Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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Katinulla80

Danke Gini, ja konnte mir jetzt einen ungefähren Überblick verschaffen!!!

Danke, fahren jetzt erstmal schön Fahrrad!!!

Bye  :-*

sternchen

Hallo

ich hab zwar jetzt nicht alles nachgelesen und vielleicht ist die Frage auch schon beantwortet aber für mich steht sie noch offen:
Den Antrag auf Elterngeld gibt man nach der Geburt bei wem ab:
Beim AG oder wieder im Rathaus?

Bin ich froh, wenn der Sch...papierkrig rum ist, das kann sich niemand vorstellen

lg
Anita

Jennifer1984

wieder im Rathaus....

dein AG hat damit ja nix zu tun... der bezahlt ja höchstens Mutterschaftsgeld...


_____________________________________

So nun ich.
die leute die mich kennen merken das ich im Mutterschutz bin... soviel war ich hier lange nicht mehr anwesend und am Mitschreiben....  ;)

Wie ist es wenn man von seinem AG keine monatliche Gehaltsbescheinigung erhält/ erhalten hat? ich habe einfach so meine Kohle die vereinbart war bekommen. Was für eine Bescheinigung lege ich dann dem Antrag bei? reicht da ne Aufstellung vom AG... was ich welchen Monat bekommen habe mit Stempel und Unterschrift!??? Kontoauszüge hätte ich sonst nur zu bieten...
hmmm... vielleicht hat ja jemand schon mal was damit zu tun gehabt!??

Lg Jennifer





Sisco du fehlst uns... jede Minute jede Sekunde... Komplett werden wir NIE sein ohne DICH!

Gini

Hi Jennifer!
Grundsätzlich ist dein AG dazu verpflichtet, dir monatlich eine Gehaltsabrechnung auszustellen. Wenn er das nicht getan hat, muss er dir ein besonderes Formular, dass du von der Elterngeldstelle bekommst ausfüllen.
Ich hatte das Problem auch. Blöd war dabei halt, dass die die Bescheinigung des AG nicht anerkennen wollten, sondern die Angaben auf dem eigenen Formular brauchten. Das hat dann die genehmigung von meinem EG ein wenig hinausgezögert. Aber vieleicht kannst du das Formular schon vorher bekommen und es deinem Antrag direkt beifügen. Mit einem mini-Säugling hat man schliesslich besseres zu tun, als den lieben langen Tag blöden Formularen hinterherzurennen!

Liebe Grüße
Regina

Jennifer1984

Danke Gini für die Antwort.

Ok werde mir den EXTRA-Bogen gleich mal zusenden lassen...
Ja das ich ein Anrecht drauf habe weiß ich.. aber.... er wollte sich den Steuerberater sparen und alleine konnte er es nicht.... und da ich mich schon immer selber verwalten musste war ich schon froh einfach nur mein Geld zu erhalten was mir zusteht....
mein nächster AG wird ein anderer  ;)
bin auch froh da weg zu sein...


Danke noch mal....

Lg Jennifer




Sisco du fehlst uns... jede Minute jede Sekunde... Komplett werden wir NIE sein ohne DICH!

minett1

Wenn du einmal eine Abrechnung bekommen hast und dann immer das Gleiche war reicht es denen.
den geht es darum zu sehen, welche Abgaben Du hast, usw.

lg



Katinulla80

Jennifer bist Du in der Elternzeit gegangen??? Was ist mit Deiner Krankenkasse? Bist dann doch nicht versichert? Hast Du gekündigt???

Coney

Mal wieder ne blöde Frage von mir zum Thema...

Die beiden Vätermonate, müssen die zusammenhängend genommen werden? Oder ist es auch möglich, z. B. einen Monat im November und einen im Mai zu nehmen?



Gini

Hi Coney.
Ich würde sagen, ja!
"Die Eltern können die Zeiträume frei untereinander aufteilen" hört sich für mich absolut so an, als würde das gehen!

Liebe Grüße

Gini

Jana781

wichtig zu den vätermonaten ist aber, dass sie nicht in kalendermonaten wie mai oder november genommen werden können, sondern immer in lebensmonaten, d.h. wenn das baby an einem 12. eines monats geboren wurde, gehen die elternzeitmonate auch immer vom 12. des einen monats bis zum 11. des nächsten monats, also bspw. 12. mai bis 11. juni oder 12. november bis 11. dezember.

aber einzeln können sie schon genommen werden, denke ich.
[color =orange] LG Jana [/color]



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Coney

*ah*

Supi, danke. Ich hab mir jetzt auch mal den Antrag ausgedruckt, so zum gucken, und da könnte man es auf jeden Fall auch entsprechend ausfüllen... wir werden das dann, wenn es so weit ist, einfach mal versuchen  ;) Firma von GöGa findet zwei Monate am Stück nicht so toll...



mhofi

Huhu,
ich hab auch noch ein paar Fragen.

Also mein Mann hat zum 1.Mai den A'geber gewechselt. Deshalb (und weil ich im November mit 13.Gehalt das Doppelte ausbezahlt bekomme), habe ich seit November '07 Steuerklasse III. Und das obwohl wir sonst fast exakt gleich viel verdienen, auch jetzt wo er seinen neuen Job hat.
Denkt ihr dass es da ein Problem mit den Ämtern gibt? Der Steuerklassenwechsel fällt eben genau in den Zeitraum, wo ich ss wurde.

Wir überlegen im MOment auch, ob mein Mann 2 Monate Elterzeit nimmt, so lange ich in MuSchu bin. Er würde dann aber nicht viel Elterngeld bekommen, da er ja momentan StKlasse V hat. Kann ich das irgendwie ausrechnen, wie viel wir in dem Fall zur Verfügung hätten?

Das Problem ist außerdem der Jobwechsel, kann er da gleich 2 Monate frei nehmen? Ich habe gesehen, dass diese Frage hier schon mal gestellt wurde, aber habe keine konkrete Antwort gefunden. :) Weiß jemand wie es da mit Kündigung(schutz) aussieht?

Wäre super, wenn ihr mir ein bißchen helfen könntet. :)

Grüße!!
 



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Mama sagt du kommst nach Papa, Papa sagt du kommst nach Mama. Aber eigentlich siehst du aus wie Oma. EBEN ABSOLUT SCHÖN!

Gini

Hi Mhofi!
Also grundsätzlich kann dein Mann, auch wenn er eine Stelle gerade erst angetreten hat, Elternzeit nehmen. Ihm darf auch nicht deswegen gekündigt werden.
Allerdings gehe ich mal davon aus, dass er noch in der Probezeit ist, wenn er die Elternzeit beantragen muss. Bei 6 Mo PZ wäre das bis einschl. Oktober - da würde er ja sogar während der PZ noch zurückkommen.
Während der Probezeit kann ihm ja ohne Grund gekündigt werden. Da könnte er dann noch nichtmal gegen vorgehen.
Das mindeste, was ein AG verlangen würde ist wahrscheinlich in dem Fall die Verlängerung der PZ um die zwei Monate, die dein Mann auf Arbeit fehlt. Normalerweise bekommt man ja nichtmal Urlaub in der PZ.
Ganz ehrlich - ich würd´s nicht machen! Das Risiko hinterher ohne Job dazustehen wäre mir persönlich zu gross.

Ausrechnen was dein Mann an Elterngeld bekommt kannst du ganz einfach.
Nimm das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate (ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld und ohne sonstige Zuschläge wie zB Nachtarbeit oder so).
Davon gibt es 67% Elterngeld.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!
Liebe Grüße
Regina

mhofi

Huhu Gini!
Mein Mann hat keine Probezeit.
Wäre also nur noch die Frage, ob wir das finanziell dann hinkriegen. Wobei wir ja während der Elternzeit für uns selbst eh nicht großartig Geld benötigen werden - außer für's Essen und Trinken, denke ich.
Mein Mann hat trotzdem Angst um seinen Job. Zum Chef hat er ein sehr gutes Verhältnis, kennt ihn auch schon sehr lange, da sie gemeinsam in die neue Firma gewechselt haben.
Soll er ihn einfach mal drauf ansprechen, oder haltet ihr es eher für "ungesund", den Chef direkt zu fragen, was er von der Idee hält ??
Danke und Gruß!
 



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Conny1980


Hallo!

Ich habe da auch mal ne Frage!

Und zwar, ich habe erst letztes Jahr im August ( und zwar am Ende ) wieder angefangen zu arbeiten! Jetzt bekomme ich Ende Juli das 2. Kind! In dieser wurde mein Gehalt 2x geändert ( 1x wegen Stundenzahlreduzierung und das 2.x wegen Steuerklassenänderung)! Hat jemand vielleicht eine Ahnung wie man da mein Elterngeld berechnet??
Demnach habe ich auch keine 12 Monate am Stück gearbeitet, sondern nur 11 Monate! Für einen Monat würde dann ja noch mein Erziehungsgeld angerechnet werden oder ist das so das dann das Gehalt von vor der 1. Geburt angerechnet wird?

Vielen Dank für Antworten!!!

LG Conny

Gini

Hi Mhofi.
Keine Probezeit im neuen Job ist ja klasse. Dann kann er die Elternzeit ja echt nehmen!
Ich würde das wirklich im Vorfeld mal besprechen. Wenn dein Mann tatsächlich Angst um seinen Job hat, kann er ja mal vorsichtig beim Chef ein Gespräch über das Thema Elternzeit anfangen. Ich finde immer: "Ehrlich währt am längsten" und wenn er den Chef gut kennt, dann bekommt er sicher auf eine ehrliche Frage eine ehrliche Antwort. Wenn der Chef dann sagt, er steht gar nicht drauf, kann dein Mann es sich ja nochmal überlegen, und man könnte vieleicht einen Kompromiss finden.
Wenn dein Mann deutlich macht, dass ihm das Wohl der Firma am Herzen liegt und das mit der Elternzeit erstmal nur so ne Idee ist, kann ihm ja auch keiner sauer sein.
Ich würd´s machen.

@Conny1980: Das Elterngeld berechnet sich bei dir vom Gehalt der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn du Ende Juli das 2. Kind bekommst, gehst du ja so mitte Juni in MuSChu. EG berechnet sich also aus den Monaten Juni 07 - Mai 08.
Für die Höhe des EG nimmst du die netto-Beträge aus den Gehaltsabrechnungen, rechnest die Monate, in denen du nicht gearbeitet hast mit 0 an und teilst den Betrag duch 12. Davon gibt´s dann 67% Elterngeld + 75 € Geschwisterbonus (bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes).

Leider wird der Zeitraum mit Erziehungsgeld als Einkommen von 0 angesehen. Der Zeitraum wird auch nicht durch einen entsprechenden Zeitraum vor der Geburt vom 1. Kind ersetzt, das wäre nur der Fall, wenn das Kind zu dem Zeitpunkt noch kein Jahr alt gewesen wäre, du also theoretisch (auch wenn es da das EG noch nicht gab) EG bekommen hättest (wenn es das Gesetz zu dem Zeitpunkt schon gegeben hätte...). Da das 1. Kind aber im Juni 07 schon über ein Jahr alt war, fällt das weg.

Liebe Grüße
Gini


Coney

Huhu,

mir ist mal wieder ne dämliche Frage eingefallen  ;D

Wann beginnt denn LM 1 des Kindes? Mit dem Tag der Geburt? Denn man beantragt ja das Elterngeld nach Lebensmonaten - da frage ich mich jetzt, wenn mein Mann beispielsweise im LM 2 Elternzeit nehmen will, beginnt dieser Monat dann mitten im Kalendermonat? Einfacher wäre es ja, er könnte auf Arbeit Bescheid geben, "ich fehle dann im Oktober".

Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine...

Grüße,

Coney



mhofi

@Coney: Jo, deine Frage ist gut verständlich.
Leider kann ich sie nicht exakt beantworten. Ich gehe aber davon aus, dass LM1 mit der Geburt des Kindes beginnt und man deshalb auch das Geburtsdatum des Kindes im EGantrag angeben muss.
Dass es nach Kalendermonaten geht kann ich mir auch nicht vorstellen, weil man ja dann entweder zu viel oder zu wenig EG bekommen würde, wenn das Kind nicht zufällig am 1. des Monats geboren wird. Weißt du wie ich meine? :)
Aber vielleicht bekommst du ja noch eine "professionelle" Antwort hier.
 



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Jana781

coney: ja, der LM1 beginnt mit dem geburtstag. d.h. wenn dein kind am 10.03. geboren wird, geht LM 1 vom 10.03. bis 09.04., am 10.04. beginnt dann der LM 2 usw.

ich weiß ja nicht, wann dein mann zu hause bleiben will, meiner nimmt LM 13 und 14, von daher haben wir ja genug zeit seinem AG bescheid zu geben, sodass es egal ist, ob er den gesamten juni und juli (kalendermonate) fehlen würde oder eben vom meinetwegen 06.06.09 bis 05.08.09. ;)
[color =orange] LG Jana [/color]



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Coney

Huhu,

danke für Eure Antworten - mein Mann will eigentlich splitten und LM 1 sowie dann später nochmal LM 13 oder 14 nehmen. Naja, dann machen wir eben LM 2... Sonst ist er ja von heute auf morgen weg  ;D



Conny1980


@ Gini
Danke für die Antwort! Muß ich denn die Gehaltsabrechnung gleich mit dem Antrag einreichen oder ertsmal ohne und ich bekomme Bescheid was sie noch so brauchen!
Dann nochmal was anderes: Da ich ja alleine die Elternzeit nehme, müßen die Abrechnungen von meinem Mann auch mit dabei sein oder wollen die nur meine sehen??

Traumzaubi

Sagt mal was komme ich den jetzt an Elterngeld ?

Ich war jetzt die ganze zeit zuhause, hab zwischen drin mal stundenweise gearbeitet.. So im Dezember kommt also nummer zwei...

Lieg ich da richtig das ich da 300 Euro mindest satz bekomme + 75 Euro Geschwiesterbonus ?

Wird von dem Geld noch was abgezogen.. ?

LG TIna

♡mupselmama♡

Hallo :) Nun habe ich auch mal eine Frage zum elterngeld.

Bei uns im Augustforum diskutieren wir grad über die Steuerlichen dinge.

Nun bin ich ziemlich verwirrt, weil ich nicht durchblicke  :P

Ich bekomme nach geburt den Midestsatz von 300 € mein Mann verdient offiziel 1620,32 € Brutto im Monat. Netto sind es etwa 1400. Hinzu kommen aber nicht versteuerte Nachtzulagen von etwa 300-500 € im Monat je nach Schicht. Er bekommt weihnachts und Urlaubsgeld.

Ich hab ziemliche angst vor ner riesen Steuernachzahlung :( Wie wird das nun berechnet? Ich mein ich bekomm schon nu den Mindestsatz da können die doch nict noch 100 € im monat oder so abziehen oder??

Hoffe mich kann wer aufklären wie das nu berechnet wird  ::)
♡21.07.08♡04.02.11♡04.02.11♡16.08.13♡07.12.17♡ Et.3.3.2022♡

BeTi

Hallo Zusammen,

komme mal aus dem EO hierher zu euch, da ich eine Frage zum Elterngeld habe.

Unser kleiner Sohnemann kam letztes Jahr im Juni zur Welt. Seit Januar gehe ich wieder voll arbeiten und mein Mann ist daheim. Das Elterngeld wurde demensprechend auf 14 Monate berechnet. Meine eigentliche Frage richtet sich aber an folgende Situation. Wenn ich nächstes Jahr wieder ein Kind bekomme und ich daheim bleibe und mein Mann wieder arbeiten geht, bekomme ich dann wieder 12 Monate Elterngeld, weil ich ja über ein Jahr wieder arbeiten gewesen bin oder bekommt man das nur für das Erste Kind.

Ich hoffe mir kann einer von euch helfen.

LG
Peggy



schnucki1011

@layla: Also wie ich es im August Tread schon mal geschrieben hab es ist so, dass die 300 € nicht versteuert werden müssen! AAAABBBBBEEERRRR, bei der Steuererklärung sieht es dann so aus, dass zu eurem  Jahreseinkommen, das ja aus dem Gehalt deines Mannes besteht die monatlich 300€ (also aufs Jahr gesehen 3.600 €) oder wie bei uns die EG ab August bekommen 5 x 300€ = 1.500 € dazugerechnet werden. Aus diesem Betrag wird dann der Steuersatz berechnet. Versteuern müsst ihr aber trotzdem nur das Jahresbruttogehalt deines Mannes! Verstanden???

@peggy: Du bekommst auch für dein 2. Kind Elterngeld!
Hannes 13.07.2008
Marie 11.05.2011

...wann klappt es mit Nr. 3


https://www.mynfp.de/display/view/ytbyznssxytu/