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Forum für werdende Eltern => Hurra, endlich schwanger (1.-5. Monat) => Thema gestartet von: Lula am 07. Januar 2013, 19:50:41

Titel: Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lula am 07. Januar 2013, 19:50:41
Hallo zusammen,

wer kennt sich damit aus?

ET ist der 12.07.2013 - Mutterschutz endet nach meiner Berechnung als am 06.09.2013.

Urlaubsanspruch hab ich 28 Tage pro Jahr.

Wieviel Urlaub steht mir nun für dieses Jahr zu - also vor der Elternzeit??
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Clärchen am 07. Januar 2013, 20:26:06
Hey, ich hab leider keine Ahnung, aber was eine Rolle spielt ist schonmal ob Du bis zum ET arbeitest, was man ja jetzt noch nicht wissen kann. Und Du gehst also gleich nach dem Muschu wieder abrbeiten und das steht schon fest?

Also wenn es 28 Tage sind, dann hast Du quasi knapp alle 2 Wochen 1 Tag, so grob überschlagen...

Hm, ich hoffe Dir kann hier jemand helfen :)

LG
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lula am 07. Januar 2013, 20:41:56
Nein, ich gehe am 01.06. voraussichtlich in Mutterschutz und nach dem Mutterschutz werde ich mind. 2 Jahre in Elternzeit.

Ich habe nun schon öfter gelesen, dass der Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz berechnet wird... Aber stimmt das?


Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Clärchen am 07. Januar 2013, 20:57:38
Hm, das weiss ich nicht, diese Situation hatte ich nicht. Ich hätte am 01.12 Muschu gehabt, war aber wegen Überstunden schon seit Juli zuhause.

ich weiss nur das der Muschu von KK und AG bezahlt werden.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Jenniemaus5 am 07. Januar 2013, 21:25:48
Huhu also da kann ich dir helfen  ;) Der Urlaub wird tatsächlich bis Ende der MuSchu Frist berechnet! Also ich denke du kannst mal grob 28:12*8 rechnen.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Mausal am 08. Januar 2013, 07:24:28
Ich stimme Jennie zu.

Urlaubsanspruch bis ende vom Muschu (06.9.2013).

Dann müsste es bei dir aber bis September sein.
Also 28:12*9

Frag doch nochmal in deiner Personalabteilung nach.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lula am 08. Januar 2013, 12:16:58
Danke schonmal für die Antworten.. :)

Das ist genau meine Frage... 28/12x8 oder x9 ;)

Personalabteilung gibt's hier nicht. Will die Chefin aber auch nur ungern ansprechen.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Ali_Pinkie am 08. Januar 2013, 12:25:14
Hallo,
also ich hab am 01.07. 2013 ET und mein Muschu geht bis 26. 8. bei ebenfalls 28 Urlaubstagen pro Jahr. also bei mir haben sie den kompletten August gezählt (obwohl ja theoretisch noch 5 Tage felen würden) und da das dann ne krumme Zahl geworden wäre, haben die noch aufgerundet. also ich hab praktisch 19 Tage  (also 28:12 = 2,333333 x 8 Monate waren bei mir 18,66666 und daraus wurden dann 19 Tage). Ich vermute mal, dass es bei dir ca. 20 Tage sein müßten?!?!...

Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen

Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Napolitana am 08. Januar 2013, 16:42:36
Hallo!

Ich bin im Betriebsrat und wir hatten das Thema heute in der Sitzung gerade besprochen, weil ich selbst ja auch davon betroffen bin, deswegen kann ich Dir 100%ig die richtige Antwort sagen!
:D
Der Monat, in dem Deine Mutterschutzfrist endet, wird VOLL gerechnet, also selbst wenn die Mutterschutzfrist bis 1.9. gehen würde, würde der September VOLL gerechnet werden.
Also in Deinem Fall = 28 : 12 x 9 = 20,9999 also 21 Tage. Und dafür lege ich meine Hand ins Feuer!

Liebe Grüße
Napo
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lula am 09. Januar 2013, 14:01:25
Hey Napo,

vielen Dank für die Antwort :-)

Und diese Regelung gilt in allen Firmen?
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Estrella81 am 09. Januar 2013, 14:25:00
Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt, damit eine Frau, die ein Kind bekommt nicht schlechter da steht, als wäre sie in dieser Zeit arbeiten gegangen.  ;)
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Napolitana am 09. Januar 2013, 16:12:55
Genau so ist es, Estrella.
Gesetzliche Regelung!
Gilt für ALLE!
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: nadyxy am 26. Januar 2013, 09:37:06
Napolitana hat vollkommen recht, das Problem hatte ich auch :)
Meine MuSchuFr endete im Dezember 2012 somit hatte bzw habe ich noch für 2012 kompletten Urlaubsanspruch
Das ist im §17 BEEG festgelegt nur um VOLLE Monate der Elternzeit zu kürzen, also wenn deine Ellternzeit am 02. des Monats anfinge dürfte der AG dir für diesen Monat den Urlaub NICHT kürzen sondern er stände dir VOLL zu ^^
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lula am 29. Januar 2013, 11:33:24
Also... Mein ET ist der 12.07. ... 8 Wochen darauf ist der 06.09.

Im Gesetzt steht:

§ 17 Urlaub

(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.

(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.

- - - - - -

Also steht mir für September noch der volle Urlaubsanspruch zu? Seh ich das richtig und kann das so meinem Arbeitgeber vorlegen?
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: kaki am 29. Januar 2013, 11:58:17
Hallo Lula!

Der September muss bei deinen Daten zur Berechnung des ganzen Jahres ganz gezählt werden.
Aber: Dies gilt natürlich nur, wenn du nicht früher entbindest und somit das Ende des Mutterschutzes auch wirklich in den September fällt.
Da das aber vorher nicht sicher ist, kann es sein, dass du in diesem Jahr nur die Anzahl an Urlaubstagen vor dem Mutterschutz nehmen darfst, die dir bis zum Beginn des Mutterschutzes ansteht. Wenn der Mutterschutz Anfang Juni beginnt also nur bis Juni.
So war es bei mir beim ersten Kind.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lula am 29. Januar 2013, 12:33:27
@ Kaki:

Meine Chefin hat mir bereits 19 Tage Urlaub zugesagt.

Bis einschl. August wären es 18,66 Tage, bis einschl. Sept. dann 21 Tage. Ist ja schon ein Unterschied. Und da ich noch nicht weiß, ob ich nach der Elternzeit wieder hier her zurück komme....würde ich schon meinen Urlaubsanspruch gerne nutzen.

Ist natürlich auch die Frage wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Baby 6 Tage früher kommt... Hmm... alles doof... ???
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: kaki am 29. Januar 2013, 12:40:29
Hm, das ist echt doof.
War bei mir ähnlich - hatte nur einen befristeten Vertrag. Aber falls du nicht wiederkommst, müssen sie dir dann wohl den restlichen Urlaub ausbezahlen. Lohnt sich zwar meist nicht, aber immerhin.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lula am 29. Januar 2013, 12:43:32
Ich hab einen unbefristeten Vertrag...daran liegts nicht. Aber will mir auch noch keinen Kopf machen, was in 2 oder 3 Jahren ist...

Gerade weil sich die Auszahlung nicht lohnt, wären es ja sinnvoller die Urlaubstage zu nehmen...
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Mephistophelessa am 29. Januar 2013, 12:45:02
Ist doch egal, ob das Baby ein paar Tage eher kommt, das Ende des MuSchu bleibt gleich. Das verschiebt sich nur, wenn das Baby später kommt. Den Urlaubsanspruch für September kannst Du einplanen, sofern Dein FA den VET nicht mehr ändert.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: kaki am 29. Januar 2013, 12:51:35
@ Kitiara: Das stimmt, danke für den Einwand. Hatte ich vorhin vergessen ???.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lula am 29. Januar 2013, 12:55:57
Echt? Selbst wenn das Baby 2 Wochen früher kommen würde, würde der MuSchu trotzdem bis zum (bei mir jetzt) 06.09. gehen? Also in dem Fall dann auch 10 Wochen?
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: kaki am 29. Januar 2013, 13:01:08
Ja, die (verlorenen) Tage werden hinten rangehängt.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lula am 29. Januar 2013, 13:04:27
Na das ist doch mal eine erfreuliche Nachricht.  :)

Also zählt der Urlaubsanspruch auch für den September und somit hab ich dann noch 3 Tage mehr...  ;D
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: maximum13 am 30. Januar 2013, 12:00:14
Hallo,

werden bei euch in der Firma denn Urlaubstage bei angebrochenen Monaten gewährt oder nur bei vollen Monaten?

Bei uns in der Firma gibt es nämlich nur Urlaubstage für volle Monate.

Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, da müsste das drin stehen.

Bei einem anderen AG, den ich in den anderen Schwangerschaften hatte, zählte auch ein angebrochener Monat als voller Urlaubsanspruch für den jeweiligen Monat. Ist also von AG zu AG verschieden...
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lula am 30. Januar 2013, 12:30:41
In meinem Arbeitsvertrag steht:

"Die Arbeitnehmerin hat einen Anspruch von 28 Urlaubstagen pro Kalenderjahr."
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Napolitana am 31. Januar 2013, 10:41:39
@Lula, dann gilt das Bundesurlaubsgesetz:
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Mephistophelessa am 31. Januar 2013, 10:48:25
Aber dieser Fall wird im BEEG geregelt. Sie tritt ja nicht aus, das Arbeitsverhältnis ruht nur. Deshalb wird der Urlaub für jeden vollen Monat, den sie in Elternzeit ist, um ein Zwölftel gekürzt.

Bsp.: Nimmt der Papa 2 Monate Elternzeit vom 5.3. bis 4.5. wird der Urlaubsanspruch nur für den vollen Monat EZ gekürzt, also nur um 1/12.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: mobi83 am 04. Februar 2013, 16:11:10
Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Hilfe:

mein ET ist der 16.6.13, mein Mutterschutz geht somit bis zum 11.8.2013

Ich habe also für meinen Urlaubsanspruch (normal 28Tage) gerechnet:

28Tage -4/12 (für September-Dezember) = 18,7 Tage

das wären dann ja gerundet 19 Tage

Heute hab ich von meinem Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung für Januar bekommen und da steht auch der Urlaubsanspruch für 2013 darauf: 16 Tage?!!

Könnt ihr mir meine Rechnung bestätigen?
Kann der Arbeitgeber irgenwas anderes rechnen, wenn ich anschließend in Elternzeit gehe?
Wenn ich im Recht bin: kann mir jemand genau die Gesetzesstelle angeben, nach der so gerechnet wird? Das ganze läuft nämlich über eine bundesweite Zentrale und die beschäftigt ne ganze Rechtabteilung. Wird also schwer sich gegen die zu wehren. Ich seh aber nicht ein, dass ich auf drei Tage Urlaub verzicht. Meine Arbeitsbedingungen sind nämlich eh schon bescheiden...

Danke für eure Hilfe!
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Moni28 am 04. Februar 2013, 17:05:25
Ich komme auch auf 18,7 Tage...

Lies mal hier: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/blog-news/urlaub-resturlaub-und-mutterschutz/

§ 17 Mutterschutzgesetz (Erholungsurlaub)

Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

§ 17 BEEG
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

(1) 1Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. 2Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

Falls du den Urlaub nach deinem Erziehungsurlaub nehmen willst geht das nur wenn es dir vor dem Mutterschutz nicht möglich war den Urlaub vollständig zu nehmen.

Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: mobi83 am 04. Februar 2013, 17:54:50
gut, dann werde ich mal Einspruch erheben; mal schauen ob ich gegen deren Armee von Rechtsanwälten ankomme  >:(
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Moni28 am 04. Februar 2013, 17:59:42
Ich find man muss immer abwägen ob die 3 Tage Urlaub den Ärger wert sind wenn man nach der Elternzeit dort wieder arbeiten möchte.

Aber im Recht bist du auf jeden Fall...
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Mephistophelessa am 04. Februar 2013, 18:13:31
Man kann ja mal ganz lieb anfragen, ob die die Berechnung nochmal prüfen und den eigenen Rechenweg aufschreiben.

Vermutlich hat sich nur der Sachbearbeiter vertan. Wenn mann den Jahresurlaub durch 12 Monate teilt und dann kaufm. rundet hat man zwei Tage je Monat und kommt bis August auf 16 Tage. Jeder macht mal Mist oder es war ein Azubi oder ...  Ich würde mal ganz freundlich nachfragen.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: mobi83 am 04. Februar 2013, 19:24:04
Natürlich werde ich erstmal nachfragen, wie die den Urlaubsanspruch berechnet haben, aber ich bin mir eigentlich sicher, dass das nach deren Meinung so richtig ist

Dort arbeiten werde ich eh nicht mehr, da mein Vertrag Ende des Jahres ausläuft. Da ich dann noch in Elternzeit sein werde, wird der Vertrag nicht verlängert. Meine Stelle ist bereits ausgeschrieben- und zwar nicht nur als Elternzeitvertretung. Wie uns immer wieder gesagt wird "jeder ist ersetzbar"
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: mobi83 am 05. Februar 2013, 14:34:24
Hab heute nachgefragt wegen der Berechnung des Urlaubs und es ist so wie ich es mir gedacht habe: die sind der Meinung, dass Sie im Recht sind

Begründung:
Sie erkennen halbe Monate nicht als Arbeitszeit an. Als ich auf die gesetzliche Regelung verwiesen habe kam die Anwort in diesem Betrieb sei dies per Betriebsvereinbarung anders geregelt. Dürfen die das?

Eine andere Mitarbeiterin meinte dann noch, dass die Elternzeit ja eh mit Geburt des Kindes begänne und ich somit eh nur bis Juni Urlaubsanspruch habe?! Ich hab doch nach der Geburt noch Mutterschutz!

Kann mir jemand von euch einen Rat geben?

Ihr fragt euch vielleicht warum ich wegen 3 Tagen so ein Aufstand mache, aber es ist halt so, dass das Unternehmen eh schon total miese Arbeitsbedingungen hat und ich denen dann nicht noch was schenken möchte. Dazu kommt, dass mein Mann bereits aus beruflichen Gründen 300km entfernt wohnt und ich echt jeden Tag zähle bis ich nachkommen kann.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Moni28 am 05. Februar 2013, 16:15:09
Ich glaube nicht das eine Betriebsvereinbarung so eine gesetzliche Regelung zu Ungunsten des AN ändern darf. Aber ob in der Vereinbarung was entsprechendes steht sollte nachzuprüfen sein. Normal sollte die wo aushängen oder einzusehen sein. Ich würde da nachfragen. Selbst wenn es so wäre glaube ich aber nicht das das ok ist...

Du hast definitiv Urlaubsanspruch bis nach dem Mutterschutz und den vollen Monat wo der Mutterschutz endet.

Ich kann dich verstehen das du um die 3 Tage kämpfst und das dich das ärgert aber ob das den Ärger wirklich wert ist. Das Kind bekommt den Stress ja auch mit und ob man am Ende als AN gegen so einen Betrieb ankommt...glaub ich nicht. :-/


Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: mobi83 am 05. Februar 2013, 16:25:40
Danke, hab gleich mal die Frage gestellt ob Betriebsvereinbarung Gesetz aushebeln kann.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Moni28 am 05. Februar 2013, 16:27:33
Gerne ;-)
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Napolitana am 21. Februar 2013, 09:53:52
Also falls sich das nicht schon erledigt hat:
Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, Arbeitsverträge und andere individuelle Vereinbarungen und Vertäge dürfen den Arbeitnehmer nie schlechter stellen als das Gesetz.
Keine Vereinbarung darf den Mitarbeiter schlechter stellen als der Tarifvertrag.
Kein Arbeitsvertrag darf den Mitarbeiter schlechter stellen als die Betriebsvereinbarung.

Beispiel: In der Betriebsvereinbarung heißt es, dass Überstunden nicht gestrichen werden dürfen. Im Arbeitsvertrag steht, dass mit dem Gehalt die Überstunden abgegolten sind -> Der Passus im Arbeitsvertrag ist ungültig, die Betriebsvereinbarung ist das "höhere Recht", das hier gilt.

Alles klar?
:)
Liebe Grüße
Napo
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lula am 21. Februar 2013, 15:26:00
Danke für die ganzen hilfreichen Antworten  :)

Ich hab immer noch nicht mit meiner Chefin gesprochen.. mal sehen wann ich einen günstigen Zeitpunkt finde, denn mir stehen ja 2 Tage mehr zu, als gedacht..  ::)
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: tini235 am 25. Februar 2013, 22:27:44
??? 
Ich hatte noch nie Urlaubsanspruch für die Zeit des Mutterschutzes...ist das unterschiedlich nach Bundesland?
Wenn der Mutterschutz nach dem 15. beginnt, hat man den vollen Anspruch für den Monat, in dem der MuSchu beginnt, aber für die Wochen des MuSchu hab ich doch keinen Urlaubsanspruch?

Und der Mutterschutz NACH der Geburt ist immer 8 Wochen, da verschiebt sich doch nix. Davon hab ich echt noch NIE was gehört. Wenn Dein Baby später kommt, hattest Du halt vorher länger MuSchu, wenn es früher kommt hast Du eben Pech und es waren vorne eben keine 6 Wochen.

ich glaub, ich muss umziehen...
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Moni28 am 26. Februar 2013, 05:54:00
Nein du musst nicht umziehen denn das ist gesetzlich geregelt und das egal für welches Bundesland. Man hat definitiv bis zum Ende des Mutterschutzes Urlaubsanspruch. Ich zum Beispiel bei ET 21.04. da Endet der Mutterschutz am 16.06. und somit hab ich bis Ende des Monats vollen Urlaubsanspruch also Jahresanspruch : 12 * 6

Ich arbeite in einem sehr großen Steuerbüro wo ja auch Lohnabrechnungen erstellt werden und genauso wurde es mir bestätigt und wird es bei mir gemacht.  :D
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Napolitana am 26. Februar 2013, 11:46:46
@tini: Die Mädels hier haben Recht. Du hast Urlaubsanspruch für den kompletten Mutterschutz, so steht es im Gesetz. Und zwar für jeden vollen Monat. Bei mir endet der MuSchu am 3.8. und ich habe noch Urlaubsanspruch für den kompletten August.
Ich arbeite in einer sehr großen Bank und bin auch im Betriebsrat und deswegen weiß ich es 100%ig. Es steht im Gesetz und gilt somit für ganz Deutschland! Also lass Dich nicht über den Tisch ziehen!
Übrigens wird Dein MuSchu nicht gekürzt, wenn Dein Baby 2 Tage früher kommt. Die Zeit die Dir vorher gefehlt hat (konnte ja keiner hellsehen), bekommst Du hinten mit drangehängt  ;) Also alles so als wäre das Baby am eT geboren worden.
Wenn das Baby zu spät kommst, darfst Du dafür länger daheim bleiben als geplant.
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: tini235 am 05. März 2013, 21:03:19
naja, wenigstens hatte ich dann Glück mit meinen beiden "Spätchen", da hatte ich immer länger MuSchu.  :D

Ist ja witzig mit dem Urlaubsanspruch, muss ich mal gleich meiner lieben Kollegin in der Verwaltung sagen.
Eigentlich ist es komisch, denn auch bei uns wird das ganze Personalgedönse von einem Wirtschaftsprüfer-Büro gemacht. Die müssten sowas doch eigentlich selber wissen, oder? Ein Skandal!  ;)
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lula am 06. März 2013, 11:13:38
Ich hab so eben meiner Chefin den §17 vom BEEG unter die Nase gehalten und ihr erklärt, dass mir für Juli noch Urlaub zusteht (also die besagten 2 Tage).

Sie lässt das jetzt von ihrem Anwalt prüfen und ist sauer. Sie findet das von mir persönlich quasi ne Frechheit, dass ich damit jetzt ankomme...

Aber ganz ehrlich... Warum soll ich auf 2 Tage Urlaub verzichten, die mir nach Gesetzt zustehen??  :o ??? >:(
Titel: Antw:Berechnung Urlaubsanspruch
Beitrag von: Napolitana am 06. März 2013, 11:54:33
s-motz s-motz s-motz
@Lula: die spinn wohl? Was für eine unqualifizierte Chefin! Da gibt es doch gar keine Diskussion?! Es gibt Regeln, und die gelten nun mal für ALLE, auch für sie, auch für Dich.
Denk Dir nix, reg Dich nicht auf, lass Dich am Popöööchen lecken und genieße Deine Kugelzeit!  ;)