Brauche Dringend Rat : Kündigungsschutz&Schülerin

Begonnen von YuMoon, 18. Oktober 2011, 17:39:33

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YuMoon

Hallo ihr Lieben,

ich besuche seit dem 18 August eine Schule im Bereich Gastronomie. Zur Zeit bin ich aber zu Hause weil ich wegen der Schwangerschaft und meiner Übelkeit nicht an den Unterricht teilnehmen kann.
Wir haben echt viel Praxisunterricht mit 8 Stunden stehen, zig Betten beziehen, Tische bedienen und abräumen und soweiter. Ihr könnt euch das vorstellen oder?
Ich schaffe es nicht einmal 1 Std im Haushalt etwas zu machen ohne Rückenschmerzen zubekommen oder Unterleibs-Aua  :-[
Nun wollte ich in den nächsten Tagen zum Arzt und ihn das berichten

aber meine eigentliche Frage ist folgende

habe ich auch einen besonderen Kündigungsschutz? Sprich das die mich nicht einfach "rausschmeißen" dürfen wenn die von der Schwangerschaft wissen? auch wenn ich nur Schüler bin gilt der Kündigungsschutz?????

danke für eure Antworten
<3 ...von der ersten Stunde ist es bedingungslose Liebe...<3

Sumsi21

Hallo Melody,

wenn du mit denen eine Arbeitsvertrag oder ähnliches hast, dann tritt das Mutterschaftsgesetzt ein oder wie es genau heißt. Das ist meine Meinung und müsste stimmen, wenn nicht belehrt mich eines anderen ;D

LG Dine

Sweet_flower

Hallo.. ich weiß nicht ob dir das hilft.. Soi zu schülerinnen in dem sinne nicht.. ist das eine berufsschule??

Mutterschutzgesetz – die wichtigsten Punkte:

    * Mutterschutz-Geltungsbereich: Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen, egal, ob sie in der Verwaltung, in Betrieben, in Familienhaushalten oder in der Landwirtschaft arbeiten.
    * Die Art des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle: Der Mutterschutz gilt für Vollzeit- und Teilzeitkräfte, für Aushilfen, für haupt- und nebenberufliche Arbeitnehmerinnen und für Auszubildende.
    * Mitteilungspflicht der Schwangeren: Sobald die Schwangere von ihrer Schwangerschaft erfahren hat, sollte sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen. Dieser muss die Schwangerschaft dann der Aufsichtsbehörde melden. Für werdende Mütter besteht laut Mutterschutzgesetz kein Zwang, die Schwangerschaft mitzuteilen. Allerdings verzichtet die Mutter dann auch auf die im Mutterschutz geregelten Maßnahmen.
    * Nachweis der Schwangerschaft: Es reicht aus, zu melden, dass eine Schwangerschaft besteht. Wenn es der Arbeitgeber verlangt, muss die Schwangere eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme über die Schwangerschaft  und den voraussichtlichen Geburtstermin vorlegen.
    * Schutzfristen vor der Geburt: Sechs Wochen vor der Geburt dürfen werdende Mütter gemäß dem Mutterschutzgesetz nicht mehr beschäftigt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Schwangere unbedingt zu arbeiten wünscht. Die Schwangere kann diese Erklärung laut Mutterschutzgesetz jederzeit widerrufen.
    * Schutzfrist nach der Geburt: Nach der Geburt beträgt die Schutzfrist acht Wochen. Frühgeburten und Mehrlingsgeburten verlängern die Schutzfrist laut Mutterschutzgesetz um vier auf insgesamt 12 Wochen. Bei Frühgeburten und vorzeitiger Geburt verlängert sich die Schutzfrist um die nicht in Anspruch genommene Zeit.
    * Beschäftigungsverbot mit ärztlichem Attest: Werdende Mütter dürfen laut Mutterschutzgesetz keine Arbeiten übernehmen, die nach ärztlichem Attest Leib und Leben der Mutter und des Kindes gefährden. Das Attest des Arztes muss das Beschäftigungsverbot, dessen Umfang und Gründe genau erfassen. Aus der Bescheinigung muss laut Mutterschutzgesetz außerdem hervorgehen, welche Arbeiten die Schwangere nicht leisten darf.
    * Schutz vor Gefahren – Arbeitsplatz und Arbeitsablauf: Der Arbeitsplatz und Arbeitsablauf der Schwangeren müssen laut Mutterschutzgesetz so gestaltet sein, dass keine Gefahren für die werdende oder stillende Mutter und das Kind entstehen. Muss die Schwangere bei der Arbeit ständig stehen, hat sie laut Mutterschutzgesetz Anspruch auf Ruhepausen im Sitzen. Umgekehrt dürfen Schwangere, die hauptsächlich im Sitzen arbeiten, ihre Arbeit zur Entspannung unterbrechen.
    * Schutz vor Gefahren – verbotene Tätigkeiten: Für Schwangere sind bestimmte Arbeiten verboten. Dazu zählen laut Mutterschutzgesetz alle Aufgaben, bei denen Mutter und Kind gesundheitsgefährdenden Stoffen sowie Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. Akkordarbeit oder Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo ist Schwangeren laut Mutterschutzgesetz ebenfalls nicht gestattet. Mehrarbeit oder Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist außer in der Gastronomie und bei Musik- und Theateraufführungen ebenfalls nicht erlaubt. Ausnahmen gelten laut Mutterschutzgesetz unter anderem im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Krankenpflege und in Familienhaushalten. Das Gewerbeaufsichtsamt kann weitere Ausnahmen zulassen.

lacillia

Ich weiß ehrlichgesagt auch nicht, wie das genau bei dir ist. Ich denke, es kommt wohl darauf an, ob du einen Arbeits-/Ausbildungsvertrag unterschrieben hast. Im Beitrag von sweet_flower steht ja:

Zitat von: Sweet_flower am 18. Oktober 2011, 20:49:52
    * Die Art des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle: Der Mutterschutz gilt für Vollzeit- und Teilzeitkräfte, für Aushilfen, für haupt- und nebenberufliche Arbeitnehmerinnen und für Auszubildende.
.


Oder ist das eine Privatschule? Wenn du weiterhin zahlst, werden sie dir sicher nicht kündigen, oder?


YuMoon

Ich besuche eine Berufsfachschule. Erst einmal für 1 Jahr als Vollzeitschulform
<3 ...von der ersten Stunde ist es bedingungslose Liebe...<3

lacillia

Das heißt, es gibt keinen Ausbildungsbetrieb, mit dem du einen Arbeits-/Ausbildungsvertrag geschlossen hast?

Ich war auch mal an einer BFS, die war privat und kostete jeden Monat Geld. Vermutlich steht auch nix in deren Vertrag? Wissen die von der SS?


YuMoon

Richtig. Es ist eine reine Schulform ohne Betriebe

Meine Klassenlehrerin weiß von der Schwangerschaft
<3 ...von der ersten Stunde ist es bedingungslose Liebe...<3

lacillia

Hat sie dazu etwas gesagt?

Du hast ja mit der Schule einen Vertrag geschlossen, oder? Was steht denn da drin wegen Kündigung? Kann mir nicht vorstellen, daß eine Privatschule dir einfach so kündigen kann, vor allem, wenn sie von der SS weiß.

Hab ein bißchen gegoogelt, aber was da so steht, geht eher um Minderjährige, bzw. noch schulpflichtige Schwangere.


Sweet_flower

Google spuckt dazu nichts aus.. aber es gibt Internett seiten wo Anwälte Gratis fragen beantworten.. vielleicht können die weiter helfen..  :-\
Schweres thema..

LG

lacillia

Kann deine Schule überhaupt ohne Angabe von Gründen kündigen? Ich glaube, eher nicht. Sie wird nen Grund angeben müssen und der wäre dann? Daß du ss bist? Kann mir nicht vorstellen, daß das in Deutschland irgendwo zulässig wäre!