::) ich brauche eure hilfe , ich sitze hier vor dem elterngeld antrag und scheiter schon an den einfachsten sachen (ich möhte ihn gerne nur einmal und zwar richtig ausfüllen ;D)
1. : ganz oben stehen zwei sachen zum ankreuzen, einmal antrag auf elterngeld und dann partnerantrag wo dahinter steht spätere Antragstellung,
ich möchte gerne männe gleich mit eintragen und nicht später was kreuze ich an?
2: familienstand - ich wohne mit meinem freund zusammen wir sind nicht verheiratet was ist der unterscheid zwischen ledigt, eingetragene Lebensgemeinschaft und eheähnliche gemeinschaft?
3: wo finde ich die steuerliche identifikationsnummer?
so das waren meine ersten fragen ;D ich glaube ich stelle mich nur zu blöd an S:D
huhu stern:-)
also zu 1. das find ich bei mir auf dem antrag nicht,da gehts normal los mit name des kindes...
zu2. hab ich angekreuzt ich leben mit dem anderen elternteil in einer gemeinsamen wohnung
zu 3. die nummer findest auf der lohnsteuerkarte oder auf dem elektronischen auszug davon..ist ne 11-stellige nummer
@flo: zu 2. hmm komisch da steht zur auswahl - ledig, verheiratet, getrennt lebend, gescheiden, verwitwet, eingetragene lebensgemeinschaft und eheähnliche gemeinschaft..... puhhh was kreuze ich denn nun an
sind die anträge auch noch überall etwas anders?
ok wegen der nummer schau ich gleich mal nach
ist es richtig das in dieser 11 telligen nummer ein buchstabe mitdrin steht?
ähhm anscheinend ja,musst mal schauen elterngeldantrag sachsen-anhalt ist schon wieder ganz anders als sachsen..und berlin sieht nochmal ganz anders aus...ich hab meinen ja direkt von der elterngeldstelle,hab aber mal grad gegooglt nach meinem im netz,der sieht genauso aus wie der den ich hab,also denk ich das die alles etwas unterschiedlich sind...bei mir gibts zum beispiel das feld wohne mit dem vater des kindes zusammen....aber muss ich da trotzdem ledig mit ankreuzen?eigentlich dann nicht,oder?
bei mir ist kein buchstabe drin...steht unter identifikationsnummer und dann halt ne 11stellige zahl...die steht allerdings nur auf lohnsteuerkarte oder elektronischer auszug der lohnsteuerbesceinigung,die man einmal im jahr bekommt...aufm lohnzettel direkt steht die nicht drauf..
zu deiner ersten frage muss ich passen vielleicht weiß das ja hier jemand HILFEEEEEE S:D
ok ich finde diese nummer *losrennundsuch* ;D
kannste dir vorstellen das es echt frauen geben sollen,die das tatsache erst NACH der geburt ausfüllen?da wär ich ja in 100jahren nich fertig...
kindergeldantrag hab ich auch schon fertig *ganz stolz bin*
gut also die nummer habe ich gefunden :P
nach der geburt? wo ich jetzt schon ne woche dazu brauche S:D
vielleicht kann mir ja noch jemand sagen was ich nun bei familienstand ankreuze muss ?
kindergeld bekomme ich vom arbeitgeber da rufe ich nächste woche an wegen nem antrag usw..... erstmal muss ich jetzt das schaffen ;D
bei Punkt 5 steht " Meldebescheinigung aller im Haus lebenden Personen im original beifügen) wie jetzt?
Hallo,
@ sternkrümel: Die Nummer mit dem Buchstaben ist die Sozialversicherungsnummer. Die ist mit der Identifikationsnummer nicht gemeint. Die steht, wie florena schon geschrieben hat, auf der Lohnsteuerkarte und auf nen Schreiben, welches irgendwann mal geschickt worden ist. Solltest du sie nicht mehr finden, kannst du sie dir unter dieser Hotline 01805-43783837 nochmal beantragen.
Ich würde sagen, du musst "eheähnliche Gemeinschaft" ankreuzen. Mit "eingetragene Lebensgemeinschaft" ist glaube ich eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft, die von einer Behörde beurkundet ist, gemeint. "Ledig" müsstest du ankreuzen, wenn du alleine leben würdest.
LG Lilie
punkt 5 ist bei mir was ganz anderes und so eine meldebescheinigung wollen die hier garnicht..die wollen nur nachweis über MuSchu-Geld und lohnscheine
Den Kindergeldantrag kannst du auch online ausfüllen und dann ausdrucken. Der ist easy auszufüllen. Hab ich erst gestern in ca. 10 Min. erledigt.
@ florena: Bin so eine, die das erst nach der Geburt macht ;D
Du brauchst von dir und deinem Freund ne Meldebescheinigung. Die bekommst du von der Behörde, die bei euch für die Meldung von Einwohnern zuständig ist (BürgerServiceCenter, Rathaus,...?). Von deinem Baby schickst du dann ne Kopie der Geburtsurkunde nach. Ich habe vom Standesamt, als ich die Geburtsurkunde abgeholt habe, automatisch Kopien fürs Kindergeld, Eltergeld, usw. in die Hand gedrückt bekommen.
@lilie: oh das hab ich hier im antrag garnicht gelesen ??? das steht hier nirgends..komisch...wir haben uns im september umgemeldet und da haben wir jeder so nen schriebs vom einwohnermeldeamt mitbekommen,das ist das bestimmt,was du meinst...da steht drauf wann wir uns umgemeldet haben und die neue adresse jetzt...
@ florena: Ich glaube, das was du meinst, ist einfach nur ne Bescheinigung für euch, dass ihr euch umgemeldet habt.
Wenn bei dir auf dem Antrag nichts von ner Meldebescheinigung steht, wollen die auch keine. Wie ihr ja schon geschrieben habt, sind die Anträge unterschiedlich. Bei uns wollen die auch keine Bescheinigung von den Eltern, sondern nur die Geburtsurkunde des Kleinen. Hab die Meldebescheinigung mal für nen anderen Antrag gebraucht.
Wenn man diese für das Elterngeld braucht, muss man die gesondert bei der Behörde, wo man gemeldet ist, beantragen. Kann auch viell. ein paar Euros kosten
oh mein gott.... :o :o
ich sitz auch momentan am sch.... antrag...so ein dreck...suche auch die i- nummer zu...
und nun bin ich total durcheinander mit dem ledig... ich hab ledig angekreuzt... lebe aber auch mit meinem partner zusammen... :-\ :-\ weil ledig kreuzt man ja überall an auch wenn man in einer partnerschaft ist.... ach menno... mist... :-\ :-\
und wo muss jetzt die anmeldebescheinigung von mir und meinem partner mit dazu... warum steht das nirgendswo... ??? ???
glg
ich glaub wir sollten die threads unterschiedlich nach bundesland machen ;) ;) ;D
also ich hab da noch fragen zum abschnitt.... ( ich beantrage hiermit elterngeld für folgende lebensmonate)
muss ich da jetzt von 1 bis 12 alles ankreuzen wie sieht das mit der 13 bzw 14 aus... wie wird das mit denen geregelt...
angaben zur einkommenssituation in den 24 monaten...??? (24 monate..??? ich dachte 12) s-nachdenken s-nachdenken s-nachdenken
mein vertrag läuft von april 10 - märz 11 (arbeitslos von 08 - 10)
so was muss ich da ankreuzen
1. ich erzielte einkommen aus nichtselbständiger arbeit
2. -"- selbstständiger arbeit, gewerbe oder land...
3. ich erhielt einkommensersatzleistungen in form von
arbeitslosengeld... usw...
ich seh hier echt nicht mehr durch...
@ schmeff: Wenn von euch keine Meldebescheinigung gefordert wird, dann wollen die auch keine.
Zu ledig, verheiratet, eheähnliche Gemeinschaft: Kommt drauf an (wie schon gesagt, sind die Anträge unterschiedlich) was bei dir im Antrag aufgelistet ist. Wenn verheiratet, ledig, geschieden, verwitwet draufsteht, kreuzt du natürlich ledig an.
Wenn du die ID-Nummer nicht findest, kannst du sie unter dieser Hotline 01805-43783837 nochmal beantragen.
An deiner Stelle würde ich 1 und 3 ankreuzen und dann die entsprechenden Bescheinigungen mitschicken.
Also ich musste für beide Elternteile jeweils einen Antrag ausfüllen.Also hab ich bei meinem Erstantrag angekreuzt und bei meinem Freund dann eben Zweitantrag.
Und ich habe ledig angekreuzt+eheähnliche Gemeinschaft.
Ne ID-Nr. wollten sie bei mir aber nicht haben....
Zitatmuss ich da jetzt von 1 bis 12 alles ankreuzen wie sieht das mit der 13 bzw 14 aus... wie wird das mit denen geregelt...
angaben zur einkommenssituation in den 24 monaten...??? (24 monate..??? ich dachte 12) s-nachdenken s-nachdenken s-nachdenken
mein vertrag läuft von april 10 - märz 11 (arbeitslos von 08 - 10)
so was muss ich da ankreuzen
1. ich erzielte einkommen aus nichtselbständiger arbeit
2. -"- selbstständiger arbeit, gewerbe oder land...
3. ich erhielt einkommensersatzleistungen in form von
arbeitslosengeld... usw...
Also i.d. R. schreibst du von LM 1 bis 12 (die anderen kommen ja nur in Frage,wenn dein Partner auch EZ nimmt....das kann aber theoretisch auch LM 3 und 4 sein)
.....angestellt= nichtselbständige Arbeit,Nr. 3 nur ankreuzen,wenn du nicht 12 Monate voll bekommst mit deinem Angestelltenverhältnis.
Irgendwie verstehe ich die Welt nicht mehr ??? ??? Wollt mich vor 2 Wochen auch um Elterngeld drum kümmern, da hieß es, das ganze kann ich erst nach der Geburt machen, wenn die kleine beim Standesamt "angemeldet" ist. Ist das jetzt wegen dem Bundesland? Genau so siehts auch mit dem Kindergeld aus... ??? ??? ???
der abschnitt "erklärung zum einkommen vor de geburt" is ja auch ganz toll
da steht z.b. ich beantrage,das die nachfolgen aufgeführten kalendermonate den zwölf-monats-zeitraum vor der geburt des kindes verschwieben wegen:
bezug vom MuScha-Geld vom ___________bis_________
was kommt da genau rein? also MuSchu-beginn war 22.11.,also kommt da rein 22.11.- und bei bis dann den letzten tag vor geburt?
@zauber: ja abschicken geht ja auch erst hinterher,aber man kann ja einiges jetzt schon aufüllen
Oh gut ich dachte ich bin die einzigste die zu doof ist das dng auszufüllen
@meldebescheinigung wird nicht überall verlangt! Ich bin aus brandenburg da wollen die das haben
ich bin verwirrt freiwillig versichert pflichtversichert? ???
@flo: gute frage das will ich auch wissen ;D
wenn das hier so weiter geht schaffen wir das noch zusammen :-*
@stern: s-frauenpower
ja die frage stellt sich mir auch grad,ob ich freiwillig oder pflichtversichert bin :-\
wie weise ich die höhe der pflichtbeiträge nach? also bei sozialversicherung usw? das ergibt sich doch mit den lohnscheinen oder?weil da stehts ja alles mit drauf
Beim Einkommen kann ich leider nicht weiterhelfen da ich als Studentin momentan kein Einkommen habe.
Zur Krankenversicherung: Seid ihr über eine Berufstätigkeit, Arbeitslosengeld oder Hartz4 krankenversichert? Wenn ja, dann seid ihr pflichtversichert. Frewillig Versichert ist z. B. ne private Krankenversicherung oder wenn man aus irgendeinen Grund nicht pflicht- oder mitversichert (beim Ehemann) ist, aber sich trotzdem freiwillig bei ner Krankenkasse versichert und den monatlichen Beitrag somit selbst bezahlt.
@Lilie: danke :)
@Lebensmonate: wenn ich genau 1 jahr zu hause bleibe kreuze ich an 1-12 ?
und bei männe z.b 1-2 wenn er die ersten zwei monate ab geburt zu hause bleibt?
oder gibt es bei den bezeichnungen einen hacken?
so.... mein antrag ist fertig... kompliziert wie sau... danke für die hilfe...musste aber trotzdem die hilfe der L-bank in anspruch nehmen....
hier die telefonnummer.... 0800-6645471 (kostenlos) weis nicht ob sie bundesland abhängig ist... :-\
glg
Florena, ich hatte ja nach dem Antrag gefragt gehabt, aber die meinten, der wird erst zu mir geschickt, wenn das kind "angemeldet" ist... Vorher nicht ??? ??? Dann wird erst alles ausgefüllt (aussage der mitarbeiterin..)
@zauber: mmhh komisch..ich hatte schon in der 25.ssw glaub ich mit der elterngeldstelle telefoniert und um den antrag gebeten und 2 tage später war der da...
udn wenn du ihn dir einfach im internet ausdruckst? es ist doch schon ganz schön komplizert mit dem antrag udn wenn ich mir überlege,das ich ständig unterbrechen müsste wegen dem kleinen,da würd ich ja nie fertig werden...
Florena,hmmm ja ich schau mal im Inet, wo ich den finde. Kann halt leider nur das sagen, was die Dame mir am Telefon gesagt hat.
@zauber: ja ja ich glaub dir das:-) mmhh wer weiß,was sie vielleicht verstanden hat..oder sie dachte,brauchst den ja eh erst nach der geburt,also brauchst den auch dann erst anfordern.wer weiß...
herr goog*le hilft ;D aber musst drauf achten,das du auch den für dein bundesland nimmst..denn die scheinen alle etwas unterschiedlich zu sein,wie wir vorhin hier schon bemerkt haben
Endlich schaff ich es auch. Ich wurschtel mich beim Kinder- und Elterngeldantrag durch. Alles was ich erst später ausfüllen kann, markier ich fleißig.
"Als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes dient das Durchschnittseinkommen (netto, ohne Sonderzahlungen) der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes."
Mädels? Zählen also die 6 Wochen MuSchuGeld auch zu den 12 Monaten?
die brauchen die lohnscheine der 12 monate VOR MuSchu
Danke :-*
hi...
@ tine.... also soweit ich weis zählen die 6 wochen muschu nicht mit dazu... so haben die mir das letztens erklärt... also ich bin ja am 21. november in muschu gegangen also wurde bei mir zu berechnung oktober oder november vorrigen jahres angerechnet.... ::) ::) wenn das nicht auch wieder von bundesland zu bundesland unterschiedlich ist... :-\
hoffe ich habe das damals am telefon richtig verstanden...
glg
@Schmeff
Ich werde alles für den Antrag zusammen suchen (12 Monate vor MuSchu) und wenn denen noch was fehlt, dann melden die sich bestimmt ;)
Danke!!
@schmeff: ja das stimmt:-) ich schick einfach alles von september09 bis november 10 dahin..besser einer zuviel als zuwenig ;D
ja wenn nicht rufst bei denen einfach an..ist ja kostenlos die nummer... und die gehen alles mit dir durch...hab ich ja dann auch so gemacht... ( im übrigen ich habs genauso gemacht wie du... was noch fehlt hab ich markiert... damit männe dann auch durch sieht... er muss das zeug ja schließlich ausfüllen... ::) ::) oder ich nehms mit ins kkhaus... :-\ :-\)
@ flo... wie ihr müsst alle auszüge zuschicken... ?? aber dafür bekommt doch der AG auch den schriebs :-\ :-\ hm.... hab von meiner kleinen gehört in brandenburg wird wohl arbeitslosengeld nicht mit angerechnet...hier in baden würtemberg ist es glaub nur hartz.... ach mensch... wir sind doch ein deutschland... >:(
im antrag steht drin "nachweise über lohn" oder so ähnlich..also die wollen die kopien der lohnscheine haben
echt??? als anhang also.... bei uns steht nichts weiter drin...aber ich les mir den morgen vorsichtshalber nochmal durch....
Also bei mir steht auch "Kopien" mitschicken.
ok ok ich schau jetzt gleich mal nach ;D ;D
das wird nen dicker brief und teuer...weil schicke den per einschreiben.sicher ist sicher
wo soll das stehen??? ich finds nicht... :-[
gute frage..die anträge sind ja alle anders...welche bundesland?
Also bei mir steht rechts neben den Eintragungen immer welchen Nachweis ich beifügen muss. (Leistungsbescheide, Lohnbescheid, usw.)
also bei mir ist baden würtemberg...
NRW
Noch ne Frage:
Ich habe genau vorm MuSchu 12 Monate gearbeitet. Vorher hatte ich nen 400€Job und ALG 1.
Somit reichen die letzten 12 Lohnabrechnungen. Aber was ist, wenn das Baby früher kommt? So fängt ja das Mutterschaftsgeld auch früher an oder? :-\ Bin verwirrt oder?
also ich würd ja jetzt sagen...es wird 12 monate ab da gerechnet wo du den schein vom fa bekommen hast... egal ob das baby ehr kommt... auf dem schein steht ja der eventuelle ET.... bin mir da aber auch nicht sicher....
wie geschrieben.... beim antrag ist doch ne nummer dabei...ruf da einfach an bei fragen... auch bei solchen.... die können dir schon weiterhelfen..hoffe ich ... ;)
schmeff: so stehts in deinem antrag:
Nichtselbstständige Arbeit
• Arbeitgeber-Bescheinigung über Ihr Einkommen im Be-
messungszeitraum (siehe Abschnitt Arbeitgeber-Be-
scheinigung) oder die entsprechenden Lohnabrechnun-
gen beziehungsweise Gehaltsabrechnungen einschließ-
lich aller dazugehörigen Rückrechnungen. Bitte legen
Sie für jedes Beschäftigungsverhältnis einen gesonder-
ten Einkommensnachweis bei
das heißt bei dir gibt es ne arbeitgeberbescheinigung,das gibts bei mir nicht,ich muss direkt die lohnscheine schicken,bei dir kannst es dir aussuchen...
mein AG muss nur ausfüllen,wieviel er zum MuSchu dazubezahlt hat...
@tine: der mutterschutzanfang bleibt gleich...weil das kind kommt ja früher also vor dem ET und der MuSchu richtet sich nach dem ET und nicht nach der Geburt
So, der Antrag wird jetzt zur Seite gelegt. ;D
Mann Mann Mann - ich komm mit Anträgen eigentlich gut klar, aber so ein Gewurschtel und zugleich schwanger?! Das kann doch nicht passen.
@ flo.... danke fürs schlau machen.... ja die agbescheinigung liegt ja schon beim ag..... ;D also muss ich nichts kopieren...weil der muss es ja ausfüllen glaub ich :-\ naja werd ich ja sehen, wenn ich das schreiben vom ag bekomm....
@ tine.... genau leg das zeug erstmal zur seite....morgen ist ja auch noch nen tag und übermorgen und überübermorgen usw... ;D
@schmeff: genau...außerdem schickt man das ja quasi direkt nach der geburt weg und das geld gits eh erst nach MuSchu also is locker zeit nochmal was hinterher zu schicken
Ich hab heute von der KK erfahren, wenn ich keinen Anspruch auf MuSchuGeld habe, dann bekomm ich direkt Elterngeld ab dem 15.12.2010. Sozial- und Arbeitsamt treten ja nicht für mich in Kraft. Also bitte Daumen drücken für morgen, dass mein AG meinen Vertrag um einen Tag verlängert. :-[
Das so viel von einem Tag abhängt.
@Zauber: Hab hier mal den Link für den Elterngeldantrag http://www.elterngeld.de/pages/elterngeldantrag.html (http://www.elterngeld.de/pages/elterngeldantrag.html) ;)
Besser ist das, wenn man sich vorher mit dem Antrag auseinandersetzt, denn wenn das Baby da ist, da wird man dafür keinen Kopf haben.