Hallo zusammen,
Ich hab da jetzt auch mal ne Frage.
Ich hab mir den Antrag auf Elterngeld durchgelesen. Da steht ich muss Elterngeld sinnvollerweise ab Geburt für Lebensmomate beantragen. Weil das irgendwie besser ist wegen der Auszahlung. Weil sonst das Muschu Geld und der Rest vom Gehalt angerechnet wird. Wenn ich's erst nach Ablauf der Muschufrist beantrage wird das Geld irgendwie mitgerechnet, wenn ich's ab Geburt beantrage, dann nicht. Kapier ich nicht. Das wird doch eh angerechnet?
Und Elternzeit beantrage ich also mit Ende der Muschufrist für 3 Jahre ( ich will gleich drei Jahre beantragen) ? Und müsste demnach 3. Geburtstag plus 8 Wochen, wieder arbeiten gehen.
Sehe ich das richtig?
P.s. Steuerklasse, wir haben den Wechsel damals nicht gemacht, da ich die Besserverdienende bin /war. Und er nicht in fünf gehen kann, wegen dem Unterhalt, den er an seine Kinder aus erster Ehe zahlen muss.
Jetzt wollen wir die Steuerklassen zu Januar wechseln, damit nicht das Jahr rückwirkend schlechter betrachtet wird.
Werden dann von 4/4 auf 3/5 ( er drei ich fünf) wechseln.
Übrigens, hab ich von einem Bekannten gehört, dass er nach dem ersten Jahr einen Haufen Rückzahlung hatte, angeblich wegen dem Elterngeld. Hatte zwar gedacht, es wird berechnet, aber er hatte fast 2000 € am Bein. Was ich mir echt nicht vorstellen kann.
Rexi