Steuerklasse - Hochzeit - Elterngeld

Begonnen von Knuffi23, 11. April 2013, 18:46:11

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Knuffi23

Huhu ihr Lieben

ich beschäfte mich gedanklich schon mit dem Elterngeld usw...
Dazu zählt auch eine mögliche Hochzeit und die Steuerklassen.
Wir sind noch nicht verheiratet, nach fast 4 Jahren Beziehung und einem gemeinsamen Kind, welches wir erwarten, wäre das sicherlich auch noch drin  :D

So nun zu meiner Frage. Derzeit sieht es ja so aus, dass wir in etwa gleich viel verdienen +/- 50€ Somit würde für uns beide ja Steuerklasse 4 in Frage kommen.

Wie ist es allerdings mit dem Elterngeld/Elternzeit? Ich werde die Elternzeit nehmen, ganz klar  8)
Mein Partner verdient nicht so viel, wir sind eben beide Durchschnittsverdiener. Sodass ich eben nur ein Jahr Elternzeit nehmen könnte.
Allerdings würde für ihn ja in Steuerklasse 3 und ich in 5 mehr bei rausspringen. So könnte ich evtl 2 Jahre in Elternzeit gehen.

Nun ist aber die Frage, ob mir auch was abgezogen wird beim Elterngeld bei Steuerklasse 5? Das wird doch nach der längsten Steuerklasse vor der Geburt berechnet oder? Somit Steuerklasse 1?!

Und wenn wir wechseln, dann würde ich nach der Elternzeit wieder in Steuerklasse 4 und 4 wechseln wollen. Geht das so einfach?

Nochmal zusammen gefasst.

Sommer Hochzeit
Steuerklasse er 3, ich 5.
Ab Herbst Elternzeit 2 Jahre, da er wesentlich mehr raus hat mit Steuerklasse 3

Nach 2 Jahren beide Steuerklasse 4.



PCO Syndrom, SD Unterfunktion, Blutgerinnungsstörung + Männes OAT III Syndrom = Novemberkrümel!!! Wahnsinn!!!!

03.03.13 Herzchen schlägt!!!
01.06.13 Wir bekommen einen Sohnemann! :)
07.11.13 (40 + 4) Oliver kommt mit 3535 Gramm, 51 cm und 34 cm KU per KS zur Welt!

Juni 2014 - jetzt boxen Oliver und ich uns alleine durch!

Granadina

Hi Knuffi,

das sind ja einige Fragen. Leider bin ich auch keine Fachfrau, aber ich bin mir relativ sicher, dass ein Wechsel der Steuerklassen nach Ende der Elternzeit möglich sein müsste, da letztendlich doch ohnehin alles in der Steuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) verrechnet wird.

Das Elterngeld wird nach dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Babys berechnet, daher wäre es schon niedriger, wenn du in Steuerklasse 5 wechseln würdest. Habe gerade noch etwas dazu im Netz gefunden:

ZitatSeit 2010 haben die Ehepartner eine Möglichkeit das Faktorverfahren zu wählen, um den höheren Abzug in der Steuerklasse 3 zu vermeiden. Lohnersatzleistungen, wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld sind von der Höhe des Nettogehaltes abhängig. Wenn Sie wissen, dass Ihre Frau/Ihr Mann im nächsten Jahr das Elterngeld / Arbeitslosengeld beziehen wird, lohnt es sich auf das Faktorverfahren oder die Steuerklasse 4 4 umzusteigen. Durch das höhere Nettogehalt sichert sie sich auch höhere staatliche Zahlungen für das Eltern-, Arbeitslosengeld. Berechnen Sie diese Alternativen mit dem Steuerklassenrechner.
Quelle: http://ww.imacc.de/steuer/steuerklassen/3/index.html Da könnt Ihr auch berechnen, wieviel Ihr Netto rausbekommt.

Alles Liebe!



Krümel1812

Hallo,

ich kenne mich damit nicht ganz so gut aus. Habe aber in den letzten Wochen mehrfach gelesen, das man unbedingt 7 Monate VOR Geburt die Steuerklasse wechseln sollte (falls man das vor hat), da sonst die Änderung nicht mit ins Elterngeld einbezogen wird und quasi weiterhin die alte SK angenommen wird.
Der Artikel war glaube ich Spiegel und verwies darauf, das da die meisten Leute ja vielleicht gerade ersteinmal wissen das sie ss sind. Man sollte unbedingt darauf achten.

Ich hoffe ich konnte dir wenigstens ein bisschen helfen...



Estrella81

Ich stimme Trulala zu. Ein Steuerklassenwechsel aufgrund einer Hochzeit hat nur Einfluss auf das Elterngeld, wenn es mindestens 7 Monate vor Geburt durchgeführt wurde. Somit denke ich, dass du nicht weniger raus bekommst, wenn du die letzte Zeit Steuerklasse 5 bekommst.
Zumindest, wenn man mehr bekommt, wird es nicht einberechnet. Dann wird es (hoffentlich) auch nicht einberechnet, wenn man weniger verdient.

Ruf doch mal bei der Elterngeldstelle an.
Das Schönste aber hier auf Erden
Ist lieben und geliebt zu werden!




Nala

Die Steuerklasse kann grundsätzlich 1x/Jahr gewechselt werden.

Wenn ihr im Sommer heiratet, das Baby kommt im Winter, würde ich an Deiner Stelle die III nehmen, im Januar wechselt Dein Mann in die III, Du in die V.

So bekommst Du auf jeden Fall den höchstmöglichen (für Dich) EG-Betrag. Und ab Januar, wenn Dein Mann St.Kl.III hat, ist sein Nettogehalt deutlich höher. Nach Ende der EZ könnt ihr ja dann Beide wieder in die IV wechseln.

Die Abzüge, also auch das Nettogehalt und somit die Berechnungsgrundlage für das EG sind bei I und IV gleich.

Wie das EG berechnet wird, wenn man erst relativ kurz vor der Geburt heiratet, somit eben nicht 7 Monate vor der Entbindung die St.Kl. wechseln kann, weiß ich jetzt leider nicht...


Knuffi23

Vielen Dank für eure Antworten

@Napo: auch wenn deis nun weg ist, hab ich das noch gelesen  :D und ich frage mich nämlich auch, wie das mit der Steuerrückzahlung läuft wenn Männe 3 und ich 5 nehme  :-\ da ich ja nicht arbeiten werde.
18 Monate wären evtl auch eine Alternative.


leider geht das nicht mehr dass ich in 3 wechsel, weil jetzt schon Steuerklasse 1 für mich zählt, weil ich da die meiste Zeit vor der Geburt drin war, das ist ja neu seit 2013.
Also bei mir wird dass EG auf jedenfall nach Steuerklasse 1 berechnet. Allerdings ist dann ja die Frage, ob wir was zurück zahlen müssen, beim Lohnsteuerjahresausgleich, wenn er 3 und ich 5 habe.

Fragen über Fragen  :D :D :D

ich glaube das ist zu speziell. Wir haben einen Termin bei Pro Familia gemacht. ich dachte Pro Familia dient nur für Mittellose, aber als ich da angerufen habe um zu fragen an wen ich mich wenden kann. Sagte sie mir, dass ich da genau richtig bin.
Die werden unsere Gehälter mit uns aufsplitten und alles durchrechnen und dann nochmal die Steuerklassen besprechen. Dann sind wir hoffentlich schlauer  :D

Man will ja eben das Optimum raus holen  ;) ;) ;) ;)



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Napolitana

Hey das klingt ja toll!
Wäre schön, wenn Du hier mal schreiben würdest, was dabei rausgekommen ist. Finde ich nämlich echt interessant.
Und wegen Deiner Übelkeit: Ich weiß sooooo genau wie Du Dich fühlst  :-[
Hast Du Dich denn mittlerweile krank schreiben lassen?
Am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!




Knuffi23

ich kann gerne hier berichten  :)

ist ganz schön kompliziert mit den Steuerklassen und und und....

Ich bin nun diese Woche krank geschrieben, bei mir geht nicht mehr viel... eine Runde mit dem Hund und das wars.
Mein Körper hat mir die Entscheidung abgenommen, denn so wäre ich nicht mal zur Arbeit hingekommen!
Und da musste ich mich meinem Körper fügen. ;D


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Moni28

Kompliziertes Thema:

Wenn ihr Beide jetzt gleich viel verdient habt ihr jetzt Beide die Steuerklasse 1 und normal nach der Heirat die 4 und 4. Soweit ist das richtig. Wenn du in Elternzeit bist könnt ihr es dann so machen das dein Mann die 3 bekommt und du die 5. Aber das sorgt nur dafür das ihr unterjährig mehr Geld zur Verfügung habt. Ihr zahlt dadurch aber aufs Jahr gerechnet nicht weniger Steuern. Der Ausgleich findet dann im Rahmen der Steuererklärung statt. Evtl. ist es noch etwas günstiger wenn ihr für die Jahre des Elterngeldbezuges jeder eine eigene Steuererklärung abgebt. Das kann man mit dem kostenlosen Elster-Steuer-Programm (gibts online) prüfen. Und das Elterngeld ist zwar steuerfrei aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und am Ende wird es über Umwege doch zum Teil versteuert. Und ich denke euer Plan durch die Steuerklasse 3 bei deinem Mann das Elterngeld auf 2 Jahre zu strecken wird nicht aufgehen.

Was die Wahl der Steuerklasse bei Verheirateten betrifft so kann man zu Beginn der Schwangerschaft oder vor einer geplanten Schwangerschaft die Steuerklasse so wählen das die Frau die günstigere Steuerklasse hat also 3 und der Mann die 5. Damit hat man unterjährig weniger Geld zur Verfügung (Ausgleich wieder durch die Steuererklärung) aber das wirkt sich dann wenns eben rechtzeitig geschieht positiv aufs Elterngeld aus.

Bei uns ist es ähnlich wie bei euch. Wir verdienen ähnlich viel bekommen jetzt in diesen Tagen zusammen ein Kind und heiraten im September. Wir werden wohl für die Zeit des Elterngeldbezugs die 4 und 4 wählen um eine große Steuernachzahlung zu vermeiden und dann bei der Steuererklärung prüfen ob eine gemeinsame Erklärung oder getrennte Erklärungen günstiger sind.

Ich hoffe ich konnte so schonmal etwas helfen und bin aber gespannt ob ihr Ähnliches bei euren Beratungsgespräch gesagt bekommt.

VLG Moni





Napolitana

Am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!




Moni28

Danke bin Steuerfachangestellte ist aber nicht mein Thema eigentlich. Ich bearbeite sonst nur Buchführungen. Aber selber in Mutterschutz hab ich mich da etwas schlau gelesen ;-)





Knuffi23

Danke für die ausführliche Erklärung Moni  :)

genau das habe ich nämlich befürchtet, wir bekommen mehr Geld aber am Ende des Jahres dürfen wir dafür auch ein Batzen Geld zurück bezahlen.

Ich frage mich dann aber wozu diese Regelung gut ist? Also Steuerklasse 3 und 5. Nicht mal mehr bei meinen Eltern lohnt sich das, die gehen nun auch in 4 und 4 weil die soviel zurück bezahlen mussten. Und meine Mutter geht "nur" als ungelernte Kraft jobben, sprich sie verdient lang nicht so viel wie mein Stiefvater.

Ist das denn sicher, dass wir auch was zurück bezahlen müssen? Ich gehe ja nicht arbeiten. Dafür müsste doch diese Kombination 3 und 5 sein oder wofür ist das sonst gut ???

Oh man das ist doch alles zum Mäuse melken... Freunde von uns wollen das genau so machen, Hochzeit im Juni, Baby im November, er Steuerklasse 3 sie 5. Er ist nämlich ein Kollege von meinem Männe, sprich er verdient genauso viel. Und sie möchte 3 Jahre zu Hause bleiben, deswegen die Hochzeit. hmmm


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Napolitana

Sicher ist es nicht, dass ihr was zurückzahlen müsst, aber ich gehe davon aus.
Kann man so nicht sagen, hängt von vielen Faktoren ab.

Wenn du Elterngeld beziehst, wird das ja nicht direkt versteuert. Nur indirekt darüber, dass es von Eurem gemeinsamen steuerpflichtigem Einkommen (hier: von Deinem Schatz) den Steuersatz erhöht. Somit wird er wahrscheinlich nachzahlen müssen.
Wenn Ihr die Steuerklassen nicht wechselt, bekommt ihr mit der Steuererklärung auf jeden Fall was zurück. Ist halt die Frage was einem lieber ist. Lieber monatlich mehr Geld auf der Hand und ein mal im Jahr was zahlen müssen, oder jeden Monat weniger auf der der Hand und ein mal im Jahr was bekommen.
Wie Moni schon gesagt hat, unterm Strich zahlt ihr immer die gleichen Euros an Steuern.

Wozu die Steuerklasse 3 und 5 dann gut ist? Ganz einfach deswegen, dass man monatlich mehr Geld zum Leben hat. Es ist auch nicht zwangsweise so, dass man dann nachzahlen muss. Wenn Frau z.B. für 2000 Euro brutto arbeiten geht, und Mann für 5000 brutto, dann kann es sein, dass keine Nachzahlung kommt. Die Frau zahlt ja von ihrem Geld auch Steuern. Nur da das Elterngeld nicht direkt besteuert wird, kann es hier eben dazu kommen, dass man nachzahlen muss.

Aber bei pro familia können die Euch bestimmt gut zu dem Thema beraten  :)
Am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!




Knuffi23

hmmm also kann das ja doch sein, dass wir nichts zurück bezahlen müssen?

Meine Eltern verdienen so unterschiedlich viel wie du das als Beispiel hast. Nicht die Summen, aber die "Kluft" dazwischen ist so groß. Und genau deswegen müssen sie zurück bezahlen.

Aber vielleicht gibt es ja noch andere Möglichkeiten. Ich werde mal den Termin abwarten :)

Vielleicht müssen wir ja auch nicht zurück zahlen, mein Freund ist ja nun mal kein Großverdiener. Ach keine Ahnung  :D ob bei uns die Faktoren zutreffen müssen wir wohl hier vor Ort mit Fachmännern/Frauen klären  :(


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Yvonne0207

Huhu Knuffi

Ich hoffe das Hilft dir ein wenig ich habe die andern Beiträge nun nicht gelesen wenns schon dabei ist dann Igniriere es einfach ja?

http://www.treffpunkteltern.de/news/elterngeld-2013-das-aendert-sich_1363.php
09.11.12/Hauchzarte Linie auf nen 25er/ 5.12 Herzchen schlägt!12.11.12/Digi Positiv(1-2)ich bin Schwanger :D
20.11.12/Digi Schwanger11.02.13Mädchen??/18.03 JA EIN MÄDL

Napolitana

Knuffi, ob/was man evtl. zurückzahlen muss, hat nicht alleine mit dem Einkommen zu tun, sondern auch damit, was man von der Steuer absetzen kann. Z.B: Arbeitsweg, Versicherungsbeiträge....
Allein vom Einkommen her kann man das sowieso kaum fest machen.
Und wie gesagt: Am Jahresende ist es egal welche Steuerklassenkombination man hatte, die Steuer ist unterm Strich die gleiche, die man zahlt. Entweder man bekommt was raus oder nicht, oder zahlt vielleicht sogar nach. Entscheidend ist eben: hat man unter dem Jahr lieber monatlich mehr Geld und zahlt vielleicht was nach oder betrachtet man das ganze wie ein "Sparschwein" und freut sich über eine Steuerrückzahlung ein mal im Jahr?
Am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!




gismo

hallo Knuffi,

Elterngeld wird nicht besteuert :) . Wir haben auch im Jahr der Geburt geheiratet und ich bin in die Elternzeit gegangen. Mein Mann ist dann in die bessere Steuerklasse gegangen. Das war alles gut so wie es war. Und als ich wieder arbeiten gegangen bin, sind wir beide in die Steuerklasse 4 gewechselt.

LG





Napolitana

@gismo: das stimmt so nicht ganz. Das Elterngeld wird nicht direkt besteuert, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Heißt auf gut deutsch, für das zu versteuernde Einkommen (Gehalt Mann) wird ein höherer Steuersatz angesetzt, dadurch kommt es manchmal zu Nachzahlungen. Eben je nach dem, wie die steuerliche Situation generell so aussieht.
Am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!




gismo

Hmm ok dann sorry, so wurde uns das am Tel seinerzeit nicht erklärt. Es wurde nur gesagt, dass das nicht versteuert wird. Aber dann hat Knuffi ja jetzt ein paar Denkansätze :)





PetitDiable1978

Knuffi, warst Du schon bei der ProFamilia?

Bin ja auch neugierig.

Uns wurde beim LBV (Lohnsteuerberatungsverein) gesagt, dass man grundsätzlich einmal im Jahr die Steuerklassen wechseln kann.

Und die Mitarbeiterin riet uns in 4 zu bleiben.
Mein Mann und ich verdienen ähnlich..

Und sie erinnerte, dass das Elterngeld uns nicht 'so' gehört.
Das Gespräch ist schon 2 Jahre her..
....meine Arb.-Kollegin bleibt während ihrer 1-jährigen Elternzeit in 4, weil sie beim ersten Kind so viel nachzahlen musste.

Wir wollen das auch nochmal mit dem LBV klären..
Ich glaue, ich habe im Monat lieber 50 Euro weniger, aber muss dann nicht eine Riesensumme nachzahlen.

Berichte mal... Liebe Grüße...

RikeX

Knuffi gerad erst gesehen.

Also mich hat das ja auch sofort beschäftigt und da der Fakt mit den 7 Monaten vorher ja recht schnell ran war, musste auch recht früh alles fest stehen. Ich versuche mal zu erklären:

Ich habe alles durchgerechnet. Wir haben jetzt beide die 4. Ich verdiene mehr als mein Mann und 3/5 würde für uns allgemein monatlich knapp 30€ mehr ausmachen, aber im Normalfall möchte ich nicht, dass er die 5 hat.

Nun ist aber Ausnahme und wir haben sofort nach Bekanntwerden auf die 3/5 gewechselt. Dadurch habe ich schon mal rund 80€ mehr Elterngeld als bei 4/4. Steuern zahlen wir in diesem Jahr genauso viel, da ich weniger zahle, aber er dafür mehr.

Wir machen im Januar ganz normal unsere gemeinsame Steuererklärung und werden so wie immer aufgrund von Arbeitswegs usw. rund 2000€ zurück bekommen.

Mein(und dein :)) MuSchu läuft bis 29.12., da bekomme ich ja noch ganz normal mein altes Netto-Gehalt, obwohl es eigentlich schon Elternzeit ist. Ende November beantragen wir erneut einen Steuerklassenwechsel (darf man 1x im Jahr), so dass wir ab 1.1. auf 5/3 gehen.

Ich bekomme dann in der Elternzeit, also bis November 2014 das gleiche Elterngeld, weil es nicht versteuert wird. Mein Mann bekommt erheblich mehr, weil er mit Steuerklasse 3 ja kaum Steuern zahlt. Aber natürlich zählt alles zusammen in einen Topf an versteuerndes Einkommen und wir zahlen dann logischerweise in 2014 viel weniger Steuern als sonst. Folglich kommt in der Steuererklärung für 2014 ein Fehlbetrag zustande, welchen ich Anfang 2015 ganz normal berechnen werden, indem ich die Steuererklärung fertig mache. Diese werde ich aber nicht einreichen. Man hat ja 2 Jahre Zeit.

Mein Mann nimmt den 13. und 14. Monat Elternzeit. Also November und Dezember 2014. das wird nochmal schwer, weil er dann Elterngeld bekommt, ich aber mein Gehalt nur mit Steuerklasse 5 bekomme. Ende November 2014 reichen wir wieder einen Steuerklassenwechsel zurück auf 4/4 ab 1.1. 2015 ein. Dann läuft alles wie gehabt und wir zahlen das ganze Jahr 2015 normal Steuern wie jetzt auch. Anfang 2016 mache ich dann die Steuererklärung von 2015 fertig (sind wieder rund 2000€ Rückzahlung für uns) und reiche diese zusammen mit der von 2014 ein und hoffe, dass sich beides somit fast aufhebt.

Konnte man meinen Schilderungen folgen??? Waren lange Überlegungen hinter, um uns die Zeit bestmöglich überstehen zu lassen. :)
19.10.2013 - Unsere Familie ist komplett. Unsere Maus ist da! 3140g und 51cm

Napolitana

Hallo Rike,

etwas von dem was Du schreibst stimmt nicht ganz, außer es hätte sich was verändert was ich nicht mitbekommen habe. Kann ja sein  :)
Mein letzter Wissenstand ist, dass man die Steuererklärung immer bis 31.5. eingereicht haben muss. Und dass man sie maximal 2 Jahre rückwirkend einreichen KANN, aber gerade bei Stkl 3/5 könnte ich mir vorstellen, dass das FA keinen Bock hat so lange auf die Kohle zu warten, die ihr nachzahlen müsst?

Aber irgendwas war ja letztens auch mal im Busch mit Steuererklärung nur alle 2 Jahre... hm... ach jetzt bin ich verwirrt  ;D
Am Ende wird alles gut.
Und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht zu Ende!