Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Katinulla80

Hallo ihr Lieben,

habe mir gerade den Antrag online ausgedructk und wollte den schon mal schön ausfüllen aber der ist mir zu kompliziert  ;D

Füllt man beide Elternteile aus obwohl das Geld auf mein Konto kommt und auch nur meine Verdienstbescheinigungen eingereicht werden??? Mein Partner ist selbständig da ist das Einkommen immer unterschiedlich... was muss der dann abgeben??? Das geht ja gar nicht... so kompliziert müssen wir wohl wieder alles vom Steuerberater verlangen oder wie???

:P :-X kann mir einer weiterhelfen???

Katinulla80

Ich muss dazusagen ich gehe in Elternzeit ER nicht!!! Dann brauchen die doch von ihm auch keine finanziellen Daten oder wie sehe ich das???

florena84

huhu...

also ich musste eine verdienstbescheinigung beilegen,damit die sehen,das wir nicht mehr als 25.000€ pro Jahr zusammen verdienen (ein traum wär das :-) )
am besten rufst du dort mal an,die helfen im allgemeinen sehr gut weiter,oder aber du schickst es nach der geburt wenn du geburtsurkunde und co. hast hin und wartest auf rückantwort..bei mir kam 3 tage nachdem ich es abgeschickt hab schon ein brief von denen wo din stand was genau fehlt..

lg, flori

Tini^_^

...von meinem Männe musste ich auch nichts mit abgeben. Aber vielleicht ist das wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber die Behörde hilft da gerne weiter - irgendwas fehlt denen immer, glaub ich  ;)

gismo

Hi an alle,

ich hab da mal ne Frage...

Mein Mann möchte 2 Monate Elternzeit nehmen. Allerdings kann er nicht zwei Monate infolge nehmen. Er wollte LM 2 und LM 5 nehmen. Geht das? Ich beziehe MuSchu Geld und wollte nach MuSchu ein Jahr zu Hause bleiben - bekomme dann ja 65% vom Nettogehalt. Bekommt mein Mann dann auch 65% von seinem Nettogehalt für die zwei Monate?

LG





Alcina

Hallöchen,

@gismo: Ja, das geht, dass Dein Mann LM 2 und 5 zu Hause bleibt!
Er bekommt dann von seinem Nettogehalt 65-67%. (67 % bekommt man, wenn man nicht mehr als 1800 netto im
Monat verdient)

LG von Alcina



gismo

@Alcina: das klingt ja super, vielen Dank für die Info...
LG





Alcina

@gismo: Immer wieder gerne!  ;)



kuigra

weiss jemand von euch wie das mit den steuern läuft? hab ich die gleichen abgaben bei 24 monate oder sind das weniger?

sydney77

hmm.. so jetzt hab ich mal grob überflogen:

bei uns ist es so, dass wir beide bis Februar in der Ausbildung sind (ohne Verdienst, sondern dafür mit Schulgeld zahlen) Ich hab jetzt ausgesetzt und mich arbeitslos gemeldet (nur das Bafög meines Mannes reicht bei weitem nicht und meine Ersparnisse sind aufgebraucht). Elterngeld wird angerechnet, ok soweit ist das klar. Aber wie ist das eigentlich mit dem Mutterschutzgeld?? Wenn ich denn Bezüge vom A-Amt bekomme, wir das danach gerechnet? Ode rbleibts wie mir die Krankenkasse bisher sagte, dass ich gar nichts bekomme?? Oder wo kann ich mich dahingehend informieren??

Vielleicht weiß eine von euch da ja ein bisschen Bescheid.
Ben (*2.2.12) und Leo (*6.6.15) werden große Brüder

Wunschkind

hallo an alle,
also ich weiß immer noch nich so richtig wie lange ich zu hause bleibe... hab angst wegen geld das wir dann da stehen und zu wenig haben....
jetzt bin ich auf dem drichter das ich 1,5 jahre zu hause bleibe da kann ich für 5 monate das landeserziehungsgeld beantragen was bekomme ich den an elterngeld wenn ich 1,5 jahre zu hause bleibe?????

ich hoffe mir kann jemand helfen!!!

Stefanie + Emmy

Füllen mein Mann und ich einen gemeinsamen Antrag aus, oder muss den jeder ausfüllen?

Und wie läuft das mit der Länge der Elternzeit. Es stehen einem ja 3 Jahre pro Kind zu. Wenn mein Mann 2 Monate nimmt kann ich dann nur noch 34 Monate nehmen?

Kann ich meine Elternzeit auch erst ab ab dem 2ten Lebensmonat beanspruchen? Mein Mann nimmt nämlich den 1. Lebensmonat und den 14 Lebensmonat Elternzeit. Nach der Geburt falle ich ja eh in den MuSchu.

Irgendwie kompliziert. :P Bei Hannah war das einfach. Da habe ich dei Elternzeit genommen ung gut ist. ;D
 

SamtheBaron

Ich hätte da auch mal eine Frage wegen dem Elterngeld.

Vor ca. 3 Monaten haben wir die Lohnsteuerklassen gewechselt.
Sie 3 - ich 5. Sie verdient zwar mehr als ich, netto macht es aber keinen, aber wirklich keinen einzigen Cent unterschied. Sie bekommt seit dem Wechsel 265 Euro mehr, ich bekomme 265 Euro weniger.
Aber darum haben wir ja auch nicht gewechselt, sondern eher, weil wir da mit der Produktion begonnen hatten und wir ein bisschen mehr Elterngeld abstauben wollen  ;)

Gestern war nun der SS-Test positiv  s-so

Neben der generellen Aufregung (erstes Baby  :) ) stelle ich mir etliche finanzielle Fragen.

Ich denke mir es so, dass wir nach der Geburt die Steuerklassen wieder wechseln. Sie 5, denn sie hat ja dann eh kein Steuerrelevantes Einkommen und ich 3, denn dann kommt mehr Geld in die Kasse.
Soweit denke ich richtig, oder?

Sie hat noch einen 400 Euro-Job. Wird der auch herangezogen, wenn es um die Berechnung des Elterngeldes geht?
Also normaler Job + Minijob = Betrag x mal 65% Elterngeld = Auszahlungsbetrag!?
Habe ich mir das so richtig ausgedacht, oder ist das totaler Unsinn  ;D

Bin über jede Antwort, Rat, Tipp... dankbar!

Levi2010

Wie ist das denn jetzt mit der %e-Regelung? Wenn man über 1200€Netto verdient? sind es dann 67% oder 69%. Im endeffekt würde ich es ja dann auch sehen und könnte mir das ausrechen, aber mich würde das schon interessieren.

Danke für eure Hilfe!

ღ PeCaPe ღ

Bei über 1200 Euro sind es 65%

Der 400-Euro-Job wird in die Berechnung miteingezogen. War bei mir auch so.
Ich hatte auch LST 3 und einen 400Euro-Job.
Wir haben dann die Klassen wieder gewechselt, ich nun 5 und er 3.
Man muß nur aufpassen, weil man da am Jahresende oft viel Steuer zurückzahlen muß.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine liebe, kleine Maus! 





Levi2010

@ღ PeCaPe ღ:  Vielen lieben Dank für deine Antwort, wir sind ja aber nicht verheiratet... also behalten doch beide die 1? und was ist mit dem Kinderfreibetrag?? Soll ich den auf mich oder meinen Freund nehmen?


Dropsknopf

wir sind auch nicht verheiratet und verdienen beide gleich gut und haben somit den Kinderfreibetrag geteilt, jeder 0,5
beide sind wir in der Lohnsteuerklasse 1 geblieben


Unser 6.Jahr!


Nana2010

#492
Da mein Mann und ich auch wieder hibbeln, beschäftigt mich auch mal wieder eine Frage bezüglich Elterngeld/Elternzeit.

Ich möchte es nicht wieder so machen wie bei Mia, direkt nach dem MuSchu arbeiten zu gehen (das macht mein Herz nicht nochmal mit  :'(). Mein Mann war / ist  1 Jahr in Elternzeit.

Bei Mias Geschwisterchen möchte ich gerne in Elternzeit gehen. Mein Mann die ersten 2 LM, ich die nächsten 10.  So weit so gut :)

Wie ist das, wenn ich Teilzeit arbeiten gehen würde (ich dachte so an 3 Std. täglich, wenn Mias Geschwisterchen 6-7 Monate alt ist)?
Das Gehalt wird dann auf das Elterngeld angerechnet. Aber wie? Habe ich letztendlich trotzdem nur das Elterngeld? Oder wird das Gehalt schon berücksichtigt und man hat mehr "raus" als "nur" Elterngeld?

Schon einmal Danke für eure Antworten :-*

Pico

Ich glaube alles unter 300euro wird nicht mit angerechnet...alles darüber wird dann mit dem Elterngeld verrechnet und es kommt dann nicht so viel bei rum...

Freu mich das du wieder hibbelst und wo bleibst du im hibbler... :D


Jasmin

#494
Ich habe auch mal eine Frage zum lieben Thema Elterngeld.  ;D

Also nehmen wir folgendes an (ist nur ein Beispiel!!!):
Ich arbeite Vollzeit vor Geburt des 1. Kindes.
Jetzt bekomme ich 1000 Euro Elterngeld. Dieses teile ich auf 24 Monate auf, also bekomme ich ja 24 Monate lang 500 Euro (außer bei den ersten zwei, wegen dem Mutterschaftsgeld).
Jetzt bekomme ich nach den 24 Monaten das 2.Kind. Wie hoch wird dann hier das Elterngeld sein? 1000 Euro oder nur die 300 Euro Mindestrate?

Und wie sieht das aus, wenn ich während des ersten Zeitraumbezugs ein 2. Kind bekomme? Also z.B. 12 Monate nach dem ersten? Bekommt man dann doppelt Elterngeld? Versteht ihr was ich meine?

Wir sind da ein wenig jetzt schon am planen, da wir unbedingt zwei Kinder haben möchten und wir sind da am überlegen, ob ich zwischen dem 1. Kind und dem 2. Kind nochmal arbeiten gehe oder eben nicht.  ;)

EDIT:
Was ich bisher heraus gefunden habe ist, dass man wohl z.B. 12 Monate beantragt und nach 6 Monaten den Rest halbieren lässt. D.h. man bekommt dann 6 Monate volles Elterngeld und 12 Monate halbes, für die, die nur 1 1/2 Jahre zu Hause bleiben möchten.
Was wohl auch geht ist:
Man beantragt auf 24 Monate und lässt sich nach 18 Monaten den Rest ausbezahlen. Wurde mir von meiner Elterngeldstelle bestätigt, man muss es denen halt selbst vorschlagen. :)
Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie es ist, wenn man dann sich alles ausbezahlen lässt und danach wieder arbeiten geht, wird dann wahrscheinlich angerechnet...
Liebe Grüße
Jasmin





Pico

Was du aber bedenken musst ist das du eigentlich nur 20Monate Elterngeld bekommst und keine 24Monate auch wenn es so da steht...

Filinchen

nachdem ich jetzt alles gelesen habe, bin ich nochmehr verwirrt :(
Hilfe  :'(
:)

Pico


Filinchen

also ich denke das ich 2 Jahre zu Hause bleiben werde.
"Montae bezug fallen weg - drch das MuSch.Geld - Jetzt hab ich hier gelesen das man dann aber nur 20Monate ausgezahlt bekommt (nicht 24) - ist das korrrekt?
Ich habe mit den Elterngeldrechner mein "einkommen" ausgerechnet - das nehme ich dann einfach durch 2, oder?
Und wie ist es wenn mein Partner 2 Monate zu Haue bleibt? Also den ersten Lebensmonat und zb den letzten Monat (sprich den 24ten Monat). Was für Geld wird ihm dann gezahlt? Viell deswegen die 20 Monate? Hilfe  :o
:)

Pico

Die 20Monate kommen daher,weil du ja auch eigentlich nur 10Monate Elterngeld bekommst,weil 2Monate bekommst du ja Mutterschutz und die 10Monate werden dann verdoppelt und deswegen kommen die 20Monate zustande...

aber ich bin mir nicht sicher ob dein Freund seine 2Monate splitten kann,ich glaube die muss er am stück nehmen...und dann glaub ich auch das er die auch nur vom 1.-14.Lebensmonat nehmen kann...aber vieleicht melden sich ja noch Experten...