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Forum für werdende Eltern => Hurra, endlich schwanger (1.-5. Monat) => Thema gestartet von: Felicitass am 08. August 2014, 16:02:18

Titel: schwangere Krippenerzieherin - Gehalt bei Freistellung?
Beitrag von: Felicitass am 08. August 2014, 16:02:18

Hallo!
Ich habe eine Frage zur Situation von schwangeren Krippenerzieherinnen:
Ich arbeite bei einem privaten Träger und bin wegen unserer Schwangerschaft von der Arbeit im Kinderkontakt freigestellt worden, weil ich keinen Immunschutz gegen Zytomegalie habe.
Dann hat mein Arbeitgeber einen Monat lang überlegt, ob er mich in der Verwaltung einsetzen möchte. Gestern habe ich erfahren, dass sie nicht genügend Arbeit für mich hätten und ich rückwirkend zum Datum der Bekanntgabe nun das geringere Krankengeld statt meinem Gehalt bekommen soll. Das würde unser Einkommen und zudem das Elterngeld reduzieren. Diese Aussage hat mich überrascht, weil ich ja nicht krank und zudem arbeitsfähig bin.
Auf der Seite http://www.gew.de/Gesundheitsschutz_bei_schwangeren_Erzieherinnen.html habe ich zudem gefunden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Gehalt bis zum Mutterschutz zu zahlen, wenn er keine anderweitige nicht gefährdende Tätigkeit anbieten kann.
Gilt das nur für öffentliche Träger?
Wer weiß was?
Herzlichen Dank für jede Antwort!!
Titel: Antw:schwangere Krippenerzieherin - Gehalt bei Freistellung?
Beitrag von: Strandflieder am 08. August 2014, 16:07:51
Hallo!

Wenn dein AG keine Möglichkeit hat, dich einzusetzen, dann landest du im beschäftigungsverbot. Das kann auch rückwirkend ausgestellt werden.
Er kann durch das Umlageverfahren 2 das Geld von der Krankenkasse zurück holen. Du bekommst dein VOLLES Gehalt (ohne nachtzuschläge oder sowas).

Was er sagt, stimmt nicht.
Titel: Antw:schwangere Krippenerzieherin - Gehalt bei Freistellung?
Beitrag von: findyoursoul am 08. August 2014, 20:48:09
Hallo, ich war auch im med. Dienst tätig, in einer kleinen Praxis, also auch eher privat. Das Geld muss dir dein AG weiter zahlen, er bekommt es von der zuständigen Berufsgenossenschaft zurück. LG

Lass dich nicht übern Tisch ziehen. Ich hoffe, du hast nix unterschrieben
Titel: Antw:schwangere Krippenerzieherin - Gehalt bei Freistellung?
Beitrag von: schnecki am 08. August 2014, 21:11:35
Wird man denn generell freigestellt, wenn man in einer Kinderkrippe arbeitet? ???
Titel: Antw:schwangere Krippenerzieherin - Gehalt bei Freistellung?
Beitrag von: Evchen am 09. August 2014, 10:23:45
Ich arbeite an einer Grundschule und habe auch ein Beschäftigungsverbot aus Immunschutzgründen erhalten (bis MuSchu). Ich bekomme meine vollen Bezüge,  läuft bei mir aber zum Glück über das Besoldungsamt.
Titel: Antw:schwangere Krippenerzieherin - Gehalt bei Freistellung?
Beitrag von: Felicitass am 09. August 2014, 13:32:20
Zitat von: schnecki am 08. August 2014, 21:11:35
Wird man denn generell freigestellt, wenn man in einer Kinderkrippe arbeitet? ???

Hallo "Schnecki",
nein, man wird nicht generell freigestellt. Für schwangere Krippenerzieherinnen gibt es grundsätzlich erstmal verschiedene Einschränkungen: nicht wickeln, regelmäßig nicht mehr als 5kg tragen (also Kinder nur in Ausnahmefällen) und engen Körperkontakt vermeiden. Wenn man gegen alle Erkrankungen, die dem Ungeborenen schaden könnten genug Antikörper hat, kann man weiter arbeiten gehen. Das ist aber soweit ich das bei uns mitbekommen habe nur bei sehr wenigen der Fall. Je nachdem, wogegen man keinen Schutz hat, wird man für das erste Drittel der Schwangerschaft oder auch ganz von der Arbeit am Kind freigestellt. Der Arbeitgeber versucht dann meist, einen anders einzusetzen. Gelingt ihm das nicht, wird man ganz freigestellt.
Liebe Grüße,
Felicitass
Titel: Antw:schwangere Krippenerzieherin - Gehalt bei Freistellung?
Beitrag von: Lahanya am 10. August 2014, 19:05:16
Habe in einer KiTa gearbeitet und bin nicht gegen Röteln Immun gewesen. Dazu hatten wir eine Scharlach welle. Ich wurde direkt ins BV geschickt und habe mein volles Gehalt weiter erhalten.

LG,
Lahanya

ps. Meines wissens nach darfst du auch mit U3 Kindern nicht mehr arbeiten.