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Forum für werdende Eltern => Hurra, endlich schwanger (1.-5. Monat) => Thema gestartet von: Nanimol am 26. Februar 2013, 19:02:28

Titel: Frage zu Arbeitszeit / Mutterschutzgesetz
Beitrag von: Nanimol am 26. Februar 2013, 19:02:28
Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...

Ich bin jetzt 5+6 und wollte meiner Chefin am Montag von der ss erzählen, möchte aber selber ein bisschen wissen was ich darf und was nicht um ihr natürlich auch etwas "anbieten" zu können.
Vorweg, ich bin Heilerziehungspflegerin und arbeite in einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung, es sind 14 relativ selbstständige Bewohner.
Soweit ich verstanden haben, darf man in der ss nicht an Sonn und Feiertagen, nicht nach 20 Uhr, nicht länger als 8 1/2h und ganz wichtig nicht alleine arbeiten.
Das alles trifft, mal mehr mal weniger auf mich zu, mein größtes Problem ist das allein arbeiten und das ich jedes dritte Wochenende, Samstag und Sonntag von 9-19.45 arbeiten muss.
Wenn ich jetzt annehme das ich an diesen Wochenenden nicht mehr arbeiten darf muss ich doch sicher diese Stunden anders einarbeiten oder? Und was ist wenn das nicht möglich ist?
Titel: Antw:Frage zu Arbeitszeit / Mutterschutzgesetz
Beitrag von: Mephistophelessa am 26. Februar 2013, 19:17:38
Zählt das zur Krankenpflege? Dann wäre Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt, "wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird" §8 MuSchG

Das allein arbeiten wird sicher das große Problem darstellen.
Titel: Antw:Frage zu Arbeitszeit / Mutterschutzgesetz
Beitrag von: Nanimol am 26. Februar 2013, 19:29:28
Danke für die schnelle Antwort.
Ich weiss nicht ob es zu Krankenpflege gehört, wird das irgendwo in Kategorien eingeteilt?

Das allein arbeiten ist für ich echt schwierig, hätte ich nicht gedacht.
Ich erklär mal kurz mein Dienst:
1Woche: 6-8Uhr und 13-18 / morgens allein, Nachmittag in der Regel nicht allein
2Woche: 13:30-21 Uhr / spätestens ab 18 Uhr allein
               + Samstag, Sonntag 9-19:45 allein
3Woche: Dienstag, Mittwoch Spätdienst
Titel: Antw:Frage zu Arbeitszeit / Mutterschutzgesetz
Beitrag von: Mephistophelessa am 26. Februar 2013, 19:37:02
Mit der Einteilung kenn ich mich auch nicht aus. Ich denk das läuft zumindest auf ein partielles Beschäftigungsverbot hinaus. Hast Du die Möglichkeit, morgen mal beim Gewerbeaufsichtsamt (oder wer immer in Deinem Bundesland zuständig ist) anzurufen? Die können Dir am besten Auskunft geben.
Titel: Antw:Frage zu Arbeitszeit / Mutterschutzgesetz
Beitrag von: Nanimol am 26. Februar 2013, 20:15:50
Also ich weiss das mein Arbeitgeber kein BV gibt.
Danke für den Tip mit dem Amt das werde ich mal versuchen!
Titel: Antw:Frage zu Arbeitszeit / Mutterschutzgesetz
Beitrag von: Knuffi23 am 26. Februar 2013, 21:42:29
ohhh das interessiert mich ja auch... ich möchte beim schlagenem Herzchen bescheid geben.

Ich bin ja auch Erzieherin und arbeite im 24 Stunden Dienst in einer Jugendhilfeeinrichtung. Die 24 Stunden Dienste von 14- 14 Uhr (nächsten Tag) werden ja tabu werden.
Allerdings haben wir nur 3 Kids bei uns wohnen und 2 davon werden bald 18, sprich, die brauchen eigentlich nur noch ein Dach übern Kopf. Es ist totaaaaaaaaaaaaaaaal chillig bei uns, bis auf das eine Mädchen, die stresst mich zu tode, bei meinem letztem Dienst habe ich SB bekommen  :'( :'( :'( :'(

Was ich fragen wollte, ist es ein MUSS, dass man zu zweit im Dienst ist? Wie gesagt, wir haben nur 3 Kids, das wäre ja fast eine 1:1 Betreuung  :-\

Sorry das ich dir so reingrätsche Nani  :-*
Titel: Antw:Frage zu Arbeitszeit / Mutterschutzgesetz
Beitrag von: Hippelmama am 26. Februar 2013, 21:47:18
@Nani Ich denke es wird zur Krankepflege in dem Sinne gehören. Du darfst nicht alleine arbeiten und wenn dir dein Chef keine andere und auch erlaubte Beschäftigung anbieten kann, muss er dir ein BV aussprechen

@Knuffi Wie es bei dir ist, weiss ich nicht. Aber ich denke du darfst nicht alleine arbeiten
Titel: Antw:Frage zu Arbeitszeit / Mutterschutzgesetz
Beitrag von: Zafala am 26. Februar 2013, 21:48:54
die Einschränkungen gelten nicht für alle Berufe.
Am besten kann einem da die Berufsgenossenschaft weiterhelfen. :)
Auch per Mail im Normalfall.

Ich arbeite durchaus mehr als 8,5h.
Freiwillig und ich denke nicht, dass das im Moment ein Problem darstellt.
Offiziell weiß mein AG noch nichts davon.

In der ersten Schwangerschaft war ich ja noch in einem anderen Beruf und da habe ich hauptsächlich nach 19 Uhr und am Sonntag gearbeitet. Das ist halt in der Kirche so, wenn man mit Ehrenamtlichen zusammenarbeitet, die dann erst nach der eigenen Arbeit können. Das ist auch ok.
Als Pfarrerin könnte man ja sonst 10 Monate keinen Gottesdienst mehr halten. ;)
Titel: Antw:Frage zu Arbeitszeit / Mutterschutzgesetz
Beitrag von: Nanimol am 26. Februar 2013, 21:53:21
Knuffi: kein Problem, um so besser wenn es nicht nur mich interessiert   ;)

Mein.Arbeitgeber ist der Meinung das er kein bv erteilt, das wäre nicht seine Aufgabe.
Eine Kollegin auf einem anderen Wohnbereich hat diese Antwort bekommen sowohl sie in meinen Augen ganz klar ein bv kriegen müsste. ( wegen Fäkalien, starke körperliche Arbeit)
Titel: Antw:Frage zu Arbeitszeit / Mutterschutzgesetz
Beitrag von: Nanimol am 28. Februar 2013, 12:20:12
Ich hab jetzt raus bekommen, das auch weniger Stunden voll bezahlt werden müssen. Also angenommen ich würde nur für den langen Wochenend Dienst raus genommen werden, müssten diese Stunden nicht zwangsläufig anders eingearbeitet werden.
Das beruhigt schon mal.
Ich denke sowieso das mein AG sich an das Gesetz nur teilweise halten wird, weil wenn er es so nehmen würde wie es geschrieben steht könnte er mit mir ja nicht viel anfangen.

Knuffi bei dir ist die Sache doch eigendlich klarer oder?
Also deine Dienste darfst du so doch garnicht mehr machen (würd ich auch nicht wollen)
Aber ich denke deine Chefin ist da aufgeklärt und steht hinter dir.