Elterngeld/Elterngeld Plus, Formulare und Co.

Begonnen von LadySunshine, 06. Oktober 2011, 10:28:28

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LadySunshine

Viele Infos findet ihr schon links in der Navigation unter "Checklisten"!!


zu erledigen nach der Geburt:

Liste


Kindergeld:

Antrag und Infos


Elterngeld-Infos:

BMFSFJ

Familien-Wegweiser

*NEU* Elterngeldplus:

Elterngeld Plus
Wie ein Wunder liegst du neben uns,
liebst und atmest Zauber in uns hinein.
Manchmal übertrifft die Wirklichkeit den Traum.

Maira Adeline 23.07.2010 36+6
Marten Tim 14.07.2012 33+5

LadySunshine

Hier kann weiter diskutiert werden über Elterngeld, Formalitäten und Co. :)
Wie ein Wunder liegst du neben uns,
liebst und atmest Zauber in uns hinein.
Manchmal übertrifft die Wirklichkeit den Traum.

Maira Adeline 23.07.2010 36+6
Marten Tim 14.07.2012 33+5

Maggy

Wann bekommt man vom FA die Bescheinigung für den Mutterschutz?

Bei EO bin ich McSweet :)


nadyxy

Mit Feststellung der Schwangerschaft und des Entbindungstermines :)

Die Bestätigung kostet aber etwas, da steht dann der ET und der Beginn des Mutterschutzes drauf :)

LadySunshine

@maggy: ich glaube, du meintest die Bescheinigung für die KK, oder? Die bekommst du ab 34+0 von deinem FA.

Ich stelle nun auch mal ein paar Fragen...
Hab ne befristete (Oktober 2012) 400 € Stelle.

-Hab ich trotz befristetem Vertrag ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit?
-Bin ich richtig informiert, dass jegliches Dazuverdienen (und wenns nur 100 € sind) auf das Elterngeld angerechnet werden?
Wie ein Wunder liegst du neben uns,
liebst und atmest Zauber in uns hinein.
Manchmal übertrifft die Wirklichkeit den Traum.

Maira Adeline 23.07.2010 36+6
Marten Tim 14.07.2012 33+5

Pico

Das mit dem dazu verdienen und dem Elterngeld ist Kompliziert...Du hast ein Grundgehalt an Elterngeld,was jeder bekommt...das sind die 300euro und die Dürfen nicht mit angerechnet werden...alles darüber wird irgendwie damit verrechnet,aber wie genau kann ich dir nicht sagen...

Dein Vertrag ist Befristet,dewegen hast du keine Rechte oder ansprüche...

LadySunshine

Zitat von: Pico am 08. Mai 2012, 13:16:19
Dein Vertrag ist Befristet,dewegen hast du keine Rechte oder ansprüche...

*schnief* Ich habs befürchtet... :-[
Wie ein Wunder liegst du neben uns,
liebst und atmest Zauber in uns hinein.
Manchmal übertrifft die Wirklichkeit den Traum.

Maira Adeline 23.07.2010 36+6
Marten Tim 14.07.2012 33+5

Häschen

Hallo,

ich hab auch mal eine Frage und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich möchte gerade meinen Antrag auf Eltergeld ausfüllen und weiß nicht genau wie.

Also unser Prinz kam am 06.04. zur Welt. Ich möchte Elternzeit nehmen bis einschließlich August 2013 (weiß man bekommt nur Geld für 12 Monate, aber das wird doch dann aufgeteilt, für die Zeit die man tatsächlich nimm oder?`Wie schreibe ich das denn im Antrag am besten. Bin da gerade überfordert.

Mein Mann nimmt auch 2 Monate, einen jetzt und einen nach einem Jahr.

Könnt ihr mir da weiter helfen? Danke!


Liebe Grüße Häschen





Maggy

@LadySunshine
danke, genau den Wisch für die KK meinte ich.
Dann bekomme ich den ja nächste Woche schon  :)

@Häschen
du kannst da irgendwo im Antrag ankreuzen, dass du das Geld auf zwei Jahre aufgeteilt, ausgezahlt haben möchtest.

Bei EO bin ich McSweet :)


Claudia1303

Hallo!
Ich hab auch mal ne Frage: Ich habe gelesen, dass man beide Steuerbescheide der Elternteile bei der Beantragung mit einreichen muss. Der Papa hat allerdings noch nie seine Steuererklärung abgegeben und somit natürlich auch keinen Steuerbescheid. Wisst ihr, was man dann macht? Reicht es dann aus, wenn wir seine Lohnabrechnungen mit einreichen?

Liebe Grüße,

Claudia

Jomi

Wenn man angestellt ist, braucht man nur die Lohnabrechnungen einreichen
Mirja 6.11.09, Jonathan 8.12.11 und Jakob 17.01.2015, unsere größten Schätze <3<3<3

*12/2013, für immer in unserem Herzen

Blackstarlex

Moin,

ich hätte da auch mal ne Frage... wie oder wen geb ich denn beim Elterngeldantrag ein, wenn ich seit 30.06. arbeitssuchend bin..?
Kennt sich da jemand mit aus ?
Und beim Antrag muss dann alles ich selbst ausfüllen?
Und was ist der Steuerbescheid..? der Zettel, den man bekommt, wo draufsteht, was man wiederbekommt...?
Oh man, das ist alles so verwirrend  ???
Be water my friend.

Bomelo

Huhu Black.

Ich bin kein Profi, mach es aber schon zum zweiten Mal. Vielleicht kann ich daher ein wenig helfen.

1. Bis 30.06. hast du gearbeitet und somit Geld verdient. D. h. die Berechnung der  Höhe läuft geteilt. Bis 30.06. wird dein Gehalt als Grundlage genommen und ab dem 01.07. das Minimum von 300 EUR. Daraus wird dann der Durchschnitt ermittelt und der wird dann gezahlt. Den Elterngeldantrag schickst du an die Elterngeldstelle deines Bundeslandes.

2. Den Antrag lädst du dir aus  dem I-Net runter und füllst ihn selbst aus. Achtung: die Anträge sind teils von Bundesland zu Bundesland verschieden! Also bitte den Antrag für dein Bundesland suchen!

Es gibt aber auch fast überall Elterngeld-Beratungsstellen, die auch helfen, den Antrag auszufüllen. Allerdings kostet dieser Service Geld. Bei dir müssten die hier zuständig sein: http://www.elterngeld.net/elterngeldstellen/schleswig-holstein.html

3. Steuerbescheid: ja, Einkommenssteuererklärung. Also der Bescheid, den du einmal im Jahr vom Finanzamt bekommst und auf dem steht, wieviel ihr zurückbekommt oder eben nachzahlen müsst.

LG
Bomelo

der beste große Bruder der Welt!!! :-*


2620 Gramm, 47 cm, 100% Wunder

Blackstarlex

@ Bomelo:

Danke, das hat mir schon weitergeholfen.
So langsam lichten sich die vielen Fragen etwas und ich bekmme etwas Überblick.
Be water my friend.

Sarkana

Gibt es irgendein Mindestmaß bei der Reduzierung der Arbeitszeit?

Mein Mann wird EZ nehmen, aber um EG zu bekommen, muss ja das Gehalt niedriger als vorher sein, wenn ich das richtig verstehe.
Reicht es dann, wenn er z.B. um 1h/Woche reduziert, damit man anspruchsberechtigt wird?



Mephistophelessa

In Elternzeit darf man maximal 30 Std je Woche arbeiten
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

Sarkana

Ja, das weiß ich. Aber um überhaupt EG berechtigt zu sein, muss ja das Einkommen während der EZ geringer werden.

Und meine Frage ist, ob es reicht, wenn man eben nur minimal die Stunden reduziert. Mein Mann arbeitet eh nur wenige Stunden.



Blackstarlex

Öhm... man muss ja auch einige Nachweise mitgeben, wie die letzten zwölf Lohnabrechnungen etc.. reichen da überall Kopien oder müssen das alles Originale sein?
Bei der Geburtsurkunde ist klar, da hat man ja gleich genug Kopien.

Und ich hab mir grad den Kindergeldantrag angesehen, Anlage Kind: Steueridentifikationsnummer? Welche meine? Oder hat das Kind dann auch schon eine oder läßt man das aus..?

Kann man eigentlich irgendwen um Hilfe oder Überprüfung bitten, bevor man was verkehrtes abschickt... das ist ja der reinste Grusel .. :-[
Be water my friend.

Sarkana

Kopien reichen.

Steueridentifikationsnummer bekommt man kurz nach der Geburt für das Kind zugeschickt. Ist aber auch kein Problem, wenn man solche Werte nachträglich noch hinschickt.



Blackstarlex

#19
Zum Kindergeld:

Ich druckte mir den letztens aus und er besteht aus einer Seite.
Nun hab ich was gefunden, hab ich mal von ProFamilia bekommen, da besteht der Kindergeldantrag aus zwei Seiten.
Was ist denn nu richtig?
Bei der Anlage Kind gehts fast nur um ältere Kinder.

Kann mir da jemand helfen? :-\

Hat sich erledigt....

Äh.... nochmal zum Elterngeld:

Anlage A muss ja nun nicht unbedingt ausgefült werden, richtig?
Und die letzten zwölf Lohnabrechnungen (Kopien) kommen beim Elterngeldantrag mit bei. Richtig?

Aber wie mache ich das nun mit der Elternzeit.. 12 Monate/14 Monate, wenn ich eh arbeitssuchend bin..?
Man findet immer nur Ratschläge für das arbeitende Volk, aber ich bin nun mal Suchende und weiß nicht, wie es dann verhält. Jemand Erfahrung damit?

Be water my friend.

Pedi

In kürze folgen hier noch Informationen zum neuen Elterngeld Plus  :)
 




*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

July

Hallo
Ich hab mal eine Verständnisfrage: Wenn ich das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lasse, "darf" ich dann auch 2 Jahre Zuhause bleiben?! Ich würde unser Baby so ungerne mit nur einem Jahr den ganzen Tag in den Kindergarten stecken wollen. :(

Jolante78

Hi July,

Du kannst so lange zu hause bleiben wie du willst.  Das ist unabhängig vom Elterngeld. Denke dran das, daß Mutterschaftsgeld, welches im Mutterschutz die 8 Wochen nach der Geburt gezahlt wird, angerechnet wird.  D. h. man bekommt effektiv 10 Monate bzw. dann 20 Monate Elterngeld ausgezahlt. Also du kannst es dir auch nur 1 Jahr auszahlen lassen, aber 3 Jahre zu hause bleiben. Wichtig ist noch zu wissen das du nach einem Jahr was dazu verdienen kannst auch wenn es zwei Jahre ausgezahlt wird. Ich hoffe das beantwortet deine Frage?!


Sternchen wir denken an Euch 5.SSW 10/2012, 7.SSW 02/2014

lion

Huhu :D

Ich habe da auch mal eine Frage , evtl kann mir sie ja einer von euch beantworten.
Und zwar geht es um ALG1.
Kurze Stichpunkte (sonst wird es glaube ich zu lang):
Arbeitsverhältnis besteht von : 09/2013 - ende 08/2015 (Verlängerung nicht möglich)
ET: 02.04.15
Elterngeld: 1 Jahr

Was ist nach diesem Jahr wo ich Elterngeld bekomme, habe ich da anspruch auf ALG1?
Im Internet finde ich dazu leider nur Widersprüchliche Aussagen. Teilweise steht ja , teilweise nein.
Wenn kein anspruch besteht , ich aber auch nicht arbeiten gehe, bekomme ich dann überhaupt irgendwas an Geld ?
Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt man dann gar nichts. Halt nur das Kindergeld.

s-hilfe  :-X
... & manchmal brauchen kleine Wunder etwas länger ...



* ... nun gehen auf Schritt & tritt zwei winzig kleine Füßchen mit <3 *

05.08.14 ssTest positiv im Hormonfreien ZK!!
12.08.14 Herzchen schlägt
29.03.15 M. erblickt das Licht der Welt!

Lenchen123

Hi Lion!

Wenn ich das richtig sehe läuft dein Arbeitsvertrag innerhalb der Elternzeit aus. Gehe jetzt mal davon aus, dass es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt und du in der Zeit der Erwerbstätigkeit somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Wenn es sich z.B. nur um einen Minijob gehandelt hat, kommt ALG I eh nicht in Betracht.

Voraussetzung für die Gewährung von ALG I ist, dass du in den letzten 24 Monaten vor Antragsstellung mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Gehen wir jetzt mal davon aus, dass dein Kind direkt am VET kommt, und du dann ein Jahr lang Elterngeld beziehst.
Dann wäre der Monat der Antragsstellung auf ALG I April 2016.
Betrachtet wird dann der Zeitraum April 2014 bis März 2016.
M.E. hättest du dann gerade die 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung voll und hättest somit die sog. Anwartschaftzeit für das ALG I voll.
Keine Garantie, dass das oben zu 100% passt, kommt sicherlich auch immer auf den Einzelfall an, würde bei der Agentur für Arbeit direkt anrufen und nachfragen.

Weitere Voraussetzungen für das ALG I sind aber, dass du dich spätestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos meldest.
Ganz wichtig in deinem Fall:
Du musst dich 3 Monate vor Ablauf deines Arbeitsvertrags melden, nicht 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit!!!! Sonst bekommst du ne Sperre.
Du meldest dich dann halt dort, sagst dass dein Arbeitsvertrag ausläuft und erklärst aber gleich, dass du bis April 2016 Elternzeit in Anspruch nimmst.

Außerdem kannst du nur ALG I beziehen, wenn du nachweisen kannst, dass du ab Ende der Elternzeit eine Betreuungsmöglichkeit für dein Kind gefunden hast  (das kann auch zB ein Verwandter bestätigen, dass er sich im Falle, dass sie für dich eine Stelle finden, um das Kind kümmert) und dich somit dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen kannst.

Sollte ALG I nicht in Betracht kommen greift ggf. ALG II (sog. Hartz-4). Dies ist jedoch auch an bestimmte Voraussetzungen, wie ob du z.B. studierst, wie viel Vermögen du und dein Partner haben, was dein Partner verdient etc. verbunden.
Vorteil beim ALG II ggü. dem ALG I ist, dass du 3 Jahre Elternzeit nehmen kannst und dich in diesen 3 Jahren dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen musst, d.h. keinen Betreuungsplatz für dein Kind haben müsstest.

Wie gesagt, alles ohne Gewähr, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das so passt, habe jahrelang beruflich mit dem Thema zu tun gehabt. Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir auch gerne ne PM schicken.

Viele Grüße,
Lenchen