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Forum für werdende Eltern => Endspurt - gemeinsam Kugeln (6.-10. Monat) => Thema gestartet von: Traeumel am 20. Februar 2008, 22:21:34

Titel: Der Elterngeldthread *geschlossen*
Beitrag von: Traeumel am 20. Februar 2008, 22:21:34
Halloo Maedels :)

Das Thema Elterngeld ist ja "noch" ein Buch mit 7 Siegeln. Es gibt zwar Informationen im Netz, aber es ist doch sehr Muehsam.

Da hier immer wieder das Thema erneut auftaucht, gibt es nun einen Thread dazu.

Ich moechte Euch bitte, hier kein Smaltalk zu halten, damit er wirklich uebersichtlich bleibt und wenn man eine Frage sucht, nicht das ganze Nebenbei durchlesen muss.

Hier koennt ihr ale Fragen stellen und der, der sie benatworten kann, macht das.

Wenn ihr gute Links habt, dann koennt ihr mir sie per KN schicken und ich fuege sie hier ein :)

1. http://www.elterngeld.net/

2. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

Zitat von: ju_lia link=1176386335/0#7 date=1176456974Hallo Traumwelt,

ich habe noch einen guten Link für alle Selbstständigen, vielleicht nimmst Du ihn mit auf. Sehr zu empfehlen ist der Ratgeben von Rüdiger Lühr.

http://www.mediafon.de/ratgeber_detailtext.php3?id=4597acd01a095&si=461f4add7d745&lang=1

VG ju_lia
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Cindy+Mia+Lena am 21. Februar 2008, 10:51:57
kann man das Elterngeld auch vom2. LM bis zum 14. LM beantragen?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: schnucki1011 am 21. Februar 2008, 11:05:36
@cindy: Nein das geht nicht! Die Zeit des Elterngeldes läuft mit dem Geburtsdatum. Die 8 Wochen Mutterschutz werden dir also von den 12 Monaten Elterngeld abgezogen. D.h. eigentlich bekommt das arbeitende Volk nur 10 Monate Leistung!

LG
Julia
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 21. Februar 2008, 11:14:08
@cindy: wenn in deinem MuSchu aber dein mann elterngeld beziehen würde, also LM 1 und LM 2, dann kannst du elterngeld für LM 3 bis LM 14 bekommen.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Cindy+Mia+Lena am 21. Februar 2008, 11:16:11
hui, gleich 2 Antworten - DANKE

wäre ja auch zu schön gewesen  ::)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 21. Februar 2008, 12:08:01
es würde sonst bestimmt jeder so machen. ;)

so wie ich es oben geschrieben hab, wollten wir es erst machen, sodass wir die ersten beiden monate zusammen zu hause sind. stephan möchte jetzt aber doch lieber LM13 und LM14 nehmen, weil er mit der kleinen dann schon viel mehr anfangen kann. am anfang schläft sie ja sicher noch viel und ich bin ja bestimmt erstmal noch ein paar tage im KH - das wollte er dann nicht. so nimmt er am anfang nur urlaub, wenn ich aus dem KH komme. :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Lilly-Madeleine am 21. Februar 2008, 13:26:23
Mein Mann und ich planen das auch so ähnlich.
Ich bekomme nach der Geburt erstmal die 8 Wochen Mutterschaftsgeld und mein Mann bleibt LM1 und LM2 zu hause und bezieht Elterngeld. Und ich bekomme dann von LM3 bis LM12 Elterngeld - seh ich das jetzt richtig, oder bin ich galsch informiert ?!?!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Pedi am 21. Februar 2008, 14:10:55
Zitat von: schnucki1011 am 21. Februar 2008, 11:05:36
@cindy: Nein das geht nicht! Die Zeit des Elterngeldes läuft mit dem Geburtsdatum. Die 8 Wochen Mutterschutz werden dir also von den 12 Monaten Elterngeld abgezogen. D.h. eigentlich bekommt das arbeitende Volk nur 10 Monate Leistung!

LG
Julia


Aber wenn der Partner ebenfalls noch zwei Monate Elternzeit nehmen möchte, dann verlängert sich das ja wieder auf 12 Monate oder?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 21. Februar 2008, 14:41:30
@lilly-madeleine: wenn dein partner LM1 und LM2 elterngeld bezieht, dann darfst du LM3 bis LM14 elterngeld beziehen. wenn beide partner zu hause bleiben (einer davon mind. 2 monate), dann sind es insgesamt 14 monate.

@pedi: richtig!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Pedi am 21. Februar 2008, 15:39:59
Danke für die Antwort :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Lilly-Madeleine am 22. Februar 2008, 07:36:42
@Jana78: Ich habe unter www.elterngeld.net aber unter den Bezugsmöglichkeiten folgendes gefunden:

Wenn eine Antragstellerin in einem Lebensmonat eine auf das Elterngeld anzurechnende Mutterschaftsleistung bezieht, dann gelten diese Lebensmonate beim Elterngeld automatisch als beantragte Monate.

Beispiel:
Herr und Frau Rose haben sich über das Elterngeld Gedanken gemacht. Beide arbeiten vor der Geburt Vollzeit. Frau Rose bezieht Mutterschaftsgeld. Sie wollen möglichst viel Elterngeld vom Staat erhalten und haben sich daher überlegt, dass Herr Rose das Elterngeld in den ersten zwei Monaten beantragt und Frau Rose vom dritten bis zum 14. Lebensmonat.

Leider ist eine solche Aufteilung nicht möglich. Wenn Frau Rose einen Antrag auf das Elterngeld stellt, dann gelten die Lebensmonate des Mutterschaftsgeldes automatisch auch als Lebensmonate des Elterngeldes. Somit können beide Eltern zwei der Monatsbeträge nicht frei aufteilen. Ihnen verbleiben somit 12 Lebensmonate zur freien Verteilung.

Also dann würde es wohl doch nur gehen, dass ich die ersten 8 Wochen Mutterschaftsgeld und mein mein Mann Elterngeld beziehen und ich dann die LM3 und LM12......

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: xsunny1979 am 22. Februar 2008, 07:47:55


Also, mein Mann würde auch gerne mit mir zusammen die ersten beiden LM zuhause bleiben, d.h. er will Elternzeit beantragen. Aber er hat Angst, daß er nach der Elternzeit gekündigt wird. Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus und ab wann muß er die Elternzeit beantragen beim Arbeitgeber. Wir sind da total unwissend und freuen uns über jede Hilfe

lg Simone
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 22. Februar 2008, 23:29:46
@lilly-madeleine: hm, ich meine, ich hätte mal gelesen, dass das so geht, weil du ja MuSchu-geld bekommst und dein mann eben elterngeld. so wie es da aber steht, geht es eben nicht, dass er elterngeld bezieht in den 2 monaten (LM1 und LM2), in denen du gleichzeitig MuSchu-geld bekommst, weil die 2 monate MuSchu-geld automatisch als elterngeld-monate zählen und sozusagen nicht beide elternteile gleichzeitig elterngeld beziehen können. jetzt versteh ich es auch nicht mehr bzw. weiß auch nicht mehr, was nun richtig ist... :-[
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Hase79 am 23. Februar 2008, 01:14:15
Hmm, das ist ja alles so verwirrent ......

Frage aber trotzdem nochmal auch wenn es sich hier häuft  ;) Mein Sohn wurde am 02.01. geboren, aufgrund der Frühgeburt, bekomme ich 12 Wochen Mutterschaftsgeld. Das läuft bis 07.05.

Ich dachte nun, dass ich ab Mai dann elterngeld beantrage und es ab da, dann für 12 Monate läuft. Das ist also nun nicht richtig?

Bekomme ich dann nur von Mai bis Januar das Eltergeld?

LG
hase
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 23. Februar 2008, 10:48:08
hallo hase!

ja, du bekommst nur bis zum 1. geburtstag das elterngeld, es sei denn du teilst es auf 2 jahre auf. bleibt dann mann auch noch 2 monate zu hause, kann er für diese 2 monate zusätzlich elterngeld beantragen, also für insgesamt die ersten 14 LM.
dein mutterschaftsgeld ist ja höher als das elterngeld, von daher zählt es als elterngeld-zeitraum. :-\

ich würde es jetzt auch relativ schnell beantragen, dass du es dann pünktlich ab ende MuSchu bekommst.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Mel+5 am 23. Februar 2008, 10:53:17
Wir haben uns jetzt auch mal erkundigt.
Da ich ja nicht arbeiten gehe wird es jetzt so sein dass ich von 1-12 das Elterngeld bekomme und mein Mann zusätzlich von 1-2.
So hat die Frau uns das zumindest erklärt...
Wir haben jetzt beim Arbeitsgeber einen Formlosen Antrag auf die 2 Monate ab Geburt gestellt.
Wie geht das denn jetzt weiter ich meine woher bekommt man den Antrag für das Elterngeld?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 23. Februar 2008, 10:59:01
@mel: google doch mal danach. für unser bundesland konnte man den sich direkt runterladen, ich glaube sogar mit ausfüllhilfe. :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: froni am 25. Februar 2008, 13:46:14
kann der mann denn auch z.b. im LM 5 und 6 sich elternzeit nehemen? oder geht das nur am anfang bzw. ende? und wie macht ihr das mit den lohnsteurklassen? wir haben nun beide IV. hätte ich nun auch III nehmen können? mein mann verdient aber ca. 800 € mehr als ich, das wäre sicherlich schwanchsinn oder?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Goodie am 27. Februar 2008, 08:18:30
Hallo Froni,

das Elterngeld berechnet sich nach deinem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Dabei wird gerechnet ohne die Mutterschutzfrist.
Du musst das mal durchkalkulieren. Eine Änderung nur fürs Elterngeld wird unterschiedlich kommentiert. Im schlimmsten Fall wird die Berechnung auf Grundlage 4/4 durchgeführt. 

Ich hab doch einiges mehr als mein Mann und wir sind jetzt in 3/5. Bei uns lohnt es sich und die Ämter sollten das eigentlich schlucken. Im ersten Jahr haben wir Gesamtnetto weniger, im Jahr nach der Entbindung holen wir das aber locker wieder rein.

Musste wirklich durchrechnen. Im Inet gibts ja jede Menge brutto-netto Rechner.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 27. Februar 2008, 12:46:34
hallo froni!
ja, ihr könnt euch die 14 monate untereinander aufteilen wie ihr möchtet.

wegen den steuerklassen musst du wie goodie schon geschrieben hat, rechnen. wir haben beide fast das gleiche in IV/IV. da mein mann aber steuerfreie schichtzuschläge bekommt, haben wir ihn in die V genommen und mich in die III fürs elterngeld. passt sogar so, dass es das jahr vor der geburt ohne MuSchufristen abdeckt.
wenn dir aber nachgewiesen wird, das du nur fürs elterngeld die günstigere steuerklasse genommen hast, wird es trotzdem auf IV/IV kalkuliert.
bei uns ist es auch so wie bei goodie, dass wir in dem jahr vor der geburt zwar insgesamt weniger netto haben, dadurch dass mein mann die V hatte, aber das holen wir auch wieder raus. :) wir werden jetzt ab MuSchu wechseln, sodass ich die V nehme und er die III - dann ist unser netto schön hoch und wir merken kaum einen unterschied, weil bei mir auch noch hohe fahrkosten wegfallen, die mein arbeitsweg mit sich brachte.

durch die schichtzuschläge müssten wir unsere III/V konstellation auch glaubhaft darlegen können.

steuern nachzahlen müssten wir nicht in beiden jahren, weil sich unser mäuschen für die jahresmitte angekündigt hat, sodass das alles schön gleichmäßig verteilt ist. :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Phoenix84 am 29. Februar 2008, 21:19:23
Hallo ihr Lieben :-)

ich habe mal eine Frage, die nicht explizit das Elterngeld, sonder eher das Mustterschaftsgeld betrifft

also ich bin ja noch Student und arbeite auf Werksstudentbasis 80 Stunden im Monat und bekomme ca 650€. Ich bezahle keine Lohnsteuer, keine Kirchensteuer, nur Rentenversicherung. steht mir in dem Fall nur das einmalige Mutterschaftgeld von 210€ zu oder doch das volle Ersatzgehalt? Ich bin ein bißchen verwirrt, da ich ja offiziell keinen Minijob hab... Kann mir da jemand helfen?

Ach ja, und dann noch ein Frage: Wird das Elterngeld als Einkommen gerechnet, wenn es um die Krankenversicherung geht? ich hätte die Möglichkeit nächstes Jahr noch mal Familienversichert zu sein (bei meinen Eltern), aber das geht ja nur bis zu einem Einkommen bis 350 bzw 400 €, und mein Elerngeld liegt darüber...

Fragen über Fragen  s-nachdenken
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nadine1981 am 03. März 2008, 14:19:04
Hallo,
habe mal eine Frage zum Elterngeld.

Wie sieht das aus wenn ich einen 400€ job annehme wird der dann aufs Elterngeld angerechnet?

Wenn man normal arbeiten geht darf man ja 400€ dazu verdienen.....

Würde mich freuen wenn mir einer weiterhelfen könnte....

Lg
Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 03. März 2008, 17:37:30
@phoenix: zu deinen fragen kann ich leider gar nix sagen. :-[

@nadine: ich glaube, was du in elternzeit dazu verdienst, wird alles angerechnet - aber da gibt es hier bestimmt noch mädels, die das genauer wissen. :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Britta1975 am 05. März 2008, 11:16:40
Hallo zusammen!

Unser Sohn wird am 24.3. 1 Jahr alt - ich habe also die ganze Elterngeld-Geschichte von Anfang an verfolgt und nun auch schon so gut wie alles "durchgemacht" ;-)

Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass ich als Betroffene im letzten Jahr wesentlich besser in der Thematik steckte, als die Sachbearbeiter bei unserer Elterngeldstelle... Mein Mann wollte LM 1+2 zu Hause bleiben, da sagten die mir doch, dass das nicht ginge, weil ich zu der Zeit im Mutterschutz sei - erst nachdem ich denen §§ etc genannt hatte, haben sie eingelenkt! Mein Tipp: Nie ins Boxhorn jagen und nicht mit irgendwelchen Negativaussagen abspeisen lassen, immer anhand des Gesetzes nachprüfen! (Aber vielleicht sind sie ja nun besser informiert...)

Hier ein paar generelle Infos:

Ich habe den Elterngeldantrag bereits vor der Geburt (bis auf Namen und Geburtsdatum) vorbereitet gehabt . Kopiert lieber die letzten 14 (!) Gehaltsabrechnungen, die wurden bei uns noch nachgefordert. Unser Antrag hat auch wirklich lange gedauert, die erste Zahlung ließ dann fast 3 Monate auf sich warten...

Insgesamt bekommt man 12 Monate (max. bis zum 1. Geburtstag des Kindes) Elterngeld - allerdings zählen die ersten beiden LM nicht, da die Mutter da ja noch MuSch-Geld bekommt, welches auf die 12 Monate angerechnet wird, also bekommt man effektiv 10 Monate E-Geld. Wenn der Mann auch 2 Monate E-Zeit nimmt (ist egal ob im LM 1+2, 7+8, 10+11 (...), werden die 2 Monate auch angerechnet, so ergeben sich 14 Monate, die sich aber auf das 1. Lebensjahr verteilen.

Wichtig ist m.E. auch, dass das Elterngeld im Nachhinein versteuert wird (progessiv), d.h. verdient man in dem Jahr (i.d.R. der Mann) z.B. 30.000 brutto ergibt sich lt. Steuertabelle z.B. eine Lohnsteuer von 5.000 - das Elterngeld wird dem Einkommen hinzugerechnet, d.h. wenn mann z.B. 12.000 E-Geld bekommen hat, ergibt sich die Lohnsteuer dann aus dem Einkommen von 42.000 und man muss die Steuer für 42.000 bezahlen (z.B. 6.000) - ergo: Man muss dann 1.000 EUR nachzahlen... Das sollte man auf jeden Fall einplanen!!!

Ich habe mir das E-Geld für 1 Jahr auszahlen lassen und zwar aus folgendem Grund: Wenn ich während des E-Geld-Bezuges etwas hinzuverdiene (z.B. 400 EUR) dann wird das Geld abgezogen - wenn ich also das E-Geld für 24 Monate beziehe (also monatlich nur die Hälfte ausgezahlt bekomme) würde ich erst nach 2 Jahren etwas hinzuverdienen können, so aber schon theoretisch nach einem Jahr. Wir haben die Hälte bei Seite gelegt, so dass wir das 2. Jahr überbrücken können...

Ich hoffe, einige Fragen kläre zu können - wenn Ihr weitere Fragen habt, werde ich sie gern - so weit mir möglich - beantworten.

Liebe Grüße,
Britta
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Kathi am 05. März 2008, 19:01:06
Ich habe auch eine Frage. Die wird aber denke ich nicht so leicht zu beantworten sein  :-\ Aber ich versuchs einfach mal.
Also mein Manuel ist in der 38. SSW gestorben, ich danach bin ich auch wie "normale" Mütter in den Mutterschutz gekommen, aber nehme danach natürlich kein Elterngeld in Anspruch  :-[ naja jedenfalls gehe ich dann im April wieder arbeiten, möchte aber schnell wieder schwanger werden. Bekomme ich dann für das Kind Elterngeld, auch wenn ich dann zwischen den 2 Geburten vielleicht kein ganzes Jahr arbeiten war? Wird das dann zurück gerechnet?
Ich habe schon so gesucht, aber meine Antwort leider noch nicht gefunden :(
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 05. März 2008, 21:00:57
@kathi: ich meine, das elterngeld berechnet sich dann auf die 12 monate vor der geburt des kindes. davon wird ein durchschnittsnetto errechnet und davon gibt es dann die 67%.
manche zeiten (wie MuSchu glaub ich) werden allerdings da nicht mit einberechnet und für diese monate geht es dann noch weiter in die vergangenheit.
weiß grad nicht so recht wie ich das ausdrücken soll. ich hab das mal irgendwo recht verständlich gelesen, weiß aber nicht mehr ganz genau was für zeiten das waren, die in die berechnung nicht mit einbezogen werden.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Kathi am 05. März 2008, 23:02:53
Also du meinst dass dann die Monate in denen ich arbeiten war gerechnet werden, also von letztem Jahr dann mit, als ich noch arbeiten war?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Vyli am 06. März 2008, 00:42:07
Hallöchen zusammen

habe vlt noch was interessantes für die mädels aus NRW (weiss net obs in den anderen bundesländern auch geht) aber man kann nach der geburt das elterngeld auch online beantragen
wie der link dazu (hoffe das ist ok)
http://www.elterngeld.nrw.de/elterngeldstellen/index.php

Lg Vyli
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 06. März 2008, 13:05:41
@kathi: ich denke mal schon, aber eben ohne gewähr. ;) du warst ja nur im MuSchu zu hause und hattest leider keine elternzeit. :-[
da wäre es ja gemein, wenn die die zeiten nicht angerechnet werden. würde mich aber in so einem speziellen fall mal versuchen, irgendwo zu erkundigen.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Kathi am 06. März 2008, 19:30:53
Ich meine es aber auch so verstanden zu haben wie du es geschrieben hattest Jana, danke :) aber erkunden werde ich mich trotzdem
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Britta1975 am 06. März 2008, 21:42:19
Hallo Kathi,

schrecklich was Dir passiert ist - meiner Freundin geht es ähnlich...

Hier etwas was ich zu diesem thema gefunden habe:

Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind

Das Elterngeld ersetzt im Normalfall nur 67 % des Einkommens und nicht 100 %. Kalendermonate in denen Elterngeld gezahlt wurde, würden daher das relevante Einkommen, im Vergleich mit Monaten der Erwerbstätigkeit, vermindern.

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich nur Monate des Elterngeld-Bezugs gemeint. Das Erziehungsgeld ist somit nicht gemeint. In der Übergangszeit vom Erziehungs- auf das Elterngeld wird es daher viele Eltern geben, deren Einkommen nach einem älteren Kind zwar vermindert ist, das aber trotzdem für die Ermittlung des Einkommens herangezogen wird.

Beispiel:
Frau Kramer erwartet am 16.05.2008 ihr zweites Kind. Für das erste Kind, geboren am 12.02.2007 hatte sie 12 Monate lang Elterngeld bekommen.

In den Kalendermonaten Februar 2007 bis Januar 2008 hat Frau Kramer Elterngeld für das erste Kind bezogen. Diese Monate werden somit für die Berechnung des neuen Elterngeldes nicht berücksichtigt.

Vorsicht bei Verlängerung des Auszahlungszeitraums:
Wenn der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes verlängert wird (siehe Bezugszeitraum beim Elterngeld) werden die Monate der Verlängerung trotz Bezugs des Elterngeldes voll bei der Einkommensermittlung des neuen Kindes berücksichtigt.

Bezug von Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist, wie das Elterngeld, eine Lohnersatzleistung. Da nicht alle Mütter 100 % Ihres Einkommens durch das Mutterschaftsgeld ersetzt bekommen, ist es wichtig diese Monate nicht zu berücksichtigen. Mütter, die beispielsweise einen Nebenjob ausüben und über den Partner familienversichert sind, bekommen nicht den Tagessatz der Krankenkasse in Höhe von 13 Euro sondern nur eine Pauschale vom Bundesversicherungsamt in Höhe von pauschal 210 Euro.

Da das Mutterschaftsgeld in der Regel 56 Tage nach der Geburt gezahlt wird, entsteht hier eine Differenz in Höhe von 518 Euro (13 Euro x 56 Tage = 728 Euro; 728 Euro - 210 Euro = 518 Euro). Es ist daher schon aus Gründern der Gleichbehandlung der unterschiedlichen Mutterschaftsgeld-Empfängergruppen richtig, das Mutterschaftsgeld bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen.

Auch die Kalendermonate in denen die Mutter Mutterschaftsgeld für ein älteres Kind bezogen hat, werden bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt.

Beispiel:
Frau Thomsen bekommt am 03.04.2007 ihr zweites Kind. Das erste Kind wurde am 13.02.2006 geboren.

Der erste für die Ermittlung zu berücksichtigende Kalendermonat wäre eigentlich März 2007. Da sie im März 2007 und im Februar 2007 Mutterschaftsgeld bezieht, werden diese Kalendermonate nicht berücksichtigt. Somit ist der Januar 2007 der erste volle Kalendermonat vor der Geburt

Zur Einkommensberechnung werden noch elf weitere Kalendermonate gebraucht. Die Monate Dezember 2006 bis Mai 2006 stellen kein Problem dar; sie werden somit berücksichtigt. Insgesamt liegen nun bereits neun Kalendermonate für die Einkommensberechnung vor. Es fehlen noch drei weitere Monate

Im April 2006 hat Frau Thomsen noch Mutterschaftsgeld für ihr älteres Kind bezogen. Die Kalendermonate April 2006 bis Januar 2006 fallen daher aus der Einkommensermittlung heraus. Die Monate Dezember bis Oktober 2005 sind die letzten drei zu berücksichtigen Kalendermonate.


Ich hoffe, das hilft Dir weiter...

gruß,
Britta
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: nadine79 am 25. März 2008, 12:09:14
Ich finde die Sache mit dem Geschwisterbonus echt zum schreien!
Meint der Staat das Geschwisterkinder über 6 Jahren nicht auch ein recht auf eine Finanzspritze haben....
Meine Kleine kommt jetzt in die Schule da könnte man die 75 € Auch ganz gut gebrauchen!

LG Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Klaerchen am 01. April 2008, 08:01:07
Zitat von: nadine79 am 25. März 2008, 12:09:14
Ich finde die Sache mit dem Geschwisterbonus echt zum schreien!
Meint der Staat das Geschwisterkinder über 6 Jahren nicht auch ein recht auf eine Finanzspritze haben....
Meine Kleine kommt jetzt in die Schule da könnte man die 75 € Auch ganz gut gebrauchen!

LG Nadine


Ähm, gibts nicht die Grenze von 2 Jahren und 300 Euro Bonus? Wo steht denn das mit 75€ Bonus für ältere Kinder?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: kadi_0106 am 02. April 2008, 21:13:51
also für mich ist das Elterngeld imme rnoch ein Buch mit sieben Siegeln.. ich versteh nur Bahnhof.. man war das Erziehungsgeld doch einfach..

also.. zu unserer Situation.. von Anfang an..
unser Sohn ist am 23.01.2006 geboren.. ich bin aus meiner Vollzeitstelle in Mutterschutz und dann in Elternzeit gegangen und habe das Mutterschaftsgeld und dann Erziehungsgeld bezogen..
seit Anfang Dezember 2006 habe ich wieder auf 400,00 EUR-Basis gearbeitet (allerdings nicht bei meinem Arbeitgeber, wo ich vorher Vollziet gearbeitet hab)..
nun bin ich ja wieder schwanger und unser ET ist am 30.05.2008 (also eigentlich schon recht bald.. und ich hab noch null Plan  :-\)

Wie ist denn das diesmal bei mir mit dem Mutterschaftsgeld?? Weiß das jemand??
Wie ist das mit der Berechnung unseres Elerngeldes??
Und wie ist das am sinnvollsten mit der Elternzeit?? (mein Mann arbeitet Vollzeit)

wo kann ich mich denn da eigentlich genau erkundigen?? bei welchem Amt zB??

oder kann mir hier einer helfen?? vielleicht ist es ja bei jemandem ähnlich wie bei uns und kommt mit der Thematik klar..
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: bina am 03. April 2008, 15:12:38
Kann ich überhaupt Elterngeld beantragen wenn ich vor der Ss und nach der Ss ein Aushilfsjob (400 Euro) habe?
Ich dachte nicht... ???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 04. April 2008, 23:45:11
Mitlerweile werde ich echt Experte im Thema Elterngeld.
Vorige Woche habe ich mit meinem Sachbearbeiter telefoniert und folgendes herausgefunden:
Ich bin zum zweiten Mal schwanger und habe das EG auf 24 Monate gestreckt. Nun wollte ich wissen, wie das EG für das neue Baby (Altersunterschied der beiden genau 18 Monate) berechnet...

Das geht so: Das Verlängern des Auszahlungszeitraumes bleibt unberücksichtigt. Der "Bezugszeitraum" gilt immer bis zum 1. Geburtstag von Kind 1.
EG für Kind 2 berechnet man dann wie folgt: Vor der Geburt des Kindes werden grundsätzlich 12 Monate berechnet. Es waren von den 12 Monaten vor der Geburt 6 Monate (bei mir März-August) ohne Einkommen und 6 Monte mit Elterngeldbezug. Der Bezugszeitraum von EG wird aber nicht berücksichtigt sondern durch den Zeitraum von 6 Monaten vor der Geburt von Kind 1 ersetzt.
Das heisst im Klartext folgendes: Da ich vor der Geburt von Kind 1 voll gearbeitet habe wird das EG viel höher als ich gedacht hatte (fast 200 €!!!)! Zusätzlich bekomme ich den Geschwisterbonus von 75 €. 

Fazit: Es lohnt sich, zwei Kinder schnell hintereinander zu bekommen. Wenn man es schafft, innerhalb von 12 Monaten zwei zu kriegen wird das komplette EG für das zweite Kind voll weitergezahlt und gar nicht neu berechnet. Also haltet euch ran!

@bina: Klar kannst du Elterngeld beantragen! Den Sockelbetrag von 300 € bekommst du IMMER! Auch wenn du vorher kein oder nur geringes Einkommen hattest.

LG Regina
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: bina am 05. April 2008, 22:43:47
@Gini..ja..das dachte ich mir auch. Aber ich verdiene ja weiterhin meine 400 Euro Aushilfsweiße...geht das dann auch noch???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 06. April 2008, 11:15:12
Ja! Du darfst ja offiziell bis zu 30 Stunden arbeiten. Da kommst du mit deinen 400 € ja niemals hin!
In dem Fall bleibt es beim Sockelbetrag von 300 €.

Liebe Grüße
Regina
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: bina am 06. April 2008, 13:15:14
Danke Dir Gini  :-*
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Coney am 07. April 2008, 18:05:29
Hallo,

*reinschleich*

ich hab da mal ne Frage...

Unsere Situation ist folgende: Ich bin Hausfrau, mein Mann arbeitet. Wenn das Baby kommt, bleibe ich zu Hause und beantrage Elterngeld. Das bekomme ich dann für 12 Monate i. H. v. 300,00 €. So weit klar.

Wo ich jetzt aber nicht durchsteige, ist bei der Sache mit diesen Vätermonaten... Mein Mann würde auch gerne 2 Monate zu Hause bleiben. Ist es denn jetzt theoretisch möglich, dass er z. B. LM 6 und LM 7 die Vätermonate nimmt und dann Elterngeld bezieht, oder muss er sich auf LM 1 + 2, bzw. LM 13 + 14 festlegen? Und wie läuft das denn dann generell ab? In den Monaten, in denen mein Mann Elterngeld bezieht, bekomme ich dann keines und wenn er wieder arbeitet, setzen bei mir die Zahlungen wieder ein? Oder läuft das parallel?

Ich habe gelesen, ich muss beim Elterngeldantrag bereits angeben, ob Vätermonate in Anspruch genommen werden oder nicht. Muss ich da auch schon angeben, wann er diese Monate nimmt?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich sammel seit Tagen Informationen und steige da einfach nicht so ganz durch...

Liebe Grüße,

Coney
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 08. April 2008, 11:50:02
Hi Coney!
Das funktioniert so:

Der Vater kann jederzeit in den ersten 14LM des Kindes (auch für länger als 2 Monate) zuhause bleiben. Also theoretisch auch in LM 3 und LM 8 oder so.

Und du entscheidest selbst, ob du mit deinem Mann gleichzeitig das Elterngeld bekommen willst oder nicht, wenn er zB in Monat 6 und 7 zuhause bleibt.
Eine tatsächliche Verlängerung des Bezugszeitraumes findet nur dann statt, wenn die Mutter in den Monaten, in denen der Vater zuhause ist kein EG bekommt.
Grundsätzlich soll damit bezweckt werden, dass die Mutter in den Monaten wo der Vater zuhause ist wieder Arbeiten kann. In der Praxis kommt das aber wahrscheinlich so gut wie nie vor...

Die andere Möglichkeit ist eben die Vätermonate gleichzeitig mit der Mutter zu nehmen so dass in dem Zeitraum beide Elterngeld bekommen. (EG an beide gibt es maximal für 2 Monate, auch wenn der Vater länger zuhause ist. Dann könnte man aber das EG des Vaters durchlaufen lassen, weil das idR höher wäre.) Der Bezug würde bei Überschneidung insgesamt auch mit dem 1. Geburtstag des Kindes enden, weil dann ja schon 14 Monate bezahlt wären (also zB für die Mutter Monat 1-12 und für den Vater 6+7 macht insgesamt 14).

Klar? Ich hoffe, ich hab dich jetzt nicht noch mehr verwirrt.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir auch gerne ne PN schicken!
Liebe Grüße
Regina


Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: kadi_0106 am 11. April 2008, 13:21:50
Zitat von: Katja_K am 02. April 2008, 21:13:51
also für mich ist das Elterngeld imme rnoch ein Buch mit sieben Siegeln.. ich versteh nur Bahnhof.. man war das Erziehungsgeld doch einfach..

also.. zu unserer Situation.. von Anfang an..
unser Sohn ist am 23.01.2006 geboren.. ich bin aus meiner Vollzeitstelle in Mutterschutz und dann in Elternzeit gegangen und habe das Mutterschaftsgeld und dann Erziehungsgeld bezogen..
seit Anfang Dezember 2006 habe ich wieder auf 400,00 EUR-Basis gearbeitet (allerdings nicht bei meinem Arbeitgeber, wo ich vorher Vollziet gearbeitet hab)..
nun bin ich ja wieder schwanger und unser ET ist am 30.05.2008 (also eigentlich schon recht bald.. und ich hab noch null Plan  :-\)

Wie ist denn das diesmal bei mir mit dem Mutterschaftsgeld?? Weiß das jemand??
Wie ist das mit der Berechnung unseres Elerngeldes??
Und wie ist das am sinnvollsten mit der Elternzeit?? (mein Mann arbeitet Vollzeit)

wo kann ich mich denn da eigentlich genau erkundigen?? bei welchem Amt zB??

oder kann mir hier einer helfen?? vielleicht ist es ja bei jemandem ähnlich wie bei uns und kommt mit der Thematik klar..

Kann mir keiner helfen?? *snüff* :'(
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 12. April 2008, 11:51:21
Sorry Katja!
Klar wird dir hier geholfen!

Also zuständig ist (seit Anfang 2008) der Kreis zu dem deine Gemeinde gehört.
Ich habe festgestellt, dass die Mitarbeiter, die für das Elterngeld zuständig sind erstaunlich gut geschult sind. Wenn du also gar nicht klarkommst, ruf einfach mal beim Kreisamt an.

Aber sooo kompliziert ist dein Fall nun auch nicht. Ich sehe das so:
Da du momentan noch 400 € verdienst bekommst du zunächst mal regulär Mutterschaftsgeld (in der Mutterschutzzeit sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt deines Kindes). Das heisst, du bekommst vom Arbeitgeber die 400 € weitergezahlt, bzw evtl Mutterschaftsgeld von der KK. Ab dem Ende des Mutterschutzes bekommst du Elterngeld. Das berechnet sich so: 67% von 400 € sind 268,00 €.
Damit liegst du unter dem Mindestsatz. Darum bekommst du den Mindestsatz von 300 €. Zusätzlich bekommst du einen Geschwisterbonus für ein Geschwisterkind unter drei Jahren in Höhe von 75 €. (Allerdings nur bis zu dessen 3. Geburtstag.)
Insgesamt würdest du also EG in Höhe von 375 € pro Monat erhalten und zwar für 10 Monate (LM 3-12, Mutterschaftsgeld LM 1+2 wird angerechnet).

Alles verstanden?
LG
Regina

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Hasnpower82 am 15. April 2008, 16:17:43
Hallo!!!

Kann mir jemand helfen ich weiss blöde Frage, aber kenn mich nicht wirklich aus....

wie ist es wenn mein Mann selbstständig ist, bekomme ich dann überhaupt Kinderbetreuungsgeld???

Also dieses Mutterschaftsgeld bekomme ich ja nicht , weil ich zurzeit niergends gearbeitet habe....

ich kenn mich überhaupt nicht aus... :-\
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: sterneoase am 15. April 2008, 17:07:34
Zitat von: Hasnpower82 am 15. April 2008, 16:17:43
Hallo!!!

Kann mir jemand helfen ich weiss blöde Frage, aber kenn mich nicht wirklich aus....

wie ist es wenn mein Mann selbstständig ist, bekomme ich dann überhaupt Kinderbetreuungsgeld???

Also dieses Mutterschaftsgeld bekomme ich ja nicht , weil ich zurzeit niergends gearbeitet habe....

ich kenn mich überhaupt nicht aus... :-\
Ja Elterngeld bekommt jeder, auch wenn du nicht gearbeitet hast bekommst du den mindest Satz von 300,00 Euro monatlich! AUCH wenn dein Mann Selbstständig ist!!
Mein Mann ist auch Selbstständig und ich habe den Bescheid vom Elterngelt schon bewilligt bekommen!! :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Hasnpower82 am 15. April 2008, 18:40:36
Also wenn ich das richtig verstehe ist das Elterngeld das Kinderbetreuungsgeld oder?

das bekomm ich dann ab der Geburt...?? Wann muss ich da was beantragen?

wenn ich nichts gearbeitet habe bekomm ich vor der Geburt aber kein Geld????
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: sternchen am 15. April 2008, 19:20:40
Ich hätte da auch noch eine Frage:

Muß ich nur das Elterngeld beantragen oder auch zusätzlich das Mutterschaftsgeld? Ich weiß nur, dass man das Formular für Elterngeld beim Rathaus holt und es beim AG abgibt, damit er das ausfüllen kann. Gibt es da zusätzlich noch ein Formular oder ist es ein und dasselbe? :-\
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: sterneoase am 15. April 2008, 21:20:50
Zitat von: Hasnpower82 am 15. April 2008, 18:40:36
Also wenn ich das richtig verstehe ist das Elterngeld das Kinderbetreuungsgeld oder?

das bekomm ich dann ab der Geburt...?? Wann muss ich da was beantragen?

wenn ich nichts gearbeitet habe bekomm ich vor der Geburt aber kein Geld????
Vor der Geburt wäre dann das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, das bekommst du nicht, da du nicht gearbeitet hast. Dafür dann AB der Geburt Elterngeld->Mindestsatz

Das kannst du erst beantragen wenn du eine Geburtsurkunde hast, dann kriegst du extra eine dafür. So war es bei uns!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: sterneoase am 15. April 2008, 21:22:58
Zitat von: sternchen am 15. April 2008, 19:20:40
Ich hätte da auch noch eine Frage:

Muß ich nur das Elterngeld beantragen oder auch zusätzlich das Mutterschaftsgeld? Ich weiß nur, dass man das Formular für Elterngeld beim Rathaus holt und es beim AG abgibt, damit er das ausfüllen kann. Gibt es da zusätzlich noch ein Formular oder ist es ein und dasselbe? :-\

Das Mutterschaftsgeld bekommst du ja von der KK, dh. du kriegst ne Bescheinigung vom FA meine in der 37 SSW und damit musst du zur KK, dann kriegste das Geld!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Hasnpower82 am 16. April 2008, 12:43:51
Elterngeld ist das Kinderbetreuungsgeld??
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: sternchen am 16. April 2008, 16:18:18
@Sterneoase: Achso ist das! Vielen Dank für die Info. langsam lichtet sich der Wald :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 16. April 2008, 21:25:40
@Hasnpower: Du fragst immer nach Kinderbetreuungsgeld. Woher hast du denn den Begriff? Erklär mal kurz, was das deiner Meinung nach sein soll.
Elterngeld ist Elterngeld und den Namen Kinderbetreuungsgeld hab ich noch nie gehört.
Jedenfalls nicht im Zusammenhang mit Elterngeld.

Das EG ist der Ersatz für das frühere Erziehungsgeld. Wenn du das vieleicht meinst?!

Liebe Grüße
Regina
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: sterneoase am 16. April 2008, 21:51:08
Zitat von: Gini am 16. April 2008, 21:25:40
@Hasnpower: Du fragst immer nach Kinderbetreuungsgeld. Woher hast du denn den Begriff? Erklär mal kurz, was das deiner Meinung nach sein soll.
Elterngeld ist Elterngeld und den Namen Kinderbetreuungsgeld hab ich noch nie gehört.
Jedenfalls nicht im Zusammenhang mit Elterngeld.

Das EG ist der Ersatz für das frühere Erziehungsgeld. Wenn du das vieleicht meinst?!

Liebe Grüße
Regina
Kenn diesen Begriff auch nicht ???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 16. April 2008, 22:30:03
so, nun hab ich auch mal eine frage - vielleicht werden es auch ein paar mehr. ;)

also, ich möchte LM 1-12 elterngeld beziehen und mein mann LM 13-14. das können wir nicht in einem antrag machen, oder? ich meine gelesen zu haben, dass jeder einen stellen muss. muss er seinen dann auch gleich nach der geburt stellen? also am besten zusammen mit meinem?

für seine elternzeit zählt dann aber sein lohn oder bekommt er das gleiche EG wie ich? ??? wenn sein lohn zählt, was ich denke, welcher zeitraum denn? die 12 monate vor der geburt oder die 12 monate vor meinem MuSchu (wie es ja bei meinem antrag ist)?

was muss beim antrag alles dabei sein? genügen die gehaltsmitteilungen/lohnzettel von den jeweils entsprechenden 12 monaten? der arbeitgeber muss nicht zwangsläufig was ausfüllen, wenn man die lohnzettel einreicht, oder?

teilzeit in elternzeit steht nicht zur debatte. ;)

zum mutterschaftsgeld:
der FÄ stellt 7 wochen vor ET (älter darf die bescheinigung nicht sein) eine bescheinigung aus über den ET. diese muss bei der KK eingereicht werden, die dann die 13 euro je kalendertag zahlen. die setzen sich dann mit dem arbeitgeber in verbindung, damit er den ausgleich zahlt bis zum netto der letzen 3 kalendermonate vor MuSchu. meine KK sagte mir, dass die zahlung des arbeitgebers dauern kann, weil die meisten arbeitgeber abwarten, bis die letzte mitteilung der KK über dauer und höhe des mutterschaftsgeldes da ist (also so ca. 8 wochen nach geburt :o). ist das wirklich so? ich meine, das wäre schon ganz schön hart, wenn man 14 wochen auf den ausgleich warten müsste, das sind schließlich große teile vom gehalt für über 3 monate. :o wisst ihr da bescheid?
ich glaube aber zum glück, selbst wenn es so üblich wäre, könnte ich da gut mit meinem AG reden, dass sie es trotzdem monatlich zahlen und dann die genaue summe am ende "aufstocken".

kinderbetreuungsgeld sagt mir auch nix. ???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Katinka am 16. April 2008, 22:37:09
Hallo, ich hab da auch mal ne kleine Frage...

Mein Freund möchte seine EZ in die LM 13+14 legen, damit ich wieder leichter in meinen Beruf einsteigen kann.
Muß er das jetzt schon vor der Geburt beim AG anmelden oder reicht es, 7 Wochen, bevor er in Elternzeit geht?

Lieben Dank, Katinka
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Hasnpower82 am 17. April 2008, 10:41:25
Karenzgeld = Kinderbetreuungsgeld..
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 17. April 2008, 14:31:13
Karenzgeld (oder Karenzurlaubsgeld) war die Form eines Elterngeldes, die in Österreich von den 1960er bis Ende der 1990er Jahre bestand.

Das hat mit dem heutigen deutschen Elterngeld gar nichts zu tun!

LG Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Hasnpower82 am 17. April 2008, 21:03:20
ich bin ja von Österreich...und bei uns sagen die meisten noch immer Karenzgeld...obwohl es jetzt Kinderbetreuungsgeld heisst...
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 19. April 2008, 23:43:56
Ach so! Hasnpower, warum sagst du das nicht gleich!
Sorry, aber mit Österreich kenn ich mich nun wirklich nicht aus...

@Katinka: Gesetzlich gesehen reicht es, wenn dein Mann die Elternzeit 6 Wochen vor ihrem Antritt anmeldet. Allerdings wäre es, wenn er mit seinem Chef gut klarkommt vieleicht nicht schlecht, wenn er vorher schonmal bescheid sagt. Kommt halt auch auf den Betrieb an. Möglicherweise muss eine Vertretung eingearbeitet werden oder so. Bei kleinen Betrieben ist es nicht immer leicht, sowas zu organisieren.
Ablehnen darf sein Betrieb das eh nicht. Und kündigen oder so schonmal gar nicht.
Wenn er allerdings irgendwelche Zweifel hat reicht sechs Wochen vorher völlig aus.

Hättet ihr denn eine Möglichkeit, euer Kind danach irgendwo unterzubringen oder würdest du nur für die zwei Monate wieder voll arbeiten gehen? (Hier bei mir gibt es keine Betreuungsplätze für Einjährige und ne Tagesmutter kann kein Mensch bezahlen! Da bleibt am Ende nichts mehr übrig...)

@Jana: Ihr könnt das EG schon in einem Formular beantragen. Das Formular ist zweigeteilt. Links Elternteil 1 und rechts Elternteil 2. Das Elterngeld wird für jeden Elternteil separat berechnet. Dein Mann bekommt das EG von seinem Lohn berechnet, du von deinem.
Wenn du die 12 Gehaltsabrechnungen vor dem MuSchu/bzw dein Mann vor Geburt des Kindes (der hat ja keinen MuSchu) einreichst muss dein AG nichts mehr ausfüllen. Warum auch?! Dann ist ja alles da, was zur Berechnung gebraucht wird.
Hab ich alle deine Fragen erwischt?

@Mutterschaftsgeld: Der Ag darf eigentlich mit seiner Zahlung nicht so lange warten, bis der letzte Bescheid von der KK da ist.  Wenn der AG ne Geburtsurkunde hat und die Bescheinigung über voraussichtlichen ET kann man das auch selbst ausrechnen...
Der AG muss den Zuschuss zu MuSch-Geld, wie Gehalt auch, zum Monatsende zahlen. Kann ja nicht sein, dass du als Mutter drei Monate auf dein Geld warten musst. Damit kämen die vor dem Arbeitsgericht nie durch!

LG Gini

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 19. April 2008, 23:48:52
@gini: danke für deine ausführliche antwort! :-*
wegen dem MuSchugeld kam es mir auch komisch vor, aber das war das, was die dame von der krankenkasse gesagt hat. mein AG ist aber auch sehr human in allen dingen, von daher rechne ich da nicht mit problemen. :)

öhm, ich hab mir das formular fürs elterngeld ausgedruckt, da ist nix zweigeteilt. ist das in sachsen-anhalt vielleicht anders aufgeteilt? ich glaub sogar, da stand was dabei, dass jeder einen extra antrag stellen muss, nur eben nicht so klar und deutlich. :P
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 20. April 2008, 12:16:59
Hm. Ich hatte gestern den aus Niedersachsen (glaub ich) schnell angesehen und der sah genauso aus wie meiner damals.
Möglich, dass die das Formular geändert haben und ich gestern auch einen alten download erwischt habe...
Werde das mal prüfen.

LG Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 20. April 2008, 12:26:34
Jo!
Der Sachsen-Anhalt-Antrag sieht anders aus.
Dann muss dein Mann den gleichen Antrag nochmal ausfüllen.
Ich würde aber beide zusammen abgeben damit es bei der Genehmigung für deinen Mann keine Probleme gibt.

Liebe Grüße
Regina
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 20. April 2008, 14:09:17
@gini: danke für deine mühen! :-* gut, dann bin ich doch nicht blöd, hab schon an mir gezweifelt. ;) ja, zusammen einreichen werden wir ihn auf alle fälle.
muss man denn dem AG schon vor einreichen des elterngeld-antrages bescheid geben, dass und wann man elternzeit nimmt? die wollten glaub ich da 'ne bestätigung haben, dass man es dem AG mitgeteilt hat.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: paula001 am 22. April 2008, 08:21:49
Hab jetzt auch eine Frage bezüglich unserer Situation, auf die ich bisher ganz unterschiedliche Meinungen bzw. Antworten von Laien, wie auch "Zuständigen" gehört habe. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen!

Meine Situation:

Aktuell bin ich bis Oktober noch im (veralteten) Erziehungsurlaub mit meiner Tochter (geb. 04.10.2006) und beziehe auch noch bis Oktober das 24-monatige Erziehungsgeld von 300€.
Mein ET ist für den 03.09.08 festgelegt.

Meine Fragen nun hierzu:
Da ich ja in den zur Berechnung herangezogenen 12 Monaten vor Geburt meines Kindes im vorr. September, noch im "Erziehungsurlaub" war bzw. bin, hab ich auch keinerlei Erwerbstätigkeit ausgeübt und somit kein Einkommen erziehlt. Steht mir dann "nur" dieser Mindestsatz zu oder werden die 12 Monaten vor Geburt meiner Großen Tochter also von 2055/2006 zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen?

Die gleiche Frage stellt sich mir bezüglich des Mutterschaftsgeldes!?!
Zwar meinte die Beraterin bei meiner KK sie würden dann aufgrund der Angaben vom Mutterschaftsbezug bei meiner großen Tochter ausgehen, da ich ja noch im Erziehungsurlaub bin mit ihr, aber sicher bin ich mir da trotzdem nicht

Nun war ich die Monate vor Geburt meiner Großen Tochter aufgrund von Umzug in anderes Bundesland Arbeitslos gemeldet und habe ALG1 bezogen. Falls die Monate vor der Geburt meiner großen tochter herangezogen werden würden. Zählt dann ALG1 als Einkommen, oder wird vom Mindestsatz ausgegangen?


Hoffe mir kann jemand helfen!

LG Paula
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 22. April 2008, 12:14:39
@Jana: Kann sein, dass die für die Genehmigung des Elterngeldes für deinen Mann eine Genehmigung des AG haben wollen. Der kann die Elternzeit zwar nicht ablehnen, aber man weiss ja nie...
Allerdings, wenn dein Mann seinem AG das erst 6 Wochen vorher mitteilen will ist das sein gutes Recht und man kann dann sicher die Genehmigung noch nachreichen.

@Paula: Du bekommst definitiv nur den Sockelbetrag (+ Geschwisterbonus).
Für die EG Berechnung gelten die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Das heisst, in deinem Fall 09/07 - 08/08. Da du in den Monaten kein Einkommen hattest: Sockelbetrag.
Im besten Fall werden dir 2 Monate vor der Geburt der "Großen" angerechnet.
Man würde dann von einem fiktiven Elterngeldbezug von 12 Monaten nach der Geburt deiner großen Tochter ausgehen. Das wäre bis 10/07 der Fall. Bei Überschneidung von 2 Monaten würde der Zeitraum durch die Monate vor Geburt des ersten Kindes ersetzt.
Allerdings gilt ALG1 als Einkommen von 0! Damit wäre dir also auch nicht geholfen...


LG
Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: paula001 am 22. April 2008, 12:19:09
Danke Gini für die schnelle Antwort! Hatte das schon fast vermutet!

Und wie verhält sich das dann mit dem Mutterschaftsgeld?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 23. April 2008, 15:51:33
Hallo Paula,
Beim Mutterschaftsgeld kenne ich mich leider nicht so aus. Wenn du in Elternzeit bist besteht dein Arbeitsverhältnis ja fort, das heisst, du hast auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
In deinem Fall ist das etwas schwieriger. Wenn du ALG 1 bezogen hast müsstst du meiner Meinung nach entsprechend auch Anspruch haben.
Es könnte aber sein, wenn du zB inzwischen über deinen Mann Familienversichert bist, dass es aus irgendwelchen Gründen kein MuSchG gibt.
Dafür bekommst du dann aber ab dem 1.LM des Babys Elterngeld.
Aber das weiss ich beim besten Willen nicht aus dem Kopf. Sowas kann dir wahrscheinlich nur der Sachbearbeiter bei der KK sagen...
Da kann ich nicht wirklich weiterhelfen. Tut mir leid!

Liebe Grüße
Regina
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: paula001 am 24. April 2008, 09:39:34
Danke trotzdem für deine Antwort. Familienversichert in ich nicht, da mein mann soldat ist und freie heilfürsorge hat. Aber das werden die von der KK danns chon wissen wenns so weit ist hoffe ich!

Dankschön

Paula
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Katinulla80 am 02. Mai 2008, 12:58:30
Hallo ihr Lieben, habe auch ne Frage.

Ich arbeite Teilzeit in einem Büro, noch bei meinem Freund nebenbei angestellt für einen Festbetrag von 100 Euro bzw. jetzt 50 Euro. Meine AG ist damit einverstanden.

Wie ist es wenn ich 2 Jahre Elterngeld beziehen möchte, sind das wirklich 24 Monate oder nur 20 Monate? Mein Freund kann davon nicht in Elternzeit gehen, da er ja selbständig ist...

Dann würde mir die Hälfte also ca 300 Euro zustehen also 150 Euro im Monat + 154 Euro Kindergeld für 2 Jahre ist das richtig?

Fühle mich auf meiner Arbeit überhaupt nicht mehr wohl, meine Chefin weiss auch noch nicht dass ich schwanger bin.

Was würdet ihr machen? Ich hatte gedacht 2 Jahre weg von da... (endlich psychisch meine Ruhe) ist wirklich schlimm, dann wiederkommen. Sie kann mich ja wenn sie will warum auch immer in den ersten 3 Monaten kündigen... und dann was neues suchen.

Oder nur ein Jahr zu Hause bleiben, dann die 300 Euro Elterngeld so bekommen und zusätzlich die 154 Euro Kindergeld... dann könnte ich nach einem Jahr wieder hingehen... nur das Problem ist wenn ich 3 Jahre Erziehungsurlaub nehme. Kann sie mich die ganze Zeit nicht kündigen.

Aber ich will ja nicht mehr hingehen, also würde mich dann woanders bewerben, nur meine Freundin meint ich soll AUF KEINEN FALL in der Elternzeit kündigen. Denn wenn das mit dem anderen Job nicht klappen sollte innerhalb der Probezeit dann sitze ich auf der Strasse ohne KKV für mich und das Kind...

Was ist denn hier bitte die Beste Lösung???

Fühle mich jetzt schon immer scheisse zur Arbeit zu gehen... könnt ihr mir weiterhelfen???

Hatte gedacht, habe echt erstmal 2 Jahre Ruhe... aber das Geld muss ja auch stimmen!!!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: anmaju339 am 02. Mai 2008, 18:42:52
Tach Frau Nachbarin ;)

Also seit gestern hab ich keinen Blähbauch mehr, lag wahrscheinlich wirlich an der falschen Mittagessen Zeit. Zur Not hab ich noch Sab Simlex für alle Fälle. Mal sehen wies morgen ist, da ich morgen wieder etwas später mein Mittag einnehmen muß. Dann weiß ich ja woran es liegt. War jetzt auch nicht beim Arzt deswegen.

Sagt mal sind eure Nasen auch so empfindlich geworden?


Bei extremen Düften wie Parfüm, Blumen oder der Stuhl meines Sohnes wird mir total übel.(https://www.schwanger-online.de/forum/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fwww.smilies-smilies.de%2Fsmilies%2Fverschiedenes_smilies%2Fnah.gif&hash=8c0c9511a0c40879dc2aca447790138e5a114e38) (http://www.snukk.de)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 03. Mai 2008, 12:15:26
@anmaju: ich glaub dein Post ist irgendwie an der falschen Stelle gelandet...

@katinulla: Deine Freundin hat recht. Du solltest erst dann kündigen, wenn du einen anderen Vertrag unterschreiben hast. Es ist manchmal nicht so einfach nach der Elternzeit was zu finden und dein alter AG muss dich auf jeden Fall nehmen. Kündigen kannst du dann immernoch, wenn du was besseres hast. Hast du im Moment nicht, also solltest du auch noch nicht kündigen...

Was ich nicht verstanden habe ist, warum du denkst, dass du nur 300 € EG bekommst. Du arbeitest doch?! (Ausser bei deinem Freund?)

Mit der Bezugszeit ist das dann so: Für die ersten 2 Monate steht dir kein EG zu, weil du ja Mutterschaftsgeld von KK + AG bekommst.
Danach bekommst du EG bis zum 1. Geburtstag des Kindes, also für 10 Monate.
Wenn du dich entschliesst, das EG zu strecken wird aus der Summe EG für 10 Monate ein Durchschnitt berechnet und der Betrag wird dann monatlich bis zum 2. Geburtstag ausgezahlt. Bei 300 € im Monat wären das insgesamt 3000 € für 10 Monate und gestreckt bis 2. Geb. wären das 136,36 € im Monat ( für 22 Monate insgesamt 3000 €).
Du bekommst also am Ende nicht mehr und nicht weniger Geld dadurch.
Wenn du gut mit Geld umgehen kannst, kannst du auch hingehen und das Geld voll auszahlen lassen, die Hälfte auf ein Tagesgeldkonto packen und dann wenigstens noch ein paar Zinsen kassieren.

Du musst selbst entscheiden, was für dich die beste Lösung ist.

Alles Liebe
Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Katinulla80 am 03. Mai 2008, 12:39:46
Danke Gini,

nee ich würde wenn nur kündigen wenn ich was anderes hätte... aber selbst wenn ich in der Elternzeit was anderes finde, soll ich nicht kündigen... hmm... nun ja... mal sehen... werde ich wohl auch nicht machen. Aber es ist die Hölle da zu arbeiten!

Warum ich mit 300 Euro rechne, naja habe ne Teilzeitstelle, 25 Stunden die Woche... daher dachte ich. Aber man hat mir gesagt, wenn mein Einkommen mehr als 300 Euro übersteigt dann bekomme ich mehr als 300 Euro. Das ist zwar knapp bei mir so, ist aber so. Wäre ja nicht schlecht.

Also Du meinst diese Elterngeldstelle zahlt Dir das komplette Geld schon vorher aus? Aber ich muss doch gleich von Anfang an sagen ob ich das Geld auf 1 oder 2 Jahre haben möchte oder???

Wie läuft das???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 04. Mai 2008, 11:36:08
Ja. Du musst in deinem Antrag ankreuzen, ob du bis zum 1. oder bis zum 2. Geburtstag EG haben willst.
Daraufhin wird dann monatlich was ausgezahlt. Entweder 10 oder 22 Monate lang. Das ganze Geld auf einen Batzen kannst du natürlich nicht haben.

Liebe Grüße
Gini


Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Katinulla80 am 04. Mai 2008, 11:39:38
nee wäre auch doof, ich kann zwar sehr gut mit Geld umgehen (bin hier die Finanztante) aber soviel Geld dann doch nicht, dann lieber monatlich meine Euros kriegen.

Wieviel braucht man in der ersten Zeit fürs Baby wenn man stillt? Was braucht es täglich ausser Windeln... ?

Wieviel braucht man im 1. Jahr monatlich nur fürs Baby? Ich weiss kommt drauf an wieviel Klamotten man kauft, ich meine jetzt nur von der Nahrung her und im 2. Jahr? Das Geld muss ja ausreichen...

Denke auch dass ich evlt. bisschen mehr als 300 Euro im Monat bekomme...

Hat von euch einer sich das auf 2 Jahre auszahlen lassen, also die Hälfte von den 300 Euro ca?

Wie seit ihr damit zu Recht gekommen???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 04. Mai 2008, 12:31:53
Ich hab es mir für zwei Jahre auszahlen lassen. (So bekomme ich dann ab August bis März noch EG für Niklas und gleichzeitig für seine Schwester.)

Das geht alles völlig reibungslos.
Was etwas aufwändig war, war die Tatsache, dass ich während EG-Bezug 10 Stunden die Woche arbeite. Da musste halt viel Zeug ausgefüllt werden. Aber mein Sachbearbeiter ist super nett und hilfsbereit. Das war also auch kein Problem.
Das Geld war bis jetzt auch immer pünktlich da!

Wenn du stillst brauchst du gar nicht viel Geld. Gut. Die Klamotten halt, aber da hab ich echt wenig ausgegeben. (Wir haben eine sehr großzügige Oma, die in einem Kindermodenladen arbeitet. Da bekommen wir dann schon mal was teureres geschenkt ...Sie steht total auf Steiff, die Oma). Aber ich kaufe fast nur bei H&M. Die Sachen sind schön und preiswert.
Windeln brauchst du so ca 10 am Tag, wenn das Baby noch klein ist und später weniger. Niklas mit 1 Jahr braucht so 4-5. (Aber schon lange!)

Und Nahrungsmittel, das ist schwierig zu sagen. Ich hab bei Niklas mit 5 Monaten das zufüttern angefangen. Da braucht man jeden Tag Gläschen mit Gemüse. Die kosten so 60-80 ct. Dann gibts vieleicht ab und zu Obst. Dvierer-Becherchen kosten 4 Portionen 1,50€.
Dann gibts Brei und dann irgendwann wenn du ganz abgestillt hast fängst du an, Folgemilch zu kaufen. Davon bekommt Niklas bis jetzt noch jeden Abend ein Fläschchen. Mit der preiswerten Bebivita für 5 € von dm kommt man bei 1 Fl/Tag  so ca zwei-2,5 Wochen aus.
In der Zeit, wo das Kind noch viel Babynahrung isst, brauchst du vieleicht 2,50 - max. 3 € am Tag. Kommt halt auch ein bisschen aufs Kind an. Niklas istt eigentlich seit er 10 Monate ist, alles, was wir auch essen. Morgens und abends Brot mit Wurst oder Marmelade, Mittags alles mögliche, zwischendurch mal en Baby-keks oder einen Joghurt und dann gibts halt noch das Fläschchen. Bis auf das Fläschchen kostet er seitdem quasi nichts zusätzlich.
So gesehen würde das Kindergeld für die Bedarfsdeckung schon ausreichen.

Das EG ist ja dafür da, den Verdienstausfall abzufedern, den du hast. Denn du musst ja auch Miete, Nebenkosten und und und bezahlen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!?
Liebe Grüße
Gini

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Katinulla80 am 04. Mai 2008, 12:38:48
Danke Gini, ja konnte mir jetzt einen ungefähren Überblick verschaffen!!!

Danke, fahren jetzt erstmal schön Fahrrad!!!

Bye  :-*
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: sternchen am 06. Mai 2008, 11:25:01
Hallo

ich hab zwar jetzt nicht alles nachgelesen und vielleicht ist die Frage auch schon beantwortet aber für mich steht sie noch offen:
Den Antrag auf Elterngeld gibt man nach der Geburt bei wem ab:
Beim AG oder wieder im Rathaus?

Bin ich froh, wenn der Sch...papierkrig rum ist, das kann sich niemand vorstellen

lg
Anita
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jennifer1984 am 06. Mai 2008, 11:37:11
wieder im Rathaus....

dein AG hat damit ja nix zu tun... der bezahlt ja höchstens Mutterschaftsgeld...


_____________________________________

So nun ich.
die leute die mich kennen merken das ich im Mutterschutz bin... soviel war ich hier lange nicht mehr anwesend und am Mitschreiben....  ;)

Wie ist es wenn man von seinem AG keine monatliche Gehaltsbescheinigung erhält/ erhalten hat? ich habe einfach so meine Kohle die vereinbart war bekommen. Was für eine Bescheinigung lege ich dann dem Antrag bei? reicht da ne Aufstellung vom AG... was ich welchen Monat bekommen habe mit Stempel und Unterschrift!??? Kontoauszüge hätte ich sonst nur zu bieten...
hmmm... vielleicht hat ja jemand schon mal was damit zu tun gehabt!??

Lg Jennifer

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 07. Mai 2008, 20:58:25
Hi Jennifer!
Grundsätzlich ist dein AG dazu verpflichtet, dir monatlich eine Gehaltsabrechnung auszustellen. Wenn er das nicht getan hat, muss er dir ein besonderes Formular, dass du von der Elterngeldstelle bekommst ausfüllen.
Ich hatte das Problem auch. Blöd war dabei halt, dass die die Bescheinigung des AG nicht anerkennen wollten, sondern die Angaben auf dem eigenen Formular brauchten. Das hat dann die genehmigung von meinem EG ein wenig hinausgezögert. Aber vieleicht kannst du das Formular schon vorher bekommen und es deinem Antrag direkt beifügen. Mit einem mini-Säugling hat man schliesslich besseres zu tun, als den lieben langen Tag blöden Formularen hinterherzurennen!

Liebe Grüße
Regina
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jennifer1984 am 08. Mai 2008, 12:23:58
Danke Gini für die Antwort.

Ok werde mir den EXTRA-Bogen gleich mal zusenden lassen...
Ja das ich ein Anrecht drauf habe weiß ich.. aber.... er wollte sich den Steuerberater sparen und alleine konnte er es nicht.... und da ich mich schon immer selber verwalten musste war ich schon froh einfach nur mein Geld zu erhalten was mir zusteht....
mein nächster AG wird ein anderer  ;)
bin auch froh da weg zu sein...


Danke noch mal....

Lg Jennifer
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: minett1 am 08. Mai 2008, 12:27:14
Wenn du einmal eine Abrechnung bekommen hast und dann immer das Gleiche war reicht es denen.
den geht es darum zu sehen, welche Abgaben Du hast, usw.

lg
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Katinulla80 am 08. Mai 2008, 14:43:30
Jennifer bist Du in der Elternzeit gegangen??? Was ist mit Deiner Krankenkasse? Bist dann doch nicht versichert? Hast Du gekündigt???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Coney am 09. Mai 2008, 13:11:11
Mal wieder ne blöde Frage von mir zum Thema...

Die beiden Vätermonate, müssen die zusammenhängend genommen werden? Oder ist es auch möglich, z. B. einen Monat im November und einen im Mai zu nehmen?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 11. Mai 2008, 11:28:48
Hi Coney.
Ich würde sagen, ja!
"Die Eltern können die Zeiträume frei untereinander aufteilen" hört sich für mich absolut so an, als würde das gehen!

Liebe Grüße

Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 11. Mai 2008, 21:48:57
wichtig zu den vätermonaten ist aber, dass sie nicht in kalendermonaten wie mai oder november genommen werden können, sondern immer in lebensmonaten, d.h. wenn das baby an einem 12. eines monats geboren wurde, gehen die elternzeitmonate auch immer vom 12. des einen monats bis zum 11. des nächsten monats, also bspw. 12. mai bis 11. juni oder 12. november bis 11. dezember.

aber einzeln können sie schon genommen werden, denke ich.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Coney am 12. Mai 2008, 11:37:22
*ah*

Supi, danke. Ich hab mir jetzt auch mal den Antrag ausgedruckt, so zum gucken, und da könnte man es auf jeden Fall auch entsprechend ausfüllen... wir werden das dann, wenn es so weit ist, einfach mal versuchen  ;) Firma von GöGa findet zwei Monate am Stück nicht so toll...
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: mhofi am 18. Mai 2008, 23:03:15
Huhu,
ich hab auch noch ein paar Fragen.

Also mein Mann hat zum 1.Mai den A'geber gewechselt. Deshalb (und weil ich im November mit 13.Gehalt das Doppelte ausbezahlt bekomme), habe ich seit November '07 Steuerklasse III. Und das obwohl wir sonst fast exakt gleich viel verdienen, auch jetzt wo er seinen neuen Job hat.
Denkt ihr dass es da ein Problem mit den Ämtern gibt? Der Steuerklassenwechsel fällt eben genau in den Zeitraum, wo ich ss wurde.

Wir überlegen im MOment auch, ob mein Mann 2 Monate Elterzeit nimmt, so lange ich in MuSchu bin. Er würde dann aber nicht viel Elterngeld bekommen, da er ja momentan StKlasse V hat. Kann ich das irgendwie ausrechnen, wie viel wir in dem Fall zur Verfügung hätten?

Das Problem ist außerdem der Jobwechsel, kann er da gleich 2 Monate frei nehmen? Ich habe gesehen, dass diese Frage hier schon mal gestellt wurde, aber habe keine konkrete Antwort gefunden. :) Weiß jemand wie es da mit Kündigung(schutz) aussieht?

Wäre super, wenn ihr mir ein bißchen helfen könntet. :)

Grüße!!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 22. Mai 2008, 21:42:48
Hi Mhofi!
Also grundsätzlich kann dein Mann, auch wenn er eine Stelle gerade erst angetreten hat, Elternzeit nehmen. Ihm darf auch nicht deswegen gekündigt werden.
Allerdings gehe ich mal davon aus, dass er noch in der Probezeit ist, wenn er die Elternzeit beantragen muss. Bei 6 Mo PZ wäre das bis einschl. Oktober - da würde er ja sogar während der PZ noch zurückkommen.
Während der Probezeit kann ihm ja ohne Grund gekündigt werden. Da könnte er dann noch nichtmal gegen vorgehen.
Das mindeste, was ein AG verlangen würde ist wahrscheinlich in dem Fall die Verlängerung der PZ um die zwei Monate, die dein Mann auf Arbeit fehlt. Normalerweise bekommt man ja nichtmal Urlaub in der PZ.
Ganz ehrlich - ich würd´s nicht machen! Das Risiko hinterher ohne Job dazustehen wäre mir persönlich zu gross.

Ausrechnen was dein Mann an Elterngeld bekommt kannst du ganz einfach.
Nimm das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate (ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld und ohne sonstige Zuschläge wie zB Nachtarbeit oder so).
Davon gibt es 67% Elterngeld.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!
Liebe Grüße
Regina
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: mhofi am 22. Mai 2008, 23:03:52
Huhu Gini!
Mein Mann hat keine Probezeit.
Wäre also nur noch die Frage, ob wir das finanziell dann hinkriegen. Wobei wir ja während der Elternzeit für uns selbst eh nicht großartig Geld benötigen werden - außer für's Essen und Trinken, denke ich.
Mein Mann hat trotzdem Angst um seinen Job. Zum Chef hat er ein sehr gutes Verhältnis, kennt ihn auch schon sehr lange, da sie gemeinsam in die neue Firma gewechselt haben.
Soll er ihn einfach mal drauf ansprechen, oder haltet ihr es eher für "ungesund", den Chef direkt zu fragen, was er von der Idee hält ??
Danke und Gruß!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Conny1980 am 23. Mai 2008, 17:29:16

Hallo!

Ich habe da auch mal ne Frage!

Und zwar, ich habe erst letztes Jahr im August ( und zwar am Ende ) wieder angefangen zu arbeiten! Jetzt bekomme ich Ende Juli das 2. Kind! In dieser wurde mein Gehalt 2x geändert ( 1x wegen Stundenzahlreduzierung und das 2.x wegen Steuerklassenänderung)! Hat jemand vielleicht eine Ahnung wie man da mein Elterngeld berechnet??
Demnach habe ich auch keine 12 Monate am Stück gearbeitet, sondern nur 11 Monate! Für einen Monat würde dann ja noch mein Erziehungsgeld angerechnet werden oder ist das so das dann das Gehalt von vor der 1. Geburt angerechnet wird?

Vielen Dank für Antworten!!!

LG Conny
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 24. Mai 2008, 22:37:39
Hi Mhofi.
Keine Probezeit im neuen Job ist ja klasse. Dann kann er die Elternzeit ja echt nehmen!
Ich würde das wirklich im Vorfeld mal besprechen. Wenn dein Mann tatsächlich Angst um seinen Job hat, kann er ja mal vorsichtig beim Chef ein Gespräch über das Thema Elternzeit anfangen. Ich finde immer: "Ehrlich währt am längsten" und wenn er den Chef gut kennt, dann bekommt er sicher auf eine ehrliche Frage eine ehrliche Antwort. Wenn der Chef dann sagt, er steht gar nicht drauf, kann dein Mann es sich ja nochmal überlegen, und man könnte vieleicht einen Kompromiss finden.
Wenn dein Mann deutlich macht, dass ihm das Wohl der Firma am Herzen liegt und das mit der Elternzeit erstmal nur so ne Idee ist, kann ihm ja auch keiner sauer sein.
Ich würd´s machen.

@Conny1980: Das Elterngeld berechnet sich bei dir vom Gehalt der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn du Ende Juli das 2. Kind bekommst, gehst du ja so mitte Juni in MuSChu. EG berechnet sich also aus den Monaten Juni 07 - Mai 08.
Für die Höhe des EG nimmst du die netto-Beträge aus den Gehaltsabrechnungen, rechnest die Monate, in denen du nicht gearbeitet hast mit 0 an und teilst den Betrag duch 12. Davon gibt´s dann 67% Elterngeld + 75 € Geschwisterbonus (bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes).

Leider wird der Zeitraum mit Erziehungsgeld als Einkommen von 0 angesehen. Der Zeitraum wird auch nicht durch einen entsprechenden Zeitraum vor der Geburt vom 1. Kind ersetzt, das wäre nur der Fall, wenn das Kind zu dem Zeitpunkt noch kein Jahr alt gewesen wäre, du also theoretisch (auch wenn es da das EG noch nicht gab) EG bekommen hättest (wenn es das Gesetz zu dem Zeitpunkt schon gegeben hätte...). Da das 1. Kind aber im Juni 07 schon über ein Jahr alt war, fällt das weg.

Liebe Grüße
Gini

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Coney am 27. Mai 2008, 20:48:31
Huhu,

mir ist mal wieder ne dämliche Frage eingefallen  ;D

Wann beginnt denn LM 1 des Kindes? Mit dem Tag der Geburt? Denn man beantragt ja das Elterngeld nach Lebensmonaten - da frage ich mich jetzt, wenn mein Mann beispielsweise im LM 2 Elternzeit nehmen will, beginnt dieser Monat dann mitten im Kalendermonat? Einfacher wäre es ja, er könnte auf Arbeit Bescheid geben, "ich fehle dann im Oktober".

Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine...

Grüße,

Coney
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: mhofi am 27. Mai 2008, 21:40:25
@Coney: Jo, deine Frage ist gut verständlich.
Leider kann ich sie nicht exakt beantworten. Ich gehe aber davon aus, dass LM1 mit der Geburt des Kindes beginnt und man deshalb auch das Geburtsdatum des Kindes im EGantrag angeben muss.
Dass es nach Kalendermonaten geht kann ich mir auch nicht vorstellen, weil man ja dann entweder zu viel oder zu wenig EG bekommen würde, wenn das Kind nicht zufällig am 1. des Monats geboren wird. Weißt du wie ich meine? :)
Aber vielleicht bekommst du ja noch eine "professionelle" Antwort hier.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 28. Mai 2008, 12:02:19
coney: ja, der LM1 beginnt mit dem geburtstag. d.h. wenn dein kind am 10.03. geboren wird, geht LM 1 vom 10.03. bis 09.04., am 10.04. beginnt dann der LM 2 usw.

ich weiß ja nicht, wann dein mann zu hause bleiben will, meiner nimmt LM 13 und 14, von daher haben wir ja genug zeit seinem AG bescheid zu geben, sodass es egal ist, ob er den gesamten juni und juli (kalendermonate) fehlen würde oder eben vom meinetwegen 06.06.09 bis 05.08.09. ;)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Coney am 28. Mai 2008, 12:19:38
Huhu,

danke für Eure Antworten - mein Mann will eigentlich splitten und LM 1 sowie dann später nochmal LM 13 oder 14 nehmen. Naja, dann machen wir eben LM 2... Sonst ist er ja von heute auf morgen weg  ;D
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Conny1980 am 29. Mai 2008, 10:20:39

@ Gini
Danke für die Antwort! Muß ich denn die Gehaltsabrechnung gleich mit dem Antrag einreichen oder ertsmal ohne und ich bekomme Bescheid was sie noch so brauchen!
Dann nochmal was anderes: Da ich ja alleine die Elternzeit nehme, müßen die Abrechnungen von meinem Mann auch mit dabei sein oder wollen die nur meine sehen??
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Traumzaubi am 01. Juni 2008, 12:47:51
Sagt mal was komme ich den jetzt an Elterngeld ?

Ich war jetzt die ganze zeit zuhause, hab zwischen drin mal stundenweise gearbeitet.. So im Dezember kommt also nummer zwei...

Lieg ich da richtig das ich da 300 Euro mindest satz bekomme + 75 Euro Geschwiesterbonus ?

Wird von dem Geld noch was abgezogen.. ?

LG TIna
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: ♡mupselmama♡ am 04. Juni 2008, 15:15:33
Hallo :) Nun habe ich auch mal eine Frage zum elterngeld.

Bei uns im Augustforum diskutieren wir grad über die Steuerlichen dinge.

Nun bin ich ziemlich verwirrt, weil ich nicht durchblicke  :P

Ich bekomme nach geburt den Midestsatz von 300 € mein Mann verdient offiziel 1620,32 € Brutto im Monat. Netto sind es etwa 1400. Hinzu kommen aber nicht versteuerte Nachtzulagen von etwa 300-500 € im Monat je nach Schicht. Er bekommt weihnachts und Urlaubsgeld.

Ich hab ziemliche angst vor ner riesen Steuernachzahlung :( Wie wird das nun berechnet? Ich mein ich bekomm schon nu den Mindestsatz da können die doch nict noch 100 € im monat oder so abziehen oder??

Hoffe mich kann wer aufklären wie das nu berechnet wird  ::)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: BeTi am 05. Juni 2008, 07:27:11
Hallo Zusammen,

komme mal aus dem EO hierher zu euch, da ich eine Frage zum Elterngeld habe.

Unser kleiner Sohnemann kam letztes Jahr im Juni zur Welt. Seit Januar gehe ich wieder voll arbeiten und mein Mann ist daheim. Das Elterngeld wurde demensprechend auf 14 Monate berechnet. Meine eigentliche Frage richtet sich aber an folgende Situation. Wenn ich nächstes Jahr wieder ein Kind bekomme und ich daheim bleibe und mein Mann wieder arbeiten geht, bekomme ich dann wieder 12 Monate Elterngeld, weil ich ja über ein Jahr wieder arbeiten gewesen bin oder bekommt man das nur für das Erste Kind.

Ich hoffe mir kann einer von euch helfen.

LG
Peggy
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: schnucki1011 am 05. Juni 2008, 11:43:38
@layla: Also wie ich es im August Tread schon mal geschrieben hab es ist so, dass die 300 € nicht versteuert werden müssen! AAAABBBBBEEERRRR, bei der Steuererklärung sieht es dann so aus, dass zu eurem  Jahreseinkommen, das ja aus dem Gehalt deines Mannes besteht die monatlich 300€ (also aufs Jahr gesehen 3.600 €) oder wie bei uns die EG ab August bekommen 5 x 300€ = 1.500 € dazugerechnet werden. Aus diesem Betrag wird dann der Steuersatz berechnet. Versteuern müsst ihr aber trotzdem nur das Jahresbruttogehalt deines Mannes! Verstanden???

@peggy: Du bekommst auch für dein 2. Kind Elterngeld!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Coney am 05. Juni 2008, 13:01:46
@Peggy: Und wenn das erste Kind unter 3 Jahre alt ist, bekommt man glaub ich sogar noch einen Zuschuss!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 07. Juni 2008, 12:27:08
Hallo!
Dann will ich mal eure vielen Fragen beantworten...

@Traumzaubi: Da liegst du völlig richtig. Du bekommst die 300 € + Geschwisterbonus. Ohne irgendwelche Abzüge.

@Peggy: Ja grundsätzlich ist jedes neugeborene Kind seit dem 01.01.07 EG-berechtigt. Du bekommst das volle Elterngeld für dein zweites Kind, du hast ja schliesslich die 12 Monate vor der Geburt fleissig gearbeitet. Und wenn das erste Kind nicht älter als drei Jahre alt ist bekommst du zusätzlich einen Geschwisterbonus von 75 €.

@Conny: Wenn dein Mann kein EG beantragt muss er auch keine Abrechnungen einreichen. (Das geht die ja mal gar nichts an, was er verdient!) Und deine Abrechnungen reichst du am besten gleich mit dem Antrag zusammen ein, abgeben musst du sie eh, und das Genehmigungsverfahren geht halt schneller, wenn sofort alle Unterlagen da sind.

@Layla: Ja das ist so mit dem "Progressionsvorbehalt", dass das EG zwar selbst nicht steuerpflichtig ist, aber den Steuersatz erhöht. In eurem Fall würde das ungefähr so aussehen, dass sich der Steuersatz (bei euch eh der niedrigste Satz) so um ca 2 -2,5 % erhöhen würde. Ich weiss ja nicht, wieviel Steuern bei deinem Mann monatlich abgezogen werden, aber der Unterschied ohne Anrechnung des EG dürfte bei euch etwa bei 200 € liegen. Entweder ihr bekommt dann mit der Steuer einfach 200 € weniger wieder als zB letztes Jahr, oder ihr müsst die 200 halt noch zahlen.
Aber 100 € im Monat werden das ganz bestimmt nicht!
Wenn du es genau wissen willst schick mir mal ne KN, dann kann ich mal versuchen, ein paar genauere Berechnungen zu machen, dann brauch ich aber auch noch ein paar andere Infos...

So. Alle Klarheiten beseitigt?
Liebe Grüße
Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Conny1980 am 10. Juni 2008, 20:11:34

Hallo!

@ Gini
Danke für Deine Antwort!!!

Habe da noch ne Frage!

Ich möchte für 2 Jahre zu Hause bleiben, weiß auch daß ich nur den halben Monatsbetrag bekomme! Aber wie sieht es in mit der KK aus? In der Legende vom Antrag steht daß man für 12 bzw 14 Monate Beitragsfrei ist! Wie sieht es aus, wenn man 24 Monat zu Hause bleibt?

LG Conny
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 12. Juni 2008, 21:20:27
Hi Conny!
Das mit der KK ist ganz einfach.
Du bist ja regulär in Elternzeit und dein Beschäftigungsverhältnis bei deinem Arbeitgeber besteht ja noch (wenn auch ohne Entgelt). Damit hast du alle voraussetzungen erfüllt, um beitragsfrei bei deiner KK versichert zu sein. Und zwar für die gesamte Dauer der Elternzeit (bis zu drei Jahre).

Die 12 bzw 14 Monate in der Erläuterung soll nur bedeuten, dass das Elterngeld nicht Beitragspflichtig in der KV ist. Das gilt natürlich auch, wenn du das EG über 2 Jahre verteilst.

Liebe Grüße
Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Goodie am 13. Juni 2008, 09:40:43
Hallo,

da schließt sich eine Frage von mir an:

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe gelesen, dass dann ein fiktives Gehalt von 823 € zugrunde gelegt wird und davon dann die KK-Beiträge (AG und AN-Anteil) abkassiert werden.
Stimmt das?

Mein Mann ist gesetzlich versichert. Kann ich während der Elternzeit zu ihm in die Familienkasse gehen?

Irgendwie ärgert mich das, dass ich wegen ein paar Bruttokröten mehr plötzlich solche Nachteile haben soll...
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Coney am 16. Juni 2008, 12:16:47
Huhu,

sagt mal, muss ich mich beim Beantragen des Elterngeldes schon festlegen, ob und wann die Vätermonate genommen werden, oder kann ich das auch noch nachträglich extra beantragen?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 17. Juni 2008, 12:26:15
@Goodie: Ehrlich gesagt habe ich da keine Ahnung. Das musst du mit deiner KK klären.

@Coney: Du kannst das gleich mit beantragen, musst du aber nicht. Du kannst den EG-Antrag aber nur einmal ändern.

Liebe Grüße
Regina
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nala am 17. Juni 2008, 14:01:31
Hallo,

ich bin zwar (noch) nicht ss, hätte aber schon mal eine Frage zum Elterngeld:

Ich arbeite z.Zt.30 Std/Wo., verdiene netto (St.Kl.V), 855,00 €.

Elterngeld würde ich ja so ca.600,00 € bekommen.

Wie sieht das aus, kann ich trotzdem geringfügig beschäftigt sein (max.400,00 €/Mt.), oder wird das Elterngeld dann gekürzt?

Danke schon mal fürs Antworten!

Nala
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 17. Juni 2008, 19:49:19
Hi Nala.
Leider wird das EG gekürzt, wenn du während der Elternzeit arbeitest. Und zwar sofort. Es gibt keinen Freibetrag den man verdienen darf oder so.

Wenn du 400 € verdienen würdest, wäre das wegfallende Einkommen( die Differenz zu vor der Geburt also) 855 - 400 = 455 €. Davon würdest du dann die 67% bekommen. Bzw, den erhöhten Satz, da du ja zu den Leuten gehörst, die mit Verdienst unter 1.000 € den erhöhten EG-Satz bekommen.

Wenn du aber 400 € zusätzlich verdienen willst, musst du einen 400 €-Job schon in den letzten 12 Monaten vor der Geburt gehabt haben. Vieleicht suchst du dir noch schnell nen Nebenjob.

Bei mir war es so, dass ich zusätzlich zu meinem Beruf als angemeldete Haushaltshilfe bei meinem Grossonkel auf 400 €-Basis beschäftigt war. Das mache ich zwar seit der Geburt von Niklas nicht mehr, aber ich gehe dafür auf 400 € Basis bei meinem alten Chef 10 Stunden die Woche arbeiten.
So fällt EG-technisch nur das alte Gehalt weg und ich bekomme darauf die vollen 67% EG.

Ich hoffe, ich hab dir geholfen...
Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nala am 18. Juni 2008, 08:58:33
Super, danke Gini.

Ich meinte irgendwo gelesen zu haben, daß man eben geringfügig beschäftigt sein darf, ohne Kürzung.

Daß man diesen Job allerdings schon vorher haben muß, wußte ich nicht.

Doof!!!!!!!!!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Tanja78 am 18. Juni 2008, 09:57:49
Hallo.
Ich arbeite auf 400 Euro Basis.Ich bekomme doch nur das einmalige Mutterschutzgeld in Höhe von 210 Euro oder?
Wie ist das denn wenn ich kurz vor dem Mutterschutz in die Gleitzone 401 - 800 Euro hoch gehe? Bekomme ich dann MuSchuGeld?
Wenn nicht bekomme ich das Elterngeld denn direkt ab der Geburt?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen!!!

Liebe Grüsse
Tanja
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 18. Juni 2008, 15:32:16
Hi Tanja.
Du bekommst, wenn du kein MuSch-Geld bekommst das EG direkt ab der Geburt des Kindes.

Ob du MuSch-Geld bekommst hängt nicht davon ab, ob du als Aushilfe beschäftigt bist, sondern, wie du krankenversichert bist.
Wenn du im Moment über deinen Mann familienversichert bist kriegst du kein Mutterschaftsgeld, bzw die 210 €, wenn du selbst versichert bist (zB in Elternzeit) bekommst du die 13 € pro Tag.

Liebe Grüße
Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Katinka am 18. Juni 2008, 22:09:08
Hallo!

@gini Sorry, ich hab jetzt erst wieder hier rein gelesen...erstmal danke für deine Antwort!
Ich habe für den Kleinen ab Juni 09 einen KiTa-Platz und werd dann auch wieder voll arbeiten gehen, wenn alles klappt, daher sind die 2 Monate für meinen Mann auch als kleine Auszeit mit seinem Sohn gedacht ;)
Wenn ich jetzt den Elterngeldantrag fertig mache muß ich doch die Vätermonate schon mit angeben,oder? Dann braucht er doch eh schon den Verdienstnachweiß vom AG oder muß er den später nachreichen zur Berechnung?

Liebe Grüße, Katinka
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: deflöt am 20. Juni 2008, 16:20:11
Kann mir jemand sagen,ob es sinnvoller ist,das volle Elterngeld über ein Jahr zu nehmen oder die Hälfte über zwei Jahre verteilt,wegen der Steuern.Wobei habe ich im Endeffekt mehr von bzw. weniger Abzüge, oder macht das keinen Unterschied?Dann noch eine Frage zu den Steuerklassen:Mein Mann und ich sind jetzt beide in Steuerklasse 4, wir verdienen fast gleich.Die nächsten beiden Jahre bleibe ich zu Hause,also würde sich durch das geringere Elterngeld sofort und den Lohnwegfall bei mir im zweiten Jahr eine Änderung der Steuerklassen lohnen(5 und 3).Sollte man die sofort nach der Geburt änder lassen oder erst ab dem neuen Jahr?Bei so vielen Meinungen,die man hört,wird man echt verunsichert!Vielleicht kann mir jemand einen guten Tipp geben.Danke!!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Conny1980 am 21. Juni 2008, 20:33:08

Hallo!!

Ich bin gerade dabei, meine Unterlagen für den AG und die KK fertig zu machen ( wegen Muttschaftsgeld und Mitteilung an den AG wegen Dauer der Elternzeit! ) Jetzt wollte ich gleich die Bescheinigungen jeweils mitschicken, wegen der Arbeitszeitenbestätigung und an die KK, daß ich dort versichert bin!
Jetzt steht da, daß ich den Namen des Kindes eintragen sollte/ muß! Habe jetzt aber noch knapp 6 bis zu ET!Kann ich es jetzt trotzdem schon hinschicken, damit ich die Unterlagen komplet habe, wenn die Kleine da ist oder muß ich jetzt warten bis die Kleine dann wirklich da??

LG Conny
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Maja.1978 am 25. Juni 2008, 10:34:15
Ich hab auch eine Frage:
kann mein Mann die ersten 2 Monate zu Hause bleiben und in der Zeit Elterngeld bekommen, also während ich noch Mutterschaftsgeld bekomme?
Ich hab hier 2 Ratgeber aus Zeitschriften, die eine sagt ja es geht und in der anderen steht das er KEIN EG bekommt während ich Mutterschaftsgeld bekomme :-\
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Endorphinchen am 26. Juni 2008, 11:31:54
Mal ne Frage:

Ich bin berufstaetig und mache nach der Entbindung 1 Jahr Babypause - demnach bekomme ich "Elterngeld", da ich im Arbeitsverhaeltniss stehe - richtig ?
WAS wuerde denn geschehen, wenn ich WAEHREND der Babypause (z. Bsp. 4 Monate nach der Entbindung) gekuendigt werde ??? Faellt mein Geld dann weg ??? Ich habe eh vor aus meinem jetzigen Betrieb auszuscheiden, aber kuendigen werde ich erst nach meine Babypause des Geldes wegen.
Bekaeme ich Probleme bzgl. Elterngeld falls ich frueher gekuendigt werde ???

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: eike am 27. Juni 2008, 10:57:24
ich weiß es zwar nicht genau...glaub aber das du das ganze jahr elterngeld bekommst. da wird das letzte arbeitsjahr berechnet.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Endorphinchen am 27. Juni 2008, 18:37:36
Ich hoffs. Erstmal Danke - ich werde mich da erkundigen sobald ich im Mutterschutz bin.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 27. Juni 2008, 21:30:12
@endorphinchen: während deiner elternzeit kann dir dein AG nicht kündigen.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: rasselbandenmama am 30. Juni 2008, 09:08:23
Hallo

kann mir einer helfen und mir erklären wie das mit dem Elterngeld ist wenn man selbstständig ist?? Bekommt man da auch Elterngeld???

Im Antrag steht das man darüber Angaben machen kann aber so richtig blick ich da nicht durch.

Vielen Dank
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 30. Juni 2008, 12:30:32
@endorphinchen: Du bekommst auf jeden Fall das ganze Jahr lang Elterngeld. Ausserdem besteht während der Elternzeit ein Kündigungsschutz. Gekündigt werden kannst du nur, wenn der komplette Betrieb geschlossen wird.

@Maya78: Klar kann dein Mann EG bekommen während du Mutterschaftsgeld kriegst. Was ist das denn für ein bescheuerter Ratgeber wo drin steht, das ginge nicht? Du kannst nicht gleichzeitig EG und Mutterschaftsgeld bekommen. Dein Mann kann aber EG kriegen während du Mutterschaftsgeld bekommst.

Liebe Grüße
Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Endorphinchen am 30. Juni 2008, 23:24:04
Danke euch zwei - mir faellt jetzt n Stein vom Herz.
Solange ich mein Geld ein Jahr lang kriege, kann mich mein AG gerne kuendigen ^^

@ Rassel ...

AFAIK bekommt man 67% vom Nettogehalt ("bereinigt" - frag mich net was das bedeutet) - aber niemals mehr als 1800 - egal wieviel du verdienst.

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Coney am 01. Juli 2008, 12:49:31
Huhu,

ich habe mir jetzt mal den Kinder- und den Elterngeldantrag besorgt. Wollte mich da schon mal durchwühlen, erledigt ist erledigt  ;)

Nun hat sich dabei mal wieder eine Frage ergeben:

Man kann ja angeben, dass man zwei Vätermonate beantragt, aber man muss noch nicht die Monate festlegen. Mein Mann kann die zwei Monate nehmen, irgendwann nächstes Jahr, aber das wird sich erst zum Jahresbeginn klären, wann das geht. Jetzt frage ich mich: Fülle ich den Rest schon komplett aus und füge die Anlagen bei (Abrechnungen usw.) oder mache ich das in einem getrennten Antrag, wenn wir wissen, wann er die Monate nehmen kann?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Conny1980 am 03. Juli 2008, 10:29:25

Hallo!!!

Habe die Tage Post von meinem AG bekommen und habe vom Steuerbüro einen " Antrag auf Elternzeit " bekommen! Dabei war noch ein Merkzettel, wo drin steht das ich spätens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit meinem Arbeitgeber bescheid geben muß für wie lange ich Elternzeit beanspruche!
Jetzt meine Frage, wann genau beginnt die Elternzeit? Mit dem Tag der Geburt oder erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 03. Juli 2008, 22:08:02
Hi Conny.
Die Elternzeit beginnt mit Ende der Mutterschutzfrist.
Und die Frist für den Antrag auf Elternzeit ist sechs Wochen. (Nicht sieben.)
Du kannst also bis zu zwei Wochen nach der Geburt entscheiden, wie lange du zuhause bleiben willst.

@coney: Du kannst doch schonmal alles fertig machen für deinen Mann. Dann bist du es los und musst dich nicht noch darum kümmern wenn es dann soweit ist. Mit Baby bleibt ja auch schon mal was liegen...

LG
Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Pedi am 03. Juli 2008, 22:09:36
Die Elternzeit beginnt bereits mit der Geburt! Man bekommt zwar für 8 Wochen das Geld von der Krankenkasse, aber trotzdem zählt das bereits zur Elternzeit ;)

Und es sind 7 Wochen Frist :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 04. Juli 2008, 11:27:31
OK.
Ich gebs zu. Seit 01.01.2007 sind es tatsächlich sieben Wochen Frist!

Aber die Elternzeit beginnt trotzdem erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist.
(Die Mutterschutzzeit wird zwar auf die max. drei Jahre EZ angerechnet, aber den Rechtsstatus der Elternzeit erreicht man erst mit Ende der Mutterschutzfrist. - Während MuSchu besteht Beschäftigungsverbot und Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG, während EZ dürfte man theoretisch Teilzeit arbeiten oder wird ohne Gehalt freigestellt. - Das darf nicht gemischt werden. Darum: EZ erst nach MuSchu.)

Einverstanden, Pedi?

Liebe Grüße
Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 04. Juli 2008, 13:48:42
hallo ihr lieben! :)

ich habe von meinem AG ein tolles angebot für eine sehr verlockende leitende stelle bekommen. sie ließe sich auf jeden fall nach der elternzeit super mit meiner kleinen vereinbaren, weil ich dann keine schichten mehr gehen müsste.
allerdings müsste ich dazu schon während meiner elternzeit in teilzeit anfangen zu arbeiten, weil eine abteilung neu gegründet wird, die ich dann einarbeiten müsste. die gründung der abteilung fällt eben in meine elternzeit, aber es steht noch nicht genau fest, wann genau das sein wird.

jetzt meine frage, wenn ich nun elterngeld beantrage, muss ich dann schon angeben, dass ich während der elternzeit in teilzeit arbeiten werden, obwohl ich noch nicht weiß, ab wann und wieviele stunden bzw. was ich dann verdiene?
ich würde das elterngeld erstmal ganz normal beantragen wollen und dann sobald ich genaues weiß, ab wann ich arbeite bzw. wieviele stunden zu wieviel geld, der elterngeldstelle bescheid geben. das ist doch besser, oder?
ich mein, es gibt sicher mehrere, bei denen sich die teilzeitstelle erst während des elterngeldbezuges ergibt.
ich könnte ja jetzt eh noch keine konkreten angaben machen.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Pedi am 04. Juli 2008, 14:48:43
Zitat von: Gini am 04. Juli 2008, 11:27:31
OK.
Ich gebs zu. Seit 01.01.2007 sind es tatsächlich sieben Wochen Frist!

Aber die Elternzeit beginnt trotzdem erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist.
(Die Mutterschutzzeit wird zwar auf die max. drei Jahre EZ angerechnet, aber den Rechtsstatus der Elternzeit erreicht man erst mit Ende der Mutterschutzfrist. - Während MuSchu besteht Beschäftigungsverbot und Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG, während EZ dürfte man theoretisch Teilzeit arbeiten oder wird ohne Gehalt freigestellt. - Das darf nicht gemischt werden. Darum: EZ erst nach MuSchu.)

Einverstanden, Pedi?

Liebe Grüße
Gini

Aber in diesem Fall ging es um den Beginn der Elternzeit. Und bei den Anträgen steht drin, dass dies der Geburtstermin ist. Selbst wenn man ein Beschäftigungsverbot in den 8 Wochen hat, so gilt dies trotzdem schon als Elternzeit. Meine 12 Monate beginnen also nicht erst nachdem Ende der Mutterschutzfrist, sondern bereits mit der Geburt. Und ich glaube es wurde ja nach Beginn gefragt. Der Staat zahlt ja nicht länger wie nötig ;)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Conny1980 am 04. Juli 2008, 22:47:03

@ Gini und Pedi
Es ist ein Antrag vom Steuerberater, den ich ausgefüllt zum AG wieder schicken soll!! Also es nicht der Elterngeldantrag direkt!!! Es ist kein offizieller Antrag! In diesem Antrag soll ich genau sagen von wann bis wann ich EZ nehme, aber das kann ich doch jetzt nicht sagen, denn mein Kind ist ja noch garnicht da!!
Habe aber schon in einem Schreiben mitgeteilt, wann mein voraussichtlicher ET ist und wie lange ich zu Hause bleiben möchte!!!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 05. Juli 2008, 22:34:14
@Jana: Du kannst den Antrag so stellen, als ob du nicht arbeiten willst. Du hast ja auch noch nicht ganz endgültig entschieden, ob du es tatsächlich machst.
Wenn du näheres weisst und vereinbart hast, kannst du den Antrag immer noch ändern. - Musst du sogar. Irgendwo im Kleingedruckten steht, dass du verpflichtet bist alle Änderungen der Verhältnisse unverzüglich der Elterngeldstelle bekanntzugeben...

Alles Liebe euch!
Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Pedi am 05. Juli 2008, 23:23:00
Zitat von: Conny1980 am 04. Juli 2008, 22:47:03

@ Gini und Pedi
Es ist ein Antrag vom Steuerberater, den ich ausgefüllt zum AG wieder schicken soll!! Also es nicht der Elterngeldantrag direkt!!! Es ist kein offizieller Antrag! In diesem Antrag soll ich genau sagen von wann bis wann ich EZ nehme, aber das kann ich doch jetzt nicht sagen, denn mein Kind ist ja noch garnicht da!!
Habe aber schon in einem Schreiben mitgeteilt, wann mein voraussichtlicher ET ist und wie lange ich zu Hause bleiben möchte!!!

Dann würde ich das auch noch nicht ausfüllen. Keiner kann verlangen das Du das bereits jetzt mitteilst. Ich hätte ihnen auch ein Schreiben geschickt. Mal sehen ob sie sich damit einverstanden erklären können (bleibt ihnen ja nichts anderes übrig) :D
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 06. Juli 2008, 12:58:19
danke, gini! :-* so hatte ich es mir auch vorgestellt, ich hatte eben nur die sorge, dass mir die EG-stelle dann meine teilzeitstelle "verbietet", weil ich am anfang sage, ich werde nicht arbeiten. obwohl sie dann ja blöd wären, weil sie ja, wenn ich zuverdiene EG-zahlungen sparen. ::)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: yaris am 07. Juli 2008, 07:35:43
Ich habe da eine Frage bezüglich EG:

Ich würde das erste mal Ende November/Anfang Dezember Elterngeld bekommen. Ich weiss aber das ich dieses Jahr noch Ende November Weihnachtsgeld bekommen werde, das ist bei uns ein komplettes Gehalt.

Weiss jemand von euch ob man das angeben muss? Und wenn ja wo?Kriege ich dann im Dezember trotz des Weihnachtsgeldes noch Elterngeld? Oder wird für diesem Monat das EG durch das Weihnachtsgeld ersetzt, weils ja mehr ist?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 07. Juli 2008, 16:49:50
hallo yaris!

ich habe gerade heute mit der EG-stelle telefoniert und nachgefragt, weil ich im november auch weihnachtsgeld bekommen werde, obwohl ich da schon EG beziehe.
das weihnachtsgeld wird nicht als gehalt angerechnet, weil es eine einmalzahlung ist. diese werden nicht mit angerechnet für die ermittlung der höhe des EGs, also werden sie auch während des EG-bezuges nicht angerechnet. :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: yaris am 08. Juli 2008, 06:47:42
wunderbar! ^^  :D
hat jemand zufällig einen link für mich wo ich das ggf nachlesen könnte?  ???
ich hab mich gestern schon auf die suche nach sowas begeben aber habe immer nur gefunden das das weihnachtsgeld nicht in die FESTSETZUNG der höhe des elterngeldes einbezogen wird. (aber das wusst ich schon vorher)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gini am 08. Juli 2008, 11:41:40
@yaris: Das wird leider nirgendwo ausdrücklich formuliert.  - Ich habs jedenfalls auch noch nicht gefunden. Es ist aber die logische Konsequenz aus der Definition des Einkommens, das in die EG-berechnung einfliesst. Da sind Einmalzahlungen ausgeschlossen. Dabei ist es völlig egal ob sie dir vor, während oder nach der Geburt zufliessen.
Wenn dir das WG von vor der Geburt das EG nicht erhöht darf es dir nach der Geburt das EG auch nicht mindern. Das wäre ja sogar Verfassungswidrig.

Liebe Grüße
Gini
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nadine1983 am 16. Juli 2008, 11:53:20
Hallo Ihr Lieben!!!

Ich hab mir jetzt die Anträge aus dem INternet rutergeladen und komm gar net klar.
Wie sieht das aus??

Wo muss ich Mutterschaftsgeld beantragen???
Wie sieht der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber aus?
Wer hilft mir beim Ausfüllen???

LG Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: yaris am 16. Juli 2008, 13:22:08
Zitat von: Nadine1983 am 16. Juli 2008, 11:53:20
Wo muss ich Mutterschaftsgeld beantragen???
Mutterschaftsgeld beantragst du bei deiner Krankenkasse. Dazu brauchst du die ET-Bescheinigung die dein FA dir 7 Wochen vor ET kostenlos ausstellt.
Deine Krankenkasse wird sich entweder mit deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und alles weitere so klären, oder du kriegst von deiner Krankenkasse einen Bescheid auf Genehmigung des Muscha-Geldes, und wendest dich für alles weitere an deinen Arbeitgeber.
(Das ist der Fall wenn du mehr verdienst, als die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt!)

Wie sieht der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber aus?
Das ist wahrscheinlich von Firma zu Firma unterschiedlich. Ich muss lediglich formlos einen Brief an die Personalabteilung schreiben, mit gewünschter Dauer. Diesen Brief bist du verpflichtet 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit bei deinem AG einzureichen. (Also ca 2 Wochen nach der Geburt  :) )

Wer hilft mir beim Ausfüllen???
Da freu ich mich selber schon tierisch drauf *lach*

LG Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 16. Juli 2008, 17:14:15
kleine ergänzung zum beitrag von yaris:

ich verdiene mehr und meine KK hat das trotzdem selbst mit meinem AG erledigt. ich musste wirklich nur die ET-bescheinigung vom FA an die KK schicken und der rest lief automatisch, problemlos und schnell. :)

die elternzeit muss 7 wochen vor beginn dem AG mitgeteilt werden, nicht 6 wochen, also bis eine woche nach geburt. ;)
man muss die elternzeit dort nicht beantragen, sondern nur schriftlich mitteilen, wie lange man in elternzeit geht.

ausfüllen: war gar nicht so schlimm! :) ich mach sowas aber auch gerne, ich mach sogar gerne steuererklärung. ;)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: yaris am 17. Juli 2008, 06:22:09
Zitat von: Jana781 am 16. Juli 2008, 17:14:15
ich verdiene mehr und meine KK hat das trotzdem selbst mit meinem AG erledigt. ich musste wirklich nur die ET-bescheinigung vom FA an die KK schicken und der rest lief automatisch, problemlos und schnell. :)
Das meinte ich auch. Ich bin in der gleichen Situation.  ;D

die elternzeit muss 7 wochen vor beginn dem AG mitgeteilt werden, nicht 6 wochen, also bis eine woche nach geburt. ;)
Bei uns sinds 6 Wochen, hab so nen netten Brief vom AG bekommen. Ist das denn nicht gesetzlich festgelegt? Ist das bei jedem Betrieb anders?  ???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 17. Juli 2008, 14:57:06
@yaris: ich meine, es waren mal 6 wochen, mittlerweile sind es aber 7. das weiß dein AG vielleicht nocht nicht. ??? ich hab es zumindest hier und auch woanders schon öfters gelesen.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 23. Juli 2008, 13:05:02
das muss ich euch unbedingt erzählen! :D ich kann es grad selbst kaum fassen! :o
es geht eben auch mal untypisch zu bei unseren ämtern.

am 18.06.08 ist meine tochter geboren, am 10.07. habe ich abends meinen elterngeld-antrag zur post geschafft, sodass er montag, 14.07. bei der sachbearbeiterin auf dem schreibtisch lag. 2 tage später hatte ich die eingangsbestätigung im briefkasten.
ja, und heute, sage und schreibe nur eine woche und zwei tage, nachdem mein antrag beim landesverwaltungsamt einging, habe ich den bescheid bekommen! :o
er ist nicht fehlerhaft und nix, es ist genau die summe im bescheid vermerkt, die ich auch ausgerechnet habe, auf den cent. :D

ich kann's fast nicht glauben, weil ich bisher immer nur gehört habe, dass die elterngeldstelle so viel nachfordern würde an unterlagen (gut, ich hab mir auch VORHER einen kopf gemacht, was ich mitschicke, nicht erst nachdem ich den antrag weggeschickt habe ;)), dass die bearbeitung eeeeeewig dauern würde und nun das! :o ich freu mich! :D

achso, ich war auch nicht so ein fall, bei dem sie nur den sockelbetrag genehmigen mussten, nee nee, die gute frau musste schon ein bisschen was rechnen. ;)

achja, und ich hab steuerklasse 3, was mir ja im vorfeld etwas sorgen bereitet hat, weil ich dachte, da kommen ewige nachfragen, aber nix. :D

drück euch die daumen, dass es bei euch auch so schnell geht. :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: shiri am 30. Juli 2008, 18:29:14
Mädels, EG-Expertinnen,

wie sieht das eigentlich nach dem ersten Lebensjahr aus?
Gibt es da auch noch irgendwelche Unterstützungen, wenn man mit seinem Kind daheim bleibt?

Ich frage deshalb, weil die KiTas bei uns alle erst Kinder ab 3 Jahre aufnehmen und ich mich frage wie man die Zeit zwischen 1. Geburtstag und KiTa-Aufnahme finanziell hinbekommen soll?!

Danke!
Shiri
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: yaris am 30. Juli 2008, 20:13:15
Zitat von: Jana781 am 23. Juli 2008, 13:05:02
ich kann's fast nicht glauben, weil ich bisher immer nur gehört habe, dass die elterngeldstelle so viel nachfordern würde an unterlagen (gut, ich hab mir auch VORHER einen kopf gemacht, was ich mitschicke, nicht erst nachdem ich den antrag weggeschickt habe ;)), dass die bearbeitung eeeeeewig dauern würde und nun das! :o ich freu mich! :D

Wir haben ja schon festgestellt das wir in der gleichen Situation sind, ich hab noch Zeit (hoffe ich!!!) bis September.
Kannst du vielleicht auflisten was du alles mitgeschickt hast? Oder ggf meine Liste ergänzen:

---Kopie der Geburtsurkunde
---die letzten 12 Gehaltsabrechnungen in Kopie
---Bescheinigungen von AG und KK wegen Mutterschutzgeld (Höhe und Dauer)

hab ich noch was vergessen? Die anderen Sachen sind ja z.t. für Selbständige, etc
Brauche ich noch die Lohnsteuerkarte oder ähnliches?  ???

@shiri  
ich hab das gleiche Problem. Leider gibt es EG nur 12 Monate lang, danach muss man schauen wie man klar kommt. Die einzige Möglichkeit die du hast, ist dein Elterngeld auf 24 Monate auszuweiten, aber nur die Hälfte des Betrages jeden Monat zu bekommen.
(So das im Endeffekt die Gesamtsumme gleich bleibt)
Für uns kommt das nicht in Frage, wir müssen gucken... Wir haben 1 Jahr zu überbrücken, unser KiGa nimmt ab 2 Jahren auf.
Ich frag mich echt was die sich bei dem neuen KiBiz Gesetz gedacht haben. Wahrscheinlich -wie immer- gar nix. Sparen sparen sparen...  s-banghead
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Antje am 26. August 2008, 11:49:35
Huhu...
Es wird Zeit das wir die Elternzeit vom Papa anmelden müssen...
Er möchte ja den 1. und 2. Monat nach der Geburt zu Hause bleiben...
Nun bin ich auf der Suche nach einer Vorlage / Muster für den Antrag damit auch nichts schiefgeht und der Papa ab dem Tag der Geburt mit zu Hause sein kann...
Könn ihr mir bitte helfen...
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sandra78 am 27. August 2008, 13:35:08
Hallo Ihr Lieben!

Ich habe mir gerade mal den Vordruck für die Beantragung zum EG ausgedruckt und wollte schonmal soweit alles ausfüllen, was auszufüllen geht. Habe immer gerne alles möglichst zeitig erledigt. Jetzt bin ich mir nur bei folgendem Punkt unsicher (ich komm aus NRW, wegen Formularausführung):
Es gibt da immer zwei Spalten, für jedes Elternteil eine. Muss ich die IMMER beide ausfüllen oder nicht? In unserem Fall würde nur ich Elterngeld beantragen. Bei Punkt 2 steht z.b: Persönliche Angaben (immer für beide Elternteile auszufüllen), das hab ich gemacht, bei den Punkten 5/6/7/8/10 gibt es auch zwei Spalten, da steht aber nichts von "muss immer beides ausgefüllt werden". Wer weiß denn hier Rat? Meiner Logik nach würde ich da jetzt nur eine Spalte für mich ausfüllen.

Danke schonmal für Eure Hilfe

Sandra
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sandra78 am 27. August 2008, 13:56:05
Hallo nochmal,

nun ist doch noch eine Frage aufgekommen. Und zwar zur Einkommenserklärung, die man da mit ausfüllen muss. Da wird unter Punkt 2 bei "Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vor der Geburt" gefragt, ob man sonstige Leistungen in den zwölf Monaten vor der Geburt  bezogen hat. Ersteinmal wollen die da Kalendermonate wissen, wie soll ich das bei Mutterschaftsgeld in Kalendermonaten ausdrücken? Das wird doch von Tag X (Beginn Mutterschutz) an gezahlt, da kann ich doch keine ganzen Monate angeben ???
Außerdem steht dann neben dem Mutterschaftsgeld, dass der Leistungsbescheid dabeigelegt werden muss. Was bekomm ich denn da? Oder meinen die nur die Gehaltsabrechnung?
Und muss da irgendwo auch auf das Mutterschaftsgeld für nach der Geburt angegeben werden, z.B. bei Punkt 11 "andere Lesitungen" unter "Einkünfte aus Erwerbstätigkeit nach der Geburt des Kindes während des Bezuges von Elterngeld". Da kann man ankreuzen ALG/Renten/andere Einkünfte. Ist das dann unter andere Einkünfte einzutragen?
Was bin ich froh, wenn ich das hinter mir habe...

LG
Sandra
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: mhofi am 28. August 2008, 17:33:45
Hallo,
hab auch noch ne Frage, konnte im Moment nicht auf die Schnelle feststellen, ob die schon gestellt wurde.
Kann EG ab LM3 beantragt werden? so dass ich den Zeitraum umgehe, in dem ich Mutterschaftsgeld bekomme (in LM1 +2) ?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sandra78 am 06. September 2008, 20:57:13
Schade, hat keiner mehr Antworten?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Lysira am 06. September 2008, 21:45:13
Sandra: Für das Mutterschaftsgeld bekommst du eine Bescheinigung von der KK und die schickst du mit. Das zählt nicht zu den Einkünften aus Nichtselbstständiger Arbeit. Und für nach der Geburt wird das automatisch mitberechnet. Musst lediglich ankreuzen dass du Mutterschaftsgeld erhälst, mehr nicht.

Mhofi: Nein, das geht nicht. Die 2 Monate werden immer abgezogen, egal welchen Lebensmonat du angibst. Deshalb hat man ja genau genommen nur 10 Monate Elterngeld (wenn der Partner seine Monate nicht nimmt) weil 2 davon immer mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet werden.
Außer du hattest nur die Einmalzahlung von 210€ (bei 400€ Job) Dann bekommst du vom 1. LM an das Elterngeld.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Mama2008 am 08. September 2008, 14:39:26
Wie lange hat man nach der GEburt Zeit den Elterngeldantrag abzugeben? 3 Monate? Ist das richtig?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: HazelEyes am 12. September 2008, 11:24:36
*mitdemkopfaufdentischhämmer*

Jetzt hab ich vor über einer Woche den Elterngeldantrag online gestellt. War auch alles ganz einfach.

Nun versuch ich seid dem diese Bescheinigung vom AG über den Resturlaub/Wochenstunden und den Zeitraum und Höhe des Arbeitgeberzuschusses des Mutterschaftsgeldes zu bekommen....

Ich hab jetzt 3 mal da angerufen.

Erst stand der nur der Resturlaub und die Überstunden drin und nun stehen Resturlaub und die Überstunden und nur bis wann wie viel Mutterschaftsgeld gezahlt wird.... grrrrrrrrrrrrrrrrrrrr

Habs ihr jedes Mal vorgekaut.

Gruß
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Miraxena am 14. September 2008, 11:32:25
Ich hab mal eine Frage und zwar:

eine bekannte ist seid dem 01.08 wieder arbeiten, die kleine ist nu 15 monate alt, jetzt ist sie ss geworden und denkt sie bekommt beim 2.ten kind kein elterngeld mehr, weil sie 12 monate nicht voll arbeiten wird....

nu hab ich mich was schlau gemacht und beim bmfsfj steht drin:

"Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. "

heißt das jetzt, dass die zeit wo sie arbeiten geht zusammen mit dem geld vor dem ersten kind zusammengerechnet wird und sie dann normal die 67% bekommt?

ist ja meist immer schwierig zu verstehen, bzw. dann erzählt das amt auch wieder was anderes .....

ist das dann so oder bekommt sie dann doch nix

lg
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Miraxena am 15. September 2008, 09:33:24
hat sich erledigt, hab angerufen  :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Gianna am 28. September 2008, 12:07:21
ich bin selbstständig und mein elterngeld wird ja anhand der letzten 12 monate berechnet, da ich mich erst dieses jahr selbstständig gemacht hab und von logischerweise 2007 keinen steuerbescheid hab...

kann man aber auch nen antrag stellen (oder so) das trotdzem alles von 2007 genommen wird? ich fid es eigentlich ziemlich frech weil man im ersten jahrt ja nun kaum einnahmen hat und die letzten monate muss ich nun auch kürzer treten...weiß da jemadn bescheid?

werd morgen eh mal bei soner beratungstselle anrufen udn nen termin machen, aber kann ja sein das jemand sowas zufällig weiß...
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: petra-72 am 06. Oktober 2008, 14:26:33
Zu Hülfe BITTE! ;)

Alsoooo,ich hab mehrmals versucht mich im Net schlau zu machen,aber ich blicks einfach nicht.

Folgendes:
Mein Mann und ich arbeiten beide voll,beide Steuerkasse 4.beide Netto jeweils 1500 Euro,ohne Kindergeld.
Jetzt ist das 2.Kind da,und ich überlege Elternzeit mit Teilzeitarbeit zu nehmen.Laut Personalabteilung würde ich für eine 3 Tage Woche Netto 1031,47 Euro bekommen.Dazu dann Kindergeld,was mein Arbeitgeber zahlt(und nicht das Arbeitsamt).Sanja ist am 12.09.08 geboren,Lenja am 29.9.06.Somit bekäme ich ja,bis Lenja dann nä.Jahr 3 Jahre wird 77% Elterngeld statt 67%.

Jetzt meine Frage(n):Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe,besteht der Anspruch aufs Elterngeld auf die Differenz zwischen dem Netto mit der 3 Tage Woche zum Netto was ich sonst mit der 5 Tage Woche gehabt habe.Ist das richtig?????Also 77% auf die 400-500 Euro Differenz?????
Meine Personalabteilung hat leider Null Plan vom Elterngeld und meinten,ich solle mich damit beim Versorgungsamt melden,aber das ist immer alles so umständlich.Vllt.kann mir hier jemand helfen???
Oder hab ich alles total verpeilt??
Mein Muschu geht bis zum 31.12.08,dann bekäme ich das Elterngeld ab dem 1.1.09??Und bis wann muß ich die Elternzeit beantragen?Habe was von 7 Wochenfrist gelesen?!!Und kann ich auch 2,3,4,5,oder 6...Monate Elternzeit nehmen?Ohne meinen Mann?Ich weiß,das ich die Dauer verbindlich vorher angeben muß.Und ist es vllt.schon zu spät das Elterngeld zu beantragen und eh schon alles gelaufen???

Oh Mann,tausend Fragen.Ich hoffe sehr auf eure Hilfe!Und bitte für mich im einfachen verständlichen Deutsch-ich bin zu doof fürs Amtsdeutsch ::)

LG
Petra
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Ina+Finn am 10. Oktober 2008, 20:55:54
Wie verhält sich das denn mit Elterngeld,wenn man weder gearbeitet hat,noch MuschuGeld bekommt ???

Mein Mann kann die 2 Monate nicht nehmen,weil wir mit 67% vom Gehalt ja niemals über die Runden kämen,es reicht ja jetzt gerade mal so eben :-\
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: ItsieBitsy am 10. Oktober 2008, 21:01:06
@Ina: Du bekommst dann den Mindestsatz von 300 Euro (und für Finn den Geschwisterzuschlag) an Elterngeld und das volle 12 Monate lang.  ;)
Würdest Du Mutterschutzgeld bekommen, dann würdest Du ja nur 10 Monate Elterngeld bekommen. So kenne ich es zumindest. Aber stehen Dir nicht auch die einmalig 210 Euro von der Bundesversicherungsanstalt zu (dann bekommst du trotzdem 12 Monate Elterngeld).

Ich hab ja nun den 400 Euro-Job und werde daher bei der Bundesversicherungsanstalt bei Zeiten die 210 Euro beantragen und dann bekomme ich 12 Monate Mindestsatz Elterngeld plus Geschwisterzuschlag für Yana.

Liebe Grüsse
Nina
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Ina+Finn am 11. Oktober 2008, 22:16:53
Nina
Hab das bei Finn damals schon nicht bekommen ???
Und Geschwisterbonus gibts ja auch nur bis Finn 3 Jahre alt ist,was ja im April der Fall sein wird :P

Ab wann bekommt man die 210€ eigentlich und wo bekomme ich den Antrag her?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sarkana am 11. November 2008, 10:19:25
Hallo,

ich hab ja schon gehört, dass man das EG splitten kann, also dann 24 Monate die Hälfte bekommt. Stimmt es auch, dass wenn beide Partner gleichzeitig EZ nehmen, auch beide gleichzeitig EG bekommen?
Also wenn z.B. mein Mann und ich gleichzeitig zwei Monate in EZ sind, bekommen wir dann das doppelte EG (klar, dass sich die Gesamtzeit dann verkürzt).

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: myja78 am 11. November 2008, 10:24:00
Sarkana - ihr bekommt dann beide Elterngeld (gleichzeitig), dass muß aber nicht das doppelte sein, sondern das hängt vom jeweiligen Nettoeinkommen ab ;) - wenn ihr beide gleich verdient, dann wärs das doppelte ;)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sarkana am 11. November 2008, 11:04:25
Da wir nur den Grundbetrag bekommen, wäre es ja dann das doppelte. Danke schön! :D
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Haselmaus am 13. November 2008, 20:53:07
Ich habe auch mal ein paar Fragen an die Experten :)
Unser Kind soll im Dezember zur Welt kommen. Ich bin Hausfrau bzw. offiziell sogar im Erziehungsurlaub mit Antonia (habe allerdings vorher nicht gearbeitet, sondern studiert). Wenn ich den  Antrag für Elterngeld ausfülle, gebe ich dann die Lebensmonate 1-12 an, oder? Denn Mutterschaftsgeld bekomme ich ja logischerweise keines. Mein Mann möchte evtl. irgendwann im ersten LJ auch Elternzeit nehmen. Im Antrag muss er dann unter Punkt 3 schon definitiv die Lebensmonate angeben? Habe ich das richtig verstanden? Den eigentlichen Antrag kann er aber dann bis 7 Wochen vorher stellen? Was aber, wenn wir jetzt noch nicht genau wissen, ob und wann er Elternzeit nimmt? Geht dann der Anspruch verloren?

LG und Dankeschön, Hasel :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Haselmaus am 13. November 2008, 20:55:02
noch eine Frage ;)
Von welchen 210 Euro von der Bundesversicherungsanstalt sprecht ihr? Und bekommt man den Geschwisterbonus automatisch?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nadine am 14. November 2008, 22:13:06
Wegen den Monaten für deinen Mann kann ich dir nichts sagen da kenn ich mich nicht aus! Auch mit den 210€ kenn ich mich nicht aus! Ich habe immer gedacht das das sozusagen eine einmalige Zahlung ist die das Mutterschaftsgeld für die nichtarbeitenden Mütter sein soll!
Aber diesen Geschwisterbonus bekommst du automatisch wenn du im Antrag deine Tochter mit ihren Geburtsdaten einträgst!
Liebe Grüße Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Starkid am 15. November 2008, 14:51:43
Geschwisterbonus gibt es nur bis zum 3. Geburtstag des ersten Kindes. Hab ich das richtig verstanden???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sarkana am 15. November 2008, 17:42:17
Ich habe dazu das hier gefunden:

Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Haselmaus am 15. November 2008, 17:42:30
Nadine, danke :)

Starkid, zumindest wenn man nur zwei Kinder hat. Irgendwas gibt es noch, wenn man drei Kinder unter 6(?) hat.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Starkid am 15. November 2008, 20:21:01
Aso. Danke euch Zwei. Naja, immerhin schon mal etwas. Wenn Nummer zwei relativ pünktlich kommt, sind es dann immerhin doch 7 Monate.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: rainbow310380 am 19. November 2008, 14:50:05
hi mädels,
habe auch mal eine frage. ist es möglich, dass mein mann in den 8 wochen nach der geburt wo ich ja noch im mutterschutz bin die zwei monate erziehungszeit nimmt? fänd es nämlich total schön, wenn wir die ersten 2 monate zusammen zu hause wären  ::)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: shiri am 19. November 2008, 15:11:10
Rainbow,

ja ist möglich....wichtig!!! spätestens 7 Wochen vor vorauss. ET Antrag abgeben!!!

Viel Spass
Shiri
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Leuchtball am 24. November 2008, 17:33:52
Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich beziehe Elterngeld und habe jetzt erfahren, dass ich im Dezember noch mal eine Prämie von meinem AG ausgezahlt bekomme. Wird diese Prämie mit dem Elterngeld verrechnet? sprich, dass ich den Betrag weniger bekomme? Ich mein, dann könnt mein AG das ja auch verbrennen.......

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nadine am 26. November 2008, 14:42:54
Ich glaube schon das das angerechnet wird, aber ich weiß es nicht zu 100%!
Ich hoffe es meldet sich noch jemand der es genau weiß!
Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 27. November 2008, 22:36:38
@leuchtball: wenn es eine sonder-/einmalzahlung ist, wird es NICHT angerechnet! ich habe diesen monat z.B. weihnachtsgeld bekommen, das wurde nicht angerechnet. nächsten monat rechne ich mit einer gewinnbeteiligung/sonderzahlung, das wird auch nicht angerechnet. :) also keine sorge!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Leuchtball am 28. November 2008, 11:13:48
Yeah! Du hast mir damit meinen Tag gerettet   :-* Danke
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 28. November 2008, 16:26:11
gerne! :-* ;D
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Genever am 01. Januar 2009, 19:32:36
Mir ist gerade wieder ein Artikel zum Elterngeld in die Hände geflogen. Ich hatte ja schon soweit den Antrag ausgefüllt, muss später nur noch Geburtsdatum und so eintragen. Ich weiß allerdings nciht so recht, wie lange ich das machen soll.

Bei mir ist das so, dass ich bis 31.12.2008 noch als Arbeitnehmerin tätig war - offiziell. Seit 31.12.2008 existiert der Betrieb nicht mehr und ich bin durch einen Aufhebungsvertrag aus dem Vertrag raus. Seit 06.10.2008 hatte ich Beschäftigungsverbot. Ab 15.12.2008 bin ich in Mutterschutz.

Die ganzen Monate habe ich so um die 900 - 1000 € netto verdient (war unterschiedlich, denn ich hatte Stundenlohn).

Jetzt heisst es ja, man bekommt 67% von seinem Nettolohn. Nehme ich also an 67% von ca. 900 € - das wären dann ca. 600 €. Wenn ich das also auf 12 Monate mache, bekomme ich 12 x 600 € = 7.200 € für die Elternzeit.

Wenn ich jetzt aber 24 Monate möchte, heisst das ich bekomme pro Monat die Hälfte, also 300 €. Sehe ich das in soweit richtig?? ???

Die Krankenkasse hat mir jetzt für den Zeitraum 15.12.2008 - 31-12-2008 13€ Mutterschaftsgeld bewilligt. Ab 01.01.2009 soll ich dann Mutterschaftsgeld in Höhe meines Netto bekommen, weil ich keinen AG-Zuschuss dann mehr habe (das wird noch bei der Krankenkasse geprüft und nur wenn mein Chef den Betrieb richtig aufgelöst hat). Wie lange bekomme ich dann Mutterschaftsgeld? Ich habe was von 8 Wochen danach gehört. Heisst das ich bekomme bis zu 8 Wochen nach Entbindung von der KK Mutterschaftsgeld und dann erst Elterngeld??

Dieser ganze Kram macht mich irre >:( Helft mir!!!! :-\
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: shiri am 07. Januar 2009, 12:24:19
kurze Frage:

ich bekomme Mutterschaftsgeld (8Wochen nach Geburt) und bekomme somit Elterngeld vom LM3 bis LM12
Was gebe ich im Antrag an?
LM1 bis LM12 oder LM3 bis LM12?

Danke!
Shiri
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 07. Januar 2009, 13:01:10
ich würde wohl 1-12 schreiben (hab ich bestimmt auch gemacht). dass du MuSchuGeld bekommst, rechnen sie dann schon raus. aber wenn du LM3 bis 12 schreibst, stimmt es ja nicht, da die 8 wochen MuSchu nicht gleich den LM1 und 2 entsprechen. ;)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: shiri am 07. Januar 2009, 13:19:49
@Jana
stimmt...8Wochen ist nicht gleich 2 Monate!!!

Danke!
Shiri
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: pebbles am 13. Januar 2009, 14:14:35
Hallo,

könnt ihr mir sagen was ich an Elterngeld bekommen könnte????
Ich habe bis 04/08 ELterngeld für mein erstes Kind bezogen und war dann noch bis Ende 09/08 in ELternzeit.
Ich habe dann von 09/08-11/08 gearbeitet, für 12/08 ALG1 bezogen und bin nun seit 01/09 selbstständig.
Bekomme ich da jetzt "nur" den Mindestsatz von 300,- zzgl. Geschwisterbonus oder wird evtl. mein Netto-Gehalt von 2006/2007 mit einberechnet.

Ziemlich kompliziert, ich gebs ja zu.

VG Pebbles
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: nessi am 20. Januar 2009, 12:10:54
Hallo!

Ich habe mal eine Frage zum Elterngeld. Ich habe bis zur Geburt von Max (21.06.2005) Vollzeit gearbeitet. Bin seit dem in Elternzeit. Am 18.06.2006 kam Emely zur Welt, also geht meine Elternzeit bis zum 17.06.2009. Wenn ich jetzt schwanger werden würde, würde ich dann den Mindestsatz bekommen oder 67 % von meinem altem Nettolohn? Vor Max war ich seit 3 Jahren angestellt und habe etwas ehr als 1200 € verdient.
Ich habe absolut keine Ahnung, wie ich das jetzt rechnen muss.

LG Vanessa
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nadine am 22. Januar 2009, 00:59:13
Nessi, hi du möchtest wohl gerne noch ein 4. Kind haben???
Viel Glück für dein Vorhaben!

Zu deiner Frage, leider bekommst du nur den Mindestsatz von 300€ weil du ja für Max und Emely noch Erziehungsgeld bekommen hast! Zeiten des Erziehungsgeldbezuges werden leider nicht rausgerechnet sondern nur Zeiten des Elterngeldbezuges! Hab selber schon alle Hebel in Bewegung gesetzt um für solche Fälle wie uns eine Übergangsregelung zu schaffen aber leider hängt die Klage noch im Sozialgericht! Denke auch leider nicht das sie noch positiv entschieden wird, geht ja nun schon seit 2007!
Wenn du nun zwischen Emely und dem 4. Kind arbeiten gehen würdest, würdest du die 67% bekommen aber da müßtest du nun erst 4 Monate voll arbeiten gehen eh du schwanger werden solltest! Damit du halt auf die 12 Monate arbeiten vor der Geburt kommst. Denn die 2 Monate Mutterschutzzeit mußt du ja von der SS auch noch abziehen! Du müßtest also in der SS auch die 8 Monate arbeiten eh du in den Mutterschutz gehst!

Liebe Grüße Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nadine am 22. Januar 2009, 01:12:09
@ Pebbles
Ich hab mich mal mit deinem Fall beschäftigt!
Also ich gehe mal davon aus das deine Sophie im April 07 geboren ist, denn du hast ja im April 08 das letzte Mal Elterngeld bezogen!
Dein Baby kommt nun im August 09, das heißt du gehst in Mutterschutz im Juni 09! Diese Zeiten werden schonmal von der 12 Monatsregelung ausgeschlossen! Das heißt du mußt Nachweise deiner Gelder erbringen ab Juni 08!
Du hast ja geschrieben das du bis September 08 in Elternzeit warst, das heißt du hast in den Monaten Juni, Juli und August 08 keine Zahlungen bekommen (es werden die 0€ zur Berechnung genommen)! Von September bis November 08 hast du ja dein Gehalt bezogen (hier mußt du mit den Zahlen rechnen was du eben bekommen hast)! Im Dezember 08 hast du ALG1 bezogen (diese Zahl wird auch mit zur Berechnung genommen)! Und nun bist du ja selbständig, das heißt alle Gelder die du nun verdienst werden ebenfalls in die Berechnung bis zum Juni 09 genommen! Du wirst also auf keinen Fall nur die 300€ bekommen, aber wieviel du nun wirklich bekommst wird dir ein Elterngeldrechner ausrechnen wenn du mit deinen Zahlen dann arbeitest!
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen!

Berechnungen aus den Jahren 2006 und 2007 werden nicht berücksichtigt, weil du dein Baby ja nicht innerhalb des Zeitraumes bekommen hast wo du Elterngeld für Sophie bekommen hast!
Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dulcie am 25. Januar 2009, 15:08:48
Hallo ihr,

wisst ihr vielleicht, ob mein Mann in LM 1 Elternzeit nehmen kann, also während meines Mutterschutzes? Oder vielleicht auch LM2?

Danke und liebe Grüße
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: shiri am 25. Januar 2009, 15:12:10
Ja, dein Mann hat die Möglichkeit ab LM1 Elternzeit zu nehmen :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dulcie am 25. Januar 2009, 15:16:27
@shiri, danke, das klingt ja schon mal gut. Und er bekommt während dieses Monats ganz normal das Elterngeld ausbezahlt, auch wenn ich Mutterschaftsgeld bekomme?

Versuche mich gerade mal durch die Seiten im Netz zu wühlen...blicke da noch nicht wirklich durch  :-\
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 25. Januar 2009, 20:16:29
@dulcie: ja, er bekommt elterngeld, du bekommst mutterschaftsgeld. ihr könntet bspw. in LM 5 oder 6 auch zusammen elterngeld bekommen. zusammen habt ihr halt 14 monate, wann ihr die nehmt, ob du erst 12 und er dann 2, oder zusammen 7, das ist egal. :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dulcie am 27. Januar 2009, 09:34:40
@Jana: vielen Dank, das sind ja echt gute Nachrichten  :D
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: pebbles am 29. Januar 2009, 16:42:57
@NAdine: Danke! Habe deine Antwort heute erst gelesen. Vielen Dank!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Flätti am 06. Februar 2009, 16:34:55
Hallo,

bin gerade beim Ausfüllen des Elterngeldantrag.

Bin bei Punkt 4 Festlegung des Bezugszeitraumes.

Da gibt es so ein Feld da steht "Elterngeld nur anmelden (Antragstellung erfolgt später)" muss ich da was ausfüllen oder was mach ich damit.

Wie muss das mein Mann machen wenn er im 3. und 13. Lebensmonat Elternzeit nimmt und dann da Elterngeld beziehen will?

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nadine am 06. Februar 2009, 17:50:27
Ich habe zwar jetzt gerade meinen Antrag nicht zur Hand aber wenn du jetzt den Antrag für das Elterngeld fertig machst brauchst du da jetzt nicht nur anmelden sondern du machst den Antrag ja fertig! Also da müßtest du nichts eintragen! Mist das ich gerade nicht nachsehen kann!
Wenn dein Mann dann Elterngeld beziehen will muß er seine Seite eben auch schon ausfüllen! Da sind doch 2 Spalten eine für dich und eine für deinen Mann und die muß er eben komplett ausfüllen!
Ich versuche nachher mal meinen Antrag rauszukramen dann antworte ich nochmal!
Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: shiri am 09. Februar 2009, 09:39:59
Zitat von: Flätti am 06. Februar 2009, 16:34:55
Hallo,

bin gerade beim Ausfüllen des Elterngeldantrag.

Bin bei Punkt 4 Festlegung des Bezugszeitraumes.

Da gibt es so ein Feld da steht "Elterngeld nur anmelden (Antragstellung erfolgt später)" muss ich da was ausfüllen oder was mach ich damit.

Wie muss das mein Mann machen wenn er im 3. und 13. Lebensmonat Elternzeit nimmt und dann da Elterngeld beziehen will?



Huhu Flätti,

du hast ja zwei Spalten, eine für dich und eine für deinen Mann....
und in der Spalte für deinen Mann musst du bei Zeitraum eben diese zwei angeben und somit festlegen.....
von 3.LM bis 3.LM und von 13.LM bis 13.LM

Punkt 4 ist für dich ja irrelevant, du willst doch direkt ab Geburt Elternzeit antreten, oder?
Da müsstest du dann in deiner Spalte eintragen von 1.LM bis 12.LM

Hoffe das ist verständlich  ???


Liebe Grüße
Shiri
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dannichen am 10. Februar 2009, 09:01:13
Eine Frage: Da man ja in der ersten beiden Monaten Mutterschaftsgeld bekommt, kann man da das Elterngeld auch erst ab dem LM3 beantragen? Da hätte ich ja mehr von. Bin da noch nicht durchgestiegen.  ???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: shiri am 10. Februar 2009, 09:04:00
Moin Dannichen,

Nein, die Mutterschaftsgeld-monate werden sozusagen angerechnet
Wenn du also Muttschaftsgeld bekommst, gehen dafür 8 Wochen Elterngeld flöten....

Im Antrag gibst du aber trotzdem Elterngeld ab 1.LM an....


LG
Shiri
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dannichen am 10. Februar 2009, 09:07:01
Das ist ja blöd, dann bekommt man nur für 10 Monate Elterngeld??
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: мєρнιѕтa am 10. Februar 2009, 09:19:23
@Dannichen: Ja, entweder 12 Monate Elterngeld, oder 2 Monate Muterschafts- und 10 Monate Elterngeld.

Zum Bezugszeitraum habe ich auch eine Frage:

Wenn NUR ich Elternzeit nehme und mein Mann nicht, muss ich die 12 Monate dann am Stück nehmen? Meine Arbeit ist sehr "saisonbedingt" und da würde es sich evtl. lohnen für zwei Monate zwischenzeitlich arbeiten zu gehen (vorausgesetzt ich bekomme da sin der Zeit mit dem Kleinen geregelt ;)). Könnte man die beiden Monate dann hintendran hängen, wenn man in dieser Zeit aufs Elterngeld verzichtet?

Falls sich jemand mit Nebengewerbe auskennt, schaut doch bitte mal meine anderen Threat an!

Dankeschön!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dannichen am 10. Februar 2009, 09:24:42
Danke Mephista, dann weiß ich bescheid. Kenne mich leider nicht aus mit Nebengewerbe, sorry.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: shiri am 10. Februar 2009, 09:45:55
@mephista
Nebengewerbe, muss ich leider passen...

Wegen der Stückelung....
Problem ist, dass nur in den ersten 14 Monaten gezahlt wird....das heißt du könntest innerhalb von 14 Monaten deine 12 Monate splitten....da is nicht viel Spielraum...leider!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: мєρнιѕтa am 10. Februar 2009, 10:06:29
@Shiri: Danke für die Antwort. Die ersten 14 Monaten würde ja schon reichen. Mal sehen, ob ich das richtig verstanden habe:
Wenn Krümel im Mai 2009 auf die Welt kommt, könnte ich November und Dezember 2009 aussetzen und dafür bis Juni 2010 Elterngeld bekommen? Das wäre ja klasse  :D!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Danni78 am 11. Februar 2009, 19:42:20
Ich hab mal eine Frage: Wie viel muss ich auf der Seite von meinem Mann eintragen, wenn er kein EG beantragt? Nur die persönlichen Daten oder noch mehr?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nadine am 11. Februar 2009, 20:39:04
Eigentlich nur die persönlichen Daten, auf jeden Fall muß er halt kein Einkommen angeben und auch nichts davon nachweisen!
Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dulcie am 17. Februar 2009, 09:13:17
Hallo Ihr Lieben,

ich hab eine Frage zur Dauer der Elternzeit: Elterngeld gibts ja ab dem 3. LM, wenn ich das richtig verstanden habe, oder? Und es beginnt mit der Geburt des Kleinen? Was ist zB, wenn das Kind am 15. eines Monats geboren wird, und man möchte 6 Monate Elterngeld beziehen. Dann müsste man das ja logischerweise auch bis zum 15. des jeweiligen Monats bekommen, oder? Und wann steigt man dann wieder mit der Arbeit ein, dann zum 16., also mitten im Monat?

Fragen über Fragen...

Liebe dankbare Grüße,
Dulcie
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: shiri am 17. Februar 2009, 09:37:20
Ja, Elternzeit/-geld wird in Lebensmonaten(LM) gezählt und gezahlt...
aber Achtung!!!....
frau bekommt Elterngeld vom 1.LM an....wenn du Mutterschaftsgeld erhälst, wird das nur in den ersten 8 Wochen "angerechnet", dir gehen trotzdem 2 Monate Elterngeld "verloren"....
wichtig auch hier Mutterschaftsgeld bekommt frau für 8 Wochen, die nicht 2 LM entsprechen!!!

Gruß
Shiri
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dulcie am 17. Februar 2009, 10:01:59
Danke Shiri...also Mutterschaftsgeld bekomm ich die 8 Wochen nach errechnetem ET, egal, wann das Kind kommt?

Wie wird denn das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet? Wenn man mehr Mutterschaftsgeld als Elterngeld bekommt, bleibt ja evtl. von den ersten zwei LM Elterngeld gar nichts übrig, oder (bzw. von den ersten 8 Wochen - falls ET eingehalten)?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: мєρнιѕтa am 17. Februar 2009, 10:06:50
Zitat von: Dulcie am 17. Februar 2009, 10:01:59
Wenn man mehr Mutterschaftsgeld als Elterngeld bekommt, bleibt ja evtl. von den ersten zwei LM Elterngeld gar nichts übrig, oder?

Genauso hab ich das auch verstanden.

Was ist jetzt aber, wenn man mehr Elterngeld als Mutterschaftsgeld bekommen würde? Bekommt man dann Mutterschaftsgeld + den Rest als Elterngeld oder kann man einfach gleich nur Elterngeld beantragen? Ich weiß, die Summe müsste dieselbe sein, aber für den Arbeitgeber macht das ja schon einen Unterschied.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: shiri am 17. Februar 2009, 10:29:55
Mutterschaftsgeld müsste doch immer mehr sein, als Elterngeld...dachte ich...
Mutterschaftsgeld ist ja so viel wie dein bisheriges Gehalt und Elterngeld sind ja nur 60% vom bisherigen Gehalt...
oder nicht?

Mutterschaftsgeld bekommst du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt....sollte dein Kind vor ET geboren werden, würde das hinten angehängt...dann könnte das sogar mehr als 2 LM ergeben (fällt mir auch grad erst auf)

Soweit ich weiß sind die ersten 8 Wochen Elterngeld wirklich "verloren", da man ja Mutterschaftsgeld bekommt...
ist ja aber auch Sinn der Sache...Elterngeld gibts ja nur in Monaten wo dein Einkommen verringert wurde...und das ist mit Mutterschaftsgeld ja nicht der Fall.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Maja.1978 am 17. Februar 2009, 10:34:55
Ich schleich mich mal rein und berichte wie es bei uns war bzw ist:
Die ersten 8Wochen hab ich "Nur" Mutterschaftsgeld bekommen, wie oben schon geschrieben ist das mehr als Elterngeld und wird vom AG bzw der KK gezahlt!
Und ich habe beim Antrag gar keine Angaben meines Mannes eingetragen, er mußte NUR unterschreiben!!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dulcie am 17. Februar 2009, 10:41:21
Danke für die Antworten :)

Zitat von: shiri am 17. Februar 2009, 10:29:55
Mutterschaftsgeld bekommst du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt....sollte dein Kind vor ET geboren werden, würde das hinten angehängt...dann könnte das sogar mehr als 2 LM ergeben (fällt mir auch grad erst auf)

Nochmal bitte zum Mitschreiben  ;) Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach errechnetem ET oder nach tatsächlichem ET? Also wenn zB das Kind 2 Wochen vor ET kommt: gibts ab der Geburt dann noch 8 oder 10 Wochen Mutterschaftsgeld? (so wie ich Dich verstanden hab, wärens in dem Fall 10?)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Maja.1978 am 17. Februar 2009, 10:45:31
Zitat von: Dulcie am 17. Februar 2009, 10:41:21
Danke für die Antworten :)

Zitat von: shiri am 17. Februar 2009, 10:29:55
Mutterschaftsgeld bekommst du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt....sollte dein Kind vor ET geboren werden, würde das hinten angehängt...dann könnte das sogar mehr als 2 LM ergeben (fällt mir auch grad erst auf)

Nochmal bitte zum Mitschreiben  ;) Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach errechnetem ET oder nach tatsächlichem ET? Also wenn zB das Kind 2 Wochen vor ET kommt: gibts ab der Geburt dann noch 8 oder 10 Wochen Mutterschaftsgeld? (so wie ich Dich verstanden hab, wärens in dem Fall 10?)

Ja, dann sind es 10 Wochen, die 14Wochen sind das mindeste (also 6vorher und 8 nachher) ändert sich nur bei Frühchen, da gibt es länger Mutterschaftsgeld!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: shiri am 17. Februar 2009, 10:56:34
genau....

Mutterschaftsgeld richtet sich nach dem berechneten ET (der der auf der Bescheinigung für den MuSchu für die KK steht)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dulcie am 17. Februar 2009, 11:01:32
Danke euch!! :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: мєρнιѕтa am 17. Februar 2009, 19:16:18
Zitat von: shiri am 17. Februar 2009, 10:29:55
Mutterschaftsgeld müsste doch immer mehr sein, als Elterngeld...dachte ich...
Mutterschaftsgeld ist ja so viel wie dein bisheriges Gehalt und Elterngeld sind ja nur 60% vom bisherigen Gehalt...
oder nicht?

Nö, ich bekomme Lohn UND habe zusätzlich ein Nebengewerbe. 
Bei Mutterschaftsgeld bekomme ich weiter mein bisheriges Gehalt, Nebengewerbe interessiert da keinen.
Beim Elterngeld wird werden die 67% vom bisherigen Gehalt + Nebengewerbe gerechnet, und das müsste ein bisschen mehr sein.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: TinaundCJ am 18. Februar 2009, 12:40:25
Mal ne andere doofe Frage:

Wie muss ich das denn da eintragen,wenn ich das Elterngeld auf 2 Jahre splitten will?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Danni78 am 18. Februar 2009, 12:47:37
Zitat von: TinaChiara am 18. Februar 2009, 12:40:25
Mal ne andere doofe Frage:

Wie muss ich das denn da eintragen,wenn ich das Elterngeld auf 2 Jahre splitten will?

Dann musst Du unter Auszahlungsvariante "halber Montagsbetrag bei doppeltem Auszahlungszeitraum" ankreuzen.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: TinaundCJ am 18. Februar 2009, 18:25:18
Ah...oki....

Bin mal gespannt,wie das dann läuft.
Bekomme ja dann nur für´s 1. Jahr den Geschwisterbonus.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nadine am 22. Februar 2009, 03:27:20
Das macht nichts, denn der Geschwisterbonus wird auch halbiert bleibt aber über die 2 Jahre bestehen auch wenn dein erstes Kind dann schon älter als 3 ist, denn du hattest ja Anspruch auf das Geld in dem einen Jahr in der Elterngeld eigentlich gezahlt wird! Die Aufsplittung ändert also nichts daran!
Ich habe auch bis Januar den Geschwisterbonus bekommen obwohl Jose da ja schon 7 Monate lang 3 Jahre alt war *lach*! Im Januar sind nur leider die 20 Monate schon rum gewesen, denn ich habe vorher Mutterschaftsgeld bezogen und da werden einem statt der 2 Monate dann leider 4 Monate kein Elterngeld gezahlt! Also statt der 24 Monate bekommst du nur 20 Monate lang Geld wenn du das aufsplittest und vorher halt Mutterschaftsgeld bezogen hast!
Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: lino_w am 22. Februar 2009, 19:19:14
hallo ihr lieben!!!^^ hab ne frage zum thema geld.also mein vertrag läuft anfang juni aus,aber mein mutterschutz fängt ja schon im mai an da das zwergilein für anfang juli ausgerechnet ist.wo muss ich das muttergeld und das elterngeld beantragen und wann???ach ja und wie ist das bei "arbeitslosigkeit" im mutterschutz wenn ich die drei jahre mutterschaftsurlaub machen möchte????fängt die "arbeitslosigkeit" erst nach diesen drei jahren an oder schon nach den 8 wochen nach der geburt???hoffentlich kann mir einer helfen.
LG
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Danni78 am 22. Februar 2009, 19:35:28
Also das Mutterschaftsgeld teilen sich der AG und die KK so lange Du beschäftigt bist, also im Mai. Danach weiß ich es nicht genau, aber meine Schwägerin bekommt wohl Krankengeld seit Jan. (sie war ab Ende Nov. im MuSchu und bis 31.12. beschäftigt). Da würde ich mal bei der KK fragen.
Elterngeld kann man so oder so erst nach der Geburt des Kindes beantragen.

Beim Arbeitsamt musst Du Dich, so weit ich es weiß nicht melden. Denn wenn Du Dich da meldest musst Du ja auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das tust Du ja nicht. Meine Schwägerin hatte da mal nach gefragt, weil sie ja in der selben Situation war / ist.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Danni78 am 12. März 2009, 21:57:54
Hab mal eine Frage und zwar zum Punkt Mutterschaftsgeld / AG Zuschuss. Da muss ich ja ankreuzen "Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld" und da hinter steht dann "Bescheinigung des Arbeitgebers (Verdienstbescheinigung). Muss ich dann die Abrechnungen bis Ende MuSchu einreichen? Das wäre ja bis Ende Mai, aber ich kann doch nicht bis Juni warten, dass ich mal die Abrechnung von Mai hab...  :-\
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nadine am 13. März 2009, 11:13:57
Eigentlich mußt du eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen! Also nicht nur die Lohnzettel!
Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Danni78 am 13. März 2009, 12:40:39
Zitat von: Nadine am 13. März 2009, 11:13:57
Eigentlich mußt du eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen! Also nicht nur die Lohnzettel!
Nadine

Was denn für eine Verdienstbescheinigung?  :-\
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: shiri am 13. März 2009, 12:42:51
Zitat von: Danni78 am 13. März 2009, 12:40:39
Zitat von: Nadine am 13. März 2009, 11:13:57
Eigentlich mußt du eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen! Also nicht nur die Lohnzettel!
Nadine

Was denn für eine Verdienstbescheinigung?  :-\

generell kannst du entweder Lohnzettel oder manuelle Aufstellung vom AG einreichen...für alle zeiträume


ich habe mal aus Interesse die manuelle Aufstellung machen lassen, hat den Vorteil, dass die nach-Geburt-MuSchu-Zeit schon mit drauf ist.

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Danni78 am 13. März 2009, 13:19:20
Dann bekommen die erstmal die Feb und März Abrechnung. Ich meine, im April steht eh das selbe drauf wie im März und im Mai dann etwas weniger.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: mushroomy am 15. März 2009, 22:23:03
hallo,

wie ist es denn mitm Elterngeld wenn man schon welche bekommt ?
D.h. ich habe jetzt einen fast 6 monat junges Baby und beziehe Elterngeld - und bin, wenn ich Glueck habe (oder auch nicht *G*) moeglicherweise Schwanger (???)
Was bekaeme ich an Elterngeld: 67% von meinen urspruenglichen Gehalt ? (Waere toll) - oder nur die 67% von den jetziges Elterngeld die ich beziehe ?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nadine am 15. März 2009, 22:40:06
Zeiten des Elterngeldbezuges werden rausgerechnet, du bekommst also theoretisch wieder genauso viel Geld wie jetzt!



Ich hab direkt eine Verdienstbescheinigung beim Arbeitgeber einreichen müssen (war aber noch Erziehungsgeld)!



Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: mushroomy am 15. März 2009, 22:50:01
danke, Nadine.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: kira2001 am 26. März 2009, 13:59:40
Hallo,

ich bin ganz neu hier, aber ich habe schon eine Frage  :)

Bei uns hat sich Nachwuchs angekündigt und zwar für den 15. August (ja ja, ist noch gaaanz lange hin  ;)).

Jetzt hab ich aber leider absolut keinen Plan wie das mit dem Elterngeld etc. läuft. Ich hab schon etliche Seiten im Internet gelesen, aber irgendwie versteh ich das alles nicht so ganz. Und da sich hier ja einige Profis tummeln, frag ich einfach mal nach:

Also wir sind beide voll berufstätig und verdienen etwa dasselbe. Bisher haben wir beide Steuerklasse 1 da wir nicht verheiratet sind. Das werden wir aber am 15. Mai ändern. Ab Juli werde ich ja dann Mutterschaftsgeld bekommen und zwar bis Oktober. Und nach Oktober bekomme ich dann 67% für das erste Jahr (richtig???) Soweit so gut...

Aber wie sieht es denn mit der Steuerklassen aus? Was wäre denn für uns am besten? Wenn ich das richtig sehe, müsste mein Mann, der ja Vollzeit arbeitet in Klasse 3, um möglichst viel "rauszubekommen". Das würde für mich dann ja Steuerklasse 5 bedeuten, oder? Was würde das denn an meinem Elterngeld ändern? Nichts? Oder wird das dann auch anders besteuert?? Da steig ich einfach nicht durch  ::) 
Ich würde nach einem Jahr (nach dem Elterngeld) wieder anfangen zu arbeiten, zumindest Teilzeit. Da würde ja dann die Aufteilung Steuerklasse 3/5 Sinn machen, oder? Weil mein Mann ja dann viel mehr verdienen würde als ich...

Kann mir einer von euch weiterhelfen??

Danke schonmal im Voraus!!!

LG Kira
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Hubs am 02. April 2009, 07:56:51
Hi Kira,

also das Elterngeld wird anhand dem durchschnittlichen Gehalt errechnet, dass Du in den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes bezogen hast. Da stellt sich die Frage. Dass heißt, wenn Du die schlechtere Steuerklasse nimmst, dann erhöht sich zwar Dein Gehalt,auf's Jahr gesehen macht's aber wohl mehr Sinn, wenn ihr das umdreht, damit Deinem Mann weniger abgezogen wird.

Grüße Hubs
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: emi78 am 06. April 2009, 15:59:49
Hallo,

es würd aber gehen, dass Du Deine Steuerklasse nach der heirat änderst ... also Du 3 und Dein Mann 5... und nach der Geburt dann wieder wechselt... also Du 5 und Dein Mann 3 ... da Du ja dann in Mutterschutz, bzw. in Elternzeit gehst.

Rechnerisch wäre das die beste Lösung... so bekommst Du noch ein paar Monate nach der Hochzeit mehr... und somit etwas mehr Elterngeld.

Aber Frag doch zur Sicherheit mal auf dem Rathaus nach, wo Du deine Lohnsteuerklassen ändern müsstest.

Liebe Grüße
Silke
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: TinaundCJ am 06. April 2009, 16:32:03
Da hab ich doch auch mal ne Frage:

Haben momentan Steuerklasse 4.

Jetzt würden wir aber gerne auf 3 (für Menne) und 5 (für mich) gehen.

Muss ich dazu erst den Muschu abwarten oder geht das jetzt auch schon,ohne,dass ich beim Elterngeld nen Nachteil habe?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: satti am 11. April 2009, 23:26:44
so ich auch mal ne frage.....

wenn ich zwar 2 jahre zu hause bleiben will,ABER das geld nur ein jahr ausgezahlt haben möchte8damit ich was dazu verdienen kann im zweiten jahr) kann ich dann trozdem 2 jahre zu hause bleiben?

ist die elternzeit mit dem zeitraum der auszahlung gekopplet?

wird mir alles was ich dazu verdiene wärend ich EG beziehe abgezogen?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 12. April 2009, 10:19:51
@satti: nein, du kannst weiterhin 3 jahre elternzeit nehmen und das elterngeld dir trotzdem für ein jahr auszahlen lassen.

du darfst in der elternzeit 30 wochenstunden arbeiten gehen.

solange du noch elterngeld bekommst und da schon was dazu verdienst, bleibt dir von deinem dazu verdienten netto 1/3 übrig. d.h., wenn du 300 euro dazu verdienst, werden dir 200 euro vom elterngeld abgezogen (67%).

nach dem elterngeldbezug darfst du mit den erlaubten 30 wochenstunden verdienen, was du möchtest.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: мєρнιѕтa am 20. April 2009, 10:23:01
Ist hier jemand selbstständig/freiberuflich?

Wie ist das denn, wenn man VOR der Elternzeit noch eine Rechnung schreibt...das Geld dann aber WÄHREND der Elternzeit überwiesen wird. Zählt das dann als Zuverdienst während der Elternzeit und wird vom Elterngeld abgezogen? Oder zählt da das Rechnugsdatum?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: TinaundCJ am 20. April 2009, 10:27:09
Ich denke,dass dann das Datum gilt,wenn das Geld auf deinem Konto ankommt.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: мєρнιѕтa am 20. April 2009, 10:58:28
Ja das befürchte ich auch...aber das wäre doch total bescheuert.

D.h., dass man einige Zeit VOR der Elternzeit eigentlich nicht arbeiten darf, weil man ja nicht weiß, wann der genaue Geburtstermin ist und wann die Rechnungen bezahlt werden.
Dagegen könnte man dann während der Elternzeit schufften wie blöd, wenn man davon ausgehen kann dass die Rechnungen erst danach bezahlt werden...das ist doch genau gegen das, was man eigentlich mit der Elternzeit bezwecken will: Zeit fürs Baby zu haben.

Mein Mann überlegt nämlich LM1 und LM2 mit mir zusammen Eltenrzeit zu nehmen...aber so ist das natürlich ein ganz schönes Risiko.
Angenommen mein Mann schreibt am 30.April seine Rechnung (für die im April geleistete Arbeit), Nico kommt z.B. am 1.5. und das Geld wird am 2.5. überwiesen. Dann bedeutet das, dass er das Elterngeld für Mai vergessen kann, weil ja eigentlich alles wieder abgezogen wird und mit dem Grundbetrag von 300 Euro kommen wir nicht weit.
Wer erfindet denn so einen Mist???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: TinaundCJ am 20. April 2009, 11:02:20
100% sicher bin ich mir nicht...sonst ruf da doch mal gerade an.

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: мєρнιѕтa am 21. April 2009, 17:46:02
@Tina: Du hattest Recht, Steuerberater sagt auch es zählt der Zeitpunkt des Geldeingangs >:(.

Ein Schleichweg für selbstständige Väter wäre dann doch aber folgender:

Wenn er LM1 und LM2 Zuhause bleiben will, dann beantragt er Elterngeld für LM2 und LM3. Die Rechnungen von vor der Geburt können in LM1 bezahlt werden. In LM3 kann er trotz offizieller Elternzeit schon wieder arbeiten, solange die Rechnungen erst in LM4 bezahlt werden.

Irgendwie hört sich das so illegal an, aber wenn es bei Selbstständigen wirklich nach Geldeingang geht, dann müsste das doch so klappen, oder?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: gummibär am 21. April 2009, 18:06:07
Ich habe mich auch mal ne Weile mit dem Thema Freiberuflichkeit und SS beschäftigt und habe da auch genau sowas rausgefunden... total bescheuert! Sowieso ist man als Freiberufler etwas angea****, alleine die Berechnung des EG ist doch bescheuert.

Und auch, wenn der Weg, den ihr jetzt gehen sollt, nicht ganz "korrekt" zu sein scheint - ist doch egal ;) Wenn die einen dazu zwingen mit dem blöden System! EG ist nur was für eute mit nem Normalarbeitsverhältnis...

Bei mir wirds auch sehr witzig, war bis 1.4. Freiberufler, d.h. Steuerbescheid für 2008 hab ich dann, Januar bis April muss ich mir vom Steuerberater einschätzen lassen und ab April dann Festanstellung. Ohman, komlizierter gehts nicht. Aber darüber mach ich mir Gedaken, wenns soweit ist! JEtzt erstmal die 12 Wochen schaffen.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dalmimaus am 07. Mai 2009, 14:09:11
Huhu,
habe auch Fragen.
Kurz zu uns. Wir sind beide Angestellte. 
1. Wenn mein Mann LM 1und 2  nehmen möchte,bekomme ich dann trotzdem das Mutterschaftsgeld?
2. Währed der Elternzeit kann mein Man ja max. 30 Std. die Woche arbeiten. Wird das Einkommen am Elterngeld abgezogen?
3. Warum braucht man beim Elterngeldantrag auch die Bescheinigung auf Muschaftsgeld? Wird hierbei das Mutterschaftsgeld in das Elterngeld eingerechnet? (denn ich bekomme wohl wegen einem Monat Krankengeld auch weniger Mutterschaftsgeld)
4. Kan man nur das Krankengeld bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern? Denn mein Mann ist ja zur Zeit in Kurzarbeit, das würde das Eltergeld ja auch verkleinern ?(sind aber vom monatl. Gehalt her "nur 100 Euro)

Kann mir wer helfen?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: мєρнιѕтa am 08. Mai 2009, 09:45:12
@Dalmi: Ich versuch mal zu helfen, soweit ich kann:

Zitat von: Dalmimaus am 07. Mai 2009, 14:09:11
1. Wenn mein Mann LM 1und 2  nehmen möchte,bekomme ich dann trotzdem das Mutterschaftsgeld?
Ja bekommst du.
Du bist damit dann aber auch gleichzeitig in diesen Monaten in Elternzeit, das bedeutet, ihr habt 4 der 14 Monate schon verbraucht.

Zitat von: Dalmimaus am 07. Mai 2009, 14:09:11
2. Währed der Elternzeit kann mein Man ja max. 30 Std. die Woche arbeiten. Wird das Einkommen am Elterngeld abgezogen?
Ja, das wird abgezogen. Zwar nicht komplett, aber doch relativ viel, so dass es sich finanziell meist nicht lohnt, nebenher zu arbeiten.
(Der Mindestbetrag von 300,- bleibt immer übrig)
Hier: http://www.elterngeld.net/elterngeld-rechner.html kannst du das ja mal durchrechnen

Zitat von: Dalmimaus am 07. Mai 2009, 14:09:11
3. Warum braucht man beim Elterngeldantrag auch die Bescheinigung auf Muschaftsgeld?
Während der Mutterschutzzeit bist du auch gleichzeitig in Elternzeit. Und wenn dir jetzt mehr Elterngeld zusteht, als Mutterschaftsgeld, dann wird für diese 8 Wochen der Restbetrag an Elterngeld draufgezahlt.

ZitatWird hierbei das Mutterschaftsgeld in das Elterngeld eingerechnet? (denn ich bekomme wohl wegen einem Monat Krankengeld auch weniger Mutterschaftsgeld)
Du meinst, ob die 6 Wochen vor der Geburt, in denen du Mutterschaftsgeld beziehst als Berechnung fürs Elterngeld genommen werden?
Nein!
Beispiel: ET 18.Mai.09 Mutterschutz ab: 06.April.09
Berechnungsgrundlage: April.08 - März.09

Zitat von: Dalmimaus am 07. Mai 2009, 14:09:11
4. Kan man nur das Krankengeld bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern? Denn mein Mann ist ja zur Zeit in Kurzarbeit, das würde das Eltergeld ja auch verkleinern ?(sind aber vom monatl. Gehalt her "nur 100 Euro)
Keine Ahnung, ich befürchte aber nicht. Zumindest gibt es im Antrag kein passendes Kästchen dafür.

Ich hoffe, dass noch ein Paar Experten antworten!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dalmimaus am 08. Mai 2009, 14:31:37
@Mephista:
lieben Dank :-*
Eins noch zu Punkt 1:
Also wenn wir beide die ersten 2 Monate zu Hause bleiben, gibts anschließend nur noch 10 Monate Elterngeld, da mein Mutterschaftsgeld mit ins Elterngeld angerechnet wird?

Und PS: Eine Expertin hat mir ja schon geantwortet ;)

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: мєρнιѕтa am 08. Mai 2009, 15:12:19
Genau so ist es!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Didi81 am 12. Mai 2009, 09:15:22
So, die meisten Regelungen des neuen Elterngeldes sind mir ziemlich vertraut, dennoch war ich mir in einer Sache nicht sicher.

Zu mir: Vollzeit Beamtin und nebenberuflich selbständig.

Ich habe mich nun gefragt, wie berechne ich mein Elterngeld. ET ist voraussichtlich 20.09.09. Habe dann bei meiner zuständigen Elterngeldstelle angerufen und die haben mir mitgeteilt, dass der Veranlagungszeitraum 1.1.-31.12.2008 ist, weil ich ja "auch" selbständig war/bin.

Für mich wäre das ein erheblicher Nachteil, weil ich in 2008 weniger verdient habe, als ich 2009 und mein Gewerbe ist mehr Hobby und fährt auch keinen Gewinn ein (zumindest bis jetzt nicht, bin ja noch am Anfang).

Dann hab ich laaaaaaaaaaange lange gegoogelt und bin auf die Richtlinien zum BEEG gestoßen. Diese sind Arbeitsanweisungen für die Elterngeldstellen. Dort habe ich gefunden, dass wenn ich das Gewerbe nicht durchgängig hatte, mein Elterngeld nach den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet wird und nicht der Veranlagungszeitraum 2008 gilt.

Frage: Kann mir das jemand bestätigen, dass wenn ich mein Gewerbe jetzt kurzfristig abmelde, mein Elterngeld nach den letzten 12 Monaten vor Geburt berechnet wird?

Wichtig für alle: Diese Richtlinien sind sehr hilfreich. Da steht so einiges drin, auch mit Beispielfällen.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: BeTi am 13. Mai 2009, 10:26:09
Hallo Zusammen,

habe auch mal eine Frage: gehen wir mal davon aus, ich bekäme ein Elterngeld von 1000,- €. Dieses Geld lasse ich mir über 2 Jahre auszahlen. Wie ist das denn jetzt wenn ich im 2. Jahr einem Nebenjob auf 400,- € Basis nachgehe. Muss ich dann Geld zurück zahlen? Muss ich das jemandem mitteilen?

Wäre toll, wenn mir jemand helfen kann.

LG
Peggy
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: kesarosa am 13. Mai 2009, 11:39:47
Wenn der Vater daheim bleibt und EG bezieht, ich wieder arbeiten gehe, dies aber nur eine Teilzeitstelle ist (29Std.), was gebe ich dann an unter
"Erwerbstätigkeit NACH der Geburt des Kindes"?
Wenn ich dort JA ankreuze, muss ich lt. Formular Angaben zum Einkommen machen. Ich beziehe ja aber gar kein EG. Wird das Einkommen trotzdem darauf angerechnet?  ???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: мєρнιѕтa am 13. Mai 2009, 11:46:17
@Didi: Tut mir leid, da hab ich keine Ahnung.

@BigBen: Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass du im zweiten Jahr nichts zurückzahlen musst.

@Kesarosa: Wenn du kein EG beziehst, muss deine Spalte zum Einkommen nach der Geburt gar nicht ausgefüllt werden.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: bina am 13. Mai 2009, 21:42:09
Mal eine Frage.
Habe ier schon alles fertig liegen.
Aber muss ich die Verdienstbescheinigung ausfuellen lassen?
Ich habe bis letztes Jahr im Sommer gearbeitet ( geringfuegige Beschaeftigung ).
Und bisjetzt habe ich auch weiterhin nicht vor wieder zu arbeiten.
Ich hatte halt was gelesen das man das auch angeben muss wenn man innerhalb der 12 Monate gearbeitet hat ??? .

Es reicht doch wenn ich nur den Antrag ausfuelle!?

liebe Gruesse
Bina  :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: bina am 14. Mai 2009, 14:45:02
hust


;D
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: kesarosa am 15. Mai 2009, 22:28:11
wäre also sinniger, wenn ich 1.+2.LM EZ nehme und Männe ab dem 3.LM? Was füge ich dann dem Antrag bei? Nur die Bescheinigung zum MuSchGeld?
Wie verhält es sich eigentlich, wenn man das EG als doppelte Laufzeit wählt und der Anspruch etwa 450€ betragen würde - erhält man dann 22Monate lang 225€ oder den Sockelbetrag?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: bina am 17. Mai 2009, 22:29:23
irgendwie ist hier tote hose  :P :P :P
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: ♪Michaela♪ am 26. Mai 2009, 10:36:15
Hallo Ihr Lieben!

Hab da mal ein paar Fragen:

Ich habe ausgerechnet, daß ich ca. 1100 Euro Elterngeld beziehen werde. Wenn ich zusätzlich arbeiten würde, würde es ja angerechnet werden. Wirklich lohnen würde sich das Arbeiten dann ja nicht. Wie sieht es denn aus, wenn ich das Elterngeld auf 24 Monate strecken würde? Wie läuft es dann mit dem Lohn? Wenn ich z.B. ca. 900 Euro verdienen würde, wieviel bleibt mir dann?

Wißt ihr schon was über das neue Elterngeld, das zur Zeit diskutiert wird?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: sandi76 am 28. Mai 2009, 15:24:09
Huhu,
bei mir sieht es so aus.Ich habe einen befristeten Vertrag bis 31.7. Gehe am 4.8 in MuSchu.In den 3 Tagen dazwischen beziehe ich ALG 1.
Wie wird denn dann mein MuSchu Geld berechnet?Sicher doch nach dem Geld was ich vom Amt bekommen habe, oder?
Und wird dieses Mutterschutzgeld beim Elterngeld angerechnet?

Und wie wäre es wenn ich sagen wir mal 550€ Elterngeld bekommen würde aber nur 250 MuSchu Geld, ich aber sage ich möchte mein Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen.Bekomm ich denn dann von der Elterngeldstelle das restgeld.Sprich 25€.

Oh man das ist für mich ein Buch mit 7 Siegeln.Verstehe es einfach nicht.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: •·.·´Easy6`·.·• am 29. Mai 2009, 18:48:59
Ich brauch mal Hilfe  :P

Stehe irgendwie auf dem Schlauch mit diesen komischen Lebensmonaten...

Ich möchte 2 Jahre Elterngeld beziehen. Sprich den halben Monatsbetrag. Das wäre dann aber doch bis zum 24.Lebensmonat...??

Im Antrag steht folgendes....

Elterngeld beantragen (mind. 2 Monate, max. bis zur Vollendeung des 14.LM)
Dann kann die einzelnen LM ankreuzen....
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Svenja03 am 29. Mai 2009, 18:54:36
@ Easy auf meinem Antrag kann man ankreuzen, ob man es in 12 zu 100% oder in 24 Monaten zu 50% ausgezahlt haben möchte. Mein Mann geht ja auch für 24 Monate in Elternzeit, wir wollten die Auszahlung auch aufteilen. Nachdem ich hier nun aber gelesen habe, dass, wenn man es in 12 Monaten zu 100% ausgezahlt bekommt und im 2.Jahr dann ein wenig nebenbei arbeitet, wird dieses Geld nicht angerechnet. Von daher lassen wir es jetzt in 12 Monaten auszahlen. Man weiss ja nie, was nächstes Jahr ist, vielleicht mag er nebenbei ein bischen was machen, wenn nicht, auch ok. Aber ich finde es echt fies, dass wenn man es splittet doch irgendwie benachteiligt ist.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: •·.·´Easy6`·.·• am 30. Mai 2009, 07:45:52
ja auf meinem Antrag kann man das auch zusätzlich ankreuzen ob man verlängern will und dafür den halben Beitrag möchte. Aber das ist eine ganz andere Frage in einem anderen Punkt...
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: samti am 30. Mai 2009, 10:07:16
huhu!

habe mich jetzt durch die elterngeldrichtlinien gewühlt und bin aber nicht sicher, ob ichs richtig verstanden habe:
wenn mein mann elternzeit nehmen will, muss er mindestens 2 monate nehmen? oder geht auch ich 12 er einen monat?

lgsamti
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: pebbles am 15. Juni 2009, 16:14:50
Also meinen Mann hatte damals aur nur einen Monat genommen, ging ohne Probleme.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nadine am 15. Juni 2009, 17:46:37
@ bina
Ich komm zwar sicher schon zu spät, aber wenn du nur den Mindestbetrag bekommst, mußt du keinerlei Bescheinigungen beifügen besonders wenn du nach der Geburt auch nicht arbeiten gehst! Also auch keine Verdienstbescheinigung aus deiner ehemaligen Beschäftigung! Sobald du aber mehr als die 300€ haben möchtest, mußt du die Verdienstbescheinigung ausfüllen lassen!

@ Kesarosa
Wenn du kein EG beziehst mußt du auch nichts einreichen und auch keine Angaben machen!
1. und 2. LM des Kindes bist du noch in Mutterschutz! Du reichst dann deinen Beleg der KK bei der Elterngeldstelle ein! Wegen dem gesplitteten Beitrag von den 450€ verhält es sich so das dein Mann dann für 20 Monate (nicht für 22 Monate, wegen dem Mutterschaftsgeld) die 225€ bekommt, also nicht die 300€! Denn wenn dir nur 300€ zustehen und du die aufsplittest bekommst du auch nur 150€ und keine 300€  ;) !

@ Michaela
Von neuem EG habe ich noch gar nichts gehört!
Also wenn du das Geld aufsplitten läßt würde ich an deiner Stelle im ersten Jahr also bis LM 12 nicht arbeiten gehen! Ab LM 13 kannst du dann dazu verdienen wie du lustig bist, denn dein EG wird nur auf die 12 Monate nach der Geburt berechnet! Also wenn du im ersten Jahr nichts dazu verdienst bleibt es bei deinen 1100€, splittest du die auf bekommst du für 20 Monate (wegen Mutterschaftsgeld) 550€! Und die 550€ bleiben es auch ab LM 13 wenn du dir Geld dazu verdienst, weil dann dein Einkommen nicht mit berücksichtigt wird! Mir wurde auf dem Amt gesagt es werden bei Einkommenberücksichtigungen nur die 12 Monate nach der Geburt des Kindes gezählt um dein Elterngeld auszurechnen! Und wenn du das eben splittest ist das deine Sache und hat dann aber auch keinen Nachteil wenn du ab LM 13 wieder arbeiten gehst! Ich hoffe du hast verstanden was ich damit sagen wollte, drück mich manchmal komisch aus!

@ Sandi
Also soweit ich das jetzt gelesen habe bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes! Aber da habe ich keinerlei Erfahrungen und kann dir somit nicht zu 100% etwas dazu sagen!
Das Mutterschutzgeld wird dem EG angerechnet, du bekommst also nur 10 Monate lang EG!
Sollten dir 550€ EG zustehen und du willst die auf die 2 Jahre aufsplitten bekommst du in den ersten 2 LM deines Kindes dein Mutterschaftsgeld gezahlt und ab LM 3 bis zum LM 20 deines Kindes dann 225€! Danach wars das!

@ Easy
Also an der Stelle wo das mit den Lebensmonaten steht schreibst du einfach die 12 Monate rein und nichts anderes! Dann kommt ja an einer anderen Stelle noch das mit dem halben Betrag und doppelte Laufzeit da machst du dann auch ein Kreuz oder was auch immer die da von dir wollen! Und das wars dann!
Das mit den Lebensmonaten hat nur was zu sagen wenn dein Freund/Mann ebenfalls Elterngeld beantragt!

@ Svenja
Man bekommt genauso viel Geld ausgezahlt wenn man splittet, wie wenn man sich das ganze auf die 12 Monate auszahlen läßt! Du hast eben nur die Chance ab LM 13 dir was dazu zu verdienen ohne das es angerechnet wird, was man dir wenn du im LM 1-12 arbeiten gehen würdest ja abziehen würde! Hast somit also eigentlich sogar ein Plus gemacht wenn du es aufsplitten läßt und erst ab LM 13 was dazu verdienst! Man ist also nicht benachteiligt!

@ Samti
1 Monat geht auch! Aber soweit ich weiß bekommt ihr dann insgesamt auch nur 13 Monate Geld und eben keine 14 Monate! Also du kannst nicht sagen ich nehm jetzt den einen Monat von meinem Mann noch mit zu mir!

Ich hoffe ich konnte helfen!
Nadine
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: ♪Michaela♪ am 18. Juni 2009, 21:17:45
Dankeschön Nadine  :-* :-* :-* :-* nun bin ich etwas schlauer!!!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: GuessWho am 11. Juli 2009, 21:38:32
Hallo,

hab auch immer noch Probleme, alles zumThema Elterngeld zu verstehen:

mein Mann möchte für LM1+2 Elternzeit nehmen. Da ich in den ersten beiden Monaten Mutterschaftsgeld  bekomme, bekommen wir da dann ja nur für meinen Mann das Elterngeld. Aber es sind gleichzeitig 4 Monate Elternzeit aufgebraucht, richtig? Wenn ich dann ab LM 3 Elterngeld beziehe bekommen wir aber insg. bis zum LM12 Elterngeld, oder?? Wären ja dann insg. 14 Monate, richtig??????
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 11. Juli 2009, 21:39:47
@guesswho: richtig! ;)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: gummibär am 13. Juli 2009, 17:00:48
MAche mir grad mal wieder Gedanken über das EG.
Wer berechnet mir das eigtl? Bei mir ist das alles etwas kompliziert... Ich bin seit 1.4. angestellt, davor war ich Freiberuflerin. VOn 2008 hab ich dann ja sicher auch den Steuerbescheid schon - aber die ersten drei Monate dieses JAhres hab ich nur meine Rechnungen.

Wird eigtl bis zum ET gerechnet? Im Muschu hat man ja den VErdienst der letzten 3 Monate - also zählt das als EG-Grundlage oder rechnen die praktisch ab Beginn Mutterschutz rückblickend 12 Monate? (Ich hab 2008 nicht sooo doll verdient, also schon ok, aber dieses Jahr deutlich mehr ;) )
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Didi81 am 13. Juli 2009, 17:11:12
@ gummibär: Wenn Du das komplette Jahr 2008 selbständig bzw. freiberuflich warst und bis zur Geburt durchgängig, dann berechnen die als Veranlagungszeitraum nur das komplette Jahr 2008. Wenn Du aber nicht durchgängig freiberuflich warst, dann werden die letzten 12 Monate vor der Geburt genommen.

Soweit ich das jetzt bei Dir verstanden habe, bist Du seit 1.4. angestellt also nicht mehr freiberuflich, dann nehmen die die letzten 12 Monate vor der Geburt (sprich es wird bis zum ET gerechnet). Du musst dann Deinen Steuerbescheid vorlegen und eine Buchführung für die ersten drei Monate diesen Jahres.

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: gummibär am 13. Juli 2009, 17:30:41
Ui, da hab ich ja richtig Glück gehabt! Wenn die nur 2008 genommen hätten, wäre das EG ein paar Hundert Euro weniger, würde ich mal schätzen.

Ja, ich bin seit April angestellt. Und Buchführung der ersten 3 Monate heißt Gewinnaufstellung, denk ich mal? Ist bei Freiberuflern ja alles etwas einfacher. Achja - ich hab auch noch was nebenher frei verdient, neben der Anstellung. Das pack ich da sicher mit rein, oder?

Cool, das klingt ja alles gar nicht so kompliziert :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Didi81 am 13. Juli 2009, 18:56:30
Einfache Gewinn- und Verlustrechnung reicht.

ABER: wenn Du nebenher noch freiberuflich gearbeitet hast, DANN hast Du ununterbrochen die Beschäftigung gehabt und dann gilt der Zeitraum 2008 und NICHT die letzten 12 Monate. Ich hatte verstanden, dass Du freiberuflich seit April nix mehr gemacht hast.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: gummibär am 14. Juli 2009, 11:15:37
naja, ich hab noch eine Sache beendet und erst im Juni die Abschlussrechnung gestellt. Jetzt ist da nix mehr.

Oh scheiße... gilt jetzt 2008?
Ich mache nix mehr, war nur anfangs noch.

Meine Hauptbeschäftigung ist seit April die FEstanstellung, bis Mai hatte ich das eine Ding noch und im Juni hab ich die Rechnung erst gestellt.

:-[
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: gummibär am 14. Juli 2009, 11:26:40
noch ein Nachtrag, falls es relevant ist: DIe Nebenätigkeit steht auch in meinem Arbeitsvertrag und zwar bis Sommer/HErbst 2009. Sie ist hat dann aber früher aufgehört. Bringt es was, wenn die mir das bestätigen oder wenn ich jetzt noch irgendwie beim FInanzamt einreiche, dass ich nicht mehr selbständig tätig bin seit 06/09?!

Ich ärger mich grad total, denn das waren gerade einmal 600 Euro, die ich da noch verdient hab. Ansonsten ist seit Ende März nix mehr gelaufen...  :'(

(Mein ET ist erst im November)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: lucky81 am 30. Juli 2009, 01:17:47
huhu ihr lieben, wahrscheinlich wurde meine frage hier bestimmt schon mal diskutiert / beantwortet, aber was direkt konkretes hab ich nun nicht gefunden...........und hoffe ihr beantwortet mir meine frage dennoch..............

situation:

vorraussichtlicher ET 15.9.09
am 7.8.09 heiraten wir und wollten dann natürlich auch die LST wechseln, ich in 5, er in 3

die letzten 12 monate hab ich alg 1 und praktikumsgehalt bezogen (6 monate alg 1 670 € raußbekommen, praktikumsgehalt 6 Monate brutto 820 €, netto 630 €)

am 4.8. beginnt mutterschutz, und werde auch mutterschaftsgeld beantragen


nun hat mir jemand erzählt, die letztes jahr elterngeld erhalten haben, das sie nun aufgrund steuererklärung einiges an steuern nachzahlen müssen, aufgrund dessen  dass das elterngeld als einkommen angerechnet wird.

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wird dies dann bei uns auch der fall sein??  also ist es immer so, dass elterngeld sozusagen nachversteuert wird?? und mit wieviel muss man denn da rechnen bei meinem verdienst in den letzten 12 monate - werde wohl lt. onlinerechner ca. 500 € für 1 jahr monatlich erhalten

-----------------

wäre echt lieb wenn ihr mir die frage beantworten könnt

s-springen

lg nicole
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jaceny am 01. August 2009, 00:53:37
@lucky http://www.cdu.de/doc/pdfc/061024_elterngeld.pdf Punkt 8 ;p Wegen der Sache mit dem versteuern!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: lucky81 am 01. August 2009, 01:11:08
danke jaceny...............   :D
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Didi81 am 01. August 2009, 10:37:23
@ gummibär: Wenn Dein ET erst im November ist, dann ist es ja gut, denn dann hast Du ja nicht bis zum Zeitpunkt der Geburt durchgängig beide Beschäftigungen gehabt. Lass Dir das aber bestätigen, dass Du nur bis Mai/Juni die Nebenbeschäftigung gemacht hast, wenn in Deinem AV bis Sept. steht.

@ Lucky: Genau ausrechnen kann Dir das wohl keiner, außer das FA. Lass Dir doch sonst mal einen Termin bei Eurer Elterngeldstelle geben zur Beratung.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: gummibär am 01. August 2009, 10:59:35
Danke Didi :)
ICh habe auch schon mit der Elterngeldstelle gesprochen - da ich letztes Jahr ohnehin nicht durchgängig gearbeitet habe (hab erst ab März freiberuflich gearbeitet), kann das letzte Kalenderjahr sowieso nicht zugrunde gelegt werden *erleichtertbin*
Sie meinte, das passt schon alles und wird auch nicht so kompliziert.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: b_engel am 11. August 2009, 17:20:23
Huhu ihr lieben

Ich blick das absolut nicht,denn jeder erzählt mir etwas anderes
Ich bekommme den Mindestsatz von 300Euro, da ich die letzten 3Jahre nicht arbeiten ging,wegen meiner Kleinen.Da bekam ich ja Erziehungsgeld noch

Würde gerne 2JAhre zuhause bleiben,also auch Elterngeld für 2Jahre bekommen
D.h. ich bekomm monatlich dann nur 150Euro  oder? Nur wenn ich 1Jahr nehmen würde,würde ich die komplette 300euro bekommen?

Eine Freundin hatte Elterngeld vor 2Jahren beantragt und bekam jedoch im ersten Jahr 300Euro und im zweiten wurde Erziehungsgeld mit 205euro weiter gezahlt

Kapier ich nicht :'(
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: lucky81 am 11. August 2009, 18:11:44
ui .............  null ahnung ..............

aber so wie du das von deiner freundin schreibst kapier ich es auch nicht

aber mit den 300 € hast du richtig erkannt
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: KleineMama am 11. August 2009, 18:13:34
Japs bei 2 Jahren sind es 150 € und bei 1nem sinds 300 €

wie das bei deiner Freundin lief versteh ich auch nicht  ???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: b_engel am 11. August 2009, 18:54:36
huhu

hab eben nochmal bei ihr nachgefragt

sie bekam ein Jahr elterngeld,also die 300euro
und anschließend landes-erziehungsgeld oder wie des heisst für 10monate mit 205euro

geht das so einfach?
dann würd ich das nämlich auch so machen
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: lucky81 am 11. August 2009, 20:18:16
ah, landeserziehungsgeld, das gibt es nur in manchen bundesländern wie bayern^^

klar kann man so was beantragen wenn du im richtigen bundesland lebst ^^
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: KleineMama am 11. August 2009, 20:22:18
Ahhh alles klar ...

also Dr. Goo*le sagt das es das Landeserziehungsgeld in  Baden-Württemberg,Mecklenburg-Vorpommern , Bayern, Sachsen und Thüringen gibt.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: b_engel am 11. August 2009, 20:33:26
ahso ok
sehr gut,komm aus Ba_WÜ
Werd also Elterngeld für ein JAhr beantragen und anschließend 10Monate Erziehungsgeld :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: lucky81 am 11. August 2009, 22:43:36
genau ^^


Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jomi am 12. August 2009, 06:49:34
Schau mal auf die Seite  "Allgemeines"! Da hab ich vorgestern einen Thread aufgemacht. Hab das nämlich auch nicht gewusst mit dem Landeserziehungsgeld und dachte so geht es bestimmt auch noch anderen  ;)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dine1277 am 22. August 2009, 12:02:03
Sorry wenn ich jetzt nicht die 12 Seiten durchlese... möchte nur kurz sicher gehen dass ich es verstanden habe:

Ich möchte 2 Jahre zuhause bleiben, Elterngeld aber nur für ein Jahr beantragen und mir das selbst aufteilen um evtl im zweiten Jahr dazuarbeiten zu können. Das geht, gell?

Und da mein Mann und ich Steuerklassen 4/4 hatten, würde ich die dann ab Januar in 3/5 ändern, damit er mehr verdient. Dann muss ich damit rechnen, dass ich was zurückzahlen muss, richtig?

Und nun die Superfrage: Habe noch 23 Tage Urlaub für dieses Jahr offen, habe den nun nach meinem Mutterschutz beantragt. Also Mutterschutz - Urlaub - Elterngeld
Muss das die Elterngeldstelle wissen oder bekomme ich dann "Gehalt" und Elterngeld parallel??

DAAAAAAANKE für eure Antwort (hoffentlich :-)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Didi81 am 22. August 2009, 16:10:44
Alles soweit richtig Dine. Die Elterngeldstelle muss wissen, dass Du nach dem Mutterschutz erst noch Urlaub nimmst, denn dann bekommst Du KEIN Elterngeld sondern Geld von Deinem Arbeitgeber weil Du ja bezahlten Urlaub bekommst und doppeltes Geld bekommt man nicht.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dine1277 am 22. August 2009, 17:32:20
Das heißt, dass ich nur 9 Monate Elterngeld bekomme oder wird das dann hinten rangehängt? Dann stell ich doch lieber n Antrag auf Urlaub auszahlen, oder?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Didi81 am 22. August 2009, 17:33:29
Ne wird hinten dran gehängt.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: xsunny1979 am 03. September 2009, 12:59:28

hi ihr lieben

im März bekommen wir ungeplant unser drittes Kind. Ich bin aktuell noch in Elternzeit, hatte die Zeit von Cedric auf 2 Jahre aufgeteilt. Entsprechend habe ich jetzt noch Elternzeit bis Juni 2010. Ich hab jetzt gehört, daß diese Zeit dann verfällt ab Geburt des nächsten Kindes. Bekomme ich dann den rest von dem Geld ausgezahlt oder verfällt das auch?
Außerdem möchte ich nach dem Mutterschutz wieder voll arbeiten gehen und mein Mann möchte die Elternzeit komplett nehmen. Müßen wir da noch was beachten?

lg Sunny
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 04. September 2009, 13:51:02
So, ich hab mal ne Frage...
Mein ET ist der 7.12.09
mein Arbeitsvertrag läuft bis 11.11.09
wie sieht das denn bei mir aus, weil ich ja nur das MuSchuGeld von der KK bekomme, sprich 13 Euro am Tag, bekomm ich dann mein Elterngeld schon den 1. und 2. LM, weil ich ja vom arbeitgeber nix aufgestockt bekomme beim MuSchuGeld.....
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: BigFamily84 am 04. September 2009, 13:54:11
Huhu Jessie,

bei Ayleen damals war es genauso...

Ich hab dann nen Teil für die 1. zwei monate bekommen... Musst nur beim Elterngeldantrag mit angeben und dann rechnen die das aus.. also bekommst sicher nicht das volle für die ersten zwei Monate
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 04. September 2009, 14:07:53
:(
Man, was ein Mist mit dem Geld :)
Hoffe ich krieg das geregelt.....
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: BigFamily84 am 04. September 2009, 14:11:51
Ach das wird schon, mach dir da mal kein Kopf... dachte beim 1. auch immer, ohje das schaffen wir nie, aber es ging
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 04. September 2009, 14:21:31
Wenn alles gut geht hatt mein Mann bis dahin auch seine Festanstellung, da sieht das eh alles ganz anders aus....
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 04. September 2009, 14:22:28
Wie macht man das mim Elterngeld und der Lohnsteuerklasse???
Hat es sinn wenn wir wechseln ich5 er 3???
Im Moment haben wir beide 4.........
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: BigFamily84 am 04. September 2009, 14:52:11
jepp ich finde es macht sinnn... bin seit Ayleens Geburt auch in der 5er
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 04. September 2009, 14:56:42
Würde sich für uns ja dann auch lohnen!!!!
Gut zu wissen danke Nikky  :-* :-*
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: pupi am 08. September 2009, 13:16:57
@sunny
bei mir hatte sich das auch überschnitten. die elternzeit beginnt mit geburt des 3. kindes (bei dir)..der rest von cedric verfällt dann mit der geburt. AAAber das geld bekommst du weiterhin:)

lg pupi
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: xsunny1979 am 09. September 2009, 13:04:01

danke pupi, das wollte ich doch nur wissen....ich dachte schon hier redet niemand mit mir :-\
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: pupi am 09. September 2009, 13:05:49
hehe ;) freut mich, dass ich weiterhelfen konnte :-*
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jomi am 09. September 2009, 15:17:11
@jessie: hat zwar nix mit der Höhe des Elterngeldes mehr zu tun, aber es macht trotzdem Sinn die Steuerklassen zu wechseln, weil ihr dann einfach mehr monatlich rausbekommt. Aber ihr müsst dann halt evtl. mit einer Steuernachzahlung rechnen (die hängt dann auch von der Höhe deines Elterngeldes ab), also nicht alles Geld ausgeben  ;)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 09. September 2009, 15:19:24
Dachte das Elterngeld sei Steuerfrei?????
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jomi am 10. September 2009, 11:15:31
Ist es auch, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, d.h. es wird zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen. Und je nachdem wie hoch euer Einkommen bzw. Elterngeld ist, kann sich das auswirken.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 10. September 2009, 11:20:40
Ui, da dürfte bei uns nicht viel abgezogen werden, bei dem was mein Mann verdient :-\ :-\ :-\ :-\
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Berlin am 15. September 2009, 00:06:38
Zitat von: b_engel am 11. August 2009, 20:33:26
ahso ok
sehr gut,komm aus Ba_WÜ
Werd also Elterngeld für ein JAhr beantragen und anschließend 10Monate Erziehungsgeld :)

Hmm is zwar schon bissel her der Thread..aber du musst mal schauen,weil´s in jedem bundesland andere Richtlinien gibt für´s Landeserziehungsgeld.
In Sachsen z.b. bekommt man für 5 Monate jeweils 200€. Das war´s  :P in BaWü weiss ichs jetzt nicht,aber frag ma mr.google (aber ich glaub,mittlerweile hast du das schon gemacht,oder?+gg+)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: gummibär am 17. September 2009, 17:46:31
Doktoranden-Stipendium ist wohl nach wie vor kein Einkommen, das bei ELterngeld betrachtet wird, oder? (Gemein! Mein Freund bekommt sowas nämlich)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jaceny am 17. September 2009, 18:18:08
@b_engel Komm ja auch aus Ba-Wü ich beantrage nun endlich (hat lang gedauert dieses HIn und Her gehacke und keiner kann dir helfen...) also ich nehm 1Jahr eben diese 9 Monate (Meiner war ja Frühchen deshalb 9 statt 10) Elterngeld, und dann des Landeserziehungsgeld. Nehme aber 3 Jahre Elternzeit!
Ich halbier mir selbst des Elterngeld monatlich und leg des bei Seite.
DA mir bisher -keiner- auf'm Amt beantworten konnte ob und des Landeserziehungsgeld zusteht oder nicht ... ich sag ja Beamte!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sweety am 21. September 2009, 13:28:18
Ich hab mal eine - vielleicht blöde - Frage.

Und zwar sehe ich bei den ganzen Regelungen zu Elterngeld etc. so gar nicht mehr durch, weil meine Arbeitssituation auch nicht grad die einfachste ist und ich nicht weiß, was nun bei mir zutrifft und was nicht.
Meine Frage ist nun: Wo kann ich mich außer beim RA noch nach "Live-Beratung umtun"? Ich liebäugele grade mit einem Termin bei Pro Familia. Können die bei sowas auch beratend tätig sein? Wissen die Bescheid über solche Problematiken?
Hat jemand hier Erfahrung mit denen? Oder wißt ihr hier eine andere hilfreiche Beratungsstelle, an die ich mich wenden kann?
Bin grad echt hilflos.

Danke schonmal.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 21. September 2009, 13:30:20
Pro Familia oder Caritas müssten dir da wieterhelfen können!!!!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sweety am 21. September 2009, 21:50:52
Na bei sovielen Ausrufezeichen keimt doch gleich wieder Hoffnung in mir auf, den Paragraphendschungel mit deren Hilfe zu durchdringen.

Vielen Dank.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: gummibär am 23. September 2009, 18:42:53
Hab schon wieder ne Frage... *schäm*
Mein EG wird sich aus nem Festgehalt (ab April 09) und dann den Monaten davor durch meine Einkünfte aus selbständiger Arbeit zusammensetzen. Für Januar-März 2009 muss ich ne Einnahme-Überschuss-Aufstellung abgeben. Für 2008 hab ich ja den Steuerbescheid. (So meinte das die EG-Stelle).

Nur frag ich mich jetzt: Muss ich die zutreffenden Monate aus 2008 (Oktober/November/Dezember) auch nochmal durch ne GEwinn-VErlust-Aufstellung darlegen? Steuerbescheid gilt ja für die gesamte Zeit 2008... Und einfach nen 12tel zu nehmen, wär ja auch doof, ich habe ab April 2008 eigtl erst vernünftig verdient. Hmmm.

Bin verwirrt - dachte ich frag euch mal wieder. Will nicht schooon wieder bei der EG-Stelle anrufen  8)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dodo1812 am 01. Oktober 2009, 13:09:20
Hallöchen...

Ich hab auch mal ne Frage!

Als erstes: kommt jemand aus Hessen???

Als zweites und eigentlich die Hauptfrage: Unter 3 steht ja "Bezugszeiträume bestimmen" und dann "Lebensmonate des Kindes"...Blöde Frage, aber was trag ich da ein??? Ich will das Elterngeld für ein Jahr beantragen! Trag ich dann von 0-12 Monate ein???
Ich steh grad etwas aufn Schlauch?

Ich hoffe mir kann jemand helfen!

LG
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sonne ☼ am 01. Oktober 2009, 14:11:33
Hallo!

@gummibär: Kann dir leider nicht weiterhelfen!

@Dodo: Genau, von 0 bis 12 Monaten musst du da eintragen.

Liebe Grüße!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 01. Oktober 2009, 14:41:18
Wenn ich nur die Mutterschutzgeld von der KK bekomme und nix mehr vom arbeitgeber, müsste ich dann nicht auch schon während des mutterschutzes das elterngeld bekommen????
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sonne ☼ am 01. Oktober 2009, 15:51:30
@jessie: Wenn das Elterngeld höher als das Mutterschaftsgeld ist, bekommst du - jedenfalls soweit ich das verstehe - die Differenz dazu.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 01. Oktober 2009, 16:04:45
ich bekäme ja nur das muschugeld von der kk, das wären 13 euro am tag..... elterngeld wäre so um die500 Euro mehr.........
Das wäre ja scheiße wenn mir das flöten geht......
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: ♪Michaela♪ am 28. Oktober 2009, 19:27:41
Hallo!

Kann mir einer sagen, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse während ich Elterngeld bekomme auswirkt auf die Höhe des Elterngeldes?
Zur Zeit habe ich Steuerklasse 3.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 28. Oktober 2009, 20:48:16
@michaela: wenn du die steuerklasse wechselst, währen du elterngeld bekommst, wirkt sich das nicht aus. dein mann hat dann mehr netto, weil er ja dann in die 3 gehen würde und du würdest trotzdem das gleiche elterngeld weiterbekommen, weil dafür ja die 12 monate vor deinem muschu maßgeblich waren. da hattest du noch die 3, also bleibt dein elterngeld gleich.

ich hatte auch die 3 bis zum mutterschutz, hab das hohe elterngeld bekommen und ab meinem mutterschutz hat mein mann die 3 gehabt und mehr netto bekommen als vorher.
wir müssen zwar jetzt steuern nachzahlen, weil durch meine elternzeit viele werbungskosten wegfallen, das war uns aber vorher klar und so geplant. :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: ♪Michaela♪ am 28. Oktober 2009, 20:57:27
Ahh, super Jana! Vielen Dank. Das hört sich ja schonmal gut an. Die Frage ist nun aber: ist das immer eine Steuerfalle?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 28. Oktober 2009, 21:04:06
ich würde sagen, das kommt darauf an, wieviel ihr absetzen könnt.
bei uns fielen halt meine hohen km (arbeitsweg) weg und das hat sich schon bemerkbar gemacht. ich hatte vorher die 3 und damit kaum steuern bezahlt, dann hatte mein mann die 3 und kaum steuern bezahlt, das elterngeld war hoch. wird zwar nicht versteuert, aber unterliegt dem progressionsvorbehalt. von daher, würd ich schon sagen, dass die chancen auf eine nachzahlung recht gut stehen. :P
wir haben uns aber trotzdem dafür entschieden, weil wir monatlich einfach mehr haben wollten. die steuererklärung für 2008 gebe ich dann erst spääääääät in 2009 ab, bis dahin sparen wir uns die nachzahlung nebenbei zusammen, dann tut's nicht weh. ;)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: ♪Michaela♪ am 29. Oktober 2009, 12:15:38
Danke Jana, ich wollte doch eigentlich was anderes lesen ;D
Ne quatsch, Spaß beiseite, hab mir schon sowas gedacht.
Vielen Dank für Deine Antwort!!!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: SteNe am 11. November 2009, 14:42:04
Mal ne ganz blöde Frage:

Darf man wenn man Elterngeld bekommt sich was "Dazuverdienen"? Quasi eine Tätigkeit auf 400Euro Basis annehmen?? (Mit ca Lohn 200 Euro)

Ich kenne mich mit dem Elterngeldgesetz 0 aus, ich bin auch nicht schwanger, aber mich würde das mal interessieren, da meine Kollegin und ich da heute wild diskutiert haben...von wegen 2 Kind etc. und dann während der Elternzeit nebenbei was dazuzuverdienen etc.

Liebe Grüsse
Steffi
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nala am 11. November 2009, 15:08:26
Steffi, darfst Du schon (max.30 Std./Wo.), allerdings wird das auf's Elterngeld angerechnet.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 11. November 2009, 22:00:56
@steffi: wie nala schon schreibt, darfst du max. 30 stunden pro woche arbeiten gehen, ABER dir werden dann 67% deines verdienstes vom elterngeld abgezogen, will heißen:

beispielrechnung:

elterngeld 1000 euro

verdienst 300 euro

abgezogen werden dir dann 200 euro vom elterngeld, also sind es dann nur noch 800 euro.

neues elterngeld + verdienst wären dann 1100 euro, also nur 100 euro mehr als wenn du ganz zu hause bleibst.
Titel: ab wann kann der Papa frühstmöglich Elterngeld beantragen?
Beitrag von: Annette Karin am 13. November 2009, 09:44:19
Ich hoffe, dass diese Frage nun nicht zum zweiten Mal gestellt wird... wollte aber nicht den gesamten Thread durchlesen auf die Schnelle...

Mein Freund möchte ab der Geburt unserer Tochter auch einen Monat Elternzeit nehmen. Ab wann kann er das Elterngeld beantragen? Geht das zeitgleich mit mir, wenn ich noch im Mutterschutz bin? Worauf muss er dabei noch achten? Da er auch den zweiten, uns zur Verfügung stehenden Monat Elterngeld in Anspruch nehmen möchte... muss er den Zeitraum ebenfalls mit dem ersten Antrag nennen oder geht das auch zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der ersten 14 Monate Lebenszeit unseres Kindes?

Danke schon mal für Eure Antworten!

LG Annette
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 18. November 2009, 14:11:12
Huhu ich hab mal wieder ne Frage :)
Und zwar is klar, dass ich Elterngeld beantragen werde, mein Mann nicht 1 oder 2 Monate zuhause bleiben wird....
Muss er dann bei dem Antrag trotzdem die ganzen Gehaltsabrechnungen dazumachen oder nicht??????
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Mikkel am 18. November 2009, 15:00:36
Jessie-ich habe heute auch bei Unsere Stelle angerufen und sie hat gesagt das auch er alle 12 Gehaltsabrechnungen dazu tun muß  ::).Jetzt schickt sie mir alles zu..bin ja gespannt was da alles drinsteht !!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 18. November 2009, 15:08:02
Mikkel: Das is ja wenigstens mal ne ANtwort :)
Der Kerl den ich dran hatte sagte: Ähm, weiß ich nit!!!!
Klasse oder :)
Ich bekomme es jetzt auch mit der Post.....


Noch ne Frage: Kann man die ANträge schon vor der Geburt hinschicken und die Geburtsurkunden nachreichen??????
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Mikkel am 18. November 2009, 15:26:35
Jessie-nee sie hat gesagt alles wenn das Kind da ist  ::),mein Männe wollte ja jetzt auch den ersten Monat nehmen(man der kann sich auch nicht entscheiden) und er sagte auch jetzt na toll  ::) :P...
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Ari am 24. November 2009, 21:07:13
Hallo,

ich hätte da auch mal eine frage: mein et ist der 24.02.2010. nach jetzigem stand läuft mein arbeitsvertrag zum Januar 2011 aus. zu dem zeitpunkt möchte ich aber nicht "zu hause" sitzen, weil ich ziemlich sicher bin, dass er dann nicht verlängert wird. ich plane daher nur 6-7 monate elternzeit zu beantragen, um dann (schweren herzens) ab oktober wieder in den job einzusteigen.
nun könnte es aber sein, dass mein arbeitsverhältnis bereits ab märz 2010 in eine festanstellung umgewandelt wird. in diesem fall bräuchte ich mir dann keinen stress machen und müsste nicht so früh wieder in den job zurück. kann ich denn dann meine elternzeit bzw. das elterngeld immernoch, sagen wir auf 12 monate, verlängern? oder habe ich mich mit dem ersten antrag festgelegt und kann daran nichts mehr ändern?

hach, das ist so kompliziert zu beschreiben, ich hoffe das war einigermaßen verständlich und jemand kann mir helfen.

viele grüße
ari
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 24. November 2009, 21:42:16
Huhu,

also soweit mir das bekannt ist is verlängern immer möglich, verkürzen dagegen nicht......
aber ob man nur 6-7 Monate nehmen kann weiß ich nicht......
Nur verlängern muss eigentlich immer gehen....
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Baghira am 25. November 2009, 10:45:21
Hallo Zusammen,

ich hätte hier auch noch mal eine bzw. 2 kleine Fragen...

Ich bekomme als Gehalt ein kleines Fixum, aber dafür jeden Monat Provision. Ist also keine Einmal oder Sonderzahlung. Da hab ich mich schon erkundigt. Wie sieht das jetzt aber aus, da ich nicht verheiratet bin und ich somit als Alleinerziehend gelte, oder gelte ich nicht als Alleinerziehung, weil ich bei meinem Freund wohne?
Ich bekomme während des Mutterschutzes ganz normal mein Geld vom Arbeitgeber weiter und danach beantrage ich die Elternzeit. Dann wird das Mutterschutzgeld ganz angerechnet?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

LG Baghira
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 25. November 2009, 19:42:13
@baghira: hm, ich hätte jetzt gesagt, dass die provision da nicht eingerechnet wird beim elterngeld.
als alleinerziehend wirst du aber mit sicherheit nicht gelten. schließlich wohnt ihr zusammen und alles ist gut, nur ihr seid eben nicht verheiratet. ich meine sogar, dass du so nicht mal in die steuerklasse 2 wechseln kannst.

@ari: ich drück dir die daumen, dass dein vertrag schon ab märz 2010 unbefristet verlängert wird und du das noch vor der geburt erfährst.

ansonsten ist es so, dass die elternzeitbekanntgabe an deinen AG schon verbindlich ist, wenn du hinterher verlängern willst, geht das nur mit zustimmung des AG.

ich hatte z.B. ein jahr "beantragt", hab dann nach 9 monaten ca. auf 3 jahre verlängert (gehe aber 30 stunden/woche arbeiten, ist halt nur formsache wegen kündigungsschutz usw.), das ging problemlos, weil mein AG zugestimmt hat. hab dann ein kurzes schreiben bekommen, dass sie meinem antrag, meine elternzeit auf 3 jahre zu verlängern, zustimmen.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Ari am 25. November 2009, 22:23:41
vielen dank für eure antworten..  :) @jana: weißt du auch, ob ich im fall einer verlängerung dann noch elterngeld-anspruch für die verlängerten monate hätte?
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 26. November 2009, 08:30:15
das weiß ich nicht hunderprozentig, aber ich glaube, einmal kann man den antrag ändern.

besser wäre es aber vielleicht erstmal für 12 monate elterngeld zu beantragen, falls du dann doch früher anfängst zu arbeiten, dann gibst du halt dort bescheid und sie streichen dir das elterngeld. hm, obwohl, eigentlich soll man ja die bestätigung des AGs über die dauer der elternzeit einreichen - musste ich damals aber nicht machen.
elterngeld kannst du ja aber eigentlich auch nur für die elternzeit beantragen und in der elternzeit dürftest du max. 30 stunden/woche arbeiten. du würdest aber, wenn du schon früher anfängst, voll gehen, oder? hach, kompliziert. :-X

ich glaube, ich würde mal in der elterngeldstelle anrufen und den fall schildern. die müssten (sollten ::)) dir ja sagen können, ob du den zeitraum für die EG-zahlung verlängern könntest im fall der fälle. :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Baghira am 26. November 2009, 08:34:29
@jana781
Danke für die Antwort. Das ist Lohnsteuerklasse I bleibe ist klar. Ich dachte nur, dass ich als Alleinerziehend gelte, da ich nicht bei meinem Freund gemeldet sein werde, sondern bei meiner Mutter. Mit der Provision ist das so eine Auslegungssache. Wenn die jeden Monat gezahlt wird, gilt diese nicht mehr als Einmalzahlung. Ich find das mittlerweile alles total kompliziert.

Danke für Eure Antworten

LG Baghira
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 26. November 2009, 08:35:59
achso, ihr wohnt nicht offiziell zusammen. puuh, dann weiß ich nicht wirklich, wie es dann ist. ???
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Baghira am 26. November 2009, 11:23:17
So, ich hab jetzt mal informativ bei der Elterngeldstelle angerufen.

Provisionen, wenn diese keine Einmalzahlungen sind, also mehrmals im Jahr gezahlt werden (mehr als 5 mal, warum gerade 5 weiß ich auch nicht), werden diese Provisionen mit ins Elterngeld einbezogen.

Da ich nicht offiziell mit meinem Freund zusammenlebe, darf ich als Alleinerziehende 14 Monate Elterngeld beantragen.

Vielleicht hilft das noch anderen weiter. Ansonsten kann man einfach anonym bei der Elterngeldstelle anrufen und bekommt Informationen direkt aus der richtigen Stelle.

LG Baghira
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 26. November 2009, 13:41:35
Ich hab mal ne blöde Frage,
in dem Antrag steht Verpflichtung zur Steuervorauszahlung ja oder nein, wenn ja Lohnsteuer und Kirchensteuer bescheid dazulegen....
Muss ich da ja ankreuzen, wenn ich vom normalen Gehalt diese Steuern abgezogen bekomme????
Mich verwirrt diese Vorauszahlung..... Weil ich ja am Ende vom Monat mein Gehalt bekomme......
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nala am 26. November 2009, 18:18:20
Jessie - ich würde sagen JA. Die mtl.Lohnsteuer, die Dein AG Dir abzieht stellt ja eine
           "Vorauszahlung" dar. Dann würde ich noch den letzten Einkommensteuer- und Kirchen-
           steuerbescheid dazulegen, fertig!
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Ari am 26. November 2009, 19:54:21
@jana: vielen dank nochmal. hab heute mit meinem ag gesprochen. ist zwar noch nichts entschieden wegen verlängerung aber mit teilzeit wäre er einverstanden und meinte eben auch, ich könnte durchaus ein jahr beantragen und dann ab oktober mit 20h wieder einsteigen. das wär ja immerhin schonmal was.  :) aber ich werd wohl mal trotzdem bei der eltergeldstelle anrufen und alle optionen abklopfen.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 26. November 2009, 20:32:11
@ari: das hört sich doch schonmal gut an. :D so kannst du erstmal ganz in ruhe für 12 monate elterngeld beantragen und solltest du vorher anfangen zu arbeiten bis max. 30 stunden/woche, dann wird dir das eben verrechnet. du musst es bei der elterngeldstelle dann angeben. im antrag musst du auch noch nichts angeben, weil du ja noch gar nicht weißt, wie und wann du anfangen würdest. das hatte ich nämlich damals bei der elterngeldstelle angefragt.

zu beachten ist halt nur, dass das einkommen, was du während des elterngeldbezuges bekommst, angerechnet wird. 2/3 vom nettoverdienst werden dir vom elterngeld abgezogen. würdest du also 600 euro netto verdienen, würdest du zwar diese 600 euro bekommen, aber eben 400 euro weniger elterngeld.

@jessie: ich würde die frage nach der steuervorauszahlung mit "nein" beantworten, denn ich meine, dass diese steuervorauszahlung nicht der monatlich einbehaltenen lohnsteuer vom brutto entspricht. steuervorauszahlungen werden durch einen sog. vorauszahlungsbescheid festgesetzt und DIESEN müsstest du dann mitschicken. vorauszahlungstermine sind soweit ich weiß nur jeweils der 10. märz/juni/september/dezember und hätten somit nichts mit der monatlich einbehaltenen steuer zu tun. diesen betrag erfährt die elterngeldstelle ja eh durch deine gehaltszettel/mitteilung vom arbeitgeber. :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Schneckerl am 27. November 2009, 04:58:07

Hallo!

Hab auch mal eine Frage zum Elterngeld, steht hier bestimmt zwar schon irgendwo geschrieben, aber über 300 Seiten nachzulesen ist mir doch etwas zuviel... ;)

Ich möchte mir mein Elterngeld auf 2 Jahre ausbezahlen lassen, also ich möchte mir es splitten lassen, wie kann ich dass beantragen? Steht dass im Antrag mit drin oder muss man da wo anrufen und bescheid geben?

Danke schon mal!

Lg, Schneckerl

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 27. November 2009, 08:16:35
@schneckerl: da gibt es im antrag die möglichkeit dazu. :)

ich würde es allerdings folgendermaßen machen:
ich würde es mir nur für ein jahr auszahlen lassen und mir jeden monat die hälfte weglegen für das 2. jahr. das gibt dir die möglichkeit, im 2. jahr (man weiß ja nie, was sich ergibt) bis zu 30 wochenstunden zu arbeiten und dazuzuverdienen, ohne dass es dir aufs elterngeld angerechnet wird. und wenn du im ersten jahr die hälfte vom elterngeld auf ein sparkonto legst, bekommst du noch zinsen drauf. :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Schneckerl am 27. November 2009, 09:01:17

@Jana
Ah okay, ist ja super wenn es im Antrag die Möglichkeit dazu gibt!
Ich werde mir es schon auf 2 Jahre auszahlen lassen, weil ich diese 2 Jahre ganz sicher zuhause bleib und das 3.Jahr wieder anfangen werde zu arbeiten, aber trotzdem danke für deinen Tipp.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Svenja03 am 27. November 2009, 11:54:49
@ Schneckerl ich würde es mir trotzdem über ein Jahr auszahlen lassen. Denn auf dem Sparkonto gibt es noch ein bischen was an Zinsen und verschenken muss man ja nichts
Ich hatte auch erst hin und her überlegt, wie wir das machen, mein Mann bleibt nämlich auch zwei Jahre zu Hause. Wir haben uns jetzt entschieden es über ein jahr auszahlen zu lassen

@ Jessie ich denke nicht, dass dein Mann die Gehaltsbelege mit einreichen muss, denn er beantragt ja kein Elterngeld. Ich habe z.B. auch kein Elterngeld beantragt und von mir wollten sie auch keine Gehaltsbelege sehen.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 27. November 2009, 12:03:14
Svenja: Hab ja auf der Elterngeldstelle angerufen, und nachgefragt, der Kerl sagte:Das weiß ich doch nicht!!!!!!
Klasse oder :P
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 27. November 2009, 12:53:15
@jessie: jetzt hab ich deine frage erstmal verstanden. ;D

also, wenn dein mann kein elterngeld beantragt, dann muss er auch nichts einreichen.

ich hatte damals mein EG für 12 monate beantragt und nur meine unterlagen eingereicht. später haben wir für meinen mann für LM 13 und 14 EG beantragt und da dann nur seine lohnzettel eingereicht. :)

@schneckerl: wenn ihr eisern genug seid, es dann auch auf dem sparkonto zu lassen, ist es auf jeden fall so die bessere möglichkeit. :)
ich hatte damals übrigens auch nicht geplant, früher anzufangen zu arbeiten, aber dann kam so ein tolles angebot, dass ich es nicht ablehnen konnte. falls dir sowas auch passiert, wärst du auf der sicheren seite. :)
wenn es euch aber sicherer ist, jeden monat nur das zu bekommen, was ihr ausgeben "dürft", dann ist die auszahlungsvariante über 2 jahre wohl die bessere wahl. :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 27. November 2009, 12:58:40
Jana: Das hab ich mir auch gedacht, gut das der Kerl da auf dem Amt so kompetent ist und er über absolut gar nichts bescheid wusste :)
Hast du denn Mutterschutzgeld bekommen die ersten 2 Monate??????
Das wird ja dann aufs Elterngeld angerechnet oder bekommt man dann automatisch nix?????
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 27. November 2009, 13:00:47
du beantragst ganz normal die ersten 12 monate und wenn du MuSchuG bekommst und dieses höher als das EG ist, dann bekommst du für die ersten 8 wochen kein EG (achtung, MuSchuG 8 wochen, elterngeld in monaten --> 8 wochen ist nicht gleich 2 monate). im 2. monat bekommt man dann also noch anteilig EG, weil 8 wochen kürzer sind als 2 monate.

ja, ich habe MuSchuG bekommen und daher erst ab der 9. woche EG.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Svenja03 am 27. November 2009, 21:19:49
@ Jessie ja so eine Aussage ist wirklich blöd. Ich hatte den Antrag persönlich abgegeben und da sagte die Dame auch und ihre Unterlagen? Ich habe ihr dann gesagt, dass ich ja nichts beantrage und somit geht es auch niemanden was an, was ich verdiene. Sie hat dann noch mit einer Kollegin gesprochen und sagte dann, stimmt, sie beantragen ja nichts.
Also reiche einfach nur deine Unterlagen ein
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 27. November 2009, 21:22:26
Ja, mein Mann wird es da auch persönlich hinbringen und dann geb ich nur meine ab....
Is ja unnötig und hat keinen zu interessieren.........
Und vor allem brauche die das ja nicht zur Berechnung des Geldes.....
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: eike am 05. Januar 2010, 13:27:24
huhu...

hab da mal ne fage....ihr wißt doch so viel was das elterngeld angeht.

ich habe mir dummerweise das eltengeld auf 2 jahre auszahlen lassen. also bekomme ich 20 monate dieses elterngeld. nun hat sich meine pivate und daraus finanzielle situation arg veschlechtert...(trennung) das ich gern lieber gesten als im september wiede arbeiten möchte.
nun möcht ich aber auch nicht auf das elterngeld verzichten...gibts da möglichkeiten???


lg eike

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jamy mit Leonie am 05. Januar 2010, 13:38:16
Hallo,

Du kannst nebenbei in der Elternzeit arbeiten. Habe ich auch gemacht (bei 2 Jahre Elternzeit) und ich musste es nicht melden, hätte also auch mehr arbeiten können. Mach Dich da mal schlau.

Viel Glück und alles liebe, Jamy :-*
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: eike am 05. Januar 2010, 14:02:16
oh..das wäre supi. wenn ich in mein alten job gehe, arbeite ich auch nur knapp 19 stunden die woche...im monat 80. 30 stunden die woche dürft ich ja...oder wie war das???
und wie ist das mit den abzügen???

Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 05. Januar 2010, 14:48:03
@eike: du darfst in der elternzeit bis max. 30 wochenstunden arbeiten gehen, musst es aber melden.

mit den abzügen ist es so, dass 67% deines zusätzlichen nettoverdienstes vom elterngeld abgezogen werden.

als beispiel:

du bekommst 900 euro elterngeld. du arbeitest nebenbei und bekommst dort 300 euro netto.

dir würden also vom elterngeld 67% vom 300 euro abgezogen werden, also 200 euro.

du hättest dann also noch 700 euro elterngeld und 300 euro nettoverdienst, insgesamt also 1000 euro, was 100 euro mehr sind als 900 euro elterngeld.

es kann sein, dass es da noch sonderregelungen gibt, wenn du extrem wenig elterngeld bekommst, das weiß ich aber nicht.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 05. Januar 2010, 14:53:10
evtl. kannst du den elterngeldbezug ändern und dir den rest auf einmal auszahlen lassen. normalerweise kann man seine bezugsdaten einmal ändern, ob in der form, weiß ich allerdings nicht.

denn wenn du noch elternzeit hast, aber kein elterngeld mehr beziehst, dann darfst du auch 30 wochenstunden arbeiten, darfst aber verdienen, wieviel du magst/bekommst.

so ist es jetzt bei mir. elternzeit ja, elterngeld war nach einem jahr abgelaufen, arbeite 30 wochenstunden und verdiene voll. :)
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: eike am 05. Januar 2010, 15:08:01
ich bekomme 295 euro elterngeld ausgezahlt......noch 5 monate. irgenwie seh ich nicht ein darauf zu verzichten...hätt ich nur ein jahr genommen, hät ich ja nun auch die volle summe raus...ihr versteht. konnt ja damals keiner ahnen wie es sich so entwickelt.
REST auszahlen lassen....das wäre ja cool. das würde mir schon kräftig weiterhelfen.

also ich rechne damit das ich ca 800euro raushabe vom verdienst...jeder euo mehr, freu ich mich natürlich.
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: eike am 13. Januar 2010, 07:57:33
huhu...nur für die es interesiert. hab mich mal schlau gemacht...da ich in den ersten 12lm keiner beschäftigung nachgegangen bin , hat mein jetziger verdienst keine auswirkung aufs elterngeld. cool 8)

und entweder kann ich es mir auszahlen lassen oder die zahlung läuft weiter wie bisher...hmmm...nun muss ich mich nur entscheiden :P
Titel: Re: Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 17. Januar 2010, 13:56:38
das sind ja super neuigkeiten! :D
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Lony am 05. März 2010, 08:58:20
Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. Wenn man nicht so der klassische Fall ist, dann ist das mit der Mutterschafts- und Elterngeldberechung echt nicht so einfach. Ich habe schon gegoogelt und war bei einer Beratungsstelle.
Ich war bis Oktober letzten Jahres vollzeit beschäftigt. Seitdem habe ich einen Job in der Gleitzone und Einkommen aus selbständiger Arbeit. Mein Mutterschaftsgeld würde sich jetzt alleine aus dem Gleitzonenjob berechnen. Es wären also gerade mal 300 €. Sinnvoller wäre es also, wenn ich zwei Monate vor dem Geburtstermin ALG I beantragen würde, denn das Mutterschaftsgeld wird ja in der Höhe des ALG I ausgezahlt.
Jetzt habe ich aber die Sorge, dass ich dann auch nur Elterngeld in der Höhe des ALG I bekommen würde und mein Einkommen aus der selbstständigen Arbeit komplett unter den Tisch fällt. Das wäre natürlich total ätzend. Weiß jemand vielleicht wie das ist und mit welcher Variante ich besser fahre?
Meine Arbeitgeberin würde mich auf jeden Fall kündigen, wenn ich das möchte, aber ich weiß gar nicht ob das überhaupt mit dem Schwangerschaftskündigungsschutz geht. Ist dabei egal, wie groß die Firma ist?

Wie ist es eigentlich mit der Krankenkasse in der Zeit, in der man Elterngeld bekommt?
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Stellaluna am 10. März 2010, 10:57:50
Hallo, ich habe auch mal eine Frage bzgl des Elterngeldes.... Ich war bis zum 31.12.2009 in Arbeit, seit dem 01.01.2010-15.03.2010 bin ich arbeitslos, fange nächste Woche meinen neuen Job an...
Vor meiner Arbeitslosigkeit war ich 2,5 Jahre in meiner alten Firma tätig... Wenn ich jetzt Mitte/Ende November ET habe, ab wann gelten die Zeiten der Beschäftigung? Da man ja vor der Geburt 6 Wochen Mutterschutz hat, dann die Gehälter von September bis September oder bis Oktober?? Die 2,5 Monate ohne Gehalt, sprich ALG1 gelten ja dann nicht in der Zeit der Berechnung oder???
Vielen Dank und LG
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: mhofi am 12. März 2010, 22:09:18
@Stellaluna: Während dem MuSchu hast du ja das gleiche Einkommen wie zuvor. Also fließen diese paar Wochen in die Berechnung mit ein.
Wie sich das mit dem ALG verhält, kann ich dir leider nicht sagen. Vermutlich werden sie nicht mit eingerechnet, aber vielleicht kann dir jemand anderes die Frage beantworten!?
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: mhofi am 12. März 2010, 22:25:26
@Lony: Puh, dein Fall scheint wirklich etwas verzwickt! Was wurde dir denn bei der beratungsstelle gesagt??
Ich versuch dir mal ein bißchen zu helfen mit dem was ich weiß, aber sorry wenn ich deine Fragen nicht so richtig beantworten kann.
Also erst mal bist du während der Elternzeit ganz normal weiterhin versichert. Bist du denn im Moment pflichtversichert, oder wie ist das mit der Selbständigkeit? Kenne mich da nicht so aus.

Zweitens, wieso sollte dein Einkommen aus Selbständiger Arbeit bei der Berechnung des EG unter den Tisch fallen? Für die Berechnung des EG wird doch dein Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen und nicht nur das der 2 Monate, in denen du arbeitslos warst!

Allerdings vermute ich, dass die 2 Monate, in denen du ALG bekommen hast, nicht in die Berechnung mit einfließen und somit würde dein Elterngeld etwas niedriger ausfallen, weil ja die 2 Monate fehlen. Aber das weiß ich leider nicht sicher.
Die Frage lautet also für dich, ob ALG in die Berechnung für's EG mit einfließt und wenn NICHT, wieviel das EG dann geringer ausfallen würde. Ich glaube das dürfte keinen allzu großen Unterschied machen. Kannst du ja ausrechnen, indem du einmal die 67% aus deinem jetzigen Einkommen rechnest und dann die 67% aus 10 Monaten selbst- Arbeit + 2 Monate ALG. Ich glaube nicht, dass die Differenz so entscheidend groß ist.

Wenn du diese Differenz weißt, stellt sich die Frage, ob es sich evtl. tatsächlich lohnt, für 2 Monate ALG in Anspruch zu nehmen. Denn vermutlich ist dann dein Mutterschaftsgeld um so viel höher, dass es den geringeren Betrag an EG locker aufwiegt.Was sich ja auch relativ einfach ausrechnen lässt.
Öhm, hab ich das jetzt zu kompliziert ausgedrückt? Ich hoffe, ich hab deine Situation so weit richtig verstanden und keinen Denkfehler drinne. ;)
Was meinst du?

AChso, was ich noch vergessen habe: Ob dich deine Chefin nun kündigen kann, ist eine ganz andere Frage. Normalerweise ja nicht. Aber vielleicht gibt es dazu auch ne besondere Regelung?? Da müsste man sich mal schlau machen... Ich schau mal eben, ob ich das MuSchuGesetz finde und ob da was drin steht...

Guck mal hier, vom Bundesministerium f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

"Mutterschutz
Arbeitnehmerinnen haben Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung. Voraussetzung für diesen Kündigungsschutz ist, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war. Sie kann ihm aber auch noch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.

Nur in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung stehen, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. Er muss sich dann aber die Zulässigkeitserklärung für die Kündigung von der Aufsichtsbehörde einholen."
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 30. März 2010, 21:36:53
@stellaluna: der mutterschutz, also die 6 wochen vor ET, zählen NICHT mit als berechnungsgrundlage, auch wenn du da das gleiche einkommen hast wie vorher.

wenn du ende november ET hast, beginnt dein mutterschutz also ca. mitte oktober. es würden dann die monate oktober 2009 - september 2010 die grundlage bilden, also die monate VOR dem monat, in dem dein mutterschutz beginnt. deine arbeitslosigkeit wird meines wissens nach mit in die grundlagemonate eingerechnet, allerdings mit einkommen 0,00 € (sozialleistungen gelten nicht als einkommen). will heißen, das einkommen von oktober 2009 - september 2010 wird in einen topf geschmissen und dann durch 12 geteilt, das ergibt die grundlage für dein elterngeld. die zwei monate arbeitslosigkeit drücken also dein durchschnittseinkommen, sodass auch dein elterngeld geringer ausfällt.

@lony: da eine antwort zu geben, ist mir zu heikel, sie könnte falsch sein, da spielt soviel zusammen bei dir. :-\
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: nessi am 05. Juni 2010, 09:46:22
Hallo!

Habe ein paar wichtige Fragen zum Elterngeld!Hoffe mir kann jemand weiter helfen.  :)

1. Mein Brutto Gehalt ist 700 € macht netto 490 €, dann habe ich noch einen 400 € Job, in dem ich jeden Monat 400 € verdiene.

Wieviel Elterngeld bekomme ich, wenn ich zuhause bleibe? Werden 890 € (fester Job + Mini-Job) als Einkommen gezählt oder nur 490 € (mein fester Job)?

2. Kann mein Mann 2 Monate Elternzeit im 1. + 2. Lebensmonat nehmen?
Wie wird es dann bei ihm berechnet?
Werden bei ihm auch das Mutterschaftsgeld vom Elterngeld abgezogen?

lg nessi
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: mhofi am 05. Juni 2010, 21:03:20
@nessi: Deine erste Frage kann ich dir nicht sicher beantworten. Ich meine aber, dass EG aus dem Einkommen beider Jobs berechnet wird.
Klaro kann dein Mann für die ersten beiden LM EG beantragen. Wieso meinst du, dass das nicht gehen sollte?
Errechnet sich ebenfalls aus seinem Einkommen der 12 Monate vor der Geburt. Dein Mann bekommt doch kein Mutterschaftsgeld, also kann es ihm auch nicht auf's EG angerechnet werden! :)
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: hallihallo am 06. Juni 2010, 20:49:32
Ich meine das geht nicht.... ???
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: ღ PeCaPe ღ am 06. Juni 2010, 20:54:21
Ich kann nur zu 1. was sagen.
Es werden beide Jobs zusammen gerechnet und von der gesamten Summe das Elterngeld ausgerechnet.

Ich hab auch nen Hauptjob und einen 400-Euro-Job und hab mich schon erkundigt.
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: mhofi am 06. Juni 2010, 22:20:29
@hallihallo: WAS soll nicht gehen???
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 07. Juni 2010, 08:06:59
@nessi: mhofi hat recht. dein mann kann die ersten beiden LM eures kindes zu hause bleiben, sodass ihr beide dann beim baby seid. mutterschaftsgeld wird ihm nicht angerechnet, das bekommst du ja. er bekommt als elterngeld 67% seines durchschnittsnettoeinkommens der letzten 12 monate vor der geburt des kindes. er bekommt das elterngeld für 2 monate genau, du bekommst mutterschaftsgeld für noch 8 wochen nach der geburt - das deckt sich nicht 100%ig. dir fehlen dann also wenige tage von "ende 8. woche" bis "beginn 3. LM".
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Bahia am 07. Juni 2010, 10:00:42
Zitat von: Jana781 am 07. Juni 2010, 08:06:59
du bekommst mutterschaftsgeld für noch 8 wochen nach der geburt - das deckt sich nicht 100%ig. dir fehlen dann also wenige tage von "ende 8. woche" bis "beginn 3. LM".

Wie jetzt, dazwischen gibt es gar nichts? Ich hätte jetzt irgendwie erwartet, dass es ab dem Tag Elterngeld gibt, ab dem es kein Mutterschaftsgeld mehr gibt, auch wenn das mitten im Monat ist?  ???
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 07. Juni 2010, 10:37:22
aaaah, wartet mal, ich glaube, ich hatte gerade einen denkfehler... ::)

klar, ihr mann bekommt elterngeld für LM1 und LM2, sie bekommt elterngeld ab dem tag, an dem der mutterschutz endet (sollte das elterngeld höher sein als das mutterschaftsgeld, bekommt sie vom ersten tag an eine zuzahlung).

wenn aber beide die ersten 2 LM zu hause sind, ist (wenn man es nicht splittet) ab dem 1. geburtstag des kindes schluss mit elterngeld, weil die 14 monate schon verbraucht sind (12 sie LM 1 - 12, 2 er LM 1 und LM2).

sorry, war wohl noch zu früh für mich. ;)
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: mhofi am 07. Juni 2010, 10:50:58
Jap. *Jana in allem zustimm*  :)
Insgesamt gibt es 14 Monate für beide Partner zusammen. Z.B. 12 für die Frau und 2 für den Mann. Wann der Mann diese nimmt, is wurscht! Er kann sie nehmen, WÄHREND die Frau EG bezieht, ODER ANSCHLIESSEND, also hinten dran hängen. Das kommt ja auf's gleiche raus.
Und auf die Zahlungen für die Mutter hat es auch keinen Einfluss.
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: nessi am 08. Juni 2010, 09:07:17
Ganz durchblicken tu ich immer noch nicht  :-[

Ich hatte mir das eigentlich so gedacht, mein Mann nimmt LM 1 und 2 Elternzeit, bekommt also in der Zeit 67 % seines Einkommens (Durchschnitt) udn ich nehme LM 3-14. Geht das also nicht? Muss ich auch LM 1-12 nehmen?

Aber das mein Mann Lm 1 + 2 nehmen kann, habe ich glaub ich verstanden  ;)
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: TRine83 am 08. Juni 2010, 10:04:27
Mal angenommen der Mann möchte/kann seine 2 Monate nicht voll nehmen, sondern nur einen kleinen Teil, wäre das auch möglich? Also nur LM 1 oder sogar nur den halben LM 1 oder so?
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: mhofi am 08. Juni 2010, 14:39:38
Weiß nicht. Aber er kann auf jeden Fall während dem Bezug von EG in Teilzeit arbeiten. Wäre das vielleicht schon eine Lösung?
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Silverstar am 18. Juni 2010, 14:30:49
hallöchen,

kann mir vielleicht jemand sagen ob man die steuerliche identifikationsnummer angeben muss? gleich auf der 1. seite... und wenn ja wo bekomm ich die her? finanzamt?

und es heißt dass der arbeitgeber eine bescheinigung über zuschuss zum Mutterschaftsgeld abgeben muss.. aber das ist doch gedeckt mit dem ausfüllen des formulars für den arbeitgeber nehme ich an oder?

dankeeeeeeeeeeeee
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: mhofi am 18. Juni 2010, 21:11:31
Also wir haben vom Finanzamt mal so nen Wisch zugeschickt bekommen, wo unsere steuerl. ID-NR. drauf stehen. Ansonsten würde ich mal beim Finanzamt anrufen und fragen, das kann ja kein Problem sein, dass man die dir kurz sagt!?
Ne also ich habe vom A'geber extra noch so einen Wisch bekommen. Allerdings so viel ich weiß haben die mir den erst nach der Geburt zukommen lassen.
Bin dir also keine wirkliche Hilfe, sorry.
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: GuessWho am 19. Juni 2010, 20:58:18
/Steuerliche ID: da müsst ihr Post vom Finanzamt bekommen haben, kann schon 1-2 Jahre her sein. Auch für Kinder werden diese IDs vergeben, wir haben jeder eine und Nora auch. Diese Nr. ist wichtig, darunter wird alles steuerliche über euch gespeichert!

@silver: du bekommst ja weiterhin Gehaltsabrechnungen, da steht der Zuschuss zum MuSchuGeld drauf. Diese Abrechnungen musst du dann mit zum Antrag legen.

@trine: nein, Elterngeld muss mindestens für 2 Monate bezogen werden. Es dürfen aber 30h/Woche gearbeitet werden.

@nessi: da deine ersten beiden Monate unter das MuSchuGeld fallen (falls du vor der Geburt gearbeitet hast) gelten diese Monate dadurch automatisch als Elterngeld-Monate, obwohl du gar kein EG bekommen hast sondern MuSchuGeld... Du hast also schon 2 Monate "verbraucht". Deshalb bleiben dir dann noch 10 Monate übrig. Du kannst also max. bis zum 12. Lebensmonat deines Kindes EG bekommen. Nimmt dein Mann LM 1-2 EG. dann bekommt ihr max. bis zum 12. Monat Geld. Würde dein Mann LM 13+14 nehmen, dann hättet ihr insg. bis zum 14. Lebensmonat EG. War das einigermaßen verständlich?  ???

Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: dani am 20. Juni 2010, 08:56:32
Hallo!


Hab mal ne Frage,also ich habe vor der SS nen unbefristeten 400€ Job gehabt,stehe von Anfang der SS im BV,meine Frage ich würde ja den Mindestsatz von 300€ bekommen,dürfte ich den 400€ Job weiter hin machen wenn der kleine da iss,oder krieg ich dann den 400€ Job voll angerechnet(Pro Tag sind das von Montag bis Freitag 1.8 Std komme da im MOnat auf 320€).

Danke für die Hilfe.LG Dani
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: hallihallo am 20. Juni 2010, 16:36:03
Hmm....also ich hab da auch noch mal ne Frage:

Also: wenn mein Freund die ersten zwei Monate Elternzeit nimmt (wo ich Mutterschaftsgeld beziehe) und danach nehme ich noch 3 Monate Ez und fang dann wieder an zu arbeiten (mein alter Teilzeitjob). Würden wir dann nicht für weitere 8 Monate den Mindestsatz von 300 Euro bekommen (also im Prinzip Erziehungsgeld)?

@dani: das müsste dir doch eigentlich der Elterngeldrechner anzeigen,oder?
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: GuessWho am 20. Juni 2010, 21:25:16
@hallihallo: wenn du nach den 3 Monaten wieder arbeitest wird dein Gehalt aufs EG angerechnet. Das stimmt. Aber ob du dann "nur" noch die 300€ bekommst liegt daran wie viel du verdienst. Du kannst dir das hier: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ (http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/) ausrechnen lassen.

@dani: würde ich auch mal in den Rechner eingeben, weiß nicht was genau angerechnet wird und was nicht.

LG
Marion
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: hallihallo am 21. Juni 2010, 20:20:41
So,ich hab heute morgen mal mit der Elterngeldstelle telefoniert. Also insgesamt kriegt man ja sowieso nur rein rechnerisch 10 Monate Elterngeld + die zwei Vätermonate.In meinem Falle würde das dann heissen,das Mf LM 1+2 nimmt,ich dann 1 bis 5 und dann würde es noch für die restl. 7 Mon. die 300 Euro Mindestsatz,weil ich dann wieder meine bisherigen vollen 20 Std. die Woche arbeite.
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sonina am 22. Juni 2010, 07:34:51
nicht ganz halli hallo.. :D

du bekommst die ersten beiden MOnate wenn du vorher gearbeitet hast (sohört sich das ja auch an ;)) Mutterschaftsgeld. Das wird dem Elterngeld angerechnet und beläuft sich auf dein volles Gehalt. Ab dem dritten Lebensmonat bekommst du dann für insgesamt noch mal 10 Monate Elterngeld + 2 Monate der Vater (wenn er will und wann er will ;)).
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: hallihallo am 22. Juni 2010, 08:14:05
Sach ich doch ;) Also es gibt im eigentlichen "Sinne" "nur" max. 12 Monate Eg und keine 14 Mon. Es sei denn,man bezieht kein Mutterschutzgeld :)
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sonina am 22. Juni 2010, 08:25:49
Ja :D Richtig..   hab das anders aufgefasst von dir... 
volle 12 bzw (14 wenn der Papa auch zwei nimmt)  Monate insgesamt bekommt man nur als Hausfrau oder HartzIV Empfänger ;)
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: F-Alarm!!! am 22. Juni 2010, 08:47:12
guten morgen,

ich hänge gerade fest vor dem elterngeldrechner!
was für mich klar ist, ich war 12 monate vor der geburt nicht berufstätig.
habe aber bis 5 monate vor der geburt elterngeld bezogen... ich vertehe nicht ob und wie ich das da eingeben kann, muss!!!!

weiss jemand wie ich handeln muss?

viele grüße und danke!!
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: hallihallo am 22. Juni 2010, 09:05:50
Dann müsstest du doch nur die 300 Euro Mindestbeitrag bekommen,oder nicht? Wie soll sich das sonst errechnen??
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Brombeere am 22. Juni 2010, 09:36:50
Ich wohne in D und bin im EU-Ausland selbständig. Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Ich zahle Sozialabgaben und Steuern im Ausland, Kindergeld gibt es aber zB aus D (ggf mit Zuschlag aus Arbeitsland). Für Elterngeld habe ich bislang keine Informationen gefunden... ich bekomme im Ausland die ersten 8/12 Wochen Mutterschutzgeld (je nachdem ob Stillen klappt), ansonsten keine vergleichbaren Leistungen.
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: F-Alarm!!! am 22. Juni 2010, 10:50:24
hm, ja...

ich frage mich halt ob das elterngeld, welches ich ja in dern 12 monaten vor der geburt bezogen habe als einkommen zählt?

ich denke eigentlich nicht...weil ja nicht aus erwerbstätigkeit.

ich weiss halt nicht wie ich das im antrag dokumentieren soll.
ob einfach " nicht erwerbstätig" reicht.
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Antje am 22. Juni 2010, 15:59:06
Wenn der Bezug von Elterngel rum ist bekommst du nur den Mindestsatz von 300 Euro plus einen Geschwisterbonus von 75 Euro da dein Kleinster noch keine 3 Jahre alt ist. Wäre das Kind in dem Zeitraum gekommen wo du Elterngeld bezogen hast würdest du die gleiche Höhe bekommen wie vorher... ich hoffe ich konnte dir helfen ;)
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: F-Alarm!!! am 22. Juni 2010, 20:42:14
danke s-winken
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Florena am 01. Juli 2010, 14:07:14
Huhu!
Hab ne Frage:

Also, meine Tochter ist am 30.03.10 geboren und ich habe Elterngeld beantragt für 12 Monate. So nun hab ich auch beim AG nur fürn jahr Elternzeit beantragt. Möchte aber doch liebeer zwei oder auch drei...je nachdem...zu hasu bleiben. Was muss ich machen? Also AG informieren ist kalr, aber auch die Elterngeldstelle? Ne oder? Oder die Krankenkasse? Weil ich weiß nicht, wie ich denn dann versichert bin usw.
Kann man das überhaupt verlängern?

Versteht ihr was ich meine?

Danke schon mal für Antworten
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Antje am 01. Juli 2010, 22:25:43
Dir stehen 3 Jahre Elternzeit zu... willst du mehr nehmen musst du spätestens 7 Wochen vor Ablauf des ersten Jahres deinen AG darüber informieren ob du verlängern möchtest und wenn ja wie lange... sonst musst du niemanden informieren soweit ich weiß... meine Elternzeit läuft auch im Oktober aus und ich werde nochmal ein Jahr verlängern...
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 03. Juli 2010, 14:37:44
eine verlängerung geht nur mit zustimmung des arbeitgebers.

weiter musst du niemanden informieren, weil du dann ja auch kein EG mehr bekommst.

du darst dann auch bis 30 wochenstunden arbeiten gehen, wird auch nicht angerechnet, weil du ja eh kein EG mehr erhältst.

ich habe auch verlängert von einem jahr auf drei jahre, arbeite aber 30 stunden pro woche.
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Florena am 14. Juli 2010, 10:03:10
Super! Vielen lieben Dank für die Antworten!

Habe nun schon das nächste Problem! Und bin geschockt... :o habe heute bei der Elterngeldstelle angerufen, weils so lange schon dauert mit der Zahlung (habe noch nichts bekommen) und sie sagte, dass der bescheid die woche noch rausgeht. Und dann fragte ich sie, wieviel ich den bekommen würde und sie sagte mir ich bekäme 965 € Nachzahlung und ab dem 01.08. die normale Zahlung von 516,22 €! Aber das erscheint mir sooo wenig  :( :-\ ich habs mal selber ausgerechnet und kam auf einen durchaus höheren Betrag  :-\ Also gut, verdient hab ich ja nicht viel (habe Netto immer so um die 830,00 € bekommen. Aber da bekomme ich noch die höhere Prozentzahl also nicht die 67 % oder? Und ich versteh die nachzahlung auch nicht...weil mein Kind ist ja am 30.03. geboren und ich dachte ab da bekomm ich die Nachzahlung?!

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 14. Juli 2010, 12:22:48
hast du mutterschutzgeld bekommen für die zeit nach der geburt????
Für diese 8 Wochen bekommst du dann kein Elterngeld........
und die 67 Prozent sind soweit ich weiß erst dann ungültig, wenn deine elterngeldsumme unter den midestsatz von 300 euro fallen würde........
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 14. Juli 2010, 12:24:54
@Jana: Was hat das denn eigentlich für nen Sinn, wenn du die ELternzeit verlängerst, aber trotzdem 30 h arbeitest??? Das soll jetzt kein ANgriff, nicht böse oder sonst irgendwie sein, ich frage mich nur ob du da noch irgendwelche vorteile von hast.......
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Florena am 14. Juli 2010, 12:44:47
Hallo! Danke für die Antwort. Ja hab Muschugeld bekommen...ok das erklärt das eine, aber ich dachte, dass ich sofern mein Gehalt nicht über 1000 € ist, ich eine höhere Prozentzahl habe?!

Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 14. Juli 2010, 13:40:24
aber zur berechnung wird doch das bruttogehalt genommen glaub ich?????
Liegt das auch unter 1000?????
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sweetfire am 14. Juli 2010, 13:50:26
Es wird das bereinigte Nettogehalt zu Grunde gelegt nach noch Stand......
Und für jede ich glaube es waren 20 € unter 1000 € wird 1 % mehr ausgezahlt.

Beispiel:

durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 1050 €

Elterngeld pro Monat 664,78 sind 68,3 Prozent.

Denn von den 1050 € Durchschnittsnetto werden die sogenannten Werbungskosten in Höhe von 76,67 € abgezogen daher der Begriff bereinigtes Nettoeinkommen, da wir uns dann in den Ugenblick ja nicht "werben".... Und 1050 € abzüglich der 76,67 € sind 973,33 € und somit greift dort die Regel das "Prozentuall" aufgestockt wird.

Ich hoffe es war verständlich. Bin gespannt ab wann das neue Elterngeld zählen wird.... *bibber*
Aber da ich dort auch unter der Grenze liege wo nur 65 % ausgezahlt werden, wird sich bei mir nichts/kaum geändert.

LG Sweet
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sweetfire am 14. Juli 2010, 13:59:40
@ florena also bei dir (830 € netto unbereinigt) dürften es so ca. 597,39 € monatlich sein und das entspricht einer Prozentrate von 79,3 %.... D. h. du hast 12,3 % mehr dank der unter 1000 € Klausel!  ;)
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 15. Juli 2010, 21:47:34
@jessie: ja, kündigungsschutz. ;)

@florena: sweetfire hat es gut erklärt. :)
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Heike+Max+Lena am 01. August 2010, 21:47:05
hey ihr!

hab da auch mal ne frage-hab zwar schon nachgelesen, aber wenn das jemand schon "erprobt" hat, wäre das super

wenn ich in elternzeit gehe und mein mann zeitgleich also die ersten 2 monate, bekomm ich dann muschu-geld und mein mann erz-geld?
und danach ich 300 euro (wegen ALG I ) erz-geld für 12 monate?!

danke für eure hilfe
lg heike
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Sweetfire am 02. August 2010, 10:27:48
Hallo Heike,

wenn dein Mann auch 2 Monate nehmen will wäre es sogar sinnvoll das er die ersten 2 Lebensmonate nimmt, denn dann bekommt er auf sein bereinigtes Nettoeinkommen 67 % und du dein Muttscherschutzgeld, nach Ende des Mutterschutzes bekommst du dann 67 % von dem bereingten Nettoeinkommen was du 12 Monate im Durchschnitt zuvor verdient hast. Wann dein Mann seine 2 Monate nimmt ist eigentlich egal da die ja nicht an dich gekoppelt sind. Hatte mal einen Vortrag von dem Verein "Väter e. V." mir angehört und die hatten auch irgendwas dazu gesagt wann er seinen Zeitraum nimmt, irgendwas mit ab den Tag der Geburt und nicht vorraussichtlicher ET. Aber da kannst du anrufen und dich beraten lassen.

verstehe jetzt nicht so ganz warum du schreibst das du Mutterschutzgeld bekommst und nur den Mindestbetrag für ALG I. Mutterschutzgeld wird so weit ich das jetzt weiß nur gezahlt wenn man ein bestehendes Arbeitsverhältnis hat und wenn man keines hat gibt es gleich Erziehungsgeld.

LG Sweet
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 02. August 2010, 11:08:02
hallo heike,

wenn du und dein mann die ersten zwei monate zusammen zu hause seid, zählt das als 4 monate. d.h. danach bekommst du nur noch für 10 monate elterngeld.

ihr habt zusammen anspruch auf 14 monate, wenn ihr sie aber zeitglich nehmt, dann wären es für jeden max. 7 monate.

deine mutterschutzzeit nach der geburt zählt dann mit in die elternzeit rein. sollte dein mutterschaftsgeld geringer sein als dein elterngeld, wird aufgestockt. ist es höher, bekommst du kein elterngeld dazu, die zeit zählt trotzdem als verbraucht.

für insgesamt 14 monate ginge nur, wenn dein mann seine 2 monate elternzeit nimmt, wenn du gerade keine hast bzw. kein elterngeld/mutterschaftsgeld bekommst.

so bleibt es dabei, dass alles verbraucht ist bis zum 1. geburtstag des kindes.
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Heike+Max+Lena am 03. August 2010, 21:53:44
DANKE  :-*

@sweet

laut meiner KK bekomme ich muschu-geld in höhe des ALG I wie normale arbeitstätige. nur halt das erz-geld nur 300 weil ALG I eine Versicherungsleistung ist und nicht als Arbeitsentgeld gerechnet wird. muschu-geld gibts nur nicht ab ALG II lt AMT
hoffe das ist auch noch so, wenns soweit ist! aber ich hab mir den namen aufgeschrieben von der tante meiner KK die mir das erzählt hat.

ach ja, die von der mutter-kind-stiftung hat das auch erzählt, die hat da irgendwelche gesetzbücher drüber gehabt.
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: gummibär am 08. August 2010, 11:34:51
Ich hab mal (wieder) eine Frage zum EG ;)

Bekomme schon seit Ende letzten Jahres EG und überlege nun grade, ob ich meinen Job mal kündige. Wollte ich eigtl nach dem Eg-Bezug machen. Nun hab ich aber schon was sicheres neues in Aussicht (direkt im Anschluss an den EG-Zeitraum) und wär den alten JOb einfach gerne los. Das lief da alles ziemlich böse zum Ende und gibg sogar vors Gericht.

Jetzt weiß ich nicht, wie ich es am besten mache - denn mir steht noch eine (recht) Urlaubsabgeltung zu. Wird die in jedem Fall aufs EG angerechnet? Habe irgendwo gelesen, dass es evtl nicht so ist, wenn man in dem Jahr der Auszahlung keinen Lohn mehr erhalten hat (hab ich ja nicht, krieg ja EG) - weil dann bisher noch keine Sozialversicherungsbeiträge angefallen sind oder so.
Wenn ich erst nach dem EG-Bezug kündigen würde - dann wird die Auszahlung sicher tierisch krass versteuert, oder? Auf 2. Lohnsteuerkarte, wenn ich nicht irre.

Läuft es so oder so darauf raus, dass mir nix davon übrig bleibt - oder ist eine Variante empfehlenswert? Also kündigen während EG-Bezug oder danach dann mit neuem Job...

Veilleicht kennt sich ja ganz ganz zufällig jemand damit aus!
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: ღ PeCaPe ღ am 11. August 2010, 16:49:45
Nun hätte ich auch kurz Fragen zum Elterngeld.

Mein Mann ist Ausländer und geht bis kurz vor Geburt zum Integrationskurs  (hat zusätzlich einen 400Euro-Job). Er hat also noch nie etwas in die "Staatskasse" eingezahlt.

Was wäre nun, wenn er trotzdem die ersten beiden Monate mit mir zusammen Elterngeld beantragen würde? Also ich bekomme es ja eh, bzw. in diesen Monaten MuSchu-Geld.
Bekommt er dann die 300,- Euro?
Gesetzt dem Falle: Er bekommt es, was wäre, wenn er den 400 Euro-Job dann noch weiter macht. Wird dann von den 300 Euro wieder was abgezogen oder nicht, weil es eh schon der Mindestbetrag ist?
Titel: Re:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Elvi am 16. August 2010, 14:07:29
Hallo, ich hab auch mal ne Frage zum EG.

und zwar habe ich jetzt alle sachen soweit zusammen, bis auf die bescheinigung über den kalendertgl. zuschuß während der Muschuzeit des AG. meine zuständige Personalerin stellt sich dumm und weiß von nix, die KK behauptet sie würden den AG benachrichtigen und dann MÜSSTE der AG mir was schicken. Und ich? ich hab keine Ahnung, ob ich jetzt noch warten soll oder nochmal die Personalerin nerven soll.....?

Wie war das bei euch so?

LG Dana und danke schon mal
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: jessie1985 am 06. September 2010, 13:58:03
Nerv sie ruhig, es geht um dein Geld.....
Ich hab damals sicherlich tagtäglich angerufen, weil die mir den Gehaltszettel fürs Muschugeld nicht geschrieben hat...... 31.10.09 bin ich in Muschu und sage und schreibe am 15.1.2010 bekam ich erst das Muschugeld!!!! Für VOR der Geburt.......
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: maus am 07. September 2010, 11:42:53
hallo , ich hoffe mir kann hier jmd helfen.
um das elterngeld zu berechnen nimmt man ja das gehalt der letzten 12 monate vor der geburt und davon errechnet man den durchschnitt oder ? das heißt ich werde ende januar entbinden und rechne dann von ende januar 2010 bis zur entbindung. was  ist wenn ich januar und februar noch bafög und kindergeld (für mich )bezogen habe ? rechne ich das dann als normales gehalt, weil ich hab in den monaten ja nichts weiter bekommen außer das.... hm , hoff mir kann da jemand helfen wollt interesse halber mal meinen durchschnitt errechnen aber keine ahnung ob ich das einfach so dazu rechnen darf. das muschu geld muss ich dann auch mit einrechnen ? weiß  ja noch gar nicht was ich da bekomm ....
so viele fragezeichen...


vielen dank!
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 08. September 2010, 19:48:47
@maus: du nimmst den durchschnitt der 12 monate vor beginn muschu, d.h. wenn im dezember dein muschu beginnt rechnest du dezember bis november als maßgebliche monate. ich würde sagen, dass du die monate, die du nur bafög und kindergeld bekommen hast, mit 0 euro einkommen rechnen musst (bin mir hier aber nicht so sicher).

von dem durchschnitt nimmst du den elterngeldprozentsatz und davon wird noch eine pauschale (waren damals 75 euro, weiß nicht, ob das immernoch so ist) abgezogen - das was dann übrig bleibt, ist dein elterngeld.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: LunasMama am 08. September 2010, 19:53:17
Hab auch eine kleine Verständnisfrage. Bin selbstständig und habe daher jeden Monat unterschiedliche hohes Einkommen. Wenn das Kleine nun im Dezember kommt, ist dann der November der 12.Monat zur Elterngeldberechnung oder der Dezember? Steh grad irgendwie auf`m Schlauch  ::)
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 08. September 2010, 20:16:52
wie es bei selbstständigen mit dem mutterschutz ist, weiß ich nicht.
im normalfall zählen die 12 monate VOR beginn muschu.

wenn es bei dir die 12 monate vor der geburt sind und dein kind kommt im dezember 2010, dann wären es dezember 2009 bis november 2010. dabei ist es egal, ob das kind am 1. dezember oder am 31. dezember kommt.

beim muschu wäre es genauso. beginnt er anfang november, würden november 2009 bis oktober 2010 zählen, egal ob der muschu am 1. november, am 15. november oder am 30. november beginnt.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: LunasMama am 10. September 2010, 10:53:17
Danke  :)
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nana2010 am 10. September 2010, 11:06:01
Hallo!

Ich habe auch mal eine Frage an euch (auch wenn es noch etwas dauert ;):
Nach der Geburt unseres Kükens wird mein Mann 1 Jahr Elternzeit nehmen und ich werde lediglich nach dem Mutterschutz noch einige Wochen Urlaub dranhängen.

Ist es richtig, dass er direkt nach der Geburt (während ich noch Mutterschutz habe) in Elternzeit gehen kann? Hat er dann volle 12 Monate oder nur 10?

Schon einmal Danke für eure Antworten! :)
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 11. September 2010, 14:21:44
zusammen habt ihr 14 monate.
deine muschuzeit (8 wochen nach der geburt) zählt aber in die elterngeldzeit mit rein, weil dein muschugeld im normalfall höher ist als das elterngeld.
dein mann kann, wenn er ab dem tag der geburt in elternzeit geht 12 monate elternzeit mit elterngeld nehmen. so habt ihr zusammen 14 monate in einem eigentlichen zeitraum von 12 monaten.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: maus am 12. September 2010, 11:54:28
hallo

weiß da vllt noch jemand genauer bescheid , ob ich bafög als einkommen für die elternezeit mit einberechnen darf ? jetzt hab ich einmal nein und einmal ja gehört aber beide waren sich nicht sicher.im internet hab ich nichts gefunden. wisst ihr vllt bei welchem amt man da nachfragen könnte ? weil wenn ich im dezember in muschu gehe und von dezember 2009 bis november 2010 den durchnitt meines gehaltes erechnen muss dann fallen insgesamt 3 monate bafög ( elterunabhängig) mit rein und das wäre ja wirklich mehr als ärgerlich wenn ich 3 monate mit 0 euro berechnen muss.

vielen dank !
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 12. September 2010, 14:01:37
hallo maus,

auf elterngeld.net steht nichts davon, dass bafög mit als einkommen zählt.

die zuständigen elterngeldstellen deines bundeslandes findest du hier:
Elterngeldstellen (http://www.elterngeld.net/#30)

Die müssten es dir genau sagen können.

Wenn durch die 3 Monate mit 0 Einkommen, dein Einkommen unter 1000 EUR netto im Durchschnitt sinkt, kannst du den Geringverdienerbonus nutzen, der den Prozentsatz, den du bekommst erhöht.

soweit ich es jetzt finden konnte, ist als einkommen für die berechnung des elterngeldes nur maßgeblich:

einkommen aus nichtselbstständiger arbeit und
einkommen aus land- und forstwirtschaft, gewerbe und selbstständiger arbeit nach dem elterngeldgesetz


ich bleibe also dabei und würdes sagen, dass bafög definitiv nicht dazu zählt.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: CherrySLF am 13. September 2010, 14:37:39
...................
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: nisanyagmuru am 19. September 2010, 20:42:02
Hallo liebe Forumbenutzer und Eltern,

da ich zur Zeit (33+5 SSW)  auch versuche den Antrag für Elterngeld auszufüllen habe ich die Ehre mit vielen Fragen zu kämpfen, werde hier aber nur einen wichtigen Stellen um übersichtlich zu bleiben.

Ich habe die letzten 12 Monate vor der Geburt studiert und Anfang Juli mein Studium abgeschlossen, bin seit dem Zuhause und mein ernährt die Familie als Einzelverdiener.Er arbeitet seit 3,5 Jahren im selben Unternehmen. Ich bin die jenige die Elterngeld beziehen möchte, in meinem Fall also 300 Euro. Soweit alles klar. Wir wissen aber nicht wie die nahliegende Zukunft aussehen wird quasi ich möchte kurz nach der Geburt arbeiten wenn ich was gutes finde. Ob ich was finde weiss ich nicht. Aber aufgrund meiner beruflichen Qualifikation gehen wir davon aus das ich mehr als mein Mann verdienen werde. In dem Fall wenn ich einen Job finden würde obwohl ich Elterngeld für LM 1-LM12 beantragt habe, kann dann für die Restzeit mein Mann einspringen und Elterngeld beziehen, obwohl wir den Antrag am Anfang nur für mich gestellt haben. Was sagt dazu das Gesetzt? Oder muss man schon von vorne herein parallel ein Antrag für den Vater auch stellen, da man sonst später sein Recht verliert? Aber in unserem Fall ist ja alles offen und hellsehen können wir nicht. Voraussichtlich werde ich 12 Monate Zuhause bleiben, aber was ist wen ich im LM6 mein Traumjob finde? Kann dann mein Mann einspringen und Zuhause bleiben? Wie wird es bürokratisch geklärt?

Danke im Voraus.

Liebe Grüsse

Nisan
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: beℓℓɑ1979 am 24. September 2010, 11:13:08
Habe mal eine Frage zum Eltergeld. Habe nämlich vor ein paar Tagen die Berechnung geschickt bekommen! 
Zu meinem Fall:
Habe von 2001 bis 08/2007 vollzeit gearbeitet. Mein Sohn Benjamin wurde 09/2007 geboren, habe dann Elterngeld auf zwei Jahre splitten lassen. Das bekam ich dann bis 08/2009 gezahlt. Von 09/2009 bis 10/2010 war ich arbeitslos gemeldet und bekam ALG I. Ab 11/2009 habe ich dann wieder in Teilzeit gearbeitet. 07/2010 kam meine Tochter zur Welt. Ich musste also die letzten 12 Monate angeben, was ich da verdient habe. Mal ich auch alles eingereicht. Wenn man im Bemessungszeitraum Elterngeld erhalten hat, ist es doch so, dass man die Monate dann vor dem Elterngeld angeben muss, oder?
Die Elterngeldstelle sagt jetzt aber, dass die Monate nicht berücksichtigt werden, da die immer nur das Elterngeld für ein Jahr angerechtnet wird, auch wenn ich es habe splitten lassen, so dass der Bemessungszeitraum, in dem ich Elterngeld bezogen habe (also das zweite Jahr), so gewertet wird, als ob ich gar nichts gemacht habe. Dadurch komme ich nur auf den Mindestsatz und find das ehrlich gesagt ziemlich unfair.
Vielleicht kennt sie ja Jemand hiermit aus?

Wäre sehr dankbar...

LG Bella
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 24. September 2010, 11:31:38
hi bella,

hab dir grad drüben bei EO geantwortet. ich denke, dass sie recht haben.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: beℓℓɑ1979 am 24. September 2010, 11:32:59
Ja danke, hab ich schon gelesen!  :D
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Littlebaby am 24. September 2010, 15:16:19
huhu

hab da mal ne frage,
bin auch dabei meinen elterngeld antrag vorzubereiten.
mein muschu hat vor 2 wochen also im september begonnen.
nun zählen die monate september 2009 bis august 2010. ich denke bis hierhin ist es richtig.
nun meine andere frage: ich hab von mitte dez bis ende jan2010 krankengeld bekommen (also 67% des nettogehalts) und dann noch für 3 wochen übergangsgeld wg. einer rehamaßnahme. hatte alles nichts mit der SS zu tun sondern mit meinem rücken. ab märz hatte ich dann nen beschäftigungsverbot.
was passiert denn nun finanziell, denn die dez. abrechnung hat nur nen halbes gehalt, die januar und feruar abrechnungen haben eine NULLsumme und beim märz fehlt ne woche. zählen die bescheinigungen über krankengeld dann oder muss ich wirkl. fast 3 monate mit NULL einkommen angeben??

lg littlebaby
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 24. September 2010, 20:49:03
ich schätze mit 0.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Littlebaby am 24. September 2010, 21:13:26
boah is das echt so mies??
das ist ja der hammer wenn man statt 12 mon. quasi nur 9,5 angeben kann, das schmälert den durchschnitt ja doch ganz gewaltig.
naja ich werd mal bei der elterngeldstelle anrufen glaub ich.

lg littlebaby
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 24. September 2010, 21:44:09
hatte gerade auf der elterngeldseite geschaut und da stand halt, dass ausfallmonate wegen schwangerschaftsbedingter erkrankungen nicht zählen, dann wird zurück gerechnet. aber du schreibst ja, dass es keine schwangerschaftsbedingte krankheit war.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Littlebaby am 27. September 2010, 21:47:12
japp ich hab da angerufen und schwangerschaftsbedingt geht eh net, weil krank war ich ab november UND schwanger bin ich erst seit ende januar. es ist tatsächlich so dass 2 ganze monate mit NULL angegeben werden müssen (die beiden abrechnungen sind EH LEER) tja und dann hab ich noch 2 halbe abrechnungen. hab nun alle abrechnungen in den elterngeldrechner eingegeben und dadurch, dass das so berechnet wird bekomme ich pro monat 120€ elterngeld weniger.
ist echt schon ziemlich gemein wie ich finde  s-supertraurig, aber naja kann man eh net ändern.
danke nochmal für deine antwort,

lg littlebaby
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: elmo666 am 13. Oktober 2010, 21:14:02
hallo ihr...

vielleicht kann mir ja hier einer helfen...

also ich bekomme vorraussichtlich am 15 juni mein erste baby...

mein befritsteter arbeitsvertrag läuft am 31.3.2011 aus...danach werde ich wohl auf arbeitslosengeld vertrauen müssen,das erste mal in meinem leben....

also mich würde mal interessieren, was bekomme ich an muschgeld und an elterngeld?verdiene im moment 1250 euro netto ...

wäre dankbar für eure antworten...
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: elmo666 am 04. Januar 2011, 14:39:13
kann mir hier keiner helfen??
also mein muschiú beginnt am 5.5.2011...und der rechenr sagt ich würde nur 300 euro bekommen,aber das kann ich nicht glauben,habe da bestimmt nen fehler beim eingeben gemacht...
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Tini^_^ am 05. Januar 2011, 19:33:43
Mutterschaftsgeld:
http://www.sozialleistungen.info/sozial-leistungen/mutterschaftsgeld.html
"Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld erhält man Mutterschaftsgeld in genau der Höhe des Arbeitslosengeldes von der jeweiligen Krankenversicherung."

Elterngeld:
9,5 Monate hast du 1250 € bekommen
2,5 Monate hast du 750 € bekommen (ALG 1)
= monatlicher Durchschnitt: 1145 €
Also Elterngeld müsstest du circa 705 € bekommen laut dem Link
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Achtung: Jetzt gibts nur noch 66 %.

Allgemein:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=37982&
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Exotic-Animal am 06. Januar 2011, 21:39:36
Elterngeld wird ja jetzt gestrichen für Sozialhilfeämpfänger und HARZ4ler!

Da ich im letzten Jahr nicht gearbeitet habe und auch weder Sozialhilfe noch HARZ4 bekomme, frage ich mich nun, wie das in meinem Fall läuft? ??? Ich schätze mal, dass ich auch nix bekomme, oder? ???
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Tini^_^ am 07. Januar 2011, 13:19:52
@little.Angel
Das würde mich auch interessieren. Die können doch einen nicht ohne Geld da stehen lassen?!  :-\
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nana2010 am 07. Januar 2011, 20:30:26
Ich hoffe, ich kann hier auch eine Frage zur Elternzeit fragen! Sind ja 2 Paar Schuhe ;)

Mein Mann will direkt nach der Geburt für ein Jahr in Elternzeit gehen. Diese muss er ja spätestens 7 Wochen vor Start bei seinem Arbeitgeber schriftlich beantragen.

Was schreibt man denn da am besten? Habe mir einige Vorlagen angeschaut. Aber die gehen immer davon aus, dass die Mama Elternzeit nimmt (nach dem Mutterschutz) und somit schon das Geburtsdatum bekannt ist :-\

Muss man dann nicht noch eine Bestätigung der FÄ mit abgeben über den voraussichtlichen Entbindungstermin?

Wir müssten ja jetzt innerhalb der nächsten 2 Wochen die Elternzeit beantragen...bin mir aber unsicher, was ich schreiben soll.... ???
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: elmo666 am 07. Januar 2011, 20:49:22
@tine danke dir....

@ little stehen dir nicht trotzdem die 300 euro zu?wäre jetzt so eine vermutung von mir...
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: feuerwehrengel am 07. Januar 2011, 21:00:26
@nana: 7wochen vor beginn der elternzeit ist eigentlich eine woche nach der geburt, da die elternzeit ja erst ab mutterschutz beginnt....das heißt die ersten 8wochen nach geburt bist du ja im mutterschutz...
ich würde an eurer stelle einfach mal beim AG unverbindlich nachfragen wie und wann er es haben möchte...vielleicht ist es ja gar nicht so schwierig  wie man sich vorher gedanken macht ;)
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nana2010 am 08. Januar 2011, 03:47:51
@feuer
Ja, genau, wenn ich Elternzeit nehmen würde. Dann wäre das alles ja kein Problem und ich würde ca. 1 Woche nach der Geburt die Elternzeit beantragen.
Geht jedoch der Papa in Elternzeit so beginnt die Elternzeit ja direkt mit der Geburt. Und lt. Gesetz muss hier auch die Frist von 7 Wochen eingehalten werden ???

Also eine Frist, die auf einen ungenauen Geburtstermin hinausläuft ::) Und wo ich mir denke, da muss der Arbeitgeber doch noch eine Bestätigung der FÄ haben, damit er meinen Mann wenigstens glauben kann! ;D :P
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: feuerwehrengel am 08. Januar 2011, 13:09:47
@nana:

ich hab mal bißchen gegoogelt und viele haben ja das problem irgendwie. hab das hier noch gefunden:

Einfach 7-8 Wochen vor dem VET (Achtung, keinen Tag früher, da erst dann der Kündigungsschutz gilt) eine Anmeldung schreiben.

Sehr geehrte DAmen und Herren1
Hiermit melde ich Elternzeit für mein Kind ab der Geburt für die ersten zwei Lebensmonate , also voraussichtlich bis xxx an. VET ist der xxx. Die genauen DAten teilen wir Ihnen nach der Geburt mit.

BItte bestätigen Sie mir die Anmeldung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nana2010 am 08. Januar 2011, 13:30:20
@feuer
Hey Danke! :)
Das ist ja genau das, was ich gesucht habe. So werden wir das Schreiben jetzt erstmal aufsetzen. Wieder einen Schritt weiter ;)
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nana2010 am 13. Januar 2011, 15:49:32
Habe mir gerade mal einen Elterngeldantrag angeschaut. Yippieh, da kommt ja Freude auf.
Was ich nicht verstehe:
Bsp:
Der Elterngeld-Anspruch beträgt 900 Euro. Im ersten Lebensmonat bekommt der Antragsteller 1.200 Euro Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Es werden daher 0 Euro Elterngeld ausgezahlt.


Dies ist doch nur so, wenn ich jetzt Elterngeld beantragen würde, oder?
Oder fällt für meinen Mann jetzt auch 2 Monate Elterngeld weg, weil ich Mutterschaftsgeld bekommen??? Das kann ja nicht sein, oder?
Er wird jawohl die vollen 12 Monate nach der Geburt sein Geld bekommen, oder (auch wenn ich dann noch 2 Monate Muscha-Geld kriege)????
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Jana781 am 13. Januar 2011, 20:29:59
@nana: klar, dein muschugeld wird nicht auf sein elterngeld angerechnet. er bekommt elterngeld.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: lucky81 am 14. Januar 2011, 02:43:46
Zitat von: little.Angel am 06. Januar 2011, 21:39:36
Elterngeld wird ja jetzt gestrichen für Sozialhilfeämpfänger und HARZ4ler!

Da ich im letzten Jahr nicht gearbeitet habe und auch weder Sozialhilfe noch HARZ4 bekomme, frage ich mich nun, wie das in meinem Fall läuft? ??? Ich schätze mal, dass ich auch nix bekomme, oder? ???

das frag ich mich auch, bin in elternzeit noch mit der ersten maus, udn hatte wenn kind nr. 2 kommt nur 12 monate lang kindergeld als einzigstes einkommen sozusagen


weiß das jemand??
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Katinulla80 am 17. Januar 2011, 19:37:23
Seit wann kriegen Hartz 4 ler kein Elterngeld mehr???
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: ღ PeCaPe ღ am 17. Januar 2011, 19:54:41
@Katinulla80: Seit 01.01. glaub ich.

@lucky: Du müsstest 300 Euro Elterngeld und 184 Euro Kindergeld bekommen.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: lucky81 am 17. Januar 2011, 21:18:07
Zitat von: ღ PeCaPe ღ am 17. Januar 2011, 19:54:41
@Katinulla80: Seit 01.01. glaub ich.

@lucky: Du müsstest 300 Euro Elterngeld und 184 Euro Kindergeld bekommen.

das wär super .........   
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: ♡mupselmama♡ am 19. Januar 2011, 15:16:42
"Hausfrauen" kriegen weiterhin den mindestsatz von 300 €

Wenn jemand aufstockendes H4 bekommt, kommt es darauf an wieviel. Bei unter 300 € kann er sich beim H4 amt abmelden und Elterngeld beantragen.

LG
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: lucky81 am 19. Januar 2011, 22:23:55
Zitat von: *Britta&Julina* am 19. Januar 2011, 15:16:42
"Hausfrauen" kriegen weiterhin den mindestsatz von 300 €

Wenn jemand aufstockendes H4 bekommt, kommt es darauf an wieviel. Bei unter 300 € kann er sich beim H4 amt abmelden und Elterngeld beantragen.

LG

juhu, ich bin offiziell hausfrau ^^
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: lucky81 am 19. Januar 2011, 22:25:54
vielleicht weiß das auch jemand krieg ich als hausfrau in elternzeit mit 1. kind auch mutterschaftsgeld von der krankenkasse?

habe die krankenkasse letztes jahr erst gewechselt von meiner krankenkasse zur familienkrankenversicherung der  krankenkasse meines mannes (er war schon immer in einer anderen)
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: ♡mupselmama♡ am 25. Januar 2011, 20:20:48
Nein Muschu geld bekommt man nur, wenn man arbeiten geht. Früher gab es da was aber heut nimmer
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: lucky81 am 25. Januar 2011, 21:20:03
Zitat von: *Britta&Julina* am 25. Januar 2011, 20:20:48
Nein Muschu geld bekommt man nur, wenn man arbeiten geht. Früher gab es da was aber heut nimmer

ah ok
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Melli27 am 26. Januar 2011, 17:35:04
Hallöchen

Ich habe zwar noch etwas Zeit aber ich dachte ich wühle mich jetzt schonmal soweit es geht durch den Elterngeldantrag, dann hab ich das fertig, jetzt wo ich Zeit und Ruhe dazu habe *g*

Also der errechnete ET bei mir ist der 6.4, bekomme ja auch erst MUtterschaftsgeld und wollte danach Elterngeld beantragen. Also quasi LM 1-12 (auszahlung aber auf 24. gestreckt).
Mein Mann möchte jetzt direkt nach der Geburt (also den 1.LM) und den 9.LM zu Hause bleiben... Geht das auch so gesplittet??
Titel: ...
Beitrag von: Butterflyes am 27. Januar 2011, 13:24:38
...
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: ♡mupselmama♡ am 30. Januar 2011, 22:48:14
Melli27 - Bin mir nicht sicher, aber ich glaub man muss zwar min. 2 lbm elternzeit beantragen kann diese aber frei aufteilen. Am besten ruf mal bei deiner elterngeld stelle an, die können dir das genau sagen  :)

Butterflies - Ob du wirklich als quasi alleinerziehend geltest weiß ich nicht würde ich auch mal bei der zuständigen Elterngeldstelle erfragen. WENN aber schon, denke ich das dir die 2 monate elterngeld gestrichen werden sobald ihr zusammen zieht. Sobald solche änderungen bevor stehen muss man die ja der elterngeldstelle umgehend bekannt geben. Ich denke nicht das sie in dem fall dann die 2 "extra" monate zahlen würden.

lg
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: sani26 am 31. Januar 2011, 21:35:24
Hallo,

so langsam versuche ich mich auch mit dem Thema Elternzeit + Elterngeld auseinanderzusetzen.
Mein ET ist der 10.06.2011. Ich würde gern bis zum 31.12.2012 Elternzeit beantragen- Ist dies möglich u. wie ist das mit dem Elterngeld geht nur 12 bzw. 24 Monate Zahlung?

Freue mich auf eure Antworten.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nana2010 am 02. Februar 2011, 08:49:32
Ich muss auch noch mal eine Elternzeit/-geld-Frage loswerden ;):

Mein Mann wird ja nach der Geburt 1 Jahr in Elternzeit gehen. Diese haben wir auch schon bei seinem AG schriftlich beantragt (natürlich mit voraussichtlichem ET!).

Aber es wird ja nun mal so sein, dass die Kleine niemals "pünktlich" kommt. Was ist das dann mit der Elternzeit?
Z. B. kommt sie jetzt 10 Tage eher (Männe hätte Glück, da er dann schon Urlaub hat):
Ändert sich dann das "Ende" seiner Elternzeit um 10 Tage? Nein, oder? Weil das Einstiegsdatum bleibt ja...

Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.... Ist dieser Zeitraum der Elternzeit jetzt fix? Könnte man diese nochmal korrigieren? Haben wir eventuell Nachteile dadurch, wenn die Kleine zu früh/bzw. zu spät kommt?

Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: lucky81 am 04. Februar 2011, 00:52:11
auch nochmal ne frage hab, weil das heute jemand erzählte

für baby 2 bekomm ich da nur noch für 6 monate geld?

bin seit juni2009 nicht mehr arbeiten gewesen und noch in erziehungszeit mit meiner maus
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: kitsune am 08. Februar 2011, 13:34:18
Hallo! :)

Ich habe eine Frage.. Und zwar: Muss mein Freund einen Monat am Stueck von der Arbeit "wegbleiben", um Elterngeld zu bekommen, oder kann man das aufteilen? So dass er zb. im ersten Monat zwei Wochen und im zweiten Monat zwei Wochen zu Hause ist?
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: lucky81 am 09. Februar 2011, 12:26:37
Zitat von: kitsune am 08. Februar 2011, 13:34:18
Hallo! :)

Ich habe eine Frage.. Und zwar: Muss mein Freund einen Monat am Stueck von der Arbeit "wegbleiben", um Elterngeld zu bekommen, oder kann man das aufteilen? So dass er zb. im ersten Monat zwei Wochen und im zweiten Monat zwei Wochen zu Hause ist?

ich glaub das muss ein kompletter monat sein
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: wuusaa am 09. Februar 2011, 13:45:05
hi!

Bei uns ergeben sich arbeitsmäßig in den nächsten Monaten auch einige Änderungen. Momentan sind wir beide fest angestellt. Bei mri wird das auch bis zum Ende der Elternzeit so bleiben (darf da ja eh nich gekündigt werden). Mein Mann macht sich jetzt im Frühjahr selbstständig und hätte dann rein theoretisch auch die Möglichkeit 2 Monate Elternzeit zu nehmen (geht jetz als AN nicht weil wir das Geld noch brauchen). Wirkt sich das irgendwie finanziell aus? Ich hatte vor 1 Jahr zu nehmen. Also voll. Jetzt da er ja aber danna uch könnte, hab ich dann Anspruch auf 14 Monate Elterngeld oder ist dsa jetzt komplett irrelevant, weil man als Selbstständiger eh keinen Anspruch hat? Ich hoffe ihr versteht was ich mein ^^

LG
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: jazz am 21. Februar 2011, 11:30:32
hallo

habe da auch mal ne frage:
weiß jemand ob mn sich das erste jahr voll elterngeld zahlen lassen kann und trotzdem 2 jahre zu hause bleiben kann oder evtl. sogar 3?

Vielen Dank schonmal
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Melli27 am 21. Februar 2011, 11:39:33
Also soweit ich weiß geht das. Nur bekommst du dann halt das 2. bzw. das 3. Jahr kein Geld mehr....
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Tini^_^ am 07. März 2011, 21:02:00
Ich stimme Melli zu! Du musst dich nur früh genug entscheiden, wie lange du Zuhause bleiben möchtest. Verlängerung von einem Jahr auf zwei oder drei ist nicht nachträglich möglich - nur von zwei auf drei.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nana2010 am 31. März 2011, 13:20:33
Habe mich jetzt endlich mal durch den ganzen Papierkram (Elterngeld, Kindergeld, etc.) gewühlt.

Jetzt will die Elterngeldstelle ja eine Bescheinigung von meiner Krankenkasse, dass ich Mutterschaftsgeld bekomme.
Habt ihr so eine Bescheinigung bekommen?

Mir hatte meine Krankenkasse "nur" das Geld überwiesen. Mehr nicht. Kein Schreiben, kein Piep.

MUSS ich diese Bescheinigung jetzt erst noch anfordern, oder kann ich es auch so versuchen?
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Exotic-Animal am 01. April 2011, 15:21:52
Ich bekomm zwar kein Mutterschaftsgeld, aber weiß, dass man normal diese Schreiben, ob Mutterschaftsgeld oder nicht, auf Anfrage von der Krankenkasse bekommt. Mir haben die es auch gleich per Email geschickt, dass ich es sofort wegschicken konnte! ;)

---

Ach übrigens, ich hatte doch nicht gewusst, wie es aussieht mit Elterngeld, wenn man vorher kein ALG bekommen hat und auch nicht arbeiten war... Also ich habe eine Zusage bekommen für den Mindestbetrag von 300 € für ein Jahr bzw. 150 € für zwei Jahre! ;)
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: KaLoJo am 28. April 2011, 12:17:29
Hallo Mädels,

ich hoffe jemand von euch kann mir helfen. Ich lese nun ständig überall das der Partner 2 Monate Elternzeit nehmen muß.

Wir wollen abe rnur einen Monat Elternzeit für den vater haben.

Sprich:  Den 1. Lebensmonat wollen wir gemeinsam Elternzeit nehmen und LM 2 bis 12 gehe ich in Elternzeit.

Stimmt es das der Vater 2 Monate nehmen muß?
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Dropsknopf am 28. April 2011, 12:20:37
soweit ich das kenne ja! Der Vater muß 2 Monate mindestens in Anspruch nehmen!
Er könnte ja noch 1 Monat mittendrin oder am Ende nehmen  ;)
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: KaLoJo am 28. April 2011, 12:45:25
@drops

Da teilen sich die Meinungen. Wenn ich die 2 zusätzlichen Partnermonate in anspruch nehmen will dann muß er 2 monate nehmen.

Aber wir wollen ja den 1.Lm sozusagen gleichzeitig nehmen und ich dann die restlichen allein. also 14 monate wollen wir gar net.

Nun steht da aber irgendwie das ich automatisch im 1.und 2.LM Elternzeit habe und der Mann somit keinen Anspruch auf Elterngeld.

HILFE!!!!!  ich seh da nicht durch.......
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Pico am 28. April 2011, 14:03:11
Die ersten zwei Lebensmonate bist du doch in Mutterschutz noch und da bekommst du dein Mutterschutzgeld und da kann dein Mann auch 1monat elternzeit nehmen...
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: ღ PeCaPe ღ am 03. Mai 2011, 19:12:40
Das Problem hatten wir auch grad.
Mein Mann hat den ersten LM Elternzeit genommen, bekam sein Elterngeld aber erst nach Rückfrage, wann er denn den zweiten Monat nimmt.
Falls er ihn nicht nimmt, muß er den ersten auch zurückzahlen.
Er muß nun irgendwann bis LM14 seinen zweiten Monat nehmen.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nana2010 am 10. Mai 2011, 09:10:41
Mein Mann ist seit der Geburt unserer Tochter in Elternzeit.
Mia wurde am 17. März geboren.

Bekommen wir dann auch noch rückwirkend für den März Elterngeld?
Oder erst ab April?

Die Elterngeldstelle hat jetzt nämlich "nur" 2 Monate rückwirkend gezahlt und dann ab dem 1.6. wieder ???

Ich bin verwirrt!!!!
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: ღ PeCaPe ღ am 20. Mai 2011, 16:38:01
Es wird in Lebensmonaten bezahlt, nicht in Kalendermonaten.
Also vom 17.März bis 16.April ist der 1. LM und vom 17. April bis 16. Mai der zweite Lebensmonat.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Nana2010 am 06. Juni 2011, 10:18:01
Ich schon wieder  ;)

Mein Mann ist ja jetzt 1 Jahr in Elternzeit. Es ist ja so, dass man, wenn die Ehepartner sich die Elternzeit teilen, auch noch für 2 weitere Monate Elterngeld bekommt.

Nun meine Frage:
Kann ich diese 2 Monate Elterngeld für mich jetzt auch noch beantragen?
Dasselbe zur Elternzeit: Kann ich bei meinem Arbeitgeber jetzt noch Elternzeit beantragen für's nächste Jahr?
Oder hätte das alles (mit der Elternzeit meines Mannes) in einem beantragt werden müssen (also direkt nach der Geburt)??
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Katinulla80 am 09. Juni 2011, 13:49:10
Hallo ihr Lieben,

habe mir gerade den Antrag online ausgedructk und wollte den schon mal schön ausfüllen aber der ist mir zu kompliziert  ;D

Füllt man beide Elternteile aus obwohl das Geld auf mein Konto kommt und auch nur meine Verdienstbescheinigungen eingereicht werden??? Mein Partner ist selbständig da ist das Einkommen immer unterschiedlich... was muss der dann abgeben??? Das geht ja gar nicht... so kompliziert müssen wir wohl wieder alles vom Steuerberater verlangen oder wie???

:P :-X kann mir einer weiterhelfen???
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Katinulla80 am 09. Juni 2011, 13:50:43
Ich muss dazusagen ich gehe in Elternzeit ER nicht!!! Dann brauchen die doch von ihm auch keine finanziellen Daten oder wie sehe ich das???
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: florena84 am 11. Juni 2011, 22:28:40
huhu...

also ich musste eine verdienstbescheinigung beilegen,damit die sehen,das wir nicht mehr als 25.000€ pro Jahr zusammen verdienen (ein traum wär das :-) )
am besten rufst du dort mal an,die helfen im allgemeinen sehr gut weiter,oder aber du schickst es nach der geburt wenn du geburtsurkunde und co. hast hin und wartest auf rückantwort..bei mir kam 3 tage nachdem ich es abgeschickt hab schon ein brief von denen wo din stand was genau fehlt..

lg, flori
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Tini^_^ am 04. Juli 2011, 07:42:06
...von meinem Männe musste ich auch nichts mit abgeben. Aber vielleicht ist das wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber die Behörde hilft da gerne weiter - irgendwas fehlt denen immer, glaub ich  ;)
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: gismo am 12. Juli 2011, 21:51:24
Hi an alle,

ich hab da mal ne Frage...

Mein Mann möchte 2 Monate Elternzeit nehmen. Allerdings kann er nicht zwei Monate infolge nehmen. Er wollte LM 2 und LM 5 nehmen. Geht das? Ich beziehe MuSchu Geld und wollte nach MuSchu ein Jahr zu Hause bleiben - bekomme dann ja 65% vom Nettogehalt. Bekommt mein Mann dann auch 65% von seinem Nettogehalt für die zwei Monate?

LG
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Alcina am 13. Juli 2011, 08:41:29
Hallöchen,

@gismo: Ja, das geht, dass Dein Mann LM 2 und 5 zu Hause bleibt!
Er bekommt dann von seinem Nettogehalt 65-67%. (67 % bekommt man, wenn man nicht mehr als 1800 netto im
Monat verdient)

LG von Alcina
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: gismo am 13. Juli 2011, 11:35:01
@Alcina: das klingt ja super, vielen Dank für die Info...
LG
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: Alcina am 14. Juli 2011, 15:45:29
@gismo: Immer wieder gerne!  ;)
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: kuigra am 15. August 2011, 10:29:27
weiss jemand von euch wie das mit den steuern läuft? hab ich die gleichen abgaben bei 24 monate oder sind das weniger?
Titel: Antw:Der Elterngeldthread
Beitrag von: sydney77 am 30. September 2011, 20:39:25
hmm.. so jetzt hab ich mal grob überflogen:

bei uns ist es so, dass wir beide bis Februar in der Ausbildung sind (ohne Verdienst, sondern dafür mit Schulgeld zahlen) Ich hab jetzt ausgesetzt und mich arbeitslos gemeldet (nur das Bafög meines Mannes reicht bei weitem nicht und meine Ersparnisse sind aufgebraucht). Elterngeld wird angerechnet, ok soweit ist das klar. Aber wie ist das eigentlich mit dem Mutterschutzgeld?? Wenn ich denn Bezüge vom A-Amt bekomme, wir das danach gerechnet? Ode rbleibts wie mir die Krankenkasse bisher sagte, dass ich gar nichts bekomme?? Oder wo kann ich mich dahingehend informieren??

Vielleicht weiß eine von euch da ja ein bisschen Bescheid.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Wunschkind am 16. Oktober 2011, 13:47:44
hallo an alle,
also ich weiß immer noch nich so richtig wie lange ich zu hause bleibe... hab angst wegen geld das wir dann da stehen und zu wenig haben....
jetzt bin ich auf dem drichter das ich 1,5 jahre zu hause bleibe da kann ich für 5 monate das landeserziehungsgeld beantragen was bekomme ich den an elterngeld wenn ich 1,5 jahre zu hause bleibe?????

ich hoffe mir kann jemand helfen!!!
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Stefanie + Emmy am 17. Oktober 2011, 11:29:57
Füllen mein Mann und ich einen gemeinsamen Antrag aus, oder muss den jeder ausfüllen?

Und wie läuft das mit der Länge der Elternzeit. Es stehen einem ja 3 Jahre pro Kind zu. Wenn mein Mann 2 Monate nimmt kann ich dann nur noch 34 Monate nehmen?

Kann ich meine Elternzeit auch erst ab ab dem 2ten Lebensmonat beanspruchen? Mein Mann nimmt nämlich den 1. Lebensmonat und den 14 Lebensmonat Elternzeit. Nach der Geburt falle ich ja eh in den MuSchu.

Irgendwie kompliziert. :P Bei Hannah war das einfach. Da habe ich dei Elternzeit genommen ung gut ist. ;D
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: SamtheBaron am 17. Oktober 2011, 15:29:01
Ich hätte da auch mal eine Frage wegen dem Elterngeld.

Vor ca. 3 Monaten haben wir die Lohnsteuerklassen gewechselt.
Sie 3 - ich 5. Sie verdient zwar mehr als ich, netto macht es aber keinen, aber wirklich keinen einzigen Cent unterschied. Sie bekommt seit dem Wechsel 265 Euro mehr, ich bekomme 265 Euro weniger.
Aber darum haben wir ja auch nicht gewechselt, sondern eher, weil wir da mit der Produktion begonnen hatten und wir ein bisschen mehr Elterngeld abstauben wollen  ;)

Gestern war nun der SS-Test positiv  s-so

Neben der generellen Aufregung (erstes Baby  :) ) stelle ich mir etliche finanzielle Fragen.

Ich denke mir es so, dass wir nach der Geburt die Steuerklassen wieder wechseln. Sie 5, denn sie hat ja dann eh kein Steuerrelevantes Einkommen und ich 3, denn dann kommt mehr Geld in die Kasse.
Soweit denke ich richtig, oder?

Sie hat noch einen 400 Euro-Job. Wird der auch herangezogen, wenn es um die Berechnung des Elterngeldes geht?
Also normaler Job + Minijob = Betrag x mal 65% Elterngeld = Auszahlungsbetrag!?
Habe ich mir das so richtig ausgedacht, oder ist das totaler Unsinn  ;D

Bin über jede Antwort, Rat, Tipp... dankbar!
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Levi2010 am 05. November 2011, 15:17:05
Wie ist das denn jetzt mit der %e-Regelung? Wenn man über 1200€Netto verdient? sind es dann 67% oder 69%. Im endeffekt würde ich es ja dann auch sehen und könnte mir das ausrechen, aber mich würde das schon interessieren.

Danke für eure Hilfe!
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: ღ PeCaPe ღ am 05. November 2011, 18:35:20
Bei über 1200 Euro sind es 65%

Der 400-Euro-Job wird in die Berechnung miteingezogen. War bei mir auch so.
Ich hatte auch LST 3 und einen 400Euro-Job.
Wir haben dann die Klassen wieder gewechselt, ich nun 5 und er 3.
Man muß nur aufpassen, weil man da am Jahresende oft viel Steuer zurückzahlen muß.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Levi2010 am 12. November 2011, 12:46:08
@ღ PeCaPe ღ:  Vielen lieben Dank für deine Antwort, wir sind ja aber nicht verheiratet... also behalten doch beide die 1? und was ist mit dem Kinderfreibetrag?? Soll ich den auf mich oder meinen Freund nehmen?

Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Dropsknopf am 24. November 2011, 08:43:47
wir sind auch nicht verheiratet und verdienen beide gleich gut und haben somit den Kinderfreibetrag geteilt, jeder 0,5
beide sind wir in der Lohnsteuerklasse 1 geblieben
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Nana2010 am 11. Februar 2012, 06:23:26
Da mein Mann und ich auch wieder hibbeln, beschäftigt mich auch mal wieder eine Frage bezüglich Elterngeld/Elternzeit.

Ich möchte es nicht wieder so machen wie bei Mia, direkt nach dem MuSchu arbeiten zu gehen (das macht mein Herz nicht nochmal mit  :'(). Mein Mann war / ist  1 Jahr in Elternzeit.

Bei Mias Geschwisterchen möchte ich gerne in Elternzeit gehen. Mein Mann die ersten 2 LM, ich die nächsten 10.  So weit so gut :)

Wie ist das, wenn ich Teilzeit arbeiten gehen würde (ich dachte so an 3 Std. täglich, wenn Mias Geschwisterchen 6-7 Monate alt ist)?
Das Gehalt wird dann auf das Elterngeld angerechnet. Aber wie? Habe ich letztendlich trotzdem nur das Elterngeld? Oder wird das Gehalt schon berücksichtigt und man hat mehr "raus" als "nur" Elterngeld?

Schon einmal Danke für eure Antworten :-*
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Pico am 11. Februar 2012, 08:51:12
Ich glaube alles unter 300euro wird nicht mit angerechnet...alles darüber wird dann mit dem Elterngeld verrechnet und es kommt dann nicht so viel bei rum...

Freu mich das du wieder hibbelst und wo bleibst du im hibbler... :D

Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Jasmin am 22. Februar 2012, 08:47:26
Ich habe auch mal eine Frage zum lieben Thema Elterngeld.  ;D

Also nehmen wir folgendes an (ist nur ein Beispiel!!!):
Ich arbeite Vollzeit vor Geburt des 1. Kindes.
Jetzt bekomme ich 1000 Euro Elterngeld. Dieses teile ich auf 24 Monate auf, also bekomme ich ja 24 Monate lang 500 Euro (außer bei den ersten zwei, wegen dem Mutterschaftsgeld).
Jetzt bekomme ich nach den 24 Monaten das 2.Kind. Wie hoch wird dann hier das Elterngeld sein? 1000 Euro oder nur die 300 Euro Mindestrate?

Und wie sieht das aus, wenn ich während des ersten Zeitraumbezugs ein 2. Kind bekomme? Also z.B. 12 Monate nach dem ersten? Bekommt man dann doppelt Elterngeld? Versteht ihr was ich meine?

Wir sind da ein wenig jetzt schon am planen, da wir unbedingt zwei Kinder haben möchten und wir sind da am überlegen, ob ich zwischen dem 1. Kind und dem 2. Kind nochmal arbeiten gehe oder eben nicht.  ;)

EDIT:
Was ich bisher heraus gefunden habe ist, dass man wohl z.B. 12 Monate beantragt und nach 6 Monaten den Rest halbieren lässt. D.h. man bekommt dann 6 Monate volles Elterngeld und 12 Monate halbes, für die, die nur 1 1/2 Jahre zu Hause bleiben möchten.
Was wohl auch geht ist:
Man beantragt auf 24 Monate und lässt sich nach 18 Monaten den Rest ausbezahlen. Wurde mir von meiner Elterngeldstelle bestätigt, man muss es denen halt selbst vorschlagen. :)
Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie es ist, wenn man dann sich alles ausbezahlen lässt und danach wieder arbeiten geht, wird dann wahrscheinlich angerechnet...
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Pico am 22. Februar 2012, 13:37:11
Was du aber bedenken musst ist das du eigentlich nur 20Monate Elterngeld bekommst und keine 24Monate auch wenn es so da steht...
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Filinchen am 24. Februar 2012, 17:39:21
nachdem ich jetzt alles gelesen habe, bin ich nochmehr verwirrt :(
Hilfe  :'(
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Pico am 24. Februar 2012, 20:21:31
Was verwirrt dich noch mehr Filinchen?
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Filinchen am 24. Februar 2012, 21:07:39
also ich denke das ich 2 Jahre zu Hause bleiben werde.
"Montae bezug fallen weg - drch das MuSch.Geld - Jetzt hab ich hier gelesen das man dann aber nur 20Monate ausgezahlt bekommt (nicht 24) - ist das korrrekt?
Ich habe mit den Elterngeldrechner mein "einkommen" ausgerechnet - das nehme ich dann einfach durch 2, oder?
Und wie ist es wenn mein Partner 2 Monate zu Haue bleibt? Also den ersten Lebensmonat und zb den letzten Monat (sprich den 24ten Monat). Was für Geld wird ihm dann gezahlt? Viell deswegen die 20 Monate? Hilfe  :o
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Pico am 24. Februar 2012, 21:12:01
Die 20Monate kommen daher,weil du ja auch eigentlich nur 10Monate Elterngeld bekommst,weil 2Monate bekommst du ja Mutterschutz und die 10Monate werden dann verdoppelt und deswegen kommen die 20Monate zustande...

aber ich bin mir nicht sicher ob dein Freund seine 2Monate splitten kann,ich glaube die muss er am stück nehmen...und dann glaub ich auch das er die auch nur vom 1.-14.Lebensmonat nehmen kann...aber vieleicht melden sich ja noch Experten...
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Filinchen am 02. März 2012, 08:04:42
ähmmm - das heißt ich bekomm dann 2 Monate KEIN Geld?

Anddere Frage: wenn ich Angebe 2 Jahr daheim zu bleiben, dann aber nach 1 1/2jahren wieder beginnen möchte - wie sieht es da mit der Verrechnung aus?
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Alva am 02. März 2012, 08:35:39
Ich hab ebenfalls eine Frage zum Elterngeld:
Und zwar arbeite ich auf 400 Euro Basis, verdiene aber nur ca. 380 Euro im Monat. Laut KK bekomme ich deswegen kein Geld in der Mutterschutzfrist, sondern nur diese 210 Euro Pauschale. Jetzt die Frage: Gilt das auch für die 8 Wochen nach der Geburt oder krieg ich da schon ganz normal mein Elterngeld? Irgendwie hatte ich im Kopf, dass man da nur kein Elterngeld bekommt, weil das mit dem MuSchu-Geld verrechnet wird - aber die Stelle find ich grade nicht.
Die Elternzeit werd ich auf jeden Fall für ein Jahr beantragen.
Titel: Antw:Der Elterngeldthread - wird überarbeitet
Beitrag von: Januar2012 am 21. März 2012, 15:47:28
@alva: Du bekommst dann ab Geburt Elterngeld.

@jasmin: Wenn ich richtig liege, bekommst du dann nur die 300 €. Es zählen ja immer die letzten 12 Monate vor Geburt und auch wenn du Elterngeld splitten lässt, bist du trotzdem im zweiten Lebensjahr Hausfrau und ohne Anstellung.