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Forum für werdende Eltern => Endspurt - gemeinsam Kugeln (6.-10. Monat) => Thema gestartet von: florena84 am 28. Oktober 2010, 21:24:21

Titel: Mutterschaftsgeld
Beitrag von: florena84 am 28. Oktober 2010, 21:24:21
Hallo ihr lieben...

Ich weiß ja,das man 7 Wochen vor ET nen Schriebs vom FA bekommt womit man zur KK geht und dann dort das Mutterschaftsgeld beantragt...
Muss ich beim AG den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auch beantragen,oder läuft dies automatisch??
Ich bin ja seit der 4.SSW schon im BV und hatte am Anfang eine Bescheinigung über die SS und ich glaub da stand auch der ET drin,ich weiß aber nicht genau,ob dort auch der Beginn vom MuSchu vermerkt war,muss ich das meinem AG jetzt nochmal mitteilen?Wenn ja,wann am besten?War ja seit dem BV nur einmal dort und das war im September wegen meinen Lohnscheinen und da hat auch keiner gefragt,ich wurde nur darüber aufgklärt,das ich nach der Entbindung (glaub ich oder??) nen formlosen Antrag,bzw Benachritigung darüber abgeben soll,wie lang ich in Elternzeit gehe...

So,jetzt ist es fast ein Roman geworden ;D

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe...
Titel: Antw:Mutterschaftsgeld
Beitrag von: feuerwehrengel am 29. Oktober 2010, 07:26:41
du musst den ausgleich beim AG beantragen :)
Titel: Antw:Mutterschaftsgeld
Beitrag von: sternkrümel am 29. Oktober 2010, 08:42:54
@feuer: bist du sicher? mir wurde von meiner kk was anderes gesagt ??? das die sich drum kümmern , naja sagt eh jeder was anderes  ;D ich warte einfach ab wenn ich den schein habe und gehe zur kk und gucke was die sagen
Titel: Antw:Mutterschaftsgeld
Beitrag von: Blaubaere am 29. Oktober 2010, 09:18:34
Hallo,

hab den Schein vom Arzt an die Kk geshickt und die haben mir wieder was zugeschickt, was einmal ich und einmal mein Arbeitgeber asfüllen musste. und das ganze dann wieder zurück zur KK. Mitlerweile ist das Geld von beiden da.

LG blaubaere
Titel: Antw:Mutterschaftsgeld
Beitrag von: feuerwehrengel am 29. Oktober 2010, 10:01:45
@stern: soweit ich weiss bezahlt die krankenkasse die 13euro pro tag...die differenz zum lohnausgleich muss man dann beim AG beantragen...
Titel: Antw:Mutterschaftsgeld
Beitrag von: Fannilein am 29. Oktober 2010, 11:07:02
Bei mir ging das alles automatisch, die Lohnfortzahlung ist doch gesetzlich vorgeschrieben, ich kenne das nicht, das man da was beantragen muss.
Und ich war auch ab der 12ten Woche im Bv! ;)
Ich habe auch nur anfangs den Zettel beim Ag abgegeben, wo eben mein Et draufstand und in welcher Woche ich mich befinde, und dann erst wieder den Schrieb für die KK 7 Wochen vor ET.
Ich musste mich um nichts selbst kümmern, und hab mein Geld pünktlich wie immer auf dem Konto gehabt.

Frag am Besten bei der KK nach ,die können dir da bestimmt Auskunft darüber geben.

Und wenn du den Antrag für die Elternzeit abgibst, denk an ne Kopie der Geburtsurkunde, deshalb kann man das auch erst nach der Geburt beantragen, da der Ag sowas immer haben will.