Hallo,
ich bekomme zwar schon mein zweites Kind aber bei meiner großen Tochter habe ich damals nichts schriftlichen eingereicht.
Jetzt meine Frage...
Wie schreibe ich das am besten mit der Elterzeit uind von wann bis wann geht sie.
Ich hab mal gelesen, dass die 8 Wochen Mutterschutz dazugerechnet werden.
Oder endet die Elternzeit am Geburtstag meines Kindes ?(ich möchte 2 Jahre zu Hause bleiben.
Danke schonmal für Eure Antworten
Nani
Huhu,
also ich habe damals, bei Joshua, also meinem zweiten, was kurzes schriftlich eingereicht.
Ich habe geschrieben, wann der Entbindungstag meines Sohnes war und ich glaube mich zu erinnern, dass die Elternzeit direkt am Tag der Geburt beginnt, so dass Du also am dritten Geburtstag bzw wenn du 2 Jahre nehmen willst, am zweiten Geburtstag wieder arbeiten gehen müsstest.
Hoffe ich konnte dir helfen.
LG Nana
Hallo!
Ich hatte beim meinem AG 2 Jahre eingereicht und geglaubt, dass der 2. Geburtstag zählt, aber die haben die 8 Wochen dazu gerechnet... super, jetzt kannste auszählen :D
Frag am besten nach, wies bei euch gehandhabt wird...
LG fauchu
Hallo,
also ich habe ja auch erst vor knapp zwei Wochen die Elternzeit bei meinem AG eingereicht.
Also es genügt vollkommen wenn du den vorrausichtlichen ET angibst, dann schreibst, dass du gleich nach deinem Mutterschutz in Elternzeit gehen möchtest bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres. Genaue Daten musst du gar nicht angeben, wann genau dein Mutterschutz aufhört, kann er sich ja selber ausrechnen ;) Zumal du sicher nach der Geburt, wenn dein Baby nicht gerade am Stichtag zur Welt kommt, noch einen Wisch einreichen wirst mit dem exakten Geburtstermin.
LG Deniz
Hallo!
Wenn Du 2 Jahre zu Hause bleiben möchtest, ist der 2. Geburtstag Dein 1. Arbeitstag.
Hier noch ein interessanter Link, falls Du gerade noch in Elternzeit bist: http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Elternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verloren/b06e7a156d/
Danke für eure Antworten !!
Nani