Schwanger-Online - Forum

Forum für werdende Eltern => Hurra, endlich schwanger (1.-5. Monat) => Thema gestartet von: Verka159 am 11. März 2015, 14:54:04

Titel: Gehalt im Beschäftigungsverbot
Beitrag von: Verka159 am 11. März 2015, 14:54:04
Hallo liebe Bald-Muttis,

ich habe diese Woche von meinem Frauenarzt bestätigt bekommen, dass ich schwanger bin und mich in der 8. SSW befinde. Aufgrund eines mangelnden Immunschutz hat er mir zudem direkt ein Beschäftigungsverbot aufgebrummt (arbeite mit infektiösen Kindern, der Arbeitgeber konnte mir keine andere Stelle anbieten).

Jedoch arbeite ich erst seit drei Monaten für meinen Arbeitgeber und bin vorher nicht erwerbstätig gewesen (bin im Ausland gewesen). Zwar habe ich einen unbefristeten Vertrag, habe aber dennoch ein wenig Sorge um die Summe des Gehalts, welches nun in der Zeit der kommenden Schwangerschaft an mich ausbezahlt wird, da ich noch nicht lange bei meinem Arbeitgeber angestellt bin und im Internet gelesen habe, dass das Gehalt der letzten drei Monate vor Entstehen der Schwangerschaft eine Rolle spielt (da habe ich aber erst einmal ein Gehalt bezogen).

Wisst ihr da vielleicht mehr? Bekomme ich nun nur einen gewissen Prozentsatz meines Gehalts oder wird der Durchschnitt errechnet, der ja nun auch eine geringe Summe darstellt (2.225 Euro Brutto plus zwei Monate kein Gehalt).

Wäre sehr dankbar für eure Hilfe.

LG
Titel: Antw:Gehalt im Beschäftigungsverbot
Beitrag von: smily am 12. März 2015, 13:03:25
Hey!

Soweit ich weiß, bekommst du dein Gehalt weiter!
Titel: Antw:Gehalt im Beschäftigungsverbot
Beitrag von: someandany am 12. März 2015, 13:27:16
Du bekommst Dein vertraglich vereinbartes Gehalt in voller Höhe weiter. Solltest Du das Gehalt auf Provisionsbasis erhalten weiß ich allerdings nicht, wie es sich errechnet.
Titel: Antw:Gehalt im Beschäftigungsverbot
Beitrag von: Maluga am 16. März 2015, 17:30:59
Also ich bekomme auch mein ganz normales Gehalt, halt nur ohne Zulagen etc. Das versteht sich ja von selbst. Aber am Grundlohn ändert sich nix.
Titel: Antw:Gehalt im Beschäftigungsverbot
Beitrag von: Isabelllla am 20. März 2015, 10:45:32
Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch!

Näheres zum Gehalt sollte du im AV stehen :)