Edit: MuSchu-Geld zu viel bekommen ??

Begonnen von piper-81, 25. Oktober 2012, 15:03:42

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piper-81

Ich bin überfordert. Hab jetzt schon etliche Internetseiten durchgelesen, so ganz kapieren tue ich es aber immernoch nicht.  :-[
Erst mal die Grundinfos:

Ich nehme 3 Jahre Elternzeit, lasse mir das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen.
Mein Mann möchte auch zwei Monate nehmen, aber nicht hintereinander. Wann genau steht noch nicht fest.
ET ist der 22.12.
Evt. nimmt er den Januar oder Februar und dann nochmal irgendwann im nächsten Jahr einen Monat.


So, jetzt hab ich irgendwas gelesen, dass man benachteiligt ist, wenn MANN in den ersten 2 Monaten nach der  Geburt Elternzeit nimmt, da ich ja dann noch MuSchugeld bekomme...  ???
Wie läuft das mit den 10 bzw. 12 Monaten Elterngeld?

Sagen wir mal mein Mann nimmt im Januar, dann bekäme er (zusätzlich zu meinen Lohn 13€ KK, Rest AG)  seine 65 % vom Nettolohn?
Oder wird da irgendwas von abgezogen?
Man will ja eigentlich durch die Partnermonate den Zeitraum verlängern auf 14 Monate...wie soll  das funktionieren?

Die einen sagen, man muss bis 7 Wochen vor Geburt EZ beantragen, die anderen sagen, es reicht nach der Geburt!?!?


Sorry, aber ich blick da echt einfach nicht durch! Bitte um Erklärung für ganz Doofe!  :-[
Wie sieht die beste Lösung aus?
2 Sternchen im Herzen
nach 1,5 Jahren endlich, kurz vor geplanter ICSI spontan ss *25.11.11 / nochmal spontan *03.02.12 (2 Wunder trotz OAT)

14.04.12: SST wieder positiv!!!

Es kommt nicht darauf an wie lange man wartet, sonder auf wen



schon im zweiten ZK hats geklappt :-D

☼Anja☼

Hallo! Vielleicht kann ich Dir ein bisschen helfen...
Erstmal musst Du das Elterngeld nicht vor der Geburt beantragen. Sieben Wochen vorher gibt es die FA-Bescheinigung des ET zur Vorlage bei der KK wegen Beginn MuSchu (eine Kopie hat mein AG bekommen).

Nun zu Deinem Mann: Auch wenn Du Dir das Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen lässt, kann Dein Mann nur in den 12 Monaten nach der Geburt Elterngeld beantragen. Wenn Ihr gleichzeitig Elterngeld bezieht (oder MuSchugeld) verlängert sich der Zeitraum nicht auf 14 Monate, ihr habt dann zusammen nur 14 Bezugsmonate (im Zeitraum von 12 Kalendermonaten), bzw. bei Euch 26 Bezugsmonate (im Zeitraum von 24 Kalendermonaten).
Da das Elterngeld vom Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt ausgeht und nicht die 12 Monate vor Bezug des Elterngeldes dürfte das mit dem MuSchuGeld unrelevant sein. Warum sollte etwas abgezogen werden? Wie sich das allerdings steuerlich auswirkt kann ich Dir nicht ganz genau sagen.

LG



montanara

oohhhhhhh ja das leidige Thema

also ET ist 22.12.
nur so dein Mann kan Elternzeit nur von ET Datum an 4 Wochen nehmen
Also BSP: BABy kommt am 22.12
Dann könnte dein Mann vom 22.12 -22.01 4 WOchen nehmen
oder vom 22.1.-22.02 4 Wochen usw.
Also immer vom Tag der Geburt 4 Wochen oder eben 8 Wochen.
Die rechnen leider net Monatsweise.

Wenn dein Mann in den ersten 8 Lebenswochen Elternzeit nimmt wo du noch Mutterschaftsgeld bekommst ist das doch sogar besser, den dann habt ihr unterm Strich doch mehr.
Wenn du dein Elterngeld bekommst udn er auch habt ihr ja weniger.

insgesamt gibt es 14 Monate bezahlt aber das zählt ab Geburt und dein Muterschaftsgeld zählt auch zu den 14 Monate.
Es heit aber net das ihr 14 MOnate bezahtl bekommt sondern
MUTTER: 8 Wochen Mutterschaftsgeld + 10 MOnate Eltenrgeld
VATER: " Monate Eltenrgeld die er in den ersten 14 Lebensmonate nehmen muss

SO hoffe wir konnten dir helfen
Ist doch sehr sehr viel und unübersichtlich








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piper-81

@montanara: Danke, das kapier ich schon mal  ;D

Also sieht es letztendlich so aus, dass wenn mein Mann z.B. im Februar und September Elternzeit nimmt, dass wir in den beiden Monaten 2x Elterngeld bekommen, einmal er 65% und einmal ich....

Heißt, wir bekommen eigentlich nur 10 Monate Elterngeld insgesamt, bzw. 20 Monate weil wir es ja aufteilen!?!?!  ???

Die ersten 2 Monate bekomme ich ja MuSchuGeld der KK + Lohn-Differenz, das wäre in meinem Fall also bis einschl. Februar 2013. Danach gibts 10 bzw. 20 Monate Elterngeld, in zwei Monaten eben doppelt, da mein Mann dann auch zu Hause bleibt!?

Wie soll man denn auf 14 Monate kommen? Das wird doch immer überall angepriesen  ??? :-[
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montanara

@Piper: ganz genau so was du geschrieben hast ist es richtig
Warum sie 14 Monate anpreisen weil es sich besser anhört

Sie schrien 14 MOnate elterngelt
Aber in Wirklichkeit sind es
Für die Mutter
10 Monate elterngelt und 2 MOnate MUSCHAFTSGELD
udn wenn der Vater
2 Monate nimmt

und wenn man das zusammen zählt
hat man 14 MONATE
total bescheuert und vor allem sehr serh verwirrend








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Pico

Das Elterngeld könntest du rein Theoretisch als Mutterschaftsgeld ersatz bekommen dann wäre es 12Monate,aber das wird nur gemacht wenn das Mutterschaftsgeld weniger ist als das Elterngeld... und deswegen kommt eigentlich so gut wie jeder nur auf 10Monate, gemein wird es dann wenn du ein Frühchen hast... weil dann verlängert sich deine Mutterschaft um 8Wochen und dann sind es keine 10Monate Elterngeld mehr sondern weniger und so mit auch weniger wenn man es auf 2 Jahre sich bezahlen lässt...  >:(

LadySunshine

Mein Mann splittet auch derzeit seine EZ auf, er hat jetzt EZ seit dem 14.10. und im Februar nochmal (ab 14.2.).

Zitat von: piper-81 am 25. Oktober 2012, 15:03:42
Die einen sagen, man muss bis 7 Wochen vor Geburt EZ beantragen, die anderen sagen, es reicht nach der Geburt!?!?

Zur Beantragung, da sind zwei Sachen zu unterscheiden:
Dein Mann muss die ELTERNZEIT bei seinem Arbeitgeber beantragen, und zwar bis 7 Wochen, bevor er den ersten Monat nehmen will! Bei meinem Mann war da gut, dass Marten schon geboren war und er mit genauen Daten die Monate nennen konnte. Falls dies bei euch nicht der Fall ist, könnt ihr die Lebensmonate benennen zB dass er im 2.Lebensmonat und im meinetwegen 6.LM nehmen will. Der AG kriegt Bescheid über die Geburt und weiß dann, ab wann genau der 2.LM und der 6.LM beginnt. Vergessen: will dein Mann direkt ab Geburt nehmen, dann muss er bis 7 Wochen vor dem ET die Elternzeit beantragen. Also es kommt letztlich drauf an, wann er nehmen möchte.
Den Antrag zum ELTERNGELD reicht dein Mann nach der Geburt ein! Da hat er genaue Daten und kann im Antrag ausfüllen, wann genau er Geld braucht und wann er EZ hat.

Von 14 Monaten spricht man als Gesamtanspruch. Einige machen es ja auch so, dass die Frau 12 Monate nimmt (bzw. 10, wenn man Muschu abrechnet) und der Mann dann 2 Monate dran hängt. Letztlich sind es ja aber mit Muschu 14 Monate :P Also nur in diesem Falle könnt ihr das ganze quasi so lang wie möglich ziehen (ich lasse jetzt mal außen vor, dass du das auf 2 Jahre aufteilen willst).

In jedem Falle, egal wie ihr es macht, bekommt dein Mann die 65%.

Steuerlich: ich weiß nur noch, dass wir damals bei Maira nach dem Mutterschutz die Steuerklassen gewechselt haben. Also 8 Wochen nach der Geburt...
Wie ein Wunder liegst du neben uns,
liebst und atmest Zauber in uns hinein.
Manchmal übertrifft die Wirklichkeit den Traum.

Maira Adeline 23.07.2010 36+6
Marten Tim 14.07.2012 33+5

montanara

Stuerklassen wechseln

da wäre ich vorsichtig, den du musst das Elterngeld ganz normal versteuern und zwar wird das Elterngeld auf einmal versteuert im ersten jahr
Das du es auf zwei jahre nimmst ist uninteressant die Summe wird im ersten jahr verstuert
Wenn ihr die Stuerklassen wechselt und dein Mann zu wenig zahtl habt ihr ruck zuck mega Nachzahlung
Ich hab bei unsere Stuerberterin nachgefragt.
Wir waren vor der Geburt 4 und 4 und sind es auch geblieben.
SIe meinte damit hätten wir die größten Chancen auf keine rückzahlung








Sternchen verloren am 17.3.2011 in der 7SSW
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☼Anja☼

Zitat von: montanara am 27. Oktober 2012, 09:09:20
Stuerklassen wechseln

da wäre ich vorsichtig, den du musst das Elterngeld ganz normal versteuern und zwar wird das Elterngeld auf einmal versteuert im ersten jahr

Da muss ich aus eigener Erfahrung widersprechen. Zum einen wird das Elterngeld nicht versteuert. Es erhöht allerdings den Steuersatz beim Partner. Also ggfs. nicht mehr 25 sondern 28 Prozent (frei erfunden) Einkommenssteuer. Der Steuersatz wird aber nur auf das Einkommen des Partners berechnet und nicht auf das Elterngeld. Daher müssen einige auch Steuern für das Jahr mit Elterngeld nachzahlen.

Wir haben von der Elterngeldstelle automatisch eine Bescheinigung für die Steuer über das ausgezahlte Elterngeld bekommen und da wurden nur die 50% angegeben, nicht der volle Satz.



m3

Hey, ihr habt das alle schon sehr schön ausführlich erklärt. Aber ich bin mir immer noch nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe.....Ich möchte gern 1 Jahr zu Hause bleiben. Dann geh ich wieder 30h arbeiten. Daran hängt mein Mann 2 Monate ran. Dann bekommt er natürlich nicht sein volles Gehalt vom Arbeitgeber. Dann bekommt er das Elterngeld (65% von seinem Einkommen der letzten 12 Monate)???
Wenn mein Mann und ich gleichzeitig zu Hause bleiben...also er die 2 Monate so einsetzt, dass es in des erste Lebensjahr "fällt", bekommen wir beide gleichzeitig Elterngeld???

Vielen Dank für Eure geduldigen Antworten!  s-daumenhoch

LadySunshine

Zitat von: m3 am 27. Oktober 2012, 11:08:20
Wenn mein Mann und ich gleichzeitig zu Hause bleiben...also er die 2 Monate so einsetzt, dass es in des erste Lebensjahr "fällt", bekommen wir beide gleichzeitig Elterngeld???

Ja.

@anja: das würde erklären, warum wir nachzahlen mussten :-X

Aber ich meine auch, dass das EG nicht versteuert werden muss...
Wie ein Wunder liegst du neben uns,
liebst und atmest Zauber in uns hinein.
Manchmal übertrifft die Wirklichkeit den Traum.

Maira Adeline 23.07.2010 36+6
Marten Tim 14.07.2012 33+5

Sonnenkind

Zitat von: montanara am 25. Oktober 2012, 21:42:31
oohhhhhhh ja das leidige Thema

also ET ist 22.12.
nur so dein Mann kan Elternzeit nur von ET Datum an 4 Wochen nehmen
Also BSP: BABy kommt am 22.12
Dann könnte dein Mann vom 22.12 -22.01 4 WOchen nehmen
oder vom 22.1.-22.02 4 Wochen usw.
Also immer vom Tag der Geburt 4 Wochen oder eben 8 Wochen.
Die rechnen leider net Monatsweise.

Das ist ein super wichtiger Hinweis. Unbedingt darauf achten, wirklich den Lebensmonat zu nehmen wie montanara es schreibt. Man kann nämlich natürlich volle Monate nehmen. 01.01. - 31.01., aber: dann wird das Gehalt bis zum 22. auf das Elterngeld angerechnet und dann bekommt man, wenn man Pech hat, gar nichts, weil man eventuell über die Höchstgrenze kommt..

Außerdem ganz wichtig: Wenn dein Mann splitten will, also z.B. 1. und 12 Monat, dann dürft ihr nicht plötzlich sagen, den 12. will er doch nicht, weil man es sich aus irgendeinem Grund beispielsweise doch nicht leisten kann. Wenn der 2 Monat nicht genommen wird, muss das Elterngeld für den 1 Partnermonat zurückgezahlt werden. Gehalt gibt es für diesen Monat ja auch nicht. Haben wohl auch schon manche Paare gemacht, weil sie im ersten Partnermonat gemerkt haben, dass Ihnen das Geld nicht reicht und dann meinte der Mann, den zweiten doch nicht nehmen zu können und dann kam das böse Erwachen. Die zwei Partnermonate gibt es wirklich nur, wenn es insgesamt zwei sind.

Und das mit dem 14 Monaten finde ich auch, ist reine Verarsche. Sorry, musste das so schreiben, hab ich beim Elterngeldamt auch so gesagt. Da das Mutterschaftsgeld schon zum den Elterngeldmonaten zählt und die Frau so oder so dadurch eigentlich nur 10 Monate hat...
(+2 Mutterschutz + 2 Partnermonate). Grgrgrgr...

pinky87

oh man,was für ein kompliziertes Thema...

Mein Freund und ich diskutieren schon seid Tagen darüber. Er möchte gerne ein Jahr zuhause bleiben und ich möchte das natürlich auch!
Aber beide gemeinsam 12Monate zuhause bleiben,geht wohl nicht,oder?

Also Et ist am 19.4.13,dann wäre ich ja bis 19.6. im MuSchu und dann würde ich noch 10Monate Elternzeit nehmen. Also geh ich ab ca. 19.4.14 wieder arbeiten.

montanara

@Pinky: mhhh ich mein mal was gehört zu haben das beide Eltern elternzeit nehmen könne aber dann eben nur 6 Monate
Ich bin mir echt net sicher
aber kannst ja mal nachfragen








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Nadja

Hallo
Auch wir haben Elternzeit  gemeinsam beantragt.
Ich bekomme kein Mutterschutzgeld ( oder wie das heißt )  da mein Einkommen unter 400 Euro war. Mutterschutzgeld musste ich dann bei einer Bundeskasse beantragen und nicht bei der Krankenkasse. Bundeskasse haette dann aber fuer den Mutterschutz vor und nach der Geburt nur insgesamt 200 Euro bezahlt und das haetten die von Elterngeld abgezogen, so hieß es. Also habe ich das Geld nicht beantragt sonder Elterngeld.
Ich bekomme Elterngeld bis mein Kind ein Jahr alt ist und mein Mann hat gleich die ersten zwei Monaten Elternzeit genommen und bezahlt bekommen. Also insgesamt kommen wir auf 14 Monate.
Das Elterngeld muss man auch versteuern lassen. Meine Schwester musste glaub ca 800 Euro nachzahlen, wenn ich mich nicht täusche, das war vor 3 Jahren. Bin mir aber nicht sicher ob sie da noch was bekam oder nicht, und sie lies sich auch auf zwei Jahre auszahlen. Kann sein dass sie von ihrem Gehalt bezahlt wurde und nicht pauschal mit 300 Euro. Ich muss echt nochmal bei ihr nachfragen und dann schreibe ich das hier nochmal rein.
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m3

Ich überlege, wann es am "günstigsten" ist, dass mein Mann auch 2 Monate zu Hause bleibt.
Kann man denn jederzeit sein Kind in der Kita anmelden? Wir wohnen in Berlin. Wenn wir nun erst nach 14 Monaten die Zwillinge in die Kita bringen, sparen wir 2 Monate Kita-Gebühren. Das wäre doch auch überlegenswert, oder?

Napolitana

Hallo,

ich habe noch eine Ergänzung zur Steuer.
Anja hat es schon ganz gut beschrieben.
Das Elterngeld selbst ist nicht steuerpflichtig, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Wie Ihr sicher wisst, ist der Steuersatz abhängig vom Einkommen.
Sagen wir einfach der Mann hat ein Einkommen von 40.000 Euro im Jahr, dann wäre das jetzt (Fantasiewert) ein Steuersatz von 25%
Die Frau bekommt Elterngeld, sagen wir mal 15.000 Euro im Jahr, es ist an sich steuerfrei.
Aber bei einem Einkommen von 55.000 (beides susammengenommen) wäre der Steuersatz bei 28%
Dann muss der Mann 28% Steuer auf sein Einkommen (40.000) zahlen, also 3% mehr.
Das wäre dann eine Nachzahlung von 1.200 Euro. Vorausgesetzt man kann gar nichts von der Steuer absetzen und hätte nicht sowieso eine Rückzahlung bekommen.
Solange man das einkalkuliert, dass es zu einer Nachzahlung kommen kann, ist es im Moment natürlich besser, wenn man mehr Geld im Monat in der Tasche hat. Also Steuerklassenwechsel.
Außerdem: Beim Mann wird ja auch 65% auf das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate genommen. Große Frage: Letzte 12 Monate vor Geburt oder vor Antritt Elternzeit???
Denn wenn es vor Elternzeit ist, ist der Lohnsteuerklassenwechel auf jeden Fall sinnvoll wenn der Vater die Monate 13+14 zu Hause bleiben will, denn dann bekommt er in den 12 Monaten davor mehr Nettogehalt und folglich mehr Elterngeld.
Aber das ist nur so ein Gedanke, korrigiert mich wenn ich da falsch liege.
Am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!




Berry26

Ich sitze auch gerade dran am Antrag...nur noch eine vielleicht doofe frage..

.is klar das man die Geburtsurkunde im Original einreichen muss,aber wie sieht das aus mit den anderen Unterlagen? Lohnbescheide und so...da reicht doch ne Kopie oder? weil die sachen kriegt man doch nie wieder wenn man originale da hin schickt....????

Nadja

Wir haben alles in Kopie abgeschickt, außer Geburtsurkunde. Und das hat gereicht.
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☼Anja☼

Zitat von: Napolitana am 29. Oktober 2012, 12:19:08
Außerdem: Beim Mann wird ja auch 65% auf das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate genommen. Große Frage: Letzte 12 Monate vor Geburt oder vor Antritt Elternzeit???

Bin mir ziemlich sicher, dass es die 12 Monate vor der Geburt sind. Daher haben wir bei meinem erst gar nicht Steuerklasse gewechselt, man kann ja nur  1 x im Jahr die Steuerklasse wechseln. Mein Mann ist in der ungünstigeren Steuerklasse geblieben, dafür mussten wir aber auch nichts nachzahlen - wir haben sogar relativ viel zurück bekommen.



piper-81

#20
Muss nochmal eben was fragen wegen MuSchu-Geld...
Ich hab jetzt letzte Woche von der KK Geld überwiesen bekommen, 13 € für die 42 Tage vore Geburt, also 558 €
Nun bin ich davon ausgegangen, dass mein Gehalt dementsprechend die andere Hälfte ist, da ja ein Teil vom AG kommt und der Rest von der KK (und die hat ja nun schon separat überwiesen)
Gestern hab ich meine Lohnabrechnung bekommen und hab trotzdem noch mein volles Gehalt bekommen, also Anteil AG und MuSchu-Zuschuss!!??  ???
Bin nun total verwirrt, weil ich so ja diesen Monat die Hälfte meines Gehalts "zu viel" bekommen hab??   Also über 500 € zu viel?? Ich meine, ist ja toll, aber da stimmt doch was nicht  :o
Versteh ich nicht   :-\
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Sonnenkind

Ich kenne mich nicht ganz genau damit aus, aber zu mir sagte man mir von der Krankenkasse, dass man erst zuviel Geld bekommt und sich dass dann irgendwie aufteilen muss.

Mich würde die Frage auch interessieren, vllt. kann ja einer der Erfahreneren mal berichten.

Mephistophelessa

Huhu Piper,

vom AG solltest Du Dein durchschnittliches Netto der letzten 3 Monate abzüglich der 13 Euro je Kalendertag des Monats bekommen.

War evtl. eine Gehaltserhöhung?
LG Mephistophelessa

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piper-81

Kiatara: Also, auf meiner Lohnabrechnung steht einmal der Anteil meines AG und dann eben noch einmal der Anteil der KK.
Das Gehalt passt schon, nur dass ich eben scheinbar 2 x Geld von der KK bekommen habe, einmal direkt diese 558 € und einmal übers Gehalt nochmal die Differenz!?

So, hab die Abrechnung jetzt hier,
Punkt 1: Gehalt xy
Punkt 2: Muttersch. Geldzuschuss 666,12  (was ist das ?? ?? ??  ???  )
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Mephistophelessa

Ohne es zu sehen kann ich es Dir auch nicht sagen. Anteilig Gehalt bis Mutterschutz und dann AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Frag am besten mal bei Deinem Abrechner nach, eh Du x Euro zurückzahlen musst.
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




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Märzkrümel 2.8.12 9. SSW