Berechnung Urlaubsanspruch

Begonnen von Lula, 07. Januar 2013, 19:50:41

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Lula

Hallo zusammen,

wer kennt sich damit aus?

ET ist der 12.07.2013 - Mutterschutz endet nach meiner Berechnung als am 06.09.2013.

Urlaubsanspruch hab ich 28 Tage pro Jahr.

Wieviel Urlaub steht mir nun für dieses Jahr zu - also vor der Elternzeit??

Clärchen

Hey, ich hab leider keine Ahnung, aber was eine Rolle spielt ist schonmal ob Du bis zum ET arbeitest, was man ja jetzt noch nicht wissen kann. Und Du gehst also gleich nach dem Muschu wieder abrbeiten und das steht schon fest?

Also wenn es 28 Tage sind, dann hast Du quasi knapp alle 2 Wochen 1 Tag, so grob überschlagen...

Hm, ich hoffe Dir kann hier jemand helfen :)

LG
ÜZ 19 hat Glück gebracht! :)

11.01.2012-10:47Uhr-3630g-52cm-36,5KU

30.04 SST pos. bei ES+11

http://www.wunschkinder.net/forum/zanzeige.php?0,userid=89861,nummer=4


ÜZ 3 hat Glück gebracht :)

30.08.2013-16:32Uhr-3390g-50cm-34,5KU

14.12. SST pos. bei ES+11

http://www.wunschkinder.net/forum/zanzeige.php?0,userid=89861,nummer=11

Lula

Nein, ich gehe am 01.06. voraussichtlich in Mutterschutz und nach dem Mutterschutz werde ich mind. 2 Jahre in Elternzeit.

Ich habe nun schon öfter gelesen, dass der Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz berechnet wird... Aber stimmt das?



Clärchen

Hm, das weiss ich nicht, diese Situation hatte ich nicht. Ich hätte am 01.12 Muschu gehabt, war aber wegen Überstunden schon seit Juli zuhause.

ich weiss nur das der Muschu von KK und AG bezahlt werden.
ÜZ 19 hat Glück gebracht! :)

11.01.2012-10:47Uhr-3630g-52cm-36,5KU

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Jenniemaus5

Huhu also da kann ich dir helfen  ;) Der Urlaub wird tatsächlich bis Ende der MuSchu Frist berechnet! Also ich denke du kannst mal grob 28:12*8 rechnen.

Mausal

Ich stimme Jennie zu.

Urlaubsanspruch bis ende vom Muschu (06.9.2013).

Dann müsste es bei dir aber bis September sein.
Also 28:12*9

Frag doch nochmal in deiner Personalabteilung nach.



Lula

Danke schonmal für die Antworten.. :)

Das ist genau meine Frage... 28/12x8 oder x9 ;)

Personalabteilung gibt's hier nicht. Will die Chefin aber auch nur ungern ansprechen.

Ali_Pinkie

Hallo,
also ich hab am 01.07. 2013 ET und mein Muschu geht bis 26. 8. bei ebenfalls 28 Urlaubstagen pro Jahr. also bei mir haben sie den kompletten August gezählt (obwohl ja theoretisch noch 5 Tage felen würden) und da das dann ne krumme Zahl geworden wäre, haben die noch aufgerundet. also ich hab praktisch 19 Tage  (also 28:12 = 2,333333 x 8 Monate waren bei mir 18,66666 und daraus wurden dann 19 Tage). Ich vermute mal, dass es bei dir ca. 20 Tage sein müßten?!?!...

Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen

* 17.07.2012 patatina sempre nei nostri cuori!!!


Napolitana

Hallo!

Ich bin im Betriebsrat und wir hatten das Thema heute in der Sitzung gerade besprochen, weil ich selbst ja auch davon betroffen bin, deswegen kann ich Dir 100%ig die richtige Antwort sagen!
:D
Der Monat, in dem Deine Mutterschutzfrist endet, wird VOLL gerechnet, also selbst wenn die Mutterschutzfrist bis 1.9. gehen würde, würde der September VOLL gerechnet werden.
Also in Deinem Fall = 28 : 12 x 9 = 20,9999 also 21 Tage. Und dafür lege ich meine Hand ins Feuer!

Liebe Grüße
Napo
Am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!




Lula

Hey Napo,

vielen Dank für die Antwort :-)

Und diese Regelung gilt in allen Firmen?

Estrella81

Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt, damit eine Frau, die ein Kind bekommt nicht schlechter da steht, als wäre sie in dieser Zeit arbeiten gegangen.  ;)
Das Schönste aber hier auf Erden
Ist lieben und geliebt zu werden!




Napolitana

Genau so ist es, Estrella.
Gesetzliche Regelung!
Gilt für ALLE!
Am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!




nadyxy

Napolitana hat vollkommen recht, das Problem hatte ich auch :)
Meine MuSchuFr endete im Dezember 2012 somit hatte bzw habe ich noch für 2012 kompletten Urlaubsanspruch
Das ist im §17 BEEG festgelegt nur um VOLLE Monate der Elternzeit zu kürzen, also wenn deine Ellternzeit am 02. des Monats anfinge dürfte der AG dir für diesen Monat den Urlaub NICHT kürzen sondern er stände dir VOLL zu ^^

Lula

Also... Mein ET ist der 12.07. ... 8 Wochen darauf ist der 06.09.

Im Gesetzt steht:

§ 17 Urlaub

(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.

(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.

- - - - - -

Also steht mir für September noch der volle Urlaubsanspruch zu? Seh ich das richtig und kann das so meinem Arbeitgeber vorlegen?

kaki

Hallo Lula!

Der September muss bei deinen Daten zur Berechnung des ganzen Jahres ganz gezählt werden.
Aber: Dies gilt natürlich nur, wenn du nicht früher entbindest und somit das Ende des Mutterschutzes auch wirklich in den September fällt.
Da das aber vorher nicht sicher ist, kann es sein, dass du in diesem Jahr nur die Anzahl an Urlaubstagen vor dem Mutterschutz nehmen darfst, die dir bis zum Beginn des Mutterschutzes ansteht. Wenn der Mutterschutz Anfang Juni beginnt also nur bis Juni.
So war es bei mir beim ersten Kind.

Lula

@ Kaki:

Meine Chefin hat mir bereits 19 Tage Urlaub zugesagt.

Bis einschl. August wären es 18,66 Tage, bis einschl. Sept. dann 21 Tage. Ist ja schon ein Unterschied. Und da ich noch nicht weiß, ob ich nach der Elternzeit wieder hier her zurück komme....würde ich schon meinen Urlaubsanspruch gerne nutzen.

Ist natürlich auch die Frage wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass das Baby 6 Tage früher kommt... Hmm... alles doof... ???

kaki

Hm, das ist echt doof.
War bei mir ähnlich - hatte nur einen befristeten Vertrag. Aber falls du nicht wiederkommst, müssen sie dir dann wohl den restlichen Urlaub ausbezahlen. Lohnt sich zwar meist nicht, aber immerhin.

Lula

Ich hab einen unbefristeten Vertrag...daran liegts nicht. Aber will mir auch noch keinen Kopf machen, was in 2 oder 3 Jahren ist...

Gerade weil sich die Auszahlung nicht lohnt, wären es ja sinnvoller die Urlaubstage zu nehmen...

Mephistophelessa

Ist doch egal, ob das Baby ein paar Tage eher kommt, das Ende des MuSchu bleibt gleich. Das verschiebt sich nur, wenn das Baby später kommt. Den Urlaubsanspruch für September kannst Du einplanen, sofern Dein FA den VET nicht mehr ändert.
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

kaki

@ Kitiara: Das stimmt, danke für den Einwand. Hatte ich vorhin vergessen ???.

Lula

Echt? Selbst wenn das Baby 2 Wochen früher kommen würde, würde der MuSchu trotzdem bis zum (bei mir jetzt) 06.09. gehen? Also in dem Fall dann auch 10 Wochen?

kaki

Ja, die (verlorenen) Tage werden hinten rangehängt.

Lula

Na das ist doch mal eine erfreuliche Nachricht.  :)

Also zählt der Urlaubsanspruch auch für den September und somit hab ich dann noch 3 Tage mehr...  ;D

maximum13

Hallo,

werden bei euch in der Firma denn Urlaubstage bei angebrochenen Monaten gewährt oder nur bei vollen Monaten?

Bei uns in der Firma gibt es nämlich nur Urlaubstage für volle Monate.

Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, da müsste das drin stehen.

Bei einem anderen AG, den ich in den anderen Schwangerschaften hatte, zählte auch ein angebrochener Monat als voller Urlaubsanspruch für den jeweiligen Monat. Ist also von AG zu AG verschieden...

Lula

In meinem Arbeitsvertrag steht:

"Die Arbeitnehmerin hat einen Anspruch von 28 Urlaubstagen pro Kalenderjahr."