Hey Mädels,
könnt ihr mir mal sagen wie sich das bei Selbständigen verhält?
Ich gehe ja auch in Mutterschutz, bekomme aber kein Geld von der KK, weil das mit der Steuer so geregelt ist (Steuer bei - oder bei 0, kein Muschugeld)
Kann schatzi dann die 14 Monate, obwohl ich in Mutterschutz bin voll nehmen oder dennoch nur 12?
Ich hoffe die frage versteht jemand.
danke für eure antworten
Ich meine, dass ein Partner maximal 12 Monate nehmen kann, 14 gehen nur, wenn der zweite auch mindestens 2 Monate nimmt... ganz unabhängig von allem anderen.
14 Monate kann man nehmenm wenn man Alleinerziehend ist aer ich denke nicht das du bzw. dein Mann als Alleinerziehend gilt. Hab dazu aber bei Google auch nichts gefunden.
Drücke dir die Daumen das du hier noch eine passende Antwort bekommst.
Kann mich den anderen nur anschließen - dein Mann wird nur 12 Monate Elterngeld bekommen. Ich denke dass du das gemeint hast weil Elternzeit ja wieder ne ganz andere Sache ist. ;)
Sehe ich auch so, aber glaube es gibt Sonderregelungen.
Frag doch mal bei der Elterngeldstelle nach
also ich meine wirklich die ElternZEIT!
es gibt ja 14 monate. wenn ich aber in mutterschutz bin kann dann schatzi die 14 nehmen oder nicht? wird der MUSCHU angerechnet?
naja ich warte auf antwort von der schwangerenberatung, sonst wende ich mich an die elterndingsbumsstelle
ich danke euch erstmal. :-*
Elternzeit gibt es sogar 3 Jahre :-)
Ich glaube immer noch dass du Elterngeld meinst weil Elternzeit kann man bis zu 3 Jahren nehmen - nur wie man die finanziert bleibt einem selbst überlassen.
ElternGELD kann ein Elternteil max 12 Monate beantragen.
Ich habe z.B. 8 Wochen nach Geburt Mutterschutz und bekomme dann noch 10 Monate Eltetngeld. Mein Mann kann in der Konstellation max 2 Monate Elterngeld bekommen weil ich mit Mutterschutz meine 12 Monate aufgebraucht habe.
Dein Mann bekommt keinesfalls 14 Monate Elterngeld - er kann allerdings 14 Monate in Elternzeit daheim bleiben ;) mit 12 Monaten Elterngeld
@Muse: Du solltest aber Elterngeld schon ab der Geburt beantragen. Das Mutterschutzgeld wird dir zwar angerechnet aber evtl. bleibt noch ein Restbetrag. ;-)
Danke Moni - in meinem speziellen Fall nicht, aber pro Forma wird das natürlich ab Geburt beantragt.
Ich bin Beamtin und bekomme kein Mutterschutzgeld sondern meine vollen Bezüge. :) Da ist nix mit Aufstocken ;)
Oh. ok. Na dann ;-)
ahhhh jetzt hab ich meinen fehler gefunden. also 3 jahre elternzeit und nur 12 monate elterngeld die schatzi bekommen kann. ist das jetzt so richtig? da hab ich ja echt einen denk fehler drin. danke das ihr mir das erklärt. ich dachte immer schatzi kann nur 12 monate nehmen....echt schwer das zeug
um dich jetzt noch mehr zu verwirren: er kann sich das Elterngeld auch auf 24 Monate auszahlen lassen, das ist dann halt jeweils die Hälfte vom normalen Elterngeld. :)
honig du bist ja gemein S:D naja wir schauen mal wie wir das machen. aber danke für den hinweis :-*
hab da noch ne frage. Elternzeit muss ja 7 wochen vor antritt beantragt werden. muss die elternzeit ab geburt sein oder kann das auch paar tage eher sein?