Mutterschutzgeld? Bürokratiewahnsinn...

Begonnen von Gisela195, 01. Juni 2017, 14:34:56

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Gisela195

Moin,

ich habe heute ein interessantes Telefonat mit der KK und dem AA gehabt.
Ich bekomme laut errechnetem Geburtstermin am 12.09.2017 mein Baby. Nun ist es leider so das mein befr. Arbeitsverhältnis am 31.07.2017 ausläuft. Ab dem 1.08.17 gehts offiziell in das BV. Nun soweit so gut. Niemand will für das Mutterschutzgeld zuständig sein. Die KK sagt sie zahlt es nicht weil ich ja in keiner beschäftigung wäre und verweist auf das AA. Dort kann man mir nicht helfen weil ich nicht vermittelbar wäre, sprich keien Leistungen etc. Was soll ich jetzt tun? die können einen doch nicht komplett ohne Geld mit dem Kind stehen lassen? Es muss doch einen Weg geben das Mutterschutzgeld zu bekommen? Ich verstehe diese Behörden einfach nicht mehr. Mein Freund hat zwar ein Einkommen, aber alles allein Zahlen kann auch er nicht.


Hat jemand einen Rat oder so etwas auch schon einmal durchgemacht?

Pedi

Hallo!

Normal ist es so, dass Du jetzt beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld 1 beantragen musst. Damit stehst Du dann dem Arbeitsmarkt bis zum Mutterschutz weiter zur Verfügung. Wie streng sie das mit dem bewerben in der Schwangerschaft sehen, kann ich dir aber nicht sagen. Ob Du vermittelbar bist oder nicht, ist für dich erst einmal unerheblich, Anmelden musst Du dich.

Die Kosten für den Mutterschutz müssten dann eigentlich von der KK getragen werden. Aber nur so lange du beim Arbeitsamt gemeldet bist. Ansonsten hast Du keinen Anspruch darauf.

 




*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Gisela195

ja, das habe ich schon verstanden. Leider bin ich genau arbeitslos wenn ich in das BV gehe, also laut AA nicht mehr vermittelbar. Ich sitze dann komplett ohne Geld? Das kann doch nicht sein?????? Wenn ich allein stehend wäre würde ich dann ja ohne Kohle auf der Straße sitzen mit Kind und ohne Wohnung, wei lich mir die ja dann nicht leisten könnte? es muss doch irgend eine Leistung geben die das verhidnert?

Pedi

Und warum musst Du ab dann ein BV bekommen? Wenn die Notwendigkeit da wäre, müsstest Du es jetzt schon​ haben. Liegt es am Beruf? Denn man kann auch für andere Tätigkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
 




*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

2008Mama2013

Ich habe mal für dich meinen Schwager angerufen. Er arbeitet beim AA.

Deine Mutterschutzfrist beginnt einen Tag nach Ablauf deine befristeten Beschäftigungsverhältnis. Ab dem 01.08.2017 steht dir, soweit du Anspruch hast ALG I zu. ALG I wird solang gezahlt bis du Elterngeld erhälst, also 8 Wochen nach der Geburt des Kindes.

Mit Mutterschaftsgeld sieht es schwierig aus. Du könntest eh nur die 13,00€ pro Tag von der Krankenkasse erhalten, da für den Differenzbetrag ja kein Arbeitgeber mehr zur Verfügung steht. Diese 13,00€ pro Tag von der Krankenkasse würden aber wiederum aufs ALG 1 angerechnet werden.

Ziemlich verzwickte Kiste.

Pedi

Du hast ja gar kein BV sondern gehst direkt in den Mutterschutz  ::) BV ist etwas anderes.

Wer aber ALG 1 erhält, hat auch Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der KK. Bringt einem aber nicht viel, da wie oben erwähnt, der Betrag auf das ALG 1 angerechnet wird.
 




*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Gisela195

Genau, also ab dem 1.08.2017 gehe ich in den Mutterschutz. Und das AA sagt ich sei ab dem 1.08.2017 nicht mehr vermittelbar, daher kein ALG1. Die Krankenkasse sagt das sie kein Mutterschaftsgeld Zahlen kann da ich nur "freiwillig Versichert wäre" und jak iene Berechnungsgrundlage da wäre. Niemand ist zuständig. Mitterweile überlege ich ob der Frauenarz den errechneten Termin nichzt etwas nach Vorne legen könnte....dann wäre das Problem nicht da.

Lysira

Nun, das wäre allerdings Betrug.

Die KK ist eh nur bei gesetzlich Versicherten Ansprechpartner.
Das Mutterschaftsgeld ist ein Lohnersatz. Wärst du noch in einem Arbeitsverhältnis würdest du aufgrund der privaten Versicherung 210€ für den gesamten Zeitraum erhalten. Da du allerdings zu Beginn in keinem Arveitsverhältnis mehr stehst, fällt auch das weg.

Als Alleinstehende hättest du Anrecht auf ALG II, würdest also nicht mittellos auf der Straße sitzen ;)

Je nachdem was dein Partner verdient könnt ihr euch über Aufstockung durch ALG II informieren, mehr aber auch nicht.

Satculle

Hallo Gisela,

Schöne Grüße an Deine Krankenkasse. Die sollten die gesetzlichen Bestimmungen vielleicht nochmal nachlesen. Wenn das befristete Arbeitsverhältnis am Tag unmittelbar vor Beginn der Schutzfrist endet, besteht sehr wohl Anspruch auf Mutterschaftsgeld und zwar in der Höhe wie Du auch Krankengeld bekommen würdest.

Also dort beantragen und zur Not durchboxen ;-)

Sat




Alles was zu haben sich lohnt, lohnt auch, dass man darauf wartet!

Gisela195

Zitat von: Satculle am 10. Juni 2017, 16:30:48
Hallo Gisela,

Schöne Grüße an Deine Krankenkasse. Die sollten die gesetzlichen Bestimmungen vielleicht nochmal nachlesen. Wenn das befristete Arbeitsverhältnis am Tag unmittelbar vor Beginn der Schutzfrist endet, besteht sehr wohl Anspruch auf Mutterschaftsgeld und zwar in der Höhe wie Du auch Krankengeld bekommen würdest.

Also dort beantragen und zur Not durchboxen ;-)

Sat


Kannst du mir sagen wo das so steht? Kind ist jetzt früher gekommen aber trotzdem beharren die auf den 1.08 :-(