht das er KEIN EG bekommt während ich Mutterschaftsgeld bekomme :-\

Endorphinchen

Mal ne Frage:

Ich bin berufstaetig und mache nach der Entbindung 1 Jahr Babypause - demnach bekomme ich "Elterngeld", da ich im Arbeitsverhaeltniss stehe - richtig ?
WAS wuerde denn geschehen, wenn ich WAEHREND der Babypause (z. Bsp. 4 Monate nach der Entbindung) gekuendigt werde ??? Faellt mein Geld dann weg ??? Ich habe eh vor aus meinem jetzigen Betrieb auszuscheiden, aber kuendigen werde ich erst nach meine Babypause des Geldes wegen.
Bekaeme ich Probleme bzgl. Elterngeld falls ich frueher gekuendigt werde ???


eike

ich weiß es zwar nicht genau...glaub aber das du das ganze jahr elterngeld bekommst. da wird das letzte arbeitsjahr berechnet.



Endorphinchen

Ich hoffs. Erstmal Danke - ich werde mich da erkundigen sobald ich im Mutterschutz bin.

Jana781

@endorphinchen: während deiner elternzeit kann dir dein AG nicht kündigen.
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


rasselbandenmama

Hallo

kann mir einer helfen und mir erklären wie das mit dem Elterngeld ist wenn man selbstständig ist?? Bekommt man da auch Elterngeld???

Im Antrag steht das man darüber Angaben machen kann aber so richtig blick ich da nicht durch.

Vielen Dank

Gini

@endorphinchen: Du bekommst auf jeden Fall das ganze Jahr lang Elterngeld. Ausserdem besteht während der Elternzeit ein Kündigungsschutz. Gekündigt werden kannst du nur, wenn der komplette Betrieb geschlossen wird.

@Maya78: Klar kann dein Mann EG bekommen während du Mutterschaftsgeld kriegst. Was ist das denn für ein bescheuerter Ratgeber wo drin steht, das ginge nicht? Du kannst nicht gleichzeitig EG und Mutterschaftsgeld bekommen. Dein Mann kann aber EG kriegen während du Mutterschaftsgeld bekommst.

Liebe Grüße
Gini

Endorphinchen

Danke euch zwei - mir faellt jetzt n Stein vom Herz.
Solange ich mein Geld ein Jahr lang kriege, kann mich mein AG gerne kuendigen ^^

@ Rassel ...

AFAIK bekommt man 67% vom Nettogehalt ("bereinigt" - frag mich net was das bedeutet) - aber niemals mehr als 1800 - egal wieviel du verdienst.


Coney

Huhu,

ich habe mir jetzt mal den Kinder- und den Elterngeldantrag besorgt. Wollte mich da schon mal durchwühlen, erledigt ist erledigt  ;)

Nun hat sich dabei mal wieder eine Frage ergeben:

Man kann ja angeben, dass man zwei Vätermonate beantragt, aber man muss noch nicht die Monate festlegen. Mein Mann kann die zwei Monate nehmen, irgendwann nächstes Jahr, aber das wird sich erst zum Jahresbeginn klären, wann das geht. Jetzt frage ich mich: Fülle ich den Rest schon komplett aus und füge die Anlagen bei (Abrechnungen usw.) oder mache ich das in einem getrennten Antrag, wenn wir wissen, wann er die Monate nehmen kann?



Conny1980


Hallo!!!

Habe die Tage Post von meinem AG bekommen und habe vom Steuerbüro einen " Antrag auf Elternzeit " bekommen! Dabei war noch ein Merkzettel, wo drin steht das ich spätens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit meinem Arbeitgeber bescheid geben muß für wie lange ich Elternzeit beanspruche!
Jetzt meine Frage, wann genau beginnt die Elternzeit? Mit dem Tag der Geburt oder erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist?