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Forum für werdende Eltern => Hurra, endlich schwanger (1.-5. Monat) => Thema gestartet von: ToKiSa am 01. März 2014, 16:09:25

Titel: Elterngeld nach Krankengeld
Beitrag von: ToKiSa am 01. März 2014, 16:09:25
Hallo zusammen,

es wurde sicherlich schon mal gefragt, allerdings kann ich leider nichts finden...

Ich bin jetzt in der 21. Woche schwanger. Leider geht es mir nicht so gut. Ich habe den nächsten FA Termin am 6.3.. Ich befürchte, das er mich krank schreiben will, da ich jetzt schon immer einen harten Bauch habe.

Mein Urlaub fängt Ende April an. Das heisst ich würde für ca. 2 Wochen Krankengeld beziehen. Kann mir jemand sagen, wie dann das Elterngeld berechnet wird? Wirkt sich das deutlich darauf aus oder sind das bei 2 Wochen nur ein paar Euro ?

Lieben Dank für Antworten.
Titel: Antw:Elterngeld nach Krankengeld
Beitrag von: someandany am 01. März 2014, 16:57:49
Huhu,
ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die zwei Wochen arg auswirken. Es wird ja der Durschnittswert aller Einkünfte der letzten 12 Monate zugrunde gelegt.

Darüber hinaus lasse Dich bitte nicht krank schreiben sondern lasse Dir ein Beschäftigungsverbot erteilen. Dann fällst Du erst gar nicht ins Krankengeld.

Du "kannst ja nichts dafür", dass die Schwangerschaft so verläuft und Du vorzeitige Wehen hast.
Titel: Antw:Elterngeld nach Krankengeld
Beitrag von: guest5455 am 02. März 2014, 13:24:22
Wenn Du Krankengeld aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden beziehst, hat das keinen Nachteil bei der Berechnung vom Elterngeld!