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Forum für werdende Eltern => Hurra, endlich schwanger (1.-5. Monat) => Thema gestartet von: MiaLuna2208 am 03. Dezember 2010, 21:28:26

Titel: Teilzeitbeschäftigung bei gleichem Gehalt.Aber wie???
Beitrag von: MiaLuna2208 am 03. Dezember 2010, 21:28:26
Helft mir.Keiner ist sich wirklich sicher, ob es diese Teilzeitbeschäftigung gibt.Meine Ärztin und meine Schwnagerschaftsberaterin wissen nix davon.Aber viele meinen, dass es das doch gibt.Wer kann mir helfen? Wo muss ich das beantragen?
Titel: Antw:Teilzeitbeschäftigung bei gleichem Gehalt.Aber wie???
Beitrag von: Bibbi (Dreamy) am 03. Dezember 2010, 23:08:53
Mhmm, dein Fa kann das bei einem individuellen Berufsverbot eintragen, das du am Tag zb nur noch 4 Stunden arbeiten darfst. Da müßtest du eigentlich dein geld weiterhin bekommen. Aber ich bin mir nicht sicher mit dem Geld, das andere mit den Stunden, das geht
Titel: Antw:Teilzeitbeschäftigung bei gleichem Gehalt.Aber wie???
Beitrag von: MiaLuna2208 am 04. Dezember 2010, 10:38:16
Aber warum wissen manche Ärzte sowas nicht? Ich kann sie ja nicht zwingen.Was ist das für eine Welt? Ich dreh noch durch.
Titel: Antw:Teilzeitbeschäftigung bei gleichem Gehalt.Aber wie???
Beitrag von: Bibbi (Dreamy) am 04. Dezember 2010, 11:48:13
Vielleicht wissen die nicht was du von ihnen willst. Ich weiß ja auch nicht. Aber dein Fa muß das wissen
Titel: Antw:Teilzeitbeschäftigung bei gleichem Gehalt.Aber wie???
Beitrag von: Sweetkofski am 05. Dezember 2010, 13:18:50
ja, gibt es... so wie bibbi sagte:
teilweises individuelles Beschäftigungsverbot.




Allerdings muss es einen medizinischen Grund geben für das Beschäftigungsverbot, der dir aber trotzdem ermöglicht weiter etwas zu arbeiten.
Titel: Antw:Teilzeitbeschäftigung bei gleichem Gehalt.Aber wie???
Beitrag von: Lunacole am 05. Dezember 2010, 16:23:31
@mia:
Also ich geh seit November nur noch 4 Stunden täglich arbeiten...habe ein sogenanntes Individuelles Beschäftigungsverbot vom Hausarzt bekommen weil die FA sich quer gestellt hat...
Hatte ziemliche Probleme mit Wassereinlagerungen und da ich 8 Stunden am Tag nur sitze, war das net wirklich förderlich  ;)

Wenn du das Attest dann hast, musste das deinem Arbeitgeber geben der reicht das dann bei deiner Krankenkasse ein. Du erhältst nach wie vor dein volles Gehalt von deinem Arbeitgeber und er holt es sich bzw. den Teilbetrag bei der Krankenkasse wieder  ;)

Bei weiteren Fragen steh ich gern zur Verfügung  :)
Titel: Antw:Teilzeitbeschäftigung bei gleichem Gehalt.Aber wie???
Beitrag von: MiaLuna2208 am 07. Dezember 2010, 16:50:34
So, ich komme frisch vom FA und habe mein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen.Bin mit einem Vordruck dort hin und meine Ärztin hat es sich gleich kopiert und meinte, sie würde die Möglichkeit nicht kennen, weil immer alle gleich ganz zu Hause bleiben wollen.Manchmal muss man die Dinge einfach selbst in die Hand nehmen...