Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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Filinchen

ähmmm - das heißt ich bekomm dann 2 Monate KEIN Geld?

Anddere Frage: wenn ich Angebe 2 Jahr daheim zu bleiben, dann aber nach 1 1/2jahren wieder beginnen möchte - wie sieht es da mit der Verrechnung aus?
:)

Alva

Ich hab ebenfalls eine Frage zum Elterngeld:
Und zwar arbeite ich auf 400 Euro Basis, verdiene aber nur ca. 380 Euro im Monat. Laut KK bekomme ich deswegen kein Geld in der Mutterschutzfrist, sondern nur diese 210 Euro Pauschale. Jetzt die Frage: Gilt das auch für die 8 Wochen nach der Geburt oder krieg ich da schon ganz normal mein Elterngeld? Irgendwie hatte ich im Kopf, dass man da nur kein Elterngeld bekommt, weil das mit dem MuSchu-Geld verrechnet wird - aber die Stelle find ich grade nicht.
Die Elternzeit werd ich auf jeden Fall für ein Jahr beantragen.
Erziehung ist Beispiel und Liebe - sonst nichts. (Fröbel)

Am 17.5.2012 mit 55cm, 3950g und 36cm Kopfumfang geboren und hat unsere Herzen sofort erobert:


Am 25.10.2014 mit 55cm, 4140g und 36,5cm Kopfumfang geboren und macht unsere Welt noch schöner:

Januar2012

@alva: Du bekommst dann ab Geburt Elterngeld.

@jasmin: Wenn ich richtig liege, bekommst du dann nur die 300 €. Es zählen ja immer die letzten 12 Monate vor Geburt und auch wenn du Elterngeld splitten lässt, bist du trotzdem im zweiten Lebensjahr Hausfrau und ohne Anstellung.