Huhu, vllt. hat ja jemand Ahnung davon. Ich jedenfalls nicht :-( Mein Arbeitsvertrag ist befirstet bis 30.07.2010, allerdings fängt mein Mutterschutz erst 10 Tage später an, am 10.08.2010. Bekomme ich trotzdem 60% (oder wieviel das auch immer sind) meines Gehaltes als Elterngeld, oder stehen mir dann nur die gesetzlichen 300,-€ zu??? Das wäre ja total mies, wegen 10 blöden Tagen. :o
Es zählt doch das Einkommen der lettzen 12 Monate soweit ich weiß. Egal wann und wie das zustande kam.
Beim Elterngeld zählen die letzten 12 Monate.
Beim MuSchu Geld gibts da glaub eher das Problem, oder nicht ? ???
Ich glaube MuSchu - Geld bekommst Du nur, wenn du eine Arbeit hast, heißt, Du bekommst das MuSchu - Geld quasi als Lohnfortzahlung.
Hast Du einen 400,- Job und gehst in MuSchu, dann bekommst Du 210,- und wenn Du keinen Job hast wenn Du in MuSchu gehst, gehste leer aus.
Das steht mir nämlich auch bevor....mein vertrag läuft am 10.4. aus, bis zum MuSchu finde ich sicherlich keinen mehr der mir wenigstens nen 400,- Job gibt und somit stehe ich im MuSchu auch gänzlich ohne finanzielle Stütze da....
hmm das ist echt doof
aber kann der fa da nicht was amchen? so dass du früher im mutterschutz gehst?
Ja, das mit dem MuSchu Geld habe ich auch schon abgehakt. Das ist aber auch nicht soo schlimm. Allerdings hatte ich ihn den letzen 12 Monaten 3 Arbeitgeber (war immer nur für Monate befristet) Wie wird das denn dann berechnet??? Also das Elterngeld. Sind ja alles verschiedene Einkommen.
wieso fällt das muSchu-geld dann flach?
meine kv hat gesagt, dass ich dann n schreiben für die bekomme und dann max 13euro pro tag im muSchu. hätte ich arbeit und würd mehr verdienen, müsste der AG die differenz aufstocken.
bin z.zt auch arbeitslos und hab die hoffnung aufgegeben, dass mich noch jemand für 5 monate einstellt. >:(
Das Einkommen der letzten 12 Monate wird eben zusammengerechnet und dann eben durch 12 dividiert, davon eben 67%, jetzt mal ganz einfach gesagt. Ist egal wieviele Arbeitgeber Du hattest.
MuSchu Geld bekommst Du doch aber von der KK die 13 Euro pro Tag.
@Elterngeld
Das ist genau so wie Emma sagt...also vereinfacht.
@MuSchu - Geld
Ja, das mit den 13 Euro dachte ich auch, ABER, das wird nur gezahlt, wenn man auch alleine versichert ist, sprich man min. einen TZ - Job hat.
Hat man einen 400,- Job ist man, für gewöhnlich, ja nicht selbst versichert, sondern meist in der Familienversicherung. Da man aber arbeit hat, bekommt man dann 210,- für die MuSchu - Zeit.
Hat man keinen Job, also keine 400,- und kein VZ oder TZ, bekommt man nichts.
Das MuSchu - Geld wird quasi als Lohnfortzahlung in dieser Zeit gezahlt und als "nicht arbeitender" bzw Hausfrau bekommt man ja auch keinen Lohn und somit auch kein MuSchu-Geld.
das war das, was ich bisher rausgefunden hab und was mich erstmal tierisch angefressen hatte, aber gut, ändern kann ichs nicht, geht auch so.....
@lilwen
Den MuSchu kann man nicht vorverlegen, der MuSchu richtet sich nach dem ET und diesen kann man ja nicht auf gut Dünken nach vorne datieren nur damit man noch "was davon hat".
LG Nana
@Heike
Bist Du arbeitslos gemeldet bzw beziehst arbeitslosengeld ?
Evtl hängt das dann damit zusammen ?
Wie oben beschrieben, ich habe bisher nur rausgefunden
Kein Job = Kein MuSchu - Geld
Mein ET damals war 8.September 09.
Ich war in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis 30.April 2009. Spruch ich war knapp 3 Monate voher arbeitslos. 9 Monate + 3 Monate arbeitslos wurden gezählt, die letzten 12 Monate werden mit einberechnet für das Mutterschaftsgeld.
Für die 10 Tage musst du dich auch arbeitslosmelden und diesen Arbeitslosenbescheid auch mit beilegen.
Bekomm ich denn dann trotzdem auch Arbeitslosengeld??? Also ich weiss, es steht mir zu, wenn ich arbeitslos bin. Streichen die das dann, wenn das Kind da ist, oder zahlen das Amt das weiter, bis es "aufgebraucht" ist???