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Forum für werdende Eltern => Endspurt - gemeinsam Kugeln (6.-10. Monat) => Thema gestartet von: Sonne am 29. Mai 2011, 17:07:08

Titel: Urlaubsanspruch ?
Beitrag von: Sonne am 29. Mai 2011, 17:07:08
Ich hab mal eine Frage

Ich hab ja seit Dezember letztes jahr BV. Freidrich kommt im Juli. Hab ich Anspruch auf Urlaub während des BV also von Dezember - Mitte Juli zzgl. Mutterschutz nach Entbindung = mitte September ?

Ich hab pro Monat 3 Tage Urlaub, stehen mir also von Jan. bis 12.09. ( incl. MS) Urlaub zu ?

Vielen Dank
Titel: Antw:Urlaubsanspruch ?
Beitrag von: dhlela am 29. Mai 2011, 17:09:28
Hallo,

bin auch schon seit Anfrag der SS im BV, also mir wurde gesagt das der Urlaubsanspruch nicht verfällt.

LG
Titel: Antw:Urlaubsanspruch ?
Beitrag von: Sonne am 29. Mai 2011, 17:21:29
Huhu

Was heißt verfällt ? Das "alter" Uralub der noch nicht genommen wurde bis zum BV im nachhinein noch gewährt wird ODER das für den zeitraum des BV Urlaubsanspruch gewährt wird?

Z.B: ich geh ins BV OHNE Resturlaub
bin ab 1.1. im BV bis ET 12.07. + zusätzlich 8 Wochen Mutterschutz 12.09.

pro Monat stehen mir 3 Tage Urlaub zu wenn ich arbeiten gehen würde oder krank wäre

Habe ich für dieses Jahr also noch cirka 24 Tage Urlaubsanspruch denn ich NACH meiner Elternzeit noch in Anspruch nehmen kann ?
Titel: Antw:Urlaubsanspruch ?
Beitrag von: wutzl am 29. Mai 2011, 18:35:58
Während des BV entsteht Urlaubsanspruch - genauso wie während des Mutterschutzes. Dieser Urlaub kann bis nach der Elternzeit aufgehoben werden.

Ich habe auch BV und sogar noch alten Urlaub aus 2010 den ich übertragen hatte und nun nicht mehr nehmen konnte, auch das kann aufgehoben werden  :)